Quoten vergleichen in der Schweiz – zwei Veranstalter, ein Rechenweg, viele Illusionen

Updated Oktober 2026
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Eine Balkenwaage mit zwei Schalen steht auf einem Holztisch, in einer Schale liegen einige Münzen.

Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Spielregeln der beiden Veranstalterinnen.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wie ein Quotenvergleich in der Schweiz überhaupt aussehen kann

Wer heute Abend den Vergleich zweier Fussballmannschaften sucht und dabei auf einer Vergleichsseite landet, findet dort in der Regel zwanzig Logos, zwölf Prozent Bonus und eine Spalte mit «besten Quoten». In der Schweiz ist diese Spalte kurz. Genau zwei Veranstalterinnen dürfen Sportwetten organisieren: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Quotenvergleich beginnt hier also nicht mit der Frage, welcher der zwanzig Anbieter die 2.10 statt der 2.05 zahlt, sondern mit einer unbequemeren Frage — was von einer Quote nach Abzug des Anteils übrig bleibt, den der Veranstalter für sich behält.

Der Anteil hat einen Namen. Marktseitig heisst er Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: der Teil aller Einsätze auf einen Markt, der an die Wettenden zurückfliesst. Man rechnet ihn, indem man bei jedem möglichen Ausgang eins durch die Quote teilt, die Kehrwerte addiert und eins durch diese Summe nimmt. Die Marge ist der Rest auf hundert Prozent. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 ergibt sich aus den Kehrwerten 0,5263 und 0,5263 die Summe 1,0526, der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 95 Prozent und die Marge bei etwa 5 Prozent. Das ist der Preis der Quote, und er ist in jedem einzelnen Feld des Wettprogramms schon eingerechnet, bevor der erste Tipp abgegeben wird.

Ein Skihang mit frischen Spuren im Neuschnee unter blauem Himmel, am Rand stehen verschneite Tannen.
Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Zwei Zahlen, ein Verhältnis. Der genannte Wert ist eine Beispielrechnung für einen Buchmachermarkt mit genau diesen beiden Quoten, kein Zitat aus einem aktuellen Wettprogramm.

Über viele Wetten hinweg ist das keine Nebensache. Wer fünf Prozent Marge wiederholt anfasst, arbeitet gegen einen Gegenwind, der nicht verschwindet, wenn man eine Woche lang gute Tipps hat. Und wer nicht ahnt, dass die Quote diesen Anteil bereits enthält, sucht den Fehler in der eigenen Auswahl — an der falschen Stelle.

Was sich aus einer Quote ablesen lässt und was nicht

Eine Quote ist eine Aussage über eine Wahrscheinlichkeit, aber sie ist keine reine. Teilt man eins durch die Quote, kommt man bei 1.90 auf 52,6 Prozent, bei 1.50 auf 66,7 Prozent, bei 2.50 auf 40 Prozent. Diese Zahlen sind die implizite Wahrscheinlichkeit, die der Veranstalter in die Quote eingebaut hat, und sie enthalten die Marge mit: Addiert man die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge eines Marktes, kommt man über 100 Prozent. Die Differenz zu hundert ist der Anteil, den der Veranstalter behält. Der wahre Erwartungswert einer einzelnen Voraussage lässt sich aus der Quote also nicht herausrechnen, und niemand sollte so tun, als könne er es.

Ein Dorffussballplatz mit Holzzaun am Hang, dahinter grasen Kühe auf einer Weide unter hohen Wolken.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Das klingt nach Haarspalterei und ist der Kern des ganzen Quotenvergleichs. Die implizite Wahrscheinlichkeit beschreibt, was der Veranstalter glaubt — genauer: welchen Preis er zu stellen bereit ist —, nicht was tatsächlich passieren wird. Ein Vergleich, der nur die höchste Quote pro Markt einsammelt, vergleicht deshalb nicht drei Meinungen über ein Spiel, sondern drei Preislisten desselben Produkts.

Was ein Vergleich bei zwei Veranstaltern tatsächlich leistet

Zwischen Sporttip und Jouez Sport gibt es keine nationale Konkurrenz um Kunden: Jeder Veranstalter bedient sein eigenes Gebiet, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet zu haben. Swisslos vergibt sein Angebot in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt sich selbst mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für die meisten Leserinnen und Leser läuft der Vergleich damit auf eine Frage hinaus: Darf ich überhaupt bei beiden mitspielen? Wer in Zürich wohnt, wird bei Jouez Sport online nicht registriert, und wer in Genf wohnt, kommt bei Swisslos nicht durch die Registrierung. Zwei Anbieter nebeneinanderzustellen, von denen man nur einen öffnen kann, hat etwas Akademisches — es sagt aber auch etwas Nützliches über den Markt: Der Vergleich findet nicht statt, weil er nicht stattfinden soll. Der Gesetzgeber hat die Anzahl der Veranstalter bei zwei gedeckelt, und die kantonale Aufteilung folgt der Sprachregion. Eine Konkurrenz um Kunden existiert nur an den Rändern, etwa bei Personen, die in einem Grenzkanton wohnen und ihren Wohnsitz bewusst wählen müssten, um zum anderen Veranstalter zu wechseln.

Was der Vergleich leisten kann, ist damit bescheidener und konkreter als auf dem internationalen Markt. Er zeigt, wie zwei Häuser ihren Quotenschlüssel und ihre Limiten setzen, welche Spielarten sie zulassen und welche Bedingungen an einer Wette hängen. Er zeigt nicht, welches Haus langfristig die besseren Zahlen bietet. Marktseitig heisst der Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: so viel Prozent aller Einsätze zahlt ein Markt zurück. Die Marge ist der Rest.

Wann eine Quote in der Schweiz überhaupt zulässig ist

Die Zulässigkeit ist das Fundament des Ganzen, und sie ist enger, als die Werbung ausländischer Anbieter vermuten lässt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern (Geldspielkonkordat in Kraft seit dem 1. Januar 2021). Nicht von der ESBK: Diese Aufsicht führt die Casinos und sonst nichts. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt — Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Weitere zugelassene Wettanbieter gibt es nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer zugelassener Wettanbieter. Die Gespa veröffentlicht keine Positivliste; sie veröffentlicht die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.

Kurz: Es gibt keine dritte Bewilligung, auf die man warten könnte. Wer mit einem dritten Logo wirbt, wirbt nicht mit einer Bewilligung.

Der geschlossene Katalog und die Wohnsitzklausel

Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Dazu kommt ein geschlossener Katalog an zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Die Liste ist eine Positivliste, keine Verbotsliste mit Ausnahmen. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ganz, ebenso jeder Abschnitt zu E-Sport. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Das ist der Grund, weshalb ein Quotenvergleich zwischen einem Schweizer und einem ausländischen Anbieter nie ein reiner Quotenvergleich ist. Das ausländische Programm bietet Märkte, die auf der Liste gar nicht vorkommen — also vergleicht man nicht denselben Katalog zu verschiedenen Preisen, sondern zwei verschiedene Produkte. Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Bewilligung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt. Es ist ein Merkmal der jeweiligen Veranstalterin und nichts, worauf ein Anspruch bestünde.

Was eine fehlende Bewilligung praktisch bedeutet

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu organisieren ist strafbar, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nach der Haltung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Was sie verlieren, liegt an anderer Stelle: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht und keine Fairplay-Kontrolle.

Die Sperrliste hilft, ohne zu beruhigen. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, Ende 2025 insgesamt 671 Domains). Die Gespa nennt selbst das Phänomen des Domain-Hoppings: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Sie nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste. Ein DNS-Eintrag ist kein Schutz für das Konto, sondern ein Stolperstein auf dem Weg dorthin — und wer über eine App oder eine Adresse ohne Sperre einsteigt, merkt von der Liste nichts.

Ehrlich zusammengefasst: Ohne Schweizer Bewilligung bedeutet das kein Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und Steuern nach kantonalem Recht. Mit Bewilligung bedeutet das vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalterinnen, einen geschlossenen Katalog an Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzklausel und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Varianten ist einfach die sichere Wahl.

Was höhere Quoten den einzelnen Spielenden kosten

Die Quotenfrage ist eine Risikofrage, und das ist der unbequemste Teil eines jeden Quotenvergleichs. Eine höhere Quote bedeutet für den Veranstalter eine kleinere Marge und für den Markt eine grössere Streuung der Ergebnisse; dieselbe Eigenschaft, die den Auszahlungsschlüssel hebt, macht die Wahrscheinlichkeit des einzelnen Ausgangs kleiner. Ein Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 Prozent ist kein Geschenk an die Kundschaft, sondern ein Preispunkt. Wer die Marge kennt, kann entscheiden, ob er sie zahlen will. Wer sie nicht kennt, zahlt sie trotzdem.

Was ein Vergleich nicht verhindern kann: dass jemand mehr setzt, als er verlieren kann, und dass ein Spielergebnis einen Abend kippt. Deshalb ist die wirksamste Massnahme in der Schweiz nicht die Auswahl des Veranstalters, sondern die Limite, die man selbst setzt, bevor die erste Wette platziert ist. Und hier beginnt der praktische Teil.

Verlustlimiten: selbst gesetzt, nicht staatlich verordnet

Die Limiten kommen vom Spielenden, nicht vom Staat. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung von Gesetzes wegen erst nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein staatlich festgelegter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer die Limite richtig setzt, setzt sie vor dem ersten Gewinn — nach einem guten Abend wirkt dieselbe Zahl plötzlich klein, und genau dann greift die 72-Stunden-Frist, die den Impuls ausbremst.

Ein Nebeneffekt, der in der Praxis mehr bewirkt als jede Broschüre: Wer das Spielguthaben auf einem Sporttip-Wallet kauft, bewegt sich in einem Rahmen, den er selbst vorher festgelegt hat. Der Kauf ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das Guthaben ist damit eine Art Barriere zwischen dem Bankkonto und der Wette. Eine unvollkommene Barriere, aber eine, die man instand halten kann, wenn man die Limite tief genug ansetzt.

Sperren: was die Spielsperre wirklich umfasst

Die Spielsperre ist das schärfere Instrument (Art. 80 bis 82 BGS). Sie erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen, und die freiwillige Selbstsperre wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne dass eine Aufhebung vor Fristablauf möglich wäre. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem die Konstruktion mehr leistet als ein Kontoschloss beim einzelnen Anbieter: Die Sperre folgt der Person, nicht dem Produkt. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Diese Passage gehört zu den wenigen auf dieser Seite, bei denen ein Augenzwinkern fehl am Platz wäre. Gesperrt heisst gesperrt, und das ist keine Formalie.

Alter, Identität und der Prüfpunkt Verkaufsstelle

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen (Gespa). Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Es gilt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität (Art. 47 bis 52 VGS). Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Die Zahlen der Gespa-Testkäufe 2025 sagen, wie gut das funktioniert: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann darüber streiten, ob das ein Aufsichtsproblem oder ein Ausbildungsproblem ist. Man kann nicht behaupten, die Alterskontrolle an Verkaufsstellen sei streng. Online ist die Hürde die Ausweisprüfung, offline ist sie eine Person hinter dem Tresen, die im Zweifel durchwinkt.

Rechenwege: Quote, Gesamtquote, Gewinn

Wer die Mechanik einmal durchgerechnet hat, liest jedes Wettprogramm anders. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, und beide immer zugunsten des Veranstalters. Ein Einsatz von CHF 50 auf Quote 1.90 ergibt rechnerisch CHF 95.00; die erste Rundung ändert hier nichts, die zweite auf 5 Rappen ebenfalls nicht, weil 95 durch 5 teilbar ist. Bei krummen Quoten sieht das anders aus, und genau dort verschwindet der letzte halbe Rappen aus dem Gewinnbetrag.

Die Rundung klingt nach einer Kleinigkeit. Sie ist der letzte Schritt einer Kette, die mit dem Quotenschlüssel beginnt — und wer diese Kette kennt, kann die Werbung überlesen.

Die Gesamtquote einer Kombination

Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zur Gesamtquote. Drei Voraussagen zu 1.90, 2.10 und 1.80 ergeben 7’182, und die Gesamtquote wird in der Praxis auf die üblichen zwei Stellen gestellt. Der Einsatz von CHF 20 darauf ergäbe einen Gewinnbetrag von CHF 143.64 vor einer allfälligen Erhöhung — abzüglich der Rappenrundung, wenn sie anfällt. Der entscheidende Punkt liegt nicht in der Multiplikation, sondern in ihrer Wirkung auf die Marge: Jede hinzugefügte Voraussage trägt ihren eigenen Preisansatz mit, und der Anteil, den der Veranstalter je Markt behält, multipliziert sich über die Legs. Deshalb ist die Gesamtquote einer Kombination nicht die Summe der Chancen ihrer Teile, sondern das Produkt der Teile — und das Produkt zweier Bedingungen ist immer unwahrscheinlicher als jede einzelne.

Was vom Gewinn übrig bleibt, wenn er ankommt

Die Bedingungen, die um eine Wette herum liegen, wirken lange nachdem die Quote gestellt wurde. Eine abgesagte Veranstaltung ist der klarste Fall: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Kombinationsteil fällt also nicht weg, er zählt einfach als nichts. Bei einer Wette mit eigenen Voraussagen auf genau dieses Ereignis ist das kein Ärgernis, sondern der Unterschied zwischen dem Einsatz zurück und einem Bruchteil davon.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer während einer solchen Unterbrechung auf den Bildschirm schaut, sollte wissen, dass das Fenster in dem Moment zu ist, in dem das Ereignis eintritt, nicht erst, wenn die App reagiert.

Bei der regulären Spielzeit zählt bei Sporttip die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Kleingedrucktes, das eine Wette auf «Unentschieden nach 90 Minuten» zu einer anderen Wette macht als eine auf ein Weiterkommen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Wenn der Gewinn nicht abgeholt wird

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt grosszügig; in der Praxis reicht es für die abgebrochene Saison im Hinterkopf nicht immer, wenn der Wettschein in einer Schublade liegt. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — ein Fenster, das kürzer ist als die Postlaufzeit mancher Auslandsstrecke.

Bei Jouez Sport liegt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Das ist die Grenze, ab der ein Veranstalter aufhört, das Risiko eines einzelnen Kunden zu tragen. Sie trifft normalerweise niemanden, und wenn sie trifft, ist es keine Kleinigkeit.

Cash-Out und Quotenboosts: die Zusatzfunktionen und ihr Preis

Zusatzfunktionen machen aus einer Quote ein Paket, und die Verpackung kostet. Der Cash-Out ist das beste Beispiel. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos ihn nicht für alle Wetten.

Cash-Out ist eine Tauchglocke, keine Notausgangstür. Wer ihn nutzt, tauscht einen Teil des möglichen Gewinns gegen die Sicherheit, den Ausgang nicht mehr abwarten zu müssen — und bezahlt diesen Tausch mit dem Unterschiedsbetrag, den der Veranstalter beim Preis selbst festlegt. Bei einer Wette, die noch läuft und bisher richtig liegt, ist dieser Abschlag mit dem Sicherheitsbedürfnis des Moments verrechnet. Deshalb lohnt es sich, vor dem Cash-Out auf dieselbe Zahl zu schauen wie vor der Wette: Was wäre der Gewinn gewesen, was ist er jetzt.

Kombiboost und Quotenboost

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf sieben Voraussagen ist der grösste Hebel in dieser Tabelle, und er ist gleichzeitig der teuerste: Jede zusätzliche Voraussage senkt die Wahrscheinlichkeit der Gesamtkombination, während sie den Bonusprozentsatz hebt. Bei einer Kombination ab zehn Voraussagen steht einem Zuschlag auf den Nettogewinn ein Produkt aus zehn Einzelwahrscheinlichkeiten gegenüber.

Das ist die ehrliche Rechnung hinter dem Wort «Boost». Der Zuschlag ist real und er liegt auf dem Gewinn, nicht auf dem Einsatz — wer die Kombination verliert, gewinnt nichts dazu. Der Bonus macht keinen verlorenen Schein wieder gut, er vergrössert nur die Zahl auf dem Schein, der ohnehin gewinnt.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Punkt in den Bedingungen, der in der Praxis am häufigsten Geld kostet: Man sichert eine Wette mit Cash-Out ab und verliert im selben Klick die Erhöhung, für die man die Wette überhaupt erst abgeschlossen hat. Ein «Boost», der an die Bedingung geknüpft ist, die Wette bis zum Ende zu halten, ist ein Rabatt auf Durchhalten — sonst nichts.

Freiwillige Gratisspielguthaben nach Art. 75 Abs. 2 BGS brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. In ihren Bedingungen stehen Menge und Auflagen der einzelnen Veranstalterin; die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt.

Der Bet-Builder und abhängige Ereignisse

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Zwei Voraussagen, die dieselbe Ursache haben — der Torschütze und der Endstand — sind keine zwei Chancen, sondern eine Chance, zweimal auf den Wettschein geschrieben. Der Bet-Builder ist die Stelle, an der das korrigiert wird.

Wo die Quoten herkommen und warum nie eine dauerhaft die beste ist

Eine Quote entsteht aus dem Marktbild, das der Veranstalter selbst herausgibt. Er nimmt Faktoren, gewichtet sie, addiert seine Marge und veröffentlicht einen Preis. Kommt viel Geld auf einen Ausgang, kann sich der Preis bewegen; tut er es nicht, hat der Veranstalter das Geld anders eingeschätzt als der Markt. Für Wettende heisst das: Die beste Quote eines Abends ist ein Zustand, kein Merkmal eines Hauses. Sie wechselt innerhalb eines Tages und zwischen zwei Spielen derselben Liga, und sie ist bei derselben Veranstalterin morgen eine andere.

Was bleibt und was sich ständig ändert, ist die Auftrennung eines jeden Quotenvergleichs in zwei Schichten: Das Rohmaterial — welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten überhaupt angeboten werden — ist vom Gesetzgeber und seinen Listen vorgegeben. Die Preise darauf sind es nicht. Deshalb ist der einzige sinnvolle Vergleich der, der die Marge und die Limiten neben die Quote stellt. Ein Haus mit einem tieferen Quotenschlüssel ist über ein Jahr systematisch teurer, ganz gleich, wie oft es an einem Samstag ganz oben steht.

Die zehn Anbieter im Quotenvergleich

Die folgenden zehn Karten folgen in dieser Reihenfolge. Zuerst die beiden Veranstalterinnen mit Schweizer Bewilligung, danach acht ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz als Werbung auftreten, aber keiner Bewilligung entsprechen. Die Einordnung als «ohne Schweizer Bewilligung» ist keine Wertung der Seriosität der Marke, sondern der Rechtsstellung ihres Angebots in der Schweiz. Wetten ohne Bewilligung zu organisieren, ist in der Schweiz strafbar, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist es ebenfalls (Art. 74 Abs. 3 BGS). Diese Karten beschreiben, sie werben nicht.

Anbieter Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung
AmunRa keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung
Betify keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung
1Bet keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung
Unibet keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung
1xBet keine Schweizer Bewilligung keine dem Angebot in der Schweiz zukommende Bewilligung

Die Tabelle liest sich von oben nach unten wie eine Zulassungsfrage und nicht wie eine Rangliste. Zwei Zeilen erfüllen die Voraussetzung, ein Konto in der Schweiz zu führen, die übrigen acht nicht. Was in den acht Zeilen unten in der Spalte der Veranstalterin steht, ist die logische Konsequenz daraus: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Veranstalterin, die im Schweizer Recht steht, und keine Aufsicht, die für das Angebot haftet. Die zweite Spalte der foreign Anbieter wiederholt denselben Wert achtmal.

Swisslos Sporttip: das Haus mit dem Instrumentenkasten

Swisslos betreibt Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, Sitz Basel. Die Bewilligung nach BGS besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Das Vertragsgebiet umfasst neunzehn Kantone — AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH — dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet voraus.

Die Limiten sind im Verhältnis zum Angebot gesetzt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Schwelle ist so gesetzt, dass ein Systemwettschein mit vielen Kombinationen möglich bleibt, ohne dass ein Einzelwettschein im vierstelligen Bereich üblich wird.

Bei den Zahlungswegen lässt sich das Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; PostFinance Pay ist als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos ausgewiesen, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei den Auszahlungen gilt: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto überwiesen. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und ein Kredit an Spielende wird nicht gewährt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Was diese Karte von der nächsten unterscheidet: Sporttip ist das Haus mit den Zusatzfunktionen, und das ist zugleich seine Reibungsfläche. Cash-Out, Kombiboost, Quotenboost, Bet-Builder — alles vorhanden, alles nur online, alles an Bedingungen geknüpft, und jeder Boost verfällt bei einem Cash-Out. Wer nie cash-out, hat ein besseres Werkzeug in der Hand als der, der es tut.

Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Pendant mit engeren Schwellen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsstruktur ist dieselbe wie die des Deutschschweizer Hauses: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach BGS, unter der Aufsicht der Gespa, gültig nur in der Schweiz. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone beschränkt.

Die Schwellen liegen konservativer. Der Mindesteinsatz online beträgt CHF 2 — in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten liegt bei CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Wer aus der Deutschschweiz kommt und die beiden Häuser nebeneinanderlegt, sieht hier den auffälligsten Unterschied der Karte: die Hälfte des Höchsteinsatzes pro Wette und ein Mindesteinsatz, der doppelt so hoch liegt wie bei Sporttip.

Die Gewinngrenzen sind grosszügig gesetzt: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 schliesst die sehr kurzen Quoten aus, mit denen man sonst Kapital parkiert. Ein Systemwettschein mit vielen Kombinationen stösst hier an eine andere Grenze als bei Sporttip: Der Multiples-Wettschein ist der teuerste Schein im Programm, und die Bedingungen behandeln ihn entsprechend.

Wer sein Konto bei Jouez Sport führt, merkt den Unterschied zur Deutschschweizer Lösung am schnellsten am Wettschein selbst — nicht an der Quote. Die Limiten und die Zusammenstellung des Multiples begrenzen, wie viel Bewegung ein einzelner Schein überhaupt entfalten kann.

N1 Bet: das erste Logo in der Reihe ohne Bewilligung

N1 Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung, und in der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande angeboten werden. Was das Angebot an Bewilligung mitbringt, hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und damit per DNS blockiert werden.

Hier hört der Vergleich auf, ein Vergleich zu sein, und wird eine Zuordnung. Für einen Schweizer Wettenden heisst das: Das Logo taucht in der Werbung auf, die Wette läuft, ein Schweizer Konto in der Schweiz ist es nicht. Wer bewusst ausserhalb des bewilligten Systems spielt, soll wissen, was er dafür bekommt und was nicht — und mehr als das lässt sich über diese Marke auf diesem Niveau nicht sagen.

Fezbet: zweite Zeile, dieselbe Zuordnung

Fezbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, verfügt dieses Angebot über keine im Land gültige Bewilligung (Art. 4 BGS). Eine Einbindung in das Sperrregister existiert nicht, der Schweizer Rechtsweg ist ausgeschlossen, und die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste erscheinen.

Auf dieser Seite ist der Quotenvergleich das Thema, und die Zuordnung der Marke ist die einzige Information, die hier belastbar ist. Ein Vergleich der Quotenhöhe würde einen gemeinsamen Massstab voraussetzen — im Verhältnis zu einem bewilligten Schweizer Angebot gibt es den nicht, weil Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf beiden Seiten nicht dieselben sind.

AmunRa: das Casino-Profil im Sportwettengeschäft

AmunRa besitzt keine Schweizer Bewilligung. Das Schweizer Geldspielrecht lässt Sportwetten ausschliesslich bei Swisslos und der Loterie Romande zu, womit dieses Angebot keine in der Schweiz gültige Bewilligung (Art. 4 BGS) besitzt. Es gibt keinen Schutz durch das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; Domains können DNS-Sperren unterliegen.

Relevant ist in dieser Zeile vor allem die Zuordnung. Marken mit einer Casino-Prägung führen ein Sportwettenangebot oft als zweites Standbein neben dem eigentlichen Geschäft, und die Quotenstruktur eines solchen Hauses folgt einer anderen Logik als die einer reinen Sportwetten-Plattform. Für Schweizer Spielende bleibt es bei der Feststellung: bewilligt ist das nicht.

Betify besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz liegt nicht vor (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Damit ist auch bei dieser Marke die Quotenangabe keine Angabe, aus der ein Schweizer Vergleich etwas machen könnte. Wer die Zahlen trotzdem prüfen will, muss den Quotenschlüssel des jeweiligen Marktes aus dem Wettprogramm selbst zusammenzählen — mehr als ein Selbstversuch ist das nicht.

1Bet: bewilligungsfrei und ohne Anschluss an das Sperrregister

1Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Da das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) Sportwetten in der Schweiz auf die beiden Veranstalterinnen Swisslos und Loterie Romande begrenzt, fehlt für dieses Angebot eine gesetzlich geforderte Zulassung (Art. 4 BGS). Weder ist die Seite an das Sperrregister angebunden, noch gibt es einen inländischen Rechtsweg, und der Zugang kann jederzeit durch die Gespa-Sperrliste blockiert werden.

Für einen Anbieter dieser Kategorie ist der Quotenvergleich ein Werbewort und kein Rechenweg. Das ist keine Kritik an der Marke persönlich, sondern an der Rolle, die sie in der Schweizer Werbelandschaft spielt.

Rollbit: das Krypto-Umfeld und was es ausschliesst

Rollbit ist in der Schweiz nicht bewilligt. Sportwetten sind hierzulande auf Swisslos und die Loterie Romande beschränkt, sodass eine schweizerische Bewilligung (Art. 4 BGS) fehlt. Spieler haben weder Zugang zum Schutz des Sperrregisters noch einen Rechtsweg im Inland, und auch bei dieser Plattform ist eine DNS-Sperre durch die Gespa möglich.

Im bewilligten Schweizer Angebot werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS): anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es dort nicht. Wer ein Konto bei einem Anbieter aus diesem Umfeld sucht, wählt damit ausdrücklich etwas anderes als das Schweizer System. Das ist eine Wahl — aber keine, die dieser Vergleich befürwortet.

Unibet: bekannter Name, keine Schweizer Bewilligung

Unibet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine hier geltende Bewilligung liegt nicht vor (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden. Die Gespa selbst nennt Beispiele für Anbieter, die auf der Liste geführt werden.

Der Name ist in Wettkreisen geläufig, und genau das macht ihn für diese Zeile interessant. Bekanntheit ist kein Bewilligungsmerkmal. In der Schweiz entscheidet die Bewilligung, nicht die Grösse der Marke.

1xBet: das letzte Logo und der ganze Abstand zur Bewilligung

1xBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind Sportwetten nur Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten, und eine in der Schweiz wirksame Bewilligung besteht nicht (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf der Sperrliste erscheinen und blockiert werden.

Die Sperrliste ist die eigentliche Antwort auf diese Rubrik. Ende 2025 führte sie 671 Domains, und die Gespa beobachtet, dass blockierte Domains innert Stunden durch neue Adressen ersetzt werden. Wer diesen acht Marken aus dem Weg gehen will, verlässt sich besser nicht darauf, dass eine Sperre lange hält.

Was aus dem Vergleich folgt

Der Quotenvergleich in der Schweiz hat einen kurzen Adressatenkreis und einen langen Rechenweg. Zwei Veranstalterinnen teilen sich das Land entlang der Sprachgrenze, jede mit eigener Bewilligung, eigener Kontogrenze und eigenem Limitenkatalog. Ein Vergleich von zwanzig Logos ist in dieser Rechtslage keine Marktübersicht, sondern eine Einladung, eine Bewilligung für eine Formalie zu halten.

Was für einen Wettenden praktisch übrig bleibt, lässt sich in wenigen Sätzen sagen. Vor der ersten Wette stehen die Limiten, und zwar die, die man selbst setzt und nicht wieder hochzieht. Bei Swisslos sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, und eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Wer über den eigenen Wohnkanton beim anderen Haus spielt, prüft dessen Bedingungen, denn die Schwellen liegen dort anders: Mindesteinsatz CHF 2 online, Höchsteinsatz CHF 500 für Einzel- und Kombiwetten.

Dann die Wette selbst. Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal das Produkt der Einzelquoten, und er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. In jeder Quote steckt der Quotenschlüssel des Marktes: Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt er bei rund 95 Prozent und die Marge bei etwa 5 Prozent. Über ein Jahr ist dieser Anteil keine Rundungsdifferenz mehr, sondern die eigentliche Gebühr des Spiels.

Und schliesslich die Zusatzfunktionen, die eine Quote in ein Paket verwandeln. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und zahlt zwischen 5 Prozent bei vier und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen auf den Nettogewinn. Er wird nicht ausgezahlt, solange die Kombination verliert, und er verfällt, wenn die Wette per Cash-Out vorzeitig beendet wird. Wer beides nutzen will, muss sich entscheiden: den Zuschlag oder den Notausgang. Beides zugleich gibt es nicht, und genau darin liegt die Rechnung, die hinter der Werbung steht.

Zu guter Letzt der steuerliche Rand. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bund kennt ab dem 1. Januar 2026 einen Freibetrag von CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), die Kantone haben eigene Schwellen — «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettgewinn liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Diese Sätze sind allgemeine Information; wer es genau wissen will, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Häufige Fragen zu Sportwetten, Quoten und dem Vergleich

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und weshalb ist der Vergleich in der Schweiz auf die zugelassenen Veranstalter begrenzt?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung nach BGS gilt nur hier und wird höchstens zwei Veranstalterinnen erteilt. «Beste Quoten» ist damit keine Eigenschaft eines Hauses, sondern eines Marks und eines Moments: Jede Quote enthält den Quotenschlüssel des Marktes, und der wechselt von Spiel zu Spiel.

Was bedeuten Quoten bei Wetten, und wie lässt sich daraus die implizite Wahrscheinlichkeit ableiten?

Eine Quote ist der Preis, zu dem eine Voraussage gehandelt wird. Eins durch die Quote ergibt die implizite Wahrscheinlichkeit: 1.90 entspricht 52,6 Prozent, 1.50 entspricht 66,7 Prozent, 2.50 entspricht 40 Prozent. Diese Werte sind keine Prognose des Ausgangs. Addiert über alle Ausgänge eines Marktes ergeben sie mehr als 100 Prozent, weil die Marge darin steckt.

Wie entstehen die Quoten bei Sportwetten, und welche Marge ist darin eingebaut?

Der Veranstalter gewichtet das Marktbild und addiert seinen Anteil. Marktseitig heisst der zurückfliessende Teil Quotenschlüssel oder Auszahlungsquote: eins durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt er bei rund 95 Prozent, die Marge also bei etwa 5 Prozent. Das ist eine Beispielrechnung, kein Zitat aus einem Wettprogramm.

Wie wird der Gewinn berechnet, wenn Einsatz und Quote bekannt sind, und wie ergibt sich bei Kombinationen die Gesamtquote?

Gewinnbetrag gleich Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal die Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; zuerst wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen abgerundet. Drei Voraussagen zu 1.90, 2.10 und 1.80 ergeben eine Gesamtquote von 7’182, aus CHF 20 Einsatz also CHF 143.64 vor einer allfälligen Erhöhung.

Welche Wettarten und Sportarten stehen auf der Gespa-Liste, und weshalb unterscheiden sich Quoten je nach Wettmarkt?

Die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026 ist eine Positivliste: Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wenn aufgeführt; keine Corner- und Kartenmärkte; kein E-Sport-Abschnitt. Quoten unterscheiden sich, weil jeder Markt einen eigenen Quotenschlüssel hat — ein Zweitmarkt wird tiefer ausgezahlt als ein Hauptmarkt.

Was ist bei ausländischen Seiten mit höheren Quoten zu beachten, wenn keine Schweizer Bewilligung vorliegt?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Die Gespa sperrt Domains per DNS, nennt aber selbst das Domain-Hopping binnen Stunden. Höhere Quoten sind kein Ausgleich für fehlenden Rechtsschutz.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»