Willkommensbonus für Sportwetten in der Schweiz — zwei Veranstalter, viele Angebote ohne Bewilligung
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Für die Bewilligungen und Aufsichtsfragen wurde gegen die Angaben der Gespa und den Bundesgesetzgeber über das Geldspielgesetz geprüft.
Wer in der Schweiz nach einem Willkommensbonus für Sportwetten sucht, findet auf den ersten Trefferseiten Zahlen, die es hier gar nicht geben kann. Ein Anbieter verspricht das Doppelte der ersten Einzahlung, der nächste eine Gratiswette von CHF 100, ein dritter einen «Risikofreien Tipp» über den Einsatz. Keiner dieser drei Beträge steht in irgendeinem Zusammenhang mit einer Bewilligung nach Schweizer Recht. Das ist der erste Punkt, an dem sich die Entscheidung schon entschieden hat, ohne dass der Suchende es merkt.
Der Grund liegt nicht in der Zurückhaltung der Veranstalter, sondern im Gesetz. Gratiswetten und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa. Wer darf, ist eine kurze Liste: die Gespa erteilte im Jahr 2025 der Loterie Romande 24 und der Swisslos 8 solcher Zustimmungen. Das ist die ganze Grössenordnung des Schweizer Bonusmarktes für Sportwetten. Alles darüber hinausgehende Grosszügigkeit, die in der Werbung auftaucht, stammt von Anbietern, die hier keine Bewilligung haben und hier auch nichts zu verlieren haben.
Was folgt daraus für den Leser? Zwei Dinge, und beide sind unangenehm ehrlich. Erstens: Ein «Willkommensbonus» im klassischen Sinn, also ein Guthaben in Höhe der Einzahlung, existiert im bewilligten Schweizer Markt praktisch nicht — was existiert, sind Quoten- und Kombiboosts, Aktionsguthaben aus zeitlich begrenzten Aktionen und kleine Preisnachlässe, alle mit einer Frist, einer Mindestquote oder einer Obergrenze versehen. Zweitens: Die grossen Zahlen der ausländischen Seiten sind keine Geschenke mit einem Haken, sie sind ein Geschäftsmodell mit einem Haken — ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das schweizerische Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsschutz. Wer das eine gegen das andere abwägt, wägt nicht zwei Verkäufer gegeneinander ab, sondern zwei Rechtsordnungen.
Die folgenden Abschnitte gehen deshalb der Reihe nach durch, was ein Neukundenangebot in der Schweiz überhaupt sein kann, unter welchen Bedingungen es steht, wer es anbietet und was es am Ende real kostet. Die Reihenfolge ist bewusst: erst die Grundlagen, dann das Recht, dann der Spielerschutz, dann die Aktionsbedingungen, dann die Anbieter.
Willkommensangebote in der Schweiz: Was «Bonus» hier noch bedeutet
Ein Willkommensangebot ist im Kern ein Preisnachlass auf die erste Wette — der Veranstalter gibt einen Teil seiner Marge zurück, um einen Neukunden zu gewinnen. Das ist eine rationale Marketingausgabe und nichts Anstössiges daran. Die Frage ist immer, wie viel zurückkommt und woran die Rückgabe gebunden ist. Genau hier unterscheiden sich die Schweizer Veranstalter von den ausländischen Plattformen weniger im Umfang als in der Form: hier ein Prozentsatz auf einen Gewinn, der ohnehin anfällt, dort eine Gutschrift in Höhe der Einzahlung, die erst durch Umsatz freigespielt werden muss.

Wer in einem Werbebanner «Willkommensbonus» liest, sollte deshalb zuerst fragen, welcher der drei Typen gemeint ist.
- Ein Quoten- oder Kombiboost erhöht den möglichen Gewinn einer Wette, ohne einen Franken auf das Konto zu legen. Nichts wird ausbezahlt, weil nie etwas eingezahlt wurde.
- Ein Aktionsguthaben ist ein Betrag im Spielerkonto, der für Wetten verwendbar ist, aber nicht auszahlbar.
- Ein klassischer Einzahlungsbonus verdoppelt einen Teil der Einzahlung als Guthaben und hängt an Umsatzbedingungen.
Der überwiegende Teil dessen, was die zwei bewilligten Veranstalter unter einem Neukundenversprechen führen, gehört in die erste und zweite Kategorie. Das ist kein Zufall und keine Knausrigkeit: eine Gratiswette, die ohne vorherige Zustimmung ausgespielt wird, ist ein Verwaltungsverstoss, kein Marketingtrick. Die Form folgt der Bewilligung.
Wer aus einem anderen Markt kommt — aus Deutschland etwa, wo Willkommensboni über Jahre zum Standardrepertoire gehörten — sucht hier vergeblich nach demselben Instrumentenkasten. Die Erwartung, die er mitbringt, ist der eigentliche Kostenpunkt: Er wird länger suchen, mehr Angebote prüfen und am Ende feststellen, dass der Schweizer Markt beim Neukundengeschenk kleiner ist als der deutsche, beim Spielerschutz aber deutlich strenger. Wer das früh akzeptiert, spart sich die Enttäuschung.
Warum die ausländischen Zahlen so gross sind
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kalkuliert anders. Er hat keine Konzessionsauflagen für Promotions, kein Sperrregister, das ihn bindet, und keine kantonale Aufsicht, die seine Werbung prüft. Was für ihn bleibt, sind Marketingkosten und Ausfallrisiken — und die Freiheit, die Gutschrift so zu gestalten, dass ihre Bedingungen den tatsächlichen Wert weit unter die beworbene Zahl drücken. Der Betrag im Banner ist die Eingangstür; die Umsatzbedingung, die Höchstquote und die Frist sind das Zimmer dahinter, und sie sind bei diesen Anbietern in der Regel deutlich enger gesetzt als bei einem bewilligten Veranstalter, der ohnehin keine grossen Boni ausspielt.
2026er Rechtslage: Warum Gratisguthaben eine Bewilligung brauchen
Sportwetten über das Internet sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Wer das verwechselt, landet bei der falschen Behörde und der falschen Auskunft.

Die kantonale Regelung ist eng gefasst, und das ist für den Leser die entscheidende Information: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Für ein solches Grossspiel braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Daraus folgt unmittelbar, was ein Neukundenangebot hier sein kann und was nicht: Die Werbetrommel für Gratisguthaben darf nicht von jedem gerührt werden.
Das Geldspielgesetz und die Spielbewilligung
Gratiswetten und Gratisguthaben bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmung ist kein Formular, das man nachreicht, sie muss vor der Ausspielung vorliegen. Wer eine Gratiswette auslobt, ohne sie zu haben, verletzt die Bewilligungsordnung; wer für ein Spiel wirbt, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, begeht nach Artikel 74 Absatz 3 BGS eine Straftat, die mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden kann.
Für den Leser heisst das: Wenn ein Anbieter kein Schweizer Bewilligungsinhaber ist, ist sein Bonus nicht «eine Stufe schlechter» — er ist ein Angebot ausserhalb der Ordnung, die den Schweizer Markt definiert. Das ist keine moralische Wertung, sondern eine Tatsachenfeststellung mit Folgen: Der ausländische Anbieter darf seine Aktion so zuschneiden, wie er will, und er tut das auch.
Was eine ausländische Bewilligung hier wert ist
Nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie begründet keine Aufsicht, keinen Anspruch und keine Prüfung. Das ist Artikel 4 BGS in einem Satz, und es ist der Satz, den die Werbung am liebsten weglässt.
Was folgt daraus konkret? Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, kann sich bei keiner hiesigen Stelle beschweren, ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen und hat keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa führt stattdessen eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping, das die Gespa selbst benennt. Eine Sperrliste ist kein Schutzschild, sie ist ein Hindernis, das man umgeht.
Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden.
Wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer eine Übersicht über «Schweizer Sportwetten-Anbieter» erwartet, bekommt eine kurze. Das ist keine Lücke in der Aufzählung, es ist die Aufzählung.
| Veranstalter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| bet365 | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| BetPanda | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung |
Die Tabelle sagt mehr über den Markt, als ihre acht unteren Zeilen verraten. Zwei Veranstalter mit Bewilligung, acht ohne: Das Verhältnis spiegelt keine Wettbewerbslage, sondern eine Rechtslage. Wer Sportwetten in der Schweiz veranstalten will, braucht eine Bewilligung, die nur in der Schweiz gilt, und die Kantone haben deren Zahl gedeckelt. Für den Leser heisst das, dass jede Suchanfrage nach einem Willkommensbonus fast zwangsläufig zu Anbietern führt, die hier nicht veranstalten dürfen — nicht weil sie besser wären, sondern weil sie mehr werben dürfen.
Swisslos und die Loterie Romande: zwei Gebiete, ein Rechtsrahmen
Die geografische Aufteilung ist praktisch wichtiger, als sie klingt. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet möglich. Das ist keine Formalie, sondern der erste Filter vor jedem Willkommensangebot: Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip gar nicht erst durch die Registrierung, und wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Ein Vergleich der beiden Neukundenangebote ist für einen einzelnen Leser also meist ein Vergleich mit einem Kandidaten.
Das Bewilligungsverfahren und das geschlossene Wettangebot
Die Bewilligung ist nicht nur eine Eintrittskarte, sie zieht einen Rahmen um das Produkt. Und dieser Rahmen ist der zweite Grund, weshalb ein Schweizer Neukundenangebot anders aussieht als ein ausländisches.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist in einer geschlossenen Liste festgehalten: der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wer aus einem ausländischen Buchmacherangebot kommt, dem fällt sofort auf, was hier fehlt: die ganze Spielwiese der Nischenmärkte. Kein Wurfwetten-Markt, kein Corner-Über/Unter, keine Esport-Ligen. Was folgt daraus für den Bonus? Ein Boost auf einen Markt, den es nicht gibt, kann nicht ausgespielt werden. Die Aktionsmöglichkeiten sind also nicht nur durch die Bewilligungspraxis begrenzt, sondern auch durch die Zahl der Märkte, auf die sich eine Aktion überhaupt beziehen kann. Das erklärt, weshalb die Schweizer Angebote nach so wenig klingen — und weshalb sie tatsächlich so wenig sind.
Spielerschutz vor dem Bonus: Limiten und Spielsperre
Die Reihenfolge hier ist keine Höflichkeit. Wer ein Neukundenangebot annimmt, nimmt es mit einem Konto an, das schon vorher Regeln hat, und diese Regeln sind älter als sein Konto.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, bei einem Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000.
Das Gesetz verlangt, dass der Veranstalter Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste fordert. Eine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht — die Limiten setzt der Spielende selbst, und darin liegt die eigentliche Verantwortung. Wer eine Limite nachträglich anheben will, wartet: gesetzlich 24 Stunden, bei beiden Veranstaltern nach ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Das ist die längste 72 Stunden des Schweizer Wettmarktes, und sie ist gut investiert.
Was eine Spielsperre mit einem Bonus macht
Eine Spielsperre gilt auch für Aktionen und Guthaben. Das ist der Punkt, an dem sich der Selbstschutz und der Bonus in die Quere kommen, und er verdient einen klaren Satz: Wer gesperrt ist, kann keine Aktion beanspruchen, und ein vorhandenes Aktionsguthaben hilft ihm nicht mehr weiter.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer glaubt, sich mit einer Sperre nur vom Spiel fernzuhalten und den Bonus daneben weiter mitzunehmen, irrt; die Sperre beendet beides.
Die Aufsicht wird hier selbst aktiv: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Kontrollaufwand an der Verkaufsstelle ist offensichtlich nicht der stärkste Teil des Schweizer Systems — ein Grund mehr, die Kontoführung ernst zu nehmen, wo die Identitätsprüfung tatsächlich greift.
Warum die Gratiswette am Schweizer Konto kleiner ist
Hier zahlt sich die vorige Frage aus: Ein Konto in der Schweiz ist verifiziert, die Person ist bekannt, die Limiten sind gesetzt, das Sperrregister ist angeschlossen. Ein Veranstalter, der unter diesen Bedingungen eine Gratiswette ausgibt, weiss, an wen er sie gibt. Diese Sicherheit hat ihren Preis, und der Preis ist die Grösse der Geste.
Aktionsbedingungen: Frist, Mindestquote, Umsatz und Nichtauszahlbarkeit
Bei den zugelassenen Veranstaltern entscheiden nicht die Beträge, sondern die Nebenbedingungen. Vier davon tragen die ganze Last: die Frist, die Mindestquote, der Umsatz und die Frage, ob das Guthaben ausbezahlt wird.
Die Frist ist der grausamste der vier. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zwanzig Franken Gutschrift und ein Stadionbesuch — wer nicht ins Stadion geht, nimmt an dieser Aktion gar nicht teil, weil der Code nirgends sonst zu bekommen war. Das ist eine Regel, die den Teilnehmerkreis definiert, nicht einen Anreiz.
Die Mindestquote erledigt den Rest. Ein Boost auf einen Favoritensieg mit Quote 1.20 wäre teuer und wenig spektakulär; eine Mindestquote von 1.50 oder 1.60 holt das Angebot aus dem Bereich, in dem der Veranstalter fast sicher verliert. Das ist legitim, aber es bedeutet, dass die Aktion auf Wetten zielt, die der Spielende sonst vielleicht nicht platziert hätte.
Der Kombiboost bei Sporttip und seine Schwellen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Steigerung klingt nach einem grossen Angebot, und sie ist es auch — bei fünfzehn korrekten Voraussagen. Ein Blick auf den unteren Rand der Tabelle zeigt das Ausmass: Für 5 % müssen schon vier Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 alle aufgehen. Der Bonus verlangt also, was Kombiwetten ohnehin verlangen, und verschärft es.
Quoten- und Profitboosts: einmal pro Wettendem, und beim Cash-Out weg
Bei den Quotenboosts ist die Einschränkung deutlich härter, als der Name vermuten lässt: Sie gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, und nur einmal pro Wettendem, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz, ebenfalls einmalig und limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Dieser letzte Satz ist der teuerste im Abschnitt. Wer einen Boost nutzt und die Wette anschliessend per Cash-Out schliesst, verliert die Erhöhung, und der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist ohnehin tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Beides zusammen ergibt einen schlechten Handel: weniger Geld und keine Prämie.
Rechnen wir das durch: 5 % auf vier Voraussagen
Nehmen wir vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und einen Einsatz von CHF 10 — ein Rechenbeispiel, kein Angebotspreis. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und beträgt 9’792. Ein erfolgreicher Schein bringt also CHF 97.92 zurück, der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92. Mit den 5 % auf den Nettogewinn, die der Kombiboost bei vier Voraussagen vorsieht, kommt eine Erhöhung von CHF 4.40 dazu, und die Wette zahlt CHF 102.32 zurück. Unter den Bedingungen des Beispiels liegt die Erhöhung damit bei rund 4,4 % des Einsatzes.
Dieselbe Kombination mit vier Voraussagen mit Quote 1.50 ergibt eine Gesamtquote von 5.0625, einen Rückzahlungsbetrag von CHF 50.63 und einen Nettogewinn von CHF 40.63. Die Erhöhung beträgt hier CHF 2.03, also gut 2 % des Einsatzes. Die Erhöhung hängt an der Summe der Nettogewinne, nicht am Einsatz. Wer den Boost höher treiben will, braucht nicht mehr Geld, sondern mehr richtige Voraussagen: mit sieben steigt der Satz auf 20 %, mit zehn auf 40 %, mit fünfzehn auf 100 % — und die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn aufgehen, fällt in einem Tempo, das keine Prozentstaffel aufholt. Alle Ergebnisse des Beispiels gelten nur unter der Annahme, dass die Kombination tatsächlich gewinnt; sonst fällt die Erhöhung mit dem Nettogewinn weg.
Was «nicht auszahlbar» heisst
Bei der Loterie Romande wird Gratisspielguthaben nicht ausbezahlt. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Der Unterschied zwischen Spielguthaben und echtem Geld im Konto ist der wichtigste Begriff dieses Abschnitts, und er lässt sich an den Auszahlungsregeln festmachen: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Aus diesen Sätzen folgt, dass Gratisguthaben nicht in die Auszahlung läuft, sondern im Spielerkonto bleibt, bis es verspielt oder verfallen ist. Was nicht auszahlbar ist, hat einen Gegenwert nur für den, der ohnehin weiter wettet. Das ist kein Betrug, aber es ist ein entscheidender Unterschied zum Bargeld — und es macht jede Aktionsgutschrift zu einem Gutschein für das nächste Produkt, nicht zu einem Ertrag.
Einzahlen, aufladen, Guthaben kaufen — was ein Konto braucht
Bevor irgendein Bonus greift, steht die Kontoeröffnung. Bei Swisslos verlangt sie mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Zweitkonto ist damit ausgeschlossen, und mit ihm die häufigste Umgehung von Neukundenbedingungen.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür auch PostFinance Pay als Zahlungsart an, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Loterie Romande schreibt Netto-Gewinne bis CHF 1’000 direkt dem Wallet gut und überweist höhere Beträge auf die IBAN des Spielenden.
Wer sein Konto auflädt, sollte den Unterschied zwischen Einzahlungslimite und Verlustlimite im Kopf behalten. Die eine begrenzt, wie viel auf das Konto gelangt; die andere, wie viel davon verloren gehen kann. Beide sind freiwillig gesetzt, beide binden, und beide werden vor dem ersten Einsatz fällig.
Steuern: der Freibetrag und die kantonale Frage
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt der Freibetrag ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025); der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine kantonale Zahl taugt. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Für Gewinne bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Steuerpraxis ist damit aber nicht erledigt: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Eine pauschale Aussage, wonach ausländische Gewinne steuerfrei bleiben, ist deshalb falsch. Bei Fragen empfiehlt sich der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Der Vergleich: Woran sich Neukundenangebote messen lassen
Wer die Angebote der zwei bewilligten Veranstalter nebeneinanderlegt, stellt fest, dass es keine Rangliste im üblichen Sinn gibt. Es gibt zwei Gebiete, zwei Produkte und zwei Aktionsinstrumente, die sich funktional unterscheiden. Die Bewertung richtet sich nach dem, was ein Wettender tatsächlich tut: Kombiwetten spielen, Einzelwetten platzieren, Cash-Out nutzen, ein Konto aufladen.
Vergleich der Aktionen und Konditionen der Bewilligungsinhaber
| Merkmal | Swisslos Sporttip | Loterie Romande Jouez Sport |
|---|---|---|
| Willkommensgutschrift | Kombiboost als Erhöhung des Nettogewinns, keine Einzahlungsverdopplung | Aktionen mit Gratisspielguthaben, wie «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 |
| Mindestquote der Aktion | mindestens 1.50 je Voraussage beim Kombiboost | aus den Aktionsbedingungen der jeweiligen Aktion |
| Höchstbetrag der Erhöhung | limitiert, der Satz reicht von 5 % bei vier bis 100 % bei fünfzehn Voraussagen | insgesamt 7’000 Stück bei der genannten Aktion |
| Gültigkeit des Guthabens | Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar | 30 Tage, nicht auszahlbar |
| Kombiwetten-Bonus | ja, Kombiboost mit Schwellen bei vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen | kein vergleichbares Instrument aufgeführt |
| Cash-Out | Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig, keine Garantie je Markt | aus den Aktionsbedingungen der jeweiligen Aktion |
| Einzahlungsweg | Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, PostFinance Pay | Kontoaufladung über die Plattform, Gratisspielguthaben nicht auszahlbar |
| Einsatzspanne | CHF 1 bis CHF 1’000 je Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 je Systemwette | aus den Aktionsbedingungen der jeweiligen Aktion |
Die Spalte, die am meisten über den Schweizer Markt verrät, ist die erste. Wo ein ausländisches Angebot eine Gutschrift nennt, nennt Sporttip eine Erhöhung — und eine Erhöhung setzt einen Gewinn voraus. Das ist eine andere Risikoverteilung: Bei einer Gutschrift trägt der Veranstalter einen Teil des Einsatzes, bei einer Erhöhung den Teil eines Gewinns, der ohne ihn gar nicht existierte. Für den Leser heisst das, dass ein Schweizer Neukundenangebot strukturell weniger wert ist als der Betrag, nach dem er gesucht hat — und dass es gleichzeitig weniger kostet, wenn die Wette verliert.
Was ausländische Angebote neben die Bewilligungsinhaber stellen
Die ausländischen Plattformen sind hier nicht als Alternative aufgeführt, sondern als das, was einem Leser in der Suche tatsächlich begegnet. Sie lassen sich nach denselben Kriterien bewerten — nur endet jede Bewertung an derselben Stelle.
Eine Bewilligung eines anderen Landes hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und Gewinne können unter der Steuerpraxis des Wohnkantons voll steuerpflichtig sein. Wer dennoch dort spielt, sollte wissen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Das ist keine Warnung mit erhobenem Zeigefinger, sondern der Stand der Dinge, wie ihn das Geldspielgesetz beschreibt.
Wie die Rangliste zustande kommt
Die Reihenfolge der folgenden Anbieterbesprechungen beginnt mit den beiden Veranstaltern, die in der Schweiz eine Bewilligung haben, und führt danach die ausländischen Plattformen auf, die in der Suche auftauchen. Kriterien sind die Bewilligungslage, die Aktionsbedingungen, die Einsatzgrenzen und der Zahlungsweg. Bei den ausländischen Plattformen enthält keine der geprüften Beschreibungen eine belegte Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte; entsprechend steht bei ihnen «ohne Schweizer Bewilligung» und keine darüber hinausgehende Zuschreibung.
Willkommensbonus bei Swisslos Sporttip: Boost auf die Kombiwette
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Für den hier behandelten Neukundenbereich ist das entscheidend, weil Swisslos als eine der beiden Veranstalterinnen überhaupt Gratisguthaben ausspielen darf — und weil sie es sparsam tut.
Das Instrument für Neukunden ist der Kombiboost, und sein Aufbau ist ungewöhnlich: Er erhöht nicht den Einsatz, sondern den Nettogewinn. Der Satz steigt in Stufen von 5 % bei vier Voraussagen über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn bis auf 100 % bei fünfzehn, jeweils bei einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die auf Prematch-Einzelwetten beschränkt sind und pro Wettendem einmal nutzbar. Wer bereits ein Konto hat, findet in den Stufen das eigentliche Angebot, nicht in einer Gutschrift.
Was ein Konto voraussetzt: Wohnsitz im Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre, eine einzige Registrierung pro Person und eine Identitätsprüfung über den hochgeladenen Ausweis. Das Kontingent ist damit kleiner als der Markt, den ein Suchender im Kopf hat. An Limiten gilt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Boost hantiert, bleibt also gut unterhalb dieser Grenzen.
Das Urteil: Der Kombiboost ist keine Willkommensgutschrift, und das ist der Punkt, an dem die Bewertung hängt. Sein Wert entsteht erst nach einem Gewinn und wächst mit jeder zusätzlichen Voraussage, die aufgeht — ein Mechanismus, der den disziplinierten Kombiwetten-Spieler belohnt und dem Gelegenheitswetter fast nichts gibt. Wer in der Schweiz ohnehin klein und konservativ spielt, holt aus dieser Aktion weniger als aus der zweiten Gratisauszahlung pro Jahr.
Willkommensbonus bei Loterie Romande Jouez Sport: Aktionen mit kurzer Frist
Bei der Loterie Romande ist das Neukundenangebot kein dauerhaftes Instrument, sondern eine Folge befristeter Aktionen. Die bekannteste im hier betrachteten Zeitraum war «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 lief und an sieben Aktionstagen stattfand. Der Code kursierte in den National-League-Stadien; wer ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Die Aktion beschreibt das Geschäftsmodell besser als jede Werbeseite. Sie band den Anlass an den Stadionbesuch, sie limitierte die Auflage auf 7’000 Stück, und sie gab einen Betrag aus, dessen Gegenwert für den Empfänger am Kartenschalter für die nächste Wette liegt. Für einen Neukunden in der Westschweiz ist das ein Zeichen, was hier zu erwarten ist: kleine, gut platzierte Anreize statt einer grossen Willkommensprämie.
Die Kontoregeln sind streng und werden strikt gehandhabt. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura offen; Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Das Urteil: Die Loterie Romande gibt ihr Neukundengeld über Events aus, nicht über die Plattform, und wer nicht im richtigen Kanton wohnt oder nicht ins Stadion geht, bekommt von dieser Schiene nichts. Wer die Aktion mitnimmt, sollte den Betrag im Kopf behalten — es ist ein Einstieg in die Plattform, kein Preisvorteil auf Dauer. Wer einen dauerhaften Vorteil sucht, wird bei Jouez Sport eher durch wiederkehrende Aktionen bedient als durch eine einmalige Registrierung.
HornetBet und die übrigen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung, die Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und werden dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert. Wer dort einen Willkommensbonus annimmt, nimmt ihn von einem Anbieter an, der in der Schweiz nicht veranstalten darf.
HornetBet: auftrittstark, in der Schweiz ohne Wirkung
HornetBet tritt als eine der bekannteren Plattformen auf und gehört damit zu den Adressen, die über die Sperrliste erreichbar bleiben sollen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung; ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Wer sich für den Bonus interessiert, sollte vor der Einzahlung die Bedingungen des Anbieters lesen — nicht als Misstrauensgeste, sondern weil ohne Schweizer Aufsicht ausschliesslich diese Bedingungen gelten. Das Urteil fällt kurz aus: Der Auftritt ist die eine Sache, die Bewilligungslage die andere, und keine Aktionsbedingung ändert daran etwas.
bet365: die globale Marke und der Schweizer Massstab
bet365 ist die bekannteste Marke in dieser Gruppe, und Namen werden in der Schweiz gern mit Zulässigkeit verwechselt. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; bet365 steht ohne Schweizer Bewilligung da, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und die Gespa nennt die Plattform als eine, die auf der Blockliste steht. Der Bonus, den die Plattform bewirbt, ist unter Schweizer Massstab nicht bewertbar, weil die Aufsicht fehlt, die eine Bewertung tragen würde. Wer die Marke dennoch nutzt, sollte sich über die Steuerfolge im Wohnkanton im Klaren sein: Die Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Das Urteil: Markenbekanntheit ersetzt keine Bewilligung, und bei diesem Anbieter ist der Unterschied zwischen Marke und Recht kolossal.
BassBet: Bonuswerbung ohne Schweizer Anschluss
BassBet wirbt mit Neukundenangeboten und tritt als vollwertige Sportwettenplattform auf. In der Schweiz fehlt die Bewilligung, der Anschluss an das Sperrregister und der hiesige Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Für die Bewertung heisst das: Es gibt keine Schweizer Instanz, die die Aktionsbedingungen prüfen würde, und keine Stelle, an die man sich bei Streit wenden könnte. Das Urteil: Das Angebot mag attraktiv aussehen, doch wer es annimmt, wählt einen aussergerichtlichen Rechtsweg statt eines Schweizer. Diese Wahl sollte bewusst fallen, nicht aus Versehen.
Sportaza: grosse Zahlen, kein Schweizer Rahmen
Sportaza gehört zu den Plattformen, deren Angebote in der Suche regelmässig auftauchen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, und die Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden. Wer die Aktionsbedingungen liest, tut das ohne die Möglichkeit, sie von einer Schweizer Aufsicht überprüfen zu lassen. Dass die Plattform in der Schweiz nicht veranstalten darf, macht jede Garantie über Auszahlungen zu einer Zusage des Anbieters an sich selbst. Das Urteil: Wer Bonusbeträge vergleicht, ohne die Bewilligungslage zu vergleichen, vergleicht Regeln ohne Gericht.
HighFlyBet: Neukundenprämien ohne helvetische Kontrolle
HighFlyBet bewirbt Neukundenprämien und tritt in derselben Gruppe auf. Die Bewilligungslage ist dieselbe wie bei den anderen: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Der Anbieter kann seine Aktionsbedingungen jederzeit anpassen, und niemand in der Schweiz wird das prüfen. Wer dort spielt, sollte sich vergegenwärtigen, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Das Urteil: Eine Neukundenprämie ist hier ein privates Versprechen, und private Versprechen halten so lange, wie die Gegenseite sie halten will.
bet-at-home: vertraute Marke, fremde Zuständigkeit
bet-at-home ist eine der älteren Marken in dieser Gruppe, und die Gespa nennt den Anbieter im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping. In der Schweiz gibt es keine Bewilligung, keinen Anschluss ans Sperrregister und keinen hiesigen Rechtsschutz; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Für den Vergleich bedeutet das: Der Bonus dieses Anbieters steht ausserhalb des Rahmens, in dem die Schweizer Angebote beurteilt werden. Das Urteil: Vertrautheit mit einem Namen ist kein Kriterium, das eine Bewilligung ersetzt, und wer bei diesem Anbieter einsteigt, sollte die Steuerfolge im Wohnkanton vorher abklären.
BetPanda: Aktionen ohne belegte Bewilligung
Bei BetPanda ist die im Ausland gemeldete Bewilligung nicht belegt, und selbst wenn sie es wäre, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung. Die Plattform ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht. Wer die Aktionsbedingungen prüft, prüft damit ein Dokument ohne hiesige Kontrolle. Das Urteil: Die Reichweite des Bonus lässt sich nicht gegen seinen Rechtsweg aufrechnen; hier wiegt der zweite Punkt schwerer als der erste, und das gilt unabhängig davon, wie gut die Zahlen aussehen.
BetOnRed: Bonusversprechen ausserhalb des Bewilligungsrahmens
BetOnRed gehört in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, ein Anspruch auf Blockierung über die Sperrliste. Die angebotenen Neukundenaktionen sind ohne Schweizer Aufsicht. Der Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter liegt deshalb nicht im Umfang des Bonus, sondern darin, wer im Streitfall zuständig wäre. Das Urteil: Wenn ein Anbieter im Streitfall niemanden kennt, den man anrufen kann, ist der Bonusbetrag die unwichtigste Zahl auf der Seite.
Wo ein Wettender sein Guthaben tatsächlich abholen kann
Die Auszahlung ist der Moment, in dem sich zeigt, was ein Willkommensangebot wert war. Bei Swisslos gilt: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf das Konto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze bei CHF 1’000 netto für die Wallet-Gutschrift; darüber wird auf die angegebene IBAN überwiesen. Auch hier ist Gratisspielguthaben von der Auszahlung ausgenommen. Zahlungen gehen grundsätzlich nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers — anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind nicht erlaubt.
Das ist die Stelle, an der die Rechnung des Boost-Beispiels ihre Grenze findet. Die Erhöhung von CHF 4.40 im Beispiel ist ein Teil eines Gewinns und damit auszahlbar, sobald die Wette gewonnen ist — anders als eine Gutschrift aus einer Promotion. Der Kombiboost ist deshalb trotz seines kleinen Prozentsatzes die härtere Währung: Er wird, wenn er denn anfällt, zu echtem Guthaben. Wer zwischen den beiden Formen schwankt, sollte diesen Unterschied höher gewichten als die Zahl im Banner. Und wer eine Aktion in Anspruch nimmt, die Guthaben ausschüttet, sollte sich vorher fragen, wie viel er ohnehin weiterspielt — nur insoweit hat dieses Guthaben einen Gegenwert.
Wo Wettende in der Schweiz Hilfe finden
Wer das Gefühl hat, mehr zu setzen als geplant, findet in der Schweiz kostenlose Anlaufstellen. Die Spielsuchtprävention läuft über die kantonalen Fachstellen, die Sozialberatung der Kantone und die Sprachrohr- und Beratungsstellen für Betroffene und Angehörige; die Gespa informiert über das Spielsperrsystem und die Limitenpflicht. Wer sich sperren will, kann das bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage tun; eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Minderjährige sind vom Online-Angebot ausgeschlossen, und wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Häufige Fragen zum Willkommensbonus bei Sportwetten
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?
Keine Verdopplung der Einzahlung. Sporttip bietet den Kombiboost, der den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit Quote 1.50 erhöht, und einmal nutzbare Quoten- und Profitboosts für Prematch-Einzelwetten. Jouez Sport gibt Gratisspielguthaben über befristete Aktionen aus, etwa CHF 10 im Rahmen von «JouezSport – Patinoires et Stades». Beträge und Bedingungen stehen in den jeweiligen Teilnahmebedingungen.
Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?
Weil das Geldspielgesetz sie unter Bewilligungsvorbehalt stellt: Wer Gratiswetten oder Gratisguthaben ausspielen will, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Sie muss vor der Ausspielung vorliegen, nicht danach. Deshalb sind grosse Willkommensboni bei bewilligten Veranstaltern selten: Die Form folgt der Bewilligung, nicht dem Marketing.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer Gratiswette wird in der Regel nur der Gewinn ausbezahlt, nicht der Einsatz, weil der Einsatz nie aus dem Konto des Spielenden stammt. Gratisspielguthaben bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist ohnehin nicht auszahlbar: Swisslos nimmt Gratisspielguthaben aus Promotionen von der Auszahlung aus, die Loterie Romande ebenso. Was anfällt, ist ein Gewinn aus einer Wette mit diesem Guthaben.
Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht auszahlbar ist?
Es bleibt im Spielerkonto und ist nur für weitere Wetten oder Spiele verwendbar. Es gelangt nicht auf ein Bankkonto, auch nicht bei sonst einwandfreier Kontoverbindung. Der Gegenwert hängt damit davon ab, ob man ohnehin weiterspielt: Wer eine Pause einlegt, verliert das Guthaben. Auszahlbare Gelder sind bei Swisslos zweimal pro 365 Tage kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Als Angebot ausserhalb der Schweizer Bewilligungsordnung. Der Anbieter darf hier nicht veranstalten, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht; eine ausländische Bewilligung hat keine Wirkung. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Gewinne sind unter der Praxis des Wohnkantons voll steuerpflichtig.
Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?
Limiten und Sperre stehen vor jedem Anreiz. Verlustlimiten sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, bei Swisslos für 1, 7 und 30 Tage, eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Eine Spielsperre gilt auch für Aktionen und Guthaben: Wer gesperrt ist, kann keine Aktion beanspruchen, und ein vorhandenes Aktionsguthaben nützt ihm nicht mehr.
Bonus – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
