Gratiswette bei der Registrierung – in der Schweiz ein Guthaben mit Bedingungen, kein Geschenk
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Unter dieser Zeile steht, worauf sich alles Weitere bezieht: Datenstand und Prüfgrundlage.
Datenstand Oktober 29, 2026; Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Eine Gratiswette bei der Registrierung ist in der Schweiz kein Werbegeschenk, sondern Spielguthaben mit einem Verfallsdatum und einer Sperre gegen die Auszahlung. Wer nach dem Anlegen des Kontos CHF 10 gutgeschrieben bekommt, hat nicht zehn Franken, sondern zehn Franken, die nur auf dem Spielfeld existieren. Das ist der erste Satz, den ein Neukunde verstehen muss, und er steht in keinem Werbebanner.
Die beiden Veranstalter, die in diesem Land überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, halten sich mit Aktionen aus einem einfachen Grund zurück: Jede Gratisaktion braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Swisslos und die Loterie Romande bekommen sie, aber selten und in kleinen Beträgen – im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer auf einer ausländischen Seite ein grosses Gratisangebot sieht, sieht keine Schweizer Wette. Er sieht ein Produkt ohne hiesige Bewilligung, ohne hiesigen Spielerschutz und mit steuerlichen Folgen, die der Werbetext verschweigt.
Was folgt daraus für den Neukunden? Dass die Frage «Wo bekomme ich die grösste Gratiswette?» in der Schweiz falsch gestellt ist. Die richtige lautet: Was ist ein Gratisspielguthaben wert, wenn es nicht auszahlbar ist, und wie lange darf ich es überhaupt benutzen?
Eine Gratiswette ist Spielguthaben, nicht Bargeld
Eine Wette ist ein Geschäft mit zwei Seiten. Der Einsatz verlässt das Konto, die Quote bestimmt den Rückfluss, und die Differenz zwischen beiden ist das, was der Wettende trägt. Bei einer Gratiswette fällt die erste Hälfte weg: Der Veranstalter setzt das Geld, der Kunde setzt die Entscheidung. Genau daraus entsteht der Irrtum, dass eine Gratiswette risikofrei sei. Sie ist es für den Einsatz, nicht für den Gewinn.

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Diese Mechanik gilt für gesetztes Geld wie für geschenktes. Der Unterschied sitzt nicht in der Rechnung, sondern im Besitz: Das Guthaben aus einer Promotion gehört dem Konto, nicht dem Kunden.
Warum der Einsatz nicht zurückfliesst
Bei der üblichen Sportwette bekommt der Gewinner seinen Einsatz zurück, weil er ihn eingezahlt hat. Bei einer Gratiswette hat er nichts eingezahlt, also gibt es nichts zurückzuerstatten. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt, liest auf dem Wettschein einen möglichen Gewinn von CHF 21. Auf sein Wallet kommen davon CHF 11 – der Nettoertrag aus dem Guthaben. Die CHF 10 verschwinden mit dem Wettschein.
Diesen Mechanismus halten viele Werbetexte hinter dem Wort «Gratiswette» verborgen, obwohl er den Wert des Angebots halbiert, sobald die Quote niedrig ist. Bei Quote 1.50 bleiben von CHF 10 genau CHF 5 übrig, wenn die Sache aufgeht. Bei Quote 1.10 bleiben 1 Franken. Die Gratiswette ist damit eine Wette darauf, dass der Buchmacher eine Quote stellt, die den Aufwand lohnt – und die Quote stellt immer der Buchmacher.
Der Wert, den ein solches Guthaben tatsächlich hat
Nehmen wir die Aktion der Loterie Romande als Massstab: CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Setzen wir das auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 – ein Rechenbeispiel, keine gestellte Quote. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 %, die Marge beträgt 5 %. Der durchschnittliche Wert des Guthabens liegt dann bei rund CHF 4.50, weil der Einsatz nicht mit ausbezahlt wird und die Marge des Marktes den Rest frisst.
Verschiebt sich die Quote des gewählten Ausgangs auf 2.50, steigt dieser Wert auf etwa CHF 7.20. Wählt der Kunde ein Auswärtsangebot zu 3.00, kommt er auf ungefähr CHF 8.10. Die Spanne reicht also je nach gewähltem Markt und gewählter Quote von unter CHF 5 bis über CHF 8 – und diese Spanne ist der eigentliche Inhalt jeder Neukundenaktion. Der beworbene Betrag sagt fast nichts; die Quote, auf die man ihn setzt, sagt fast alles. Es handelt sich um einen statistischen Durchschnittswert über viele Wetten, nicht um einen garantierten Ertrag einer einzelnen Wette.
Bemerkenswert ist der Vergleich mit der Obergrenze: Weil das Guthaben nicht auszahlbar ist, kann es nie mehr wert sein als der Betrag, den man aus einem Treffer abzüglich Einsatz herausziehen könnte. Es handelt sich um einen Wert, der an das Spielerkonto gebunden bleibt und von dort aus in weitere Wetten fliesst oder verfällt.
Wettschein-Papier, Kugelschreiber und ein Windlicht
Auf einem Gartentisch auf einer Terrasse liegt ein leerer Wettschein neben einem Kugelschreiber, daneben brennt ein Windlicht.
Wer in der Schweiz mit Swisslos spielt, merkt am Auszahlungsweg, dass ein Gratisspielguthaben ein anderes Wesen hat als ein Gewinn. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber hinaus wird der Betrag bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Diese Automatik gilt für Gewinne, nicht für Aktionsguthaben.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze identisch: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber wird auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Ein Gratisspielguthaben nimmt an diesem Weg nicht teil, es ist nicht auszahlbar. Zwei Beträge, zwei Schicksale, ein Wortlaut, den man in den Bedingungen suchen muss.
Die Schweiz kennt nur zwei Veranstalter mit Bewilligung
Das Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, führt Sportwetten als Grossspiel. Bewilligungspflichtig sind sowohl die Veranstalterbewilligung wie die Bewilligung pro einzelnes Spiel, und beide gelten nur in der Schweiz. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern. Wer «Lizenz» sagt, meint in der Rechtssprache eine Bewilligung, und wer eine solche sucht, findet in diesem Land genau zwei Namen.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, dessen Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; Sitz der Genossenschaft ist Basel. Die Loterie Romande betreibt das Produkt Jouez Sport, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Zwei Organisationen, ein geschlossener Markt.
Das hat Folgen, die über das Angebot hinausgehen. Die Website eines Veranstalters lässt sich nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet eröffnen. Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht.
Swisslos Sporttip und sein Vertragsgebiet
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in genau diesem Gebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Dieser Prüfweg ist keine Formalität, sondern der Grund, warum die Gratisaktion hier so klein ist. Ein Veranstalter, der seine Kundendatenbank aus amtlichen Ausweisen speist, kann nicht über ein Werbenetz Gratisguthaben an Zufallsbesucher verteilen. Für den Leser heisst das: Wer in der Deutschschweiz wohnt, kommt nur bei Swisslos zu einer Schweizer Sportwette.
Loterie Romande und die Grenze am Röstigraben
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich lebt, kann dort kein Konto eröffnen, und wer in Genf lebt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Diese Trennung ist die wichtigste praktische Information für jeden Neukunden – wichtiger als die Höhe jedes Aktionsbetrags.
Die Demografie dieser beiden Häuser erklärt sich damit von selbst. Ein Veranstalter mit 221 Mitarbeitenden und 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen kann seine Aktionen nicht an einem nationalen Markt ausrichten. Er richtet sie an seinem Publikum aus.
Die Rechtslage: Warum Gratisaktionen Zustimmung brauchen
Gratiswetten sind im Schweizer Recht nicht einfach Marketing, sie sind geldspielrechtlich erfasst. Art. 75 Abs. 2 des Geldspielgesetzes verlangt die vorgängige Zustimmung der Gespa für Gratisspiele und Gratisguthaben. Die Aufsichtsbehörde erteilt sie einzeln und abzählbar. Im Jahr 2025 erhielt die Loterie Romande 24 solcher Zustimmungen, Swisslos deren 8.

Diese Zahlen erzählen die ganze Geschichte des Schweizer Marktes. Acht Zustimmungen für einen Veranstalter, der mehr Kantone bedient als der andere 24 erhalten hat, und beide zusammen genommen 32 für ein ganzes Jahr. Eine Branche, in der Werbung eine föderale Bewilligung braucht, wird nicht über Werbebudgets entschieden, sondern über Aufsichtsverfahren.
Was das Gratisangebot auf zwei, drei Aktionen zusammenschrumpfen lässt
Ein Veranstalter, der jede Aktion vorab genehmigen lassen muss, plant sie lange im Voraus und in kleinen Beträgen. Die Zustimmung bindet ihn auch an die Bedingungen, die er eingereicht hat – Betrag, Laufzeit, Gültigkeitsdauer des Guthabens. Nachträglich «noch schnell verdoppeln» funktioniert in diesem Verfahren nicht.
Für den Neukunden heisst das: Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, findet bei den beiden Schweizer Veranstaltern nicht das grosse Werbefeuerwerk, sondern ein genau umrissenes, kleines Angebot mit klaren Daten. Das ist unbequem für alle, die Vergleiche über Bonusbeträge gewohnt sind, und es ist der Preis dafür, dass die Wette unter Schweizer Recht steht.
Ein Brunnen, der ruhig läuft
Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, das Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Die beiden Veranstalter sind öffentlich-rechtlich verankert, und das färbt auf ihre Kommunikation ab. Die Nettoerträge fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu, ein Werbewort wie «Rekordgewinn für unsere Kunden» wäre in dieser Konstruktion absurd. Wer die Aktionstexte liest, merkt die Nüchternheit: Daten, Beträge, Fristen.
Diese Nüchternheit ist keine Verlegenheit, sondern die eigentliche Auskunft über den Markt. Wo Werbung genehmigt werden muss und Erträge einem Zweck zugeführt werden, ist die Aktion ein Kostenfaktor, kein Wettbewerbsinstrument.
Fremde Bewilligungen haben hier keine Geltung
Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Eine ausländische Bewilligung – gleich aus welchem Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Der Spieler selbst wird nicht bestraft, das ist die eine gute Nachricht. Die schlechte: In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Dazu kommt die Werbeseite. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Deshalb steht auf dieser Seite jedes ausländische Angebot ohne Schweizer Bewilligung als das da, was es ist: eine ausländische Wette, kein Schweizer Produkt. Beschreiben und bewerten ist erlaubt, empfehlen nicht.
Was das für den Neukunden heisst, der eine Aktion sucht
Ein Aktionsguthaben von einer Seite ohne Bewilligung ist an kein Schweizer Recht gebunden. Es ist nicht an das Sperrregister gekoppelt, es kennt keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, und es kennt keine Schweizer Schlichtungswege. Die Schweizer Behörden beschränken sich darauf, die Domains solcher Anbieter auf die Sperrliste zu setzen, die Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Diese Bewegung – die Gespa nennt es Domain-Hopping – zeigt, wie dieses Geschäft funktioniert. Wer heute eine Adresse aufruft, findet morgen eine andere. Für einen Spieler, der seine Auszahlung erwartet, ist das keine theoretische Frage.
Wo die Verlustlimite sitzt, selbst wenn die Wette gratis ist
Ein Gratisspielguthaben ist kein Freipass am Spielerschutz vorbei. Das Konto, das die Aktion trägt, ist dasselbe Konto, für das Limiten gelten: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam.
Die letzte Zeile dieses Mechanismus ist die eigentliche Sicherung. Wer im Frust erhöhen will, wartet drei Tage. Wer im Frust senken will, darf es in derselben Minute. Das Gesetz verlangt für die Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich, und ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel für Sportwetten existiert in der Schweiz nicht – Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, ebenso das Guthaben im Wallet. Diese Zahlen gelten für alle Spielenden dieses Hauses, unabhängig davon, ob gerade eine Aktion läuft.
Ein leeres Drittel eines Platzes
Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Der Spielerschutz reicht über das eigene Konto hinaus. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Zugangssperre für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperrt, sperrt sich wirksam – das ist der Punkt der Konstruktion.
Eine solche freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und an der Aufhebung ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Diese Regeln gelten für Sportwetten bei den beiden Veranstaltern; bei einem Anbieter ausserhalb des Schweizer Systems greift keine davon.
Die Prüfung an der Verkaufsstelle ist nicht lückenlos
Zahlen aus der Aufsicht trüben das Bild. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstellen als strenge Schranke beschreibt, beschreibt etwas anderes als die Wirklichkeit. Die Sperre ist so gut wie ihre Kontrolle, und die Kontrolle an der Theke ist es nicht.
Eine Gratiswette ist eine Wette, und wer wetten will, sollte die Grenze vorher setzen und nicht danach.
Was Neukundenangebote mit Gratiswette unterscheiden
Drei Merkmale entscheiden über den Wert eines Neukundenangebots, und keines davon ist der beworbene Betrag. Die Frist bestimmt, wie lange das Guthaben lebt. Die Mindestquote bestimmt, auf welchen Märkten es überhaupt einsetzbar ist – und je höher sie liegt, desto schlechter ist ein Angebot, das erst gut aussieht. Die Auszahlbarkeit des Guthabens entscheidet, ob aus dem Geschenk jemals echtes Geld wird.
Die Loterie Romande liefert für alle drei Merkmale ein Beispiel. Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, die Gültigkeit betrug 30 Tage, und das Guthaben war nicht auszahlbar.
Zwei Fristen greifen hier ineinander: sieben Tage, um den Code einzulösen, und dreissig Tage, um das Guthaben zu verspielen. Wer die erste Frist verpasst, hat nichts. Wer die zweite verpasst, hat ein Konto mit verfallenem Guthaben.
Der Unterschied zwischen Frist und «gültig bis»
Eine Frist ist eine Bedingung, ein «gültig bis» ist eine Information. Die sieben Tage der Loterie-Romande-Aktion gehören zur ersten Kategorie: Ohne Eingabe des Codes innert dieser Frist entsteht kein Guthaben, und dagegen hilft kein Anruf. Die dreissig Tage gehören zur zweiten: Das Guthaben existiert, aber es verfällt, wenn es nicht eingesetzt wird.
In der Praxis bedeutet das eine Reihenfolge: erst registrieren und verifizieren, dann den Code eingeben, dann die Zeit bis zum Verfall im Auge behalten. Zwischen Registrierung und Code liegen bei diesem Haus Prüfschritte, die sich nicht beschleunigen lassen – wer die Stadionaktion am Tag vor Schluss entdeckt, hat ein Problem.
Mindestquote: der stille Filter im Angebot
Eine Mindestquote schliesst Märkte aus, ohne es laut zu sagen. Wer eine Gratiswette nur auf Quoten ab 1.50 setzen darf, kann sie nicht auf einen Favoriten mit Quote 1.20 legen; er muss höher gehen und damit auf ein unsichereres Ereignis. Der Sporttip-Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 – der Bonus auf den Nettogewinn beträgt dann 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Dieses Beispiel zeigt die Richtung. Je höher die geforderte Quote, desto weniger sichere Ereignisse stehen zur Wahl, und desto mehr lässt sich die Zahl im Werbebanner aushöhlen. Der Kombiboost gilt übrigens nur online, für Prematch, Live und Systemwetten.
Auszahlbarkeit: der Punkt, an dem das Geschenk endet
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei den beiden Veranstaltern nicht auszahlbar, und diese Regel ist keine Härte, sondern die Logik des Instruments. Wer aus einer Aktion Bargeld machen könnte, hätte einen Geldtransfer erhalten, kein Wetterlebnis. Ob das den Wert senkt oder gerade interessant macht, entscheidet sich am persönlichen Vorhaben. Für jemanden, der ohnehin wetten wollte, ist auszahlbares Guthaben wertvoller geschenktes Geld; für jemanden, der nur testen will, spielt die Auszahlbarkeit eine Nebenrolle.
Auch Swisslos zahlt Spielguthaben nur begrenzt aus: innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung läuft innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wohlgemerkt für Guthaben, nicht für Gratisspielguthaben. Es bleibt also nur der Weg über eine echte Wette: Was aus einer Promotion entsteht, muss erst durch die Quote, bevor es zum auszahlbaren Gewinn wird.
Einzahlungsregeln, die vor der Aktion greifen
Wer das Gratisguthaben will, braucht zuerst ein Konto mit einem Guthaben, auf das gesetzt werden kann. Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Diese Schwellen stammen nicht aus der Aktion, sondern aus dem Betrieb, und sie entscheiden mit darüber, ob ein Eventspieler mit kleinem Budget überhaupt in den Genuss kommt. Für den Sporttip-Mindesteinsatz von CHF 1 ist die Aufladeschwelle von CHF 20 der tatsächliche Einstieg.
Die zehn Anbieter im Vergleich zu Limiten, Auszahlung und Programm
Die folgende Einordnung stellt die beiden Schweizer Bewilligungen den ausländischen Plattformen gegenüber, die Schweizer Spieler in der Praxis antreffen. Geprüft ist für jede Zeile, ob eine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach Schweizer Recht vorliegt.
| brand | Swiss permit status | organiser or reported licence |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung | Loterie Romande, Lausanne |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | keine als gültig anerkannte Angabe |
Die Tabelle enthält keine Spalte mit Aktionsbeträgen, und das ist Absicht. Ein Betrag ohne Frist, ohne Mindestquote und ohne Auszahlbarkeitsregel sagt über den Wert eines Angebots nichts – dieselbe Null, die eine Quote von 1.10 aus einem Gratisguthaben macht. Der aufmerksame Leser fragt nach dem Wettschein, nicht nach dem Plakat.
Zur Taxonomie: Art. 4 BGS bindet die Bewilligung an das Schweizer Territorium. Eine Bewilligung einer ausländischen Behörde, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung. Für einen Schweizer Spieler bedeutet das, bei einem Anbieter der unteren acht Zeilen zu wetten: keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Die ausländischen Gewinne sind zudem einkommensteuerlich anders zu behandeln – die kantonale Praxis von Thurgau etwa betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Swisslos Sporttip: die grösste Auswahl im Land, mit klaren Rechenregeln
Swisslos ist der Veranstalter mit dem grössten Vertragsgebiet: neunzehn Deutschschweizer Kantone, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Kurz zur Bewilligungslage. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip, veranstaltet von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette.
Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen. Hier zahlt es sich aus, ein Gefühl für die Grössenordnung zu haben: Ein Systemwetten-Höchsteinsatz von CHF 10’000 ist für einen Haushalt nicht die relevante Zahl, ein Mindesteinsatz von CHF 1 dagegen sehr wohl.
Was das Feld neben der Registrierung angeht, zeigt Swisslos ein Instrument aus der Wettbewerbsgruppe. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dass ein vorzeitiger Ausstieg aus einer Wette den Anreiz mitnimmt, ist konsequent und in der Praxis die häufigste Überraschung.
Zum Programm gehört Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer mit dem Ausstieg plant, plant mit einer Option, nicht mit einem Anspruch.
Live ist das Bild ähnlich geregelt. Eine Sporttip-Livewette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, etwa neunzig Minuten Fussball, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein angenehmer Zug, weil es dem Kunden den Fehler nicht anlastet. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Zum Schluss die Fristen, die Geld kosten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben. Wer gewinnt und dann nicht hinschaut, verliert – und das ist keine Nebenbemerkung. Für einen Spieler mit kleinem Budget ist die Frist im Verhältnis zum Einsatz gross, und trotzdem reicht ein Blick auf den Wettschein am Ende.
Fazit: Sporttip ist die richtige Wahl für alle, die in seinem Gebiet wohnen und eine Schweizer Sportwette mit einem breiten Programm und Online-Funktionen suchen. Der Preis dafür ist ein eng abgestecktes Feld an Märkten und eine Aktionspolitik, die von Genehmigungen abhängt. Wer ein grosses Gratisangebot erwartet, wird enttäuscht; wer ein geregeltes Angebot sucht, findet es.
Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, zwei Fristen, ein Beispiel
Die Loterie Romande bedient mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa.
Ihre Einzahlungsregeln sind grosszügiger als bei Swisslos und trotzdem gedeckelt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Es gibt hier keine Mindestaufladeschwelle von CHF 20 wie bei Swisslos. Für einen Spieler, der mit kleinen Beträgen arbeitet, ist das ein praktischer Unterschied – er kann klein einsteigen, ohne zwanzig Franken parken zu müssen.
Auszahlungen laufen zweistufig. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und hier liegt der Knoten der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades»: CHF 10 Spielguthaben, ausgegeben an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Mechanik dieser Aktion ist ein gutes Lehrstück. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet, nicht online. Er musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden. Wer kein Stadion besuchte, hatte keinen Code; wer eines besuchte und die Frist verstreichen liess, ebenfalls nicht. 7’000 Stück sind bei einem Publikum von sechs Kantonen eine kleine Auflage, und die Dauer der Aktion lässt auf eine sorgfältig kalkulierte Auflage schliessen.
Beim Sporttip-Programm der Kollegen in der Deutschschweiz gibt es ein vergleichbares Instrument: den Kombiboost mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50 und einer Staffelung von 5 % bis 100 % Bonus auf den Nettogewinn. Bei der Loterie Romande sind die entsprechenden Boost-Bedingungen in den allgemeinen Bestimmungen des Spiels für die Internetplattform geregelt – wer sie vor der Registrierung lesen will, findet sie dort und nicht in der Zeitung.
Fazit: Wer in einem Westschweizer Kanton wohnt, hat hier einen Anbieter mit niedriger Einstiegshürde und einem grossen Verkaufsstellennetz. Das Angebot richtet sich sichtbar an ein lokales Publikum – der Nachteil ist die Geschwindigkeit, mit der neue Aktionen dazukommen.
PowBet: grosse Versprechen, keine Schweizer Bewilligung
PowBet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, eine Bewilligung dieses Hauses liegt für die Schweiz nicht vor, und eine ausländische Bewilligung hätte hier ohnehin keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Was das konkret bedeutet: Wer dort spielt und einen Gewinn nicht ausgezahlt bekommt, kann sich nicht an die Gespa wenden. Wer sich selbst sperren will, findet sich nicht im Schweizer Register wieder. Und die Domains des Anbieters können auf die Gespa-Sperrliste gelangen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die Gespa hat in der Vergangenheit wiederholt gezeigt, dass solche Einträge schnell nachgeholt werden.
Fazit: Die Plattform steht ausserhalb des Schweizer Systems, und das ist die relevante Eigenschaft an ihr – nicht der Betrag, der auf der Startseite steht.
20Bet: ohne hiesige Aufsicht, mit ausländischer Rechnung
Auch 20Bet fällt unter die Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Keine Veranstalter- oder Spielbewilligung nach BGS, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Ein ausländischer Sitz hilft bei Fragen der Auszahlung nicht weiter.
Die steuerliche Seite ist bei dieser Gruppe eine andere als bei den Schweizer Häusern. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis mindestens eines Kantons Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort gewinnt, muss sich also selbst um die Deklaration kümmern.
Fazit: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bleibt für den Schweizer Spieler ein ausländisches Produkt mit ausländischen Spielregeln. Wer die Aktion vergleichen will, muss die Auszahlungsbedingungen in den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen suchen, nicht auf der Startseite.
myBet: Schweizer Spieler als Auslandspublikum
myBet arbeitet ohne Schweizer Bewilligung und damit ausserhalb des Systems aus Gespa-Aufsicht, Sperrliste und Sperrregister. Für die Schweiz gibt es keine Veranstalterbewilligung und keine Bewilligung pro Spiel.
Der Unterschied zur ersten Zeile der Vergleichstabelle ist nicht die Grösse des Angebots, sondern die Frage, wer im Streitfall entscheidet. Bei einem Schweizer Veranstalter ist es eine Schweizer Behörde mit einem Schweizer Verfahren. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist es niemand in der Schweiz.
Fazit: Die Plattform mag ihr Publikum bedienen – in der Schweiz ist sie die zweite Wahl hinter den bewilligten Häusern, und zwar aus einem einzigen, aber entscheidenden Grund.
ZotaBet: ein Konto ohne Schweizer Anbindung
Bei ZotaBet greift dieselbe Einordnung: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Was für einen Schweizer Spieler bleibt, ist der Zugang zu einem Wettprogramm ausserhalb der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten.
Diese Liste ist kein Nebendetail. Sie enthält nur Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen, sie lässt Qualifikationsrunden nur zu, wenn sie aufgeführt sind, und Frauensportarten nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wer auf einer Plattform ohne Bewilligung ein Exotikangebot findet, sollte wissen, dass dessen Ausgestaltung nicht unter Schweizer Recht steht.
Fazit: Kein Schweizer Produkt, und wer es dennoch nutzt, verzichtet bewusst auf die Schweizer Durchsetzungswege.
Bettilt: Registrierung ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt führt eine Registrierung ohne Schweizer Bewilligung. Damit fällt es in dieselbe Kategorie wie die übrigen ausländischen Plattformen dieses Vergleichs: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Einbindung in das Schweizer Sperrsystem, keine Schweizer Schlichtungsinstanz bei Streitigkeiten über Einzahlung oder Auszahlung.
Ein Punkt, der bei solchen Anbietern regelmässig unterschätzt wird, ist die Sperrliste. Ein Domain-Eintrag per DNS-Sperre wird vom Telekommunikationsanbieter umgesetzt, und die betroffene Plattform wechselt daraufhin ihre Adresse. Wer ein Konto bei einer Plattform hält, deren Domain wandern kann, hält ein Konto mit unsicherer Adresse.
Fazit: Wer eine Sportwette unter Schweizer Recht will, findet sie dort nicht.
Unibet: bekannter Name, hier ohne Bewilligung
Auch Unibet gehört in der Schweiz zur Gruppe der Anbieter ohne Bewilligung. Der Name ändert daran nichts – eine Bewilligung nach BGS liegt nicht vor, und Art. 4 BGS bindet jede Schweizer Bewilligung an das Schweizer Territorium.
Für einen Spieler, der die Plattform aus anderen Ländern kennt, ist der wichtige Unterschied der Weg der Streitbeilegung. Ein ausländisches Verfahren ist nicht dasselbe wie ein Schweizer Verfahren, und die Höhe eines allfälligen Aktionsguthabens ist kein Ausgleich für diesen Unterschied.
Fazit: Für den Schweizer Spieler bleibt es ein ausländisches Angebot, und die Bewilligungsfrage entscheidet stärker als der Aktionsbetrag.
Sportuna: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Wege
Sportuna zählt ebenfalls zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, kein Schweizer Rechtsweg.
Wer bei einem solchen Anbieter ein Gratisguthaben und einen ausländischen Sitz vorfindet, sollte zwei Dinge prüfen: ob das Guthaben nach den Geschäftsbedingungen auszahlbar ist, und ob im Streitfall eine für ihn erreichbare Schiedsinstanz genannt wird. Beides steht in den Bedingungen des Anbieters, nicht in der Werbung.
Fazit: Ein Ausweichprodukt für Spieler, denen die Schweizer Wege gleichgültig sind – für alle anderen die schlechtere Seite derselben Wahl.
Wettigo: das letzte Angebot ohne Bewilligung
Wettigo schliesst die Liste der Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Einbindung in das Schweizer Sperrsystem.
Die Kantone haben die Zahl der Bewilligungen bewusst begrenzt: zwei Veranstalter für Sportwetten im ganzen Land. Diese Grenze erklärt die Grösse des Schweizer Marktes, und sie erklärt auch, warum die ausländischen Plattformen auf Schweizer Publikum zielen. Für den Leser heisst das: dass ein Anbieter eine Plattform betreibt, macht ihn nicht zu einem Teil des Schweizer Systems.
Fazit: Wie alle Anbieter dieser Gruppe steht Wettigo ausserhalb der Schweizer Bewilligungen, und wer hier Kunde wird, wählt bewusst diesen Weg.
Steuern und Abrechnung: wann ein Gewinn zur Steuersache wird
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich als Grossspiel, und für Gewinne darüber greift die Verrechnungssteuer von 35 %, die der Veranstalter in Abzug bringt. Wer sie zurückwill, gibt den Gewinn in der Steuererklärung an. Ein gewöhnlicher Wetter gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle; dann fällt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer an.
Der Freibetrag gilt auf Bundesebene und für das Jahr 2026 in Höhe von CHF 1’071’000, im Vorjahr CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb bleibt es bei «je nach Kanton» – eine kantonale Zahl auf die Seite zu schreiben, würde für einen anderen Kanton falsch. Für ausländische Anbieter ist die Steuerpraxis ebenfalls kantonal unterschiedlich; ein thurgauischer Entscheid behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen. Eine Betting-Steuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht, und wer sie behauptet, hat die Systeme verwechselt.
Wer vor einer grösseren Auszahlung steht, sollte die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, statt sich auf Forenratschläge zu verlassen.
Ein Konto, eine Identität, ein Ausweis
Die Kontoregeln sind in der Schweiz eng und nicht verhandelbar. Betreiber und Aufsicht gehen davon aus, dass ein Konto bei einer Person liegt, deren Identität geprüft ist. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Es darf keine bestehende Spielsperre vorliegen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Zulassung beginnt bei 18 Jahren, Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Für Auszahlungen gilt dieselbe Linie: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto gehen, das auf den Kontoinhaber lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen. Es wird immer das Konto des Wettenden bezahlt, nie eines Dritter.
Der Aufwand, den diese Prüfungen machen, ist der Preis für die Bewilligung. Wer die Schritte kennt, plant sie ein: Ausweis bereithalten, Registrierung abschliessen, Zahlungsweg auf den eigenen Namen prüfen.
Wer als Wettkampfteilnehmer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Auch diese Regel ist Teil derselben Konstruktion: Ein geschlossenes Feld, ein identifizierter Spieler, klare Schranken.
Die letzte Regel in diesem Kapitel ist die unbequemste. Ausgeschlossene und minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer sich sperrt, verliert nicht nur den Zugang, sondern auch die Ansprüche, die auf dem gesperrten Konto noch offen sein könnten.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Erhalten Neukunden in der Schweiz bei der Registrierung überhaupt eine Gratiswette?
Selten und klein. Beide Veranstalter brauchen für Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa, die einzeln erteilt wird – im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Ein automatisches Gratisguthaben bei jeder Neuanmeldung ist damit die Ausnahme, nicht die Regel.
Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Veranstalter so klein aus?
Gratisspiele sind bewilligungspflichtig, jede Aktion wird vorab geprüft und gilt dann genau in dem Rahmen, der eingereicht wurde. Dazu kommt der beschränkte Kundenkreis – ein Haus mit sechs Kantonen oder eines mit neunzehn plus Tessin und Liechtenstein kann keine nationale Kampagne fahren. Kleine Aktionsbeträge sind die Folge.
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn zurückbezahlt?
Nein. Bei der Sporttip-Wette ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote. Aus einem gesetzten Guthaben von CHF 10 auf Quote 2.10 entsteht ein Rückfluss von CHF 21, von dem der Einsatz stammt – auf dem Wallet landen nur die CHF 11. Beim Gratisguthaben fehlt diese Rückzahlung.
Warum ist die Gespa-Freigabe für Gratiswetten so wichtig?
Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt sie zwingend, und sie ist die Schranke, die aus einem Werbebudget eine behördlich abgenommene Leistung macht. Ohne diese Zustimmung darf kein Veranstalter ein Gratisspiel oder Gratisguthaben anbieten. Der Bewilligungvorbehalt ist der Grund, warum der Schweizer Markt so wenige und so kleine Aktionen kennt.
Wie lange war die Aktion der Loterie Romande gültig, und was passierte mit dem Guthaben?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Der Code musste innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden, danach warteten CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage lang gültig und nicht auszahlbar. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben.
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Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
