Sportwetten in der Schweiz – erlaubt ist, was auf der Gespa-Liste steht

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Rasen eines leeren Fussballfeldes, dahinter eine kleine Tribüne und schneebedeckte Berge.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Bewilligungsordnung des Geldspielgesetzes und die Aufsichtspraxis der Gespa geprüft.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Grundlagen: was eine Spielwette in der Schweiz ist und was sie kostet

Eine Spielwette ist ein Geschäft auf ein künftiges, ungewisses Ereignis. Man legt einen Einsatz fest, das Unternehmen nennt eine Quote, und nach dem Ausgang des Sportereignisses steht fest, ob aus dem Einsatz ein Gewinn wird. Das ist die ganze Mechanik, und sie erklärt schon, warum dieser Markt in der Schweiz anders aussieht als fast überall sonst in Europa: Wer eine Wette veranstalten will, braucht dafür eine Bewilligung, und der Kanton, in dem er tätig wird, hat darüber mitentschieden.

Zahlen lässt sich das an einem Beispiel, das nichts kostet und nichts verspricht. Nehmen wir einen Zweiwettenmarkt, bei dem beide Seiten mit Quote 1.90 bezahlt werden – ein Rechenbeispiel, kein abgeschriebener Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes, also der Anteil aller Einsätze, den der Markt wieder ausschüttet, ergibt sich aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90). Das sind 0.9524, also rund 95 Prozent. Die Marge – der Rest – liegt damit bei etwa 5 Prozent des umgesetzten Geldes. Stehen statt 1.90 nur 1.85 auf beiden Seiten, sinkt der Quotenschlüssel auf etwa 94 Prozent und die Marge steigt auf rund 6 Prozent; bei 2.00 auf beiden Seiten wären es gut 4 Prozent. Der Satz schwankt also zwischen ungefähr 4 und 7 Prozent, je nachdem, wie grosszügig der Veranstalter die beiden Seiten eines Marktes stellt – und er sitzt in jeder einzelnen Quote, egal wie attraktiv die Zahl auf dem Wettschein aussieht. Genau diese Spanne ist der Preis, den ein Wettender für die Möglichkeit zahlt, auf ein Sportereignis zu setzen; sie ist der eigentliche Gegner, nicht der Buchhalter am anderen Ende der Leitung.

Über den Einsatz kommt man als Wettende in der Schweiz bei Swisslos ab CHF 1, nach oben endet eine Einzel- oder Kombiwette bei CHF 1’000. Eine Systemwette darf bis CHF 10’000 gross werden. Diese Limiten sind Vertragsbedingungen des Veranstalters, keine Staatsgrenzen: Swisslos kann sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Wer also grösser spielen will, verhandelt nicht mit dem Gesetz, sondern mit einer Hausordnung.

Was der Gewinn ist, lässt sich ebenso nüchtern sagen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Swisslos rundet diesen Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf fünf Rappen genau ab. Aus CHF 100 auf Quote 2.10 werden also CHF 210, bevor gerundet wird – und das ist der Betrag, der zurückfliesst, nicht der Gewinn obendrauf. Der Nettogewinn ist die Differenz, hier CHF 110. Diese Unterscheidung klingt nach Haarspalterei und ist der häufigste Grund, warum ein Wettender seinen eigenen Wettschein falsch vorliest.

Verwechseln sollte man drei Dinge nicht. Eine Einzelwette setzt auf eine Voraussage. Eine Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einer Quote, und es genügt eine falsche, damit die ganze Wette verloren ist. Eine Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen so, dass auch ein Teil der Treffer bezahlt wird – sie kostet dafür mehr Einsatz, weil intern mehrere Wetten gespielt werden. Und die reguläre Spielzeit, die über den Ausgang entscheidet, umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur dann, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Pokalspiel setzt und den Sieger nach 120 Minuten meint, sollte deshalb vor dem Absenden einen Blick ins Programm werfen.

Das alles klingt technisch und ist es auch. Aber es hat eine praktische Folge: In der Schweiz ist der Wettmarkt kein Basar, sondern eine geschlossene Einrichtung mit zwei Türen. Wer das einmal verstanden hat, kann sehr schnell unterscheiden, welche Angebote im Netz für ihn überhaupt erreichbar sind – und zu welchem Preis.

Rechtslage: wer in der Schweiz eine Spielwette veranstalten darf

Die Antwort ist kürzer, als die meisten erwarten. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK – die prüft Casinos, und Casinos sind etwas anderes als Sportwetten.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Holztisch neben einem Fenster mit Tageslicht.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für den Betrieb braucht es zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und diese Bewilligung hat einen ausdrücklich begrenzten Wirkungsbereich: Sie gilt nur in der Schweiz. Das ist keine Formalie, sondern der Kern der ganzen Konstruktion. Ein Schweizer Veranstalter darf also nicht frei über die Grenze hinaus arbeiten, und umgekehrt nützt eine ausländische Erlaubnis hierzulande nichts. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt – die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Diese beiden Häuser sind die Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.

Wer ein Konto eröffnen will, stösst sofort auf die zweite Folge dieser Konstruktion: den Wohnsitz. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Umzug von Zürich in die Waadt wechselt also nicht nur das Steuerdomizil, sondern auch den Veranstalter, bei dem ein Online-Konto möglich ist.

Was die Gespa-Liste erlaubt – und was nicht

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten. Wetten auf das Wetter, auf Politik oder auf Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. In der Liste finden sich keine Corner- oder Kartenmärkte, und eine Esport-Sektion fehlt darin vollständig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nach dessen Bedingungen zu beurteilen.

Diese Liste ist der Punkt, an dem die Schweizer Rechtslage für einen Wettenden spürbar wird. Wer sich an ein grosses internationales Programm gewöhnt hat, findet hier weniger Märkte, keine Nischenwetten und keine exotischen Kombinationen. Die Kehrseite ist, dass die Liste einheitlich gilt: Was darauf steht, darf überall im Land gleich gespielt werden, und was nicht darauf steht, ist nicht einfach nur unüblich, sondern unzulässig.

Sperrliste, Sanktionen und was eine ausländische Bewilligung wert ist

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Denn die Kehrseite trifft genau ihn. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Aufsicht, die für Fairplay sorgt. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit und ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Domain-Hopping, das die Gespa selbst benennt; sie nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Ein Punkt, den man oft falsch hört: In der Schweiz gibt es kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Die Sperre läuft über die DNS-Ebene, nicht über das Konto. Und ein zweiter: Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Bei den Steuern auf Gewinne lohnt die Genauigkeit. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und zwar je nach Kanton unterschiedlich. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen gewöhnlichen Wettenden mit Einsätzen im zwei- oder dreistelligen Bereich ist all das ohne Belang: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer.

Umgekehrt ist es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern: Verrechnungssteuer fällt dort nicht an, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis – Thurgau ist der bekannte Fall – Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort spielt, gewinnt also nicht steuerfrei, sondern nur ohne Abzug an der Quelle. Verbindlich beantwortet das nur die kantonale Steuerverwaltung; eine Steuerberatung ist hier kein Luxus, sondern der günstigere Weg.

Was eine Bewilligung praktisch bedeutet: Registrierung und Identität

Die Bewilligung ist kein Gütesiegel, das man auf eine Website klebt. Sie zieht Prüfschritte nach sich, die jeder Kunde durchläuft. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Ein Konto pro Kopf mit geprüfter Identität ist also die Regel, nicht die Ausnahme, und sie kommt aus den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz. Wer sich an einen Anbieter erinnert, bei dem ein Konto in fünf Minuten mit einer E-Mail-Adresse entstand, wird den Unterschied merken. Der Aufwand ist real: Ausweis einscannen, Adresse prüfen lassen, warten. Der Nutzen liegt auf derselben Ebene – ein Konto, eine Person, und ein Register, das weiss, wer gesperrt ist.

Auszahlungen folgen derselben Logik. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen des Kontoinhabers läuft. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls nicht möglich. Bei Swisslos schreibt das System Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; darüber wird der Betrag bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Wer sein Guthaben selbst abhebt, zahlt bei den ersten zwei Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen nichts. Ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Abhebungen im Jahr sind für die meisten Konten mehr als genug; wer häufiger kleine Beträge abzieht, sollte die Kommission in seine Rechnung aufnehmen, bevor er den Auszahlungsbutton drückt.

Spielerschutz: Limiten, Pausen und die Spielsperre

Die Limiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss von jedem Kunden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Eine Sanduhr steht auf einem Fensterbrett neben einer Tasse Tee, draussen dämmert es über einer ruhigen Strasse.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der Unterschied zwischen «sofort» und «nach 72 Stunden» ist der eigentliche Mechanismus, und er ist nicht zu unterschätzen. Wer in einem schlechten Moment meint, die Limite sei zu tief, muss drei Tage mit dieser Meinung leben. Das Gesetz gibt den Veranstaltern für die Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht – die Limite ist so hoch oder so tief, wie der Spielende sie selbst gesetzt hat, und für junge Erwachsene deckelt der Veranstalter sie zusätzlich bei CHF 1’000.

Wer sein Guthaben auflädt, stösst bei Swisslos auf eine zweite Art von Grenze. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist keine Verlustlimite, sondern eine Guthabenlimite – man kann sein Konto nicht mit einem Schlag füllen, sondern muss die Grenze respektieren, die auf dem Guthaben liegt. Bezahlt wird bei Swisslos unter anderem mit PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Reichweite ist der Punkt: Die Sperre wirkt nicht nur bei dem Anbieter, bei dem man sie ausgelöst hat. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ebenfalls angeboten werden.

Für gesperrte oder minderjährige Personen besteht kein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Und Minderjährige sind online nicht zugelassen; Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten – der Interessenkonflikt ist hier vom Gesetzgeber und nicht vom Anbieter gelöst worden.

Ein Befund, den man kennen sollte, weil er die Erwartung an Verkaufsstellen zurechtrückt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Alterskontrolle an der Theke ist also keine Mauer. Ein Online-Konto mit Ausweisprüfung ist strenger als der Weg über die Verkaufsstelle, und wer sein Umfeld im Blick behalten will, sollte diesen Unterschied kennen.

Sportarten und Turniere: was auf dem Wettprogramm stehen darf

Was gespielt werden kann, entscheidet die Gespa-Liste und nicht der Geschmack des Veranstalters. Der Rahmen ist weit genug für den Sport, den die Schweiz tatsächlich verfolgt: Fussball, Eishockey, Wintersport, Handball, Basketball, Tennis, Motorsport – all das gehört zum üblichen Programm, solange es auf der Liste steht. Der Rahmen ist aber eng genug, dass ganze Kategorien fehlen. Corner- und Kartenmärkte sucht man vergebens. Esport kommt nicht vor.

Für die grossen Turniere heisst das: Europameisterschaft, Weltmeisterschaft, die nationalen Ligen und der Cup gehören zum Programm, und Kombiwetten über mehrere Spiele eines Spieltags sind der Normalfall. Wer auf die WM oder eine EM setzen will, findet die entsprechenden Voraussagen im regulären Betrieb der beiden Veranstalter, ohne dafür ein anderes Land, eine andere Währung oder eine andere Rechtsordnung zu brauchen.

Das ist der Vorteil der geschlossenen Liste, und er ist grösser, als er klingt. Ein einheitliches Programm bedeutet auch einheitliche Regeln. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Das ist der Fall, in dem eine ausgefallene Partie nicht automatisch Geld kostet – vorausgesetzt, der Wettende weiss, dass die 48-Stunden-Frist existiert, und geht nicht davon aus, dass eine Absage automatisch eine Rückzahlung der ganzen Kombination bedeutet.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Swisslos nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer Tor und Endresultat desselben Spiels kombinieren möchte, sollte also wissen, dass die Verbindung dieser beiden Voraussagen eine eigene Funktion braucht und nicht einfach zwei Klicks auf dem Wettschein ist.

Livewetten: was gilt, wenn das Spiel läuft

Livewetten sind erlaubt, und sie haben in der Schweiz eine Eigenheit, die in den Bedingungen steht und nicht in der Werbung. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Platzierung, nicht das Bild auf dem Fernseher. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Für den Wettenden heisst das: Der Vorteil, den man in einer Livewette vermutet, liegt nicht in der Reaktionsgeschwindigkeit. Wer auf einen Elfmeter setzt, während der Schiedsrichter schon auf den Punkt zeigt, gewinnt mit diesem Klick nichts. Die 1.00 ist nicht Strafe, sondern die logische Folge davon, dass die Information bereits öffentlich war, als der Einsatz kam. Wer live spielen will, muss schneller sein als das Ereignis und nicht schneller als die Buchhaltung.

Cash-Out ist die Gegenbewegung zum Live-Spiel. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Was der Cash-Out-Betrag wert ist, sagt die Regel deutlich: Er ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer eine noch laufende Wette zum Cash-Out anbietet, verkauft also einen Teil des möglichen Gewinns zurück an den Veranstalter, und der Preis dafür ist die Unsicherheit selbst. Bei einem Quotenboost verfällt dieser Boost im Übrigen, sobald man sich zum Cash-Out entscheidet. Die Entscheidung, die das schlechte Gefühl beendet, kostet also doppelt: einmal in der Quote und einmal in der Zusatzleistung, die man gerade nicht mehr einlöst.

Die zwei bewilligten Veranstalter im Vergleich

Mehr als zwei Spalten hat diese Tabelle nicht, und das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis der kantonalen Begrenzung. Wer in der Schweiz legal Sportwetten anbieten will, ist einer dieser beiden Betriebe oder gar nichts.

Veranstalter Schweizer Bewilligung Organisation
Swisslos (Sporttip) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019
Loterie Romande (Jouez Sport) Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende
Duelbits keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Bettilt keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Sportaza keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Roobet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Pribet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
Betscore keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz

Zwischen den beiden Zeilen mit Bewilligung liegt kein Qualitätsunterschied, sondern eine Landkarte. Swisslos ist für den deutschsprachigen Raum, das Tessin und Liechtenstein zuständig, die Loterie Romande für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer in Zürich wohnt, hat faktisch ein Haus zur Auswahl; wer in Lausanne wohnt, ebenfalls. Die Auswahl entsteht nicht durch Konkurrenz, sondern durch die Adresse.

Genau deshalb ist der Vergleich der beiden Betriebe kein Einkaufsvergleich. Beide arbeiten unter demselben Gesetz, derselben Aufsicht und demselben Registersystem, und ihre Produkte unterscheiden sich in der Ausstattung – Swisslos mit Sporttip App, QR-Code und Verkaufsstellennetz, die Loterie Romande mit einem eigenen Netz von 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Der bedeutsamere Unterschied für den Einzelnen ist der Nettoertrag: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. im Jahr 2025, nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.

Man kann das als Marketing lesen. Man kann es auch als das einzige Argument betrachten, das dieser Markt überhaupt hat: Der Verlust eines Wettenden ist hier nicht der Gewinn eines ausländischen Eigentümers, sondern – nach Abzug von Betrieb, Aufsicht und Steuern – ein Beitrag an kantonale Fonds und den Sport. Der Rückgang von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. zeigt allerdings, dass die Rechnung für die Sportwetten selbst nicht aufgeht, wenn die Spielenden abwandern. Und sie wandern dorthin, wo es mehr Märkte und mehr Boni gibt.

Wer die Bewilligung hat – und wer daneben steht

Wer den Katalog der zehn geprüften Anbieter durchgeht, findet zwei Namen mit Schweizer Bewilligung und acht ohne. Die acht – Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet – sind aufgenommen, weil Schweizer Spielende ihnen im Netz begegnen. Keiner von ihnen darf hierzulande Sportwetten veranstalten, und keiner nennt eine Bewilligung, die in der Schweiz Wirkung hätte. Sie werden hier beschrieben und bewertet und nicht beworben; Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet.

Dasselbe Gesetz zieht der Werbung selbst Grenzen. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. In der Schweiz gibt es übrigens keine zeitliche Werbebeschränkung, also kein Verbot der Werbung zu bestimmten Tageszeiten.

Für den Anleger des Vertrauens bleibt ein Punkt, den man nicht wegdiskutieren kann. Ein ausländischer Anbieter, der nicht auf der Sperrliste steht und technisch erreichbar ist, ist damit nicht bewilligt. Er ist auch nicht verboten für den Spielenden – bestraft wird der Veranstalter, nicht der Kunde. Aber die Folgen tragen beide. Und eine davon ist banal und unangenehm: Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, dessen Gewinn fällt in die kantonale Steuerpraxis, die ausländische Grossspielgewinne anders behandelt als inländische. Der Vorteil eines etwas grösseren Wettprogramms muss gegen diesen Nachteil gerechnet werden – und für die meisten Spielenden fällt die Rechnung nicht zugunsten des grösseren Programms aus.

Die geprüften Anbieter: Swisslos Sporttip und Loterie Romande

Den Auftakt machen die zwei Häuser, die es hierzulande überhaupt dürfen, und danach folgen die acht, die es nicht dürfen. Die Bewertung folgt für alle dieselben Kriterien: Bewilligungsstatus, Spielerschutz, Limiten, Cash-Out und Auszahlung. Wer die Reihenfolge als Rangliste liest, liegt nicht falsch.

Swisslos Sporttip – das Konto mit den strengsten Vorgaben

Sporttip ist das Produkt, mit dem die Swisslos Sportwetten veranstaltet, und es ist eines von zwei bewilligten Angeboten im Land. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Geschäft läuft unter einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa.

Das Konto ist an die Adresse gebunden. Wer sich online registrieren will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet – den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und Liechtenstein. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Der Vorgang dauert länger als eine Kontoeröffnung bei einem ausländischen Buchmacher, und das ist der Preis der Bewilligung.

Beim Spielen gelten Limiten, die Swisslos jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern kann. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000. Für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen – falls der Wettende sie nicht selbst bemerkt, tut es das System.

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer sein Konto lieber bar auflädt, nutzt den Einzahlungsschein oder eine Online-Zahlungsmöglichkeit, wobei der Mindestbetrag bei CHF 20 liegt, in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich sind und ein Kauf nur geht, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Mit PostFinance Pay wird die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt.

Auszahlungen schreibt das System automatisch dem Wallet gut, soweit ein Gewinn CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung nicht übersteigt. Darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Zwei Auszahlungen auf das eigene Konto sind innerhalb von 365 Tagen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, und die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Beim Geldverdienen lassen die Bedingungen keinen Zweifel: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert sieht, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Diese Frist ist kurz, und sie ist schriftlich – ein Anruf genügt nicht.

Die Verzahnung dieser Bedingungen ist es, was Sporttip von den übrigen Anbietern unterscheidet. Limiten, Sperren, Auszahlung und Steuer sind hier keine getrennten Menüpunkte, sondern ein System: Die Limite wird beim Konto gesetzt, die Sperre landet im gesamtschweizerischen Register, die Auszahlung geht auf ein Konto mit dem eigenen Namen, und die Steuerfreiheit hängt daran, dass der Gewinn unter dem Freibetrag bleibt. Für jemanden, der sein Spielvolumen im Griff behalten will, ist diese Enge ein Vorteil und kein Nachteil.

Loterie Romande Jouez Sport – dasselbe Gesetz, ein eigenes Netz

Jouez Sport ist das Wettprodukt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande. Auch sie arbeitet unter einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und auch sie ist eine der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; das Unternehmen zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Das Zuständigkeitsgebiet umfasst die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto ist damit für Personen mit Wohnsitz in diesen Kantonen möglich. Wer in Genf wohnt, kann kein Konto bei Swisslos eröffnen; wer in Bern wohnt, keines bei der Loterie Romande. Für Pendler, Studierende und Menschen mit Zweitwohnsitz ist das eine Alltagsfolge der kantonalen Konstruktion, und sie ist in einem föderalistischen Land mit vier Sprachregionen selten eingeplant.

Der zweite Unterschied liegt in der Vertriebslogik. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind ein dichtes Netz, und es ist kein Zufall, dass die Loterie Romande dieses Netz als Kennzahl führt, während Swisslos mit App, QR-Code und Einzahlungsschein auf digitale Kanäle setzt. Wer seine Wette persönlich abgeben möchte, findet in der Westschweiz schneller eine Theke.

Was die beiden trennt, ist im Übrigen weniger das Produkt als die Ausschüttung. Der Reingewinn von Swisslos betrug für 2025 CHF 562 Mio., verteilt an kantonale Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz; der auf die Sportwetten entfallende Anteil sank von CHF 122 Mio. im Jahr 2024 auf CHF 109 Mio. im Jahr 2025. Beide Häuser haben denselben Auftrag – Erträge für gemeinnützige Zwecke –, und beide spüren dieselbe Abwanderung zu Anbietern mit mehr Märkten.

Für die Westschweiz ist das zugleich die Einschränkung. Das Kontingent an Märkten und Wettarten ist dasselbe wie bei Sporttip, weil es aus derselben Gespa-Liste stammt. Wer in Lausanne etwas spielen will, das nicht auf der Liste steht, findet es hier ebenso wenig wie in Zürich – nur der Weg dorthin ist ein anderer.

Anbieter ohne Schweizer Bewilligung: was ein Konto dort bedeutet

Acht der geprüften Namen fallen in diese Gruppe, und die wichtigste Aussage über sie lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Keiner von ihnen darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die kantonale Ordnung lässt nur zwei Veranstalter zu, und diese acht sind es nicht. Keiner nennt eine Bewilligung, die hier Wirkung hätte – eine ausländische Erlaubnis, sei es aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat nach dem Geldspielgesetz keine Kraft in der Schweiz. Keiner ist an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und keiner untersteht einer Schweizer Aufsicht, an die man sich wenden könnte. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS von den Telekom-Anbietern blockiert werden.

Bewertet man sie nach denselben Kriterien wie die beiden Bewilligten, sieht jedes Konto gleich aus. Der Unterschied zwischen Duelbits, bet-at-home, Bettilt, Sportaza, Roobet, Pribet, Betscore und 20Bet liegt für einen in der Schweiz wohnhaften Spielenden nicht in ihren Produkten, sondern in der Tatsache, dass keines dieser Produkte hier eine Rechtsgrundlage hat. Man findet bei ihnen ein breiteres Programm und in der Regel mehr Bonusangebote als bei den beiden Bewilligten. Das ist die ehrliche Beschreibung des Vorteils.

Die Kosten dieses Vorteils sind ebenso klar. Es gibt kein Register, das einen dort sperren könnte; wer sich selbst den Zugang verwehren will, muss das beim Anbieter tun und darauf vertrauen, dass es eingehalten wird. Es gibt keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, wenn eine Auszahlung stockt oder eine Wette strittig wird. Es gibt das Einzugsrisiko: In Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Und es gibt den Steuerpunkt aus dem Abschnitt zur Rechtslage – Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt die kantonale Praxis nach eigenen Regeln, im Kanton Thurgau als vollständig steuerbares Einkommen unabhängig von der Höhe.

Was ein Wettender dort prüfen kann, bevor er überhaupt einzahlt: ob die Domain auf der Sperrliste steht, wer der Betreiber ist, welche Bewilligung er angibt und in welchem Land sie wirkt, ob ein Streitfall nach Schweizer Recht oder nach dem Recht eines anderen Landes beurteilt wird und wie die Auszahlung läuft. Diese Fragen beantwortet die Website selbst, und die Antworten sind der eigentliche Vergleich. Wer nur die Höhe des Bonus liest, liest die teuerste Zeile des Angebots.

Das soll nicht heissen, dass ein Schweizer Konto bei diesen Anbietern unmöglich wäre – technisch lässt sich eine Registrierung oft durchführen. Es heisst, dass eine Registrierung keine Bewilligung erzeugt. Der Schutz, der in der Schweiz an eine Bewilligung geknüpft ist – geprüfte Identität, Verlustlimiten, das Register, eine Aufsichtsbehörde in Bern –, existiert hier nicht, und er lässt sich auch nicht per Nutzungsbedingungen herbeischreiben. Wer den grösseren Markt will, sollte wissen, dass er ihn mit dem Verzicht auf diesen Schutz bezahlt. Das ist das Geschäft, und es ist ein Geschäft, in dem der Anbieter die Konditionen einseitig ändern kann.

Was ein Bonus wert ist, wenn die Bedingungen mitgerechnet werden

Boni sind in der Schweiz keine Nebensache, sie sind eine Sonderkategorie. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa – im Jahr 2025 waren das 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Höhe und die Bedingungen eines Bonus ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Man kann also nicht aus dem Gesetz ablesen, was ein Bonus wert ist, sondern nur aus dem Kleingedruckten des Anbieters.

Bei Swisslos sind die Bonusarten eng an das Online-Spiel und an Umsatzbedingungen geknüpft. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer die Staffelung liest, versteht sofort, warum sie so aussieht: Je mehr Voraussagen kombiniert werden, desto unwahrscheinlicher wird der Treffer, und 100 Prozent auf den Nettogewinn einer Fünfzehnfach-Kombination sind eine Zahl, die nur selten fällig wird.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen bei einem Cash-Out. Wer einen Boost gesetzt hat und dann die Chance zum Cash-Out ergreift, hat die Zusatzleistung in genau dem Moment abgegeben, in dem er sie am liebsten behalten hätte. Bedingungen dieser Art sind kein Betrug, sie sind ein Angebot mit einem Ablaufdatum – und die Frage für den Wettenden ist nicht, wie hoch der Prozentsatz ist, sondern wie oft er ihn tatsächlich behält.

Rechnen lässt sich das an einem Beispiel, das zeigt, wie eine Bedingung wirkt. Angenommen, ein Bonus von CHF 50 wird auf einen Markt gesetzt, dessen Quotenschlüssel bei ungefähr 95 Prozent liegt. Wird der Bonus als Freiwette gewährt und der Einsatz nicht ausbezahlt, hängt der Wert der Freiwette an der Quote: Bei Quote 2.00 beträgt der erwartete Wert rund (2.00 − 1) ÷ 2.00 × 0.95 des Bonus, also knapp 47 Prozent des Bonusbetrags, also etwa CHF 24 – nicht der Bonus von CHF 50. Das ist keine Aussage darüber, ob diese Wette gewinnt; es ist der Durchschnittswert über viele solcher Freiwetten. Bei einer höheren Quote sinkt der Wert der Freiwette, weil der Anteil des Einsatzes am möglichen Gewinn kleiner wird; bei Quote 1.50 liegt er bei etwa 63 Prozent des Bonus, bei Quote 3.00 nur noch bei rund 32 Prozent. Der Punkt ist die Abhängigkeit: Ein «Bonus von CHF 50» ist keine CHF 50 wert, und die Grösse der Zahl im Banner sagt nichts über die Grösse des Vorteils.

Ähnlich zu lesen ist eine Umsatzbedingung. Muss ein Bonus mehrfach umgesetzt werden, bevor er auszahlbar ist, dann ist der erwartete Kostenanteil die erforderliche Umsatzsumme multipliziert mit der Marge des Marktes, auf dem umgesetzt wird. Bei einem Markt mit einer Marge von etwa 5 Prozent kostet jeder umgesetzte Franken im Schnitt fünf Rappen. Ein Bonus mit hohem Umsatzerfordernis kann dadurch einen erheblichen Teil seines Nominalwerts verlieren, und je tiefer die Quote ist, auf die umgesetzt werden muss, desto teurer wird das Clearing, weil die Marge in der Quote steckt.

Noch ein Punkt zur Wirkung: Bedingungen, die nur online gelten, verändern das Verhalten. Der Kombiboost belohnt Vielfachkombinationen, die in der Regel die schlechtere Wahl für einen Wettenden mit begrenztem Budget sind. Der Quotenboost belohnt die Einzelwette und bestraft den Cash-Out. Beide Mechanismen schieben das Spiel in eine bestimmte Richtung – die eine in Richtung mehr Risiko, die andere in Richtung Halten. Wer das weiss, kann beide Angebote nutzen, ohne sich schieben zu lassen.

Worauf es am Ende ankommt

In der Schweiz ist die Auswahl klein, und das ist keine Panne, sondern die Absicht des Gesetzgebers. Zwei Veranstalter, ein Regelsystem, ein Register, ein Freibetrag – und daneben eine Handvoll ausländischer Adressen, die technisch erreichbar sind und rechtlich nichts wert. Wer die Wahl hat, wählt nicht zwischen zehn gleichen Angeboten, sondern zwischen einem bewilligten Haus mit strengen Vorgaben und einem unbewilligten mit einem grösseren Programm.

Der entscheidende Punkt ist die Reihenfolge, in der man prüft. Zuerst die Bewilligung, dann die Limiten und den Spielerschutz, dann die Frage, ob das Konto überhaupt zur eigenen Adresse passt, und ganz zuletzt der Bonus. Die Marge sitzt ohnehin in jeder Quote, ob mit oder ohne Bonus: Bei einem Zweiwegemarkt, der auf beiden Seiten mit 1.90 bezahlt wird, sind das rund 5 Prozent, bei 1.85 sind es rund 6, bei 2.00 gut 4 Prozent. Das ist der Preis, den jeder Wettende für jede Wette zahlt, und er ist der Grund, warum ein Bonus von 50 Franken nicht 50 Franken Vorteil bedeutet.

Wer sein Spielvolumen begrenzen will, ist bei Swisslos und der Loterie Romande besser aufgehoben als bei den Anbietern daneben. Die Limiten werden dort verlangt, die Erhöhung braucht 72 Stunden, und die unbefristete Sperre gilt schweizweit – auch für Casinos und auch in Liechtenstein. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es nichts davon. Wer umgekehrt genau weiss, wie viel er setzen will, und ein grösseres Angebot sucht, muss den Preis dafür kennen: keine Schweizer Aufsicht, kein Register, ein Einzugsrisiko und eine kantonale Steuerpraxis, die ausländische Gewinne anders behandelt als inländische.

Für die grosse Mehrheit der Spielenden in der Schweiz fällt die Entscheidung damit nicht wegen des Wettprogramms. Sie fällt an einem Auszug: Wenn auf dem Kontoauszug ein Schweizer Franken an einen Kanton geht oder eine Verrechnungssteuer an die Eidgenossenschaft, dann steht hinter dieser Wette ein bewilligtes Haus. Wenn nicht, steht hinter ihr ein Haus, das hier nichts darf. Beides kann man wählen. Nur sollte die Wahl bewusst fallen – nicht nach der Grösse der Zahl im Werbebanner.

Häufige Fragen zu Spielwetten in der Schweiz

Welche Veranstalter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten?

Nur zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Beide arbeiten unter einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Ein weiteres bewilligtes Angebot existiert nicht.

Was bedeutet es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?

Sie entfaltet ihre Wirkung ausschliesslich hierzulande. Ein bewilligter Veranstalter darf nicht ohne Weiteres im Ausland tätig werden, und eine ausländische Erlaubnis – aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Wetten veranstaltet, macht sich strafbar; bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende.

Wie wirken die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?

Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Bei Swisslos wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. CHF 100 auf Quote 2.10 zahlen also CHF 210 zurück; der Nettogewinn beträgt CHF 110.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?

Wird das Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, der Rest der Kombination bleibt bestehen. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»