Gratiswette ohne Einzahlung: warum in der Schweiz fast niemand Gratisguthaben verschenkt
Ladevorgang...
Unter dem Strich des Schweizer Geldspielrechts steht eine Zahl, die die ganze Werbewelt dieser Branche zusammenfallen lässt: die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Das sind zweiunddreissig Genehmigungen für ein ganzes Land, ein ganzes Jahr, zwei Veranstalter. Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz nicht nach einem Anbieter, der gerade grosszügig ist, sondern nach einem der wenigen Zeitfenster, in denen ein Veranstalter überhaupt eines seiner Gratisguthaben ausgeben darf.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben wurden gegen die öffentlich einsehbaren Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Bedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.
Wie eine Gratiswette ohne Einzahlung überhaupt funktioniert
Wer zum ersten Mal von einer Gratiswette hört, stellt sich ein Geschenk vor. Ein Guthaben, das auf dem Spielerkonto liegt, bevor ein Franken geflossen ist, und mit dem sich dann eine Wette platzieren lässt. Das ist ungefähr die halbe Wahrheit, und die fehlende Hälfte entscheidet darüber, ob der Wert dieses Geschenks bei ein paar Franken oder bei null liegt.
Gratisspielguthaben ist in der Sprache des Gesetzes ein Guthaben mit Bedingungen. Es wird dem Spielerkonto gutgeschrieben, es lässt sich zum Wetten verwenden, und es trägt in aller Regel drei Merkmale, die aus einem Geschenk ein Werkzeug machen. Erstens ist es befristet. Zweitens ist es fast nie auszahlbar. Drittens entscheidet bei einer Wette, die aus diesem Guthaben heraus platziert wird, was mit dem Einsatz geschieht: der Einsatz einer Gratiswette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Wer eine Wette mit Gratisguthaben platziert und gewinnt, erhält den Nettogewinn — der Einsatz aus dem Guthaben fällt weg.
Die Aktion der Loterie Romande zeigt die Grössenordnung, um die es in der Schweiz geht. Bei «JouezSport — Patinoires et Stades» erhielten Teilnehmerinnen und Teilnehmer CHF 10 Spielguthaben, wenn sie innert 7 Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingaben. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes davon 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Zwischen null und ein wenig: hier ist die Grenze ehrlich zu benennen. Das Guthaben beträgt CHF 10, der Code muss aus einem Stadion ins Konto wandern, das Konto muss vorher verifiziert sein, und die Frist für die Eingabe beträgt sieben Tage.
Was die Befristung in Franken bedeutet
Die dreissig Tage Gültigkeit sind keine Formalie, sondern der eigentliche Preis. Ein Guthaben, das in einem Monat verfällt, verlangt vom Spielenden, in diesem Monat eine Entscheidung zu treffen — über Sportart, Markt, Quote und Einsatzhöhe —, die er sonst in Ruhe getroffen hätte. Im ersten Ertrag ist ein Gratisguthaben wertlos. Im zweiten Ertrag ist es das, was eine Wette ohnehin ist: eine Wahrscheinlichkeitsrechnung, bei der der Buchmachervorteil schon im Preis steckt.
Genau deshalb gehört zur Beschreibung eines Gratisguthabens, mit welcher Quote man es einsetzen darf, ob es überhaupt auf eine Einzelwette darf, und ob ein Mindestumsatz daran hängt. Steht nichts davon in der Ankündigung, steht es in den Teilnahmebedingungen, und die Bedingungen sind die einzige Quelle, die zählt.
Was Gratisguthaben wert ist, wenn man es nachrechnet
Das folgende ist keine zitierte Quote und kein Angebot, sondern ein Rechenbeispiel, mit dem sich die Grössenordnung eines Gratisguthabens abschätzen lässt: ein Zwei-Wege-Markt, beide Seiten zu Quote 1.90, also eine Quote, wie sie in einem ausreichend liquiden Markt üblich ist, und ein Guthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird.
Zuerst der Markt. Der Quotenschlüssel ergibt sich aus 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), das sind rund 0.95 — also eine Auszahlungsquote von etwa 95 %. Der Rest, ungefähr 5 %, ist die Marge des Veranstalters, sein Anteil an jedem auf diesen Markt gesetzten Franken. Diese 5 % verschwinden nicht, wenn ein Gratisguthaben unterwegs ist, im Gegenteil: sie werden aus dem Guthaben bezahlt.
Dann die Wette selbst. Ein Guthaben von CHF 10 auf Quote 1.90 bringt einen Gewinn von CHF 9, denn der Einsatz fällt bei einem Gratisguthaben weg — der Wert der Wette hängt also allein an den CHF 9, nicht an den CHF 10. Wiederholt man dieses Muster über viele Wetten, mittelt sich die Marge ein. Der Erwartungswert des gesamten gesetzten Betrags liegt bei rund 95 % davon, und auf ein Guthaben von CHF 10 gerechnet ergibt das ungefähr CHF 9.50 im Durchschnitt.
Und jetzt der entscheidende Teil: weil der Einsatz nicht mitkommt, liegt der Ertrag dieses Guthabens je nach Ausgang zwischen etwa CHF 9 und null — 9 multipliziert mit dem Marktanteil, der ausbezahlt wird. Bei fünfzig Prozent Trefferquote also rund CHF 4.50, bei vierzig Prozent rund CHF 3.60, bei einer einzigen Wette entweder CHF 9 oder nichts. Die Zahl, die eine Werbeanzeige hinstellt, ist CHF 10. Die Zahl, die nach einem gewonnenen Einsatzwechsel auf dem Konto bleibt, ist der Nettogewinn, und von dem ist ein knappes Zwanzigstel schon an den Quotenschlüssel des Marktes gegangen, bevor der erste Tipp richtig oder falsch war.
Das ist keine Kritik an einem bestimmten Veranstalter. Es ist die Mechanik jedes Gratisguthabens, das seinen Einsatz einbehält, und es ist der Grund, weshalb ein Guthaben von CHF 10 und ein Guthaben von CHF 50 nicht proportional mehr wert sind, wenn das kleinere ohne Umsatzauflage und das grössere mit einer kommt.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Die Schweiz hat sich beim Sportwetten entschieden und diese Entscheidung nicht halbherzig getroffen. Sportwetten im Internet sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — einer interkantonalen Aufsicht mit Sitz in Bern, tätig auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die zuständige Behörde; sie beaufsichtigt Spielbanken, und Spielbanken sind ein anderes Geschäft als Sportwetten.

Für ein solches Angebot braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die zwei sind Swisslos, mit dem Produkt Sporttip, und die Loterie Romande, mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer Schweizer Wettbewerber, weil es keine weiteren gibt. Was die Gespa publiziert, ist die Sperrliste der blockierten ausländischen Domänen, und das ist etwas anderes.
Die Grundlage: Swisslos und Loterie Romande
Swisslos, rechtlich die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer den Weg über die Verkaufsstellen kennt, erkennt auch das Publikum dieser Aktion: die Gratisguthaben der «Patinoires et Stades»-Kampagne wurden dort verbreitet, wo die Westschweizer Kundschaft ohnehin verkehrt.
Sporttip dagegen wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt — dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Aufteilung ist keine Fussnote. Wer in Genf wohnt, kann kein Konto bei Sporttip eröffnen, und ein Westschweizer kann das nicht bei Swisslos; die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und in der Praxis nur im Gebiet des eigenen Veranstalters.
Was mit dem Geld nach aussen geschieht: kein Graubereich
Hier hört die Kulanz auf, und das ist keine Meinungsfrage. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, das hält das Bundesamt für Justiz fest — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Spielerschutz- und Fair-Play-Kontrolle.
Was ein ausländischer Anbieter wirklich nicht tun wird: auf der Gespa-Sperrliste zu fehlen, denn die Liste der ausländischen Domänen wird von den Schweizer Telekommunikationsanbietern über DNS blockiert (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domänen. Blockierte Domänen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt diese Praxis Domain-Hopping und nennt in dem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste. Das ist keine abstrakte Warnung, sondern eine Angabe aus der Aufsicht selbst.
Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Genau darum werden die ausländischen Marken auf dieser Seite beschrieben und bewertet und nicht beworben.
Wer in der Schweiz überhaupt wetten darf
Ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus, mindestens 18 Jahre, eine verifizierte Identität und ein Konto pro Person. Bei der Online-Registrierung wird der Ausweis hochgeladen, die Daten werden daraus ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Der Katalog dessen, was überhaupt bewettet werden darf, ist geschlossen. Erlaubt sind Sportwetten — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen zu setzen ist nicht vorgesehen. Massgeblich ist die Liste der von der Gespa zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergeblich. Esports ebenfalls, dort steht kein Abschnitt dazu. Und Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wenn der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt; es bleibt das Merkmal des jeweiligen Veranstalters, und nichts weiter.
Spielerschutz: die Limiten stehen nicht dort, wo man sie vermutet
Die Limiten setzt in der Schweiz nicht der Staat, sondern der Spielende. Der Veranstalter ist verpflichtet, einen oder mehrere Höchstwerte für den Einsatz oder den Verlust pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt von Gesetzes wegen erst nach 24 Stunden — und die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Das ist ein Unterschied, den man kennen sollte, weil er in der öffentlichen Diskussion oft anders dargestellt wird.
Bei Swisslos kommen die Verlustlimiten konkret vor der ersten Teilnahme an Sporttip: für 1, 7 und 30 Tage müssen solche Werte gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Bei der Loterie Romande liegt der Deckel auf der Einzahlungsseite: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf ebenfalls höchstens CHF 10’000. Die beiden Zahlen sind Verhaltensgrenzen, keine Spielbudgets, und für die meisten Leser dieser Zeilen dürfte der Abstand zum eigenen Spielverhalten so gross sein, dass die Limite im Alltag nie berührt wird.
Der eigentliche Schutzmechanismus ist ein anderer, und er ist nicht verhandelbar. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das Sperrregister ist die Antwort der Schweiz auf ein Problem, das sich mit Werbung nicht lösen lässt: wer über Schulden oder eine Sucht auffällt, soll nirgends mehr wetten können, jedenfalls nicht bei einem bewilligten Veranstalter.
Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Wer gesperrt ist, verliert also nicht nur den Zugang, sondern auch den Anspruch auf das, was auf dem Konto liegt. Eine Lektion über die Grenzen von Verkaufsstellen-Aufsicht liefern die Testkäufe der Gespa aus dem Jahr 2025: an Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer glaubt, an einem Schalter sei alles kontrolliert, irrt. Diese Zahl gehört zum Bild, gerade weil sie unangenehm ist.
Dass ein Gratisguthaben an diesem System vorbeiführt, ist eine Illusion. Es liegt auf dem Spielerkonto, es unterliegt derselben Sperre, und bei einer bestehenden Sperre gibt es nichts abzuholen.
Gratiswetten und Neukundenangebote: klein, befristet, fast immer Westschweiz
Das Angebot an Neukundenaktionen in der Schweiz lässt sich in einem Satz zusammenfassen, und dieser Satz ist der wichtigste der Seite: es gibt wenige, sie sind klein, und sie hängen an Bedingungen. Genau das folgt aus der Konstruktion des Marktes. Wo zwei Veranstalter per Gesetz die einzige Zulassung haben, entfällt der Grund für eine Werbeschlacht um Einzahlungen. Eine Branche mit zwanzig Anbietern muss Neukunden kaufen; eine Branche mit zwei muss das nicht.
Das Muster der einen dokumentierten Neukundenaktion dieser Seite, «JouezSport — Patinoires et Stades» der Loterie Romande, gibt die Struktur vor: ein konkretes Zeitfenster vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, sieben Aktionstage, ein Guthaben von CHF 10, eine Frist von 7 Tagen für die Eingabe des Codes, ein verifiziertes Konto als Voraussetzung, 7’000 Stück Gesamtauflage, 30 Tage Gültigkeit und keine Auszahlbarkeit. Jeder dieser Punkte ist eine Bedingung, und jede Bedingung verkleinert den Kreis derer, die tatsächlich profitieren.
Was ein Gratisguthaben von CHF 10 für einen Haushalt mit einem Monatsbudget von CHF 50 bedeutet, lässt sich ausrechnen: es ist der halbe Oktober, oder, wenn es im zweiten Anlauf verfällt, gar nichts. Der Unterschied zu einem Anbieter, der CHF 100 in Aussicht stellt, liegt nicht in der Höhe — er liegt darin, dass niemand CHF 100 an einen neuen Kunden verschenkt, ohne den Weg zurück über Umsatzauflagen, Mindestquoten und befristete Auszahlbarkeit zu bauen.
Für Bestandskunden hält das Schweizer System denn auch keine Gratiswetten bereit, sondern Boni auf das eigene Spiel: bei Sporttip den Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.
Für Einzelwetten gibt es die Quotenboosts: nur online, nur Prematch, nur auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine Booster-Wette abschliesst und dann vor der Entscheidung kalte Füsse bekommt, entscheidet sich nicht gegen eine Wette, sondern gegen eine Wette plus die Erhöhung, die er dafür bekommen hätte.
Vor dem Mitmachen: die vier Bedingungen, die man liest
«Gratiswette» ist ein Wort aus der Werbung. In den Bedingungen heisst das Produkt Gratisspielguthaben, und dort stehen die Grössen, die den Wert bestimmen: die Frist, innerhalb derer Guthaben eingesetzt oder freigespielt werden muss; die Mindestquote, unterhalb derer Einsätze nicht mitzählen; allenfalls eine Umsatzauflage; und die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist. Bei den Aktionen der beiden Schweizer Veranstalter ist die Antwort auf die letzte Frage bisher immer dieselbe gewesen: nein.
Wer also eine Wette aus Gratisguthaben platziert, sollte sich vorher überlegen, was er mit dem Nettogewinn tun will. Er landet auf dem Spielerkonto, nicht auf dem Bankkonto — bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Das Gratisspielguthaben selbst geht diesen Weg nie.
Und wer jetzt denkt, das Gratisguthaben sei die Eintrittskarte in eine Gratisrunde, sollte sich die Aktion der Loterie Romande noch einmal ansehen. Der Code wurde in den Stadien der National League verteilt. Das Guthaben bekam, wer ohnehin dort war.
Der Vergleich: wessen Bewilligung in der Schweiz wirklich zählt
Die Frage, die einen Vergleich in diesem Markt sortiert, ist nicht, wer das grösste Guthaben nennt. Sie lautet, wer in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung hat. Wer nach der Höhe des Guthabens rangiert, rangiert nach der Ziffer, die am wenigsten über den Ausgang einer Wette sagt: ob ein Konto auszahlen kann, wo der Weg dorthin endet, welche Limiten gelten und ob im Streitfall eine Schweizer Aufsicht existiert.
Dieselben Kriterien gelten hier für alle zehn Marken, auch für die acht, die keine Schweizer Bewilligung haben. Sie werden beschrieben und bewertet, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung wird auf dieser Seite nicht als legal oder sicher bezeichnet, und die beiden Gruppen werden nicht vermischt.
| Marke | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin oder angegebene Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | angegebene Lizenz: kein Nachweis, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle ist nach dieser einen Frage sortiert, und mehr sollte sie nicht leisten. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen keine, und der Abstand zwischen den beiden Gruppen ist grösser als jede Spanne, die sich innerhalb einer Gruppe findet. Was in der zweiten Spalte für die acht ausländischen Marken steht, ist kein Mangel an Recherche, sondern der Befund selbst: eine ausländische Lizenz wirkt hier nicht.
Die dritte Spalte erklärt, warum das so ist. Die beiden Schweizer Zeilen nennen einen Veranstalter mit Namen, Sitz und Rechtsform — eine Genossenschaft in Basel, eine Lotteriegesellschaft in Lausanne. Die acht anderen nennen keine Stelle, die in der Schweiz irgendetwas zu sagen hätte.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Guthaben, das aus Promotion stammt und deshalb nicht auszahlbar ist
Swisslos ist neben der Loterie Romande die einzige Veranstalterin, die in der Schweiz Sportwetten anbieten darf, und ihr Produkt heisst Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die deutschschweizerischen Kantone, den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto.
Der wichtigste Satz für die Leser dieser Seite steht in ihren Bedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Daneben stehen zwei sehr unterschiedliche Grössen in derselben Regelung — Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer sein Konto also normal nutzt, hat eine grosszügige Auszahlungspraxis vor sich. Wer aus einer Gratisaktion kommt, hat keine.
Auf der Einzahlungsseite gilt für den Kauf von Spielguthaben ein Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Einsatzgrenzen bei Sporttip liegen bei CHF 1 bis CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist die Stelle, an der eine gut klingende Quote auf einen grossen Einsatz plötzlich nicht mehr verfügbar ist.
Für Livewetten gilt eine Regel, die man vor dem Platzieren kennen sollte: die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer beim Elfmeter auf «Tor» tippt und zu spät kommt, bekommt seinen Einsatz zurück und sonst nichts.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer die Ausstiegsoption als Absicherung liest, liest sie falsch.
Ein Detail mit Kalkül: voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Funktion ist also nicht nur ein Komfortangebot, sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Kombination überhaupt bestehen bleibt.
Dazu kommen die Regeln, die selten gelesen und dann wichtig werden. Ein Wettereignis, das abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt wird, macht die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nicht abgeholte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos, wenn sie nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Beträge über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Fazit: Wer eine Gratiswette bei Swisslos sucht, sucht an der falschen Stelle — die acht Zustimmungen der Gespa aus 2025 verteilen sich auf ein ganzes Jahr, und die Bedingungen der Swisslos-Konten machen aus jedem Promotionsguthaben ein Produkt ohne Auszahlungsanspruch. Interessant ist Swisslos für den, der in seinem Vertragsgebiet wohnt und die Auszahlungs- und Cash-Out-Regeln als Teil des Spiels akzeptiert.
Loterie Romande Jouez Sport: die einzige dokumentierte Gratisaktion der Schweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitzadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.
Ihre Aktion «JouezSport — Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die konkreteste Gratiswette, die sich für die Schweiz belegen lässt, und sie zeigt die Grössenordnung des ganzen Segments: zehn Franken, aus einer Stadiontribüne heraus, an sieben Tagen.
Auf der Einzahlungs- und Auszahlungsseite gelten klare Grenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — dieselbe Regel wie bei Swisslos, und diesmal in einem Dokument, das seit der 24. Ausgabe von Juni 2023 gilt.
Die Kampagne selbst war ein Feinbild des Schweizer Marktes: kein Neukundenpaket, das auf Einzahlung wartet, sondern ein Code im Stadion, ein verifiziertes Konto als Voraussetzung und eine Frist von sieben Tagen. Die Aktion belohnt den, der das Publikum schon ist.
Fazit: Für die Westschweizer Leserschaft ist das der einzige Veranstalter, bei dem sich eine Gratisaktion tatsächlich finden liess — und die Bedingung, dass das Guthaben nach 30 Tagen verfällt und nie auszahlbar wird, entscheidet mehr über den Ertrag als die zehn Franken.
bet-at-home: keine Schweizer Bewilligung, und die Sperrliste kennt den Namen
bet-at-home gehört zu den Marken, die Swiss Spielende im Netz regelmässig antreffen, und die Gespa nennt sie im Zusammenhang mit Domain-Hopping. Eine Schweizer Bewilligung hat sie nicht: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine angegebene Lizenz ist nicht nachgewiesen und hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung (Art. 4 BGS). Was daran hängt, lässt sich aufzählen: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, also kein Schutz durch die Spielsperre; keine Schweizer Aufsicht und kein Schweizer Rechtsweg. Und Domänen der Marke können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren.
Dass eine Marke über Jahre erreichbar ist, ist also kein Beweis für irgendetwas. Die Liste vom September 2019 kannte 671 Domänen bis Ende 2025, und die blockierten Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Fazit: Kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Bewilligung, und der eigene Domain-Name taucht in der Aufsicht ohnehin als Beispiel auf. Wer in der Schweiz wohnt, hat hier nichts, was ein Wetten mit Schweizer Kontrolle ersetzen würde.
1xBet: Reichweite ist kein Bewilligungsnachweis
1xBet ist eine der bekanntesten ausländischen Marken im deutschsprachigen Raum, und das ist der ganze Punkt. Reichweite und Bekanntheit sagen nichts über eine Zulassung: eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten kann nur von Swisslos oder der Loterie Romande gehalten werden. Eine angegebene Lizenz ist nicht nachgewiesen und hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).
Konkret heisst das für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz: kein Anschluss an das Sperrregister, in dem eine unbefristete Spielsperre schweizweit eingetragen wird und auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie Liechtenstein bindet. Kein Schweizer Rechtsweg. Und der eigene Name kann auf der Sperrliste landen, mit DNS-Blockierung durch die Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Fazit: Eine Marke, bei der ein hohes Werbebudget und eine Schweizer Zulassung zwei völlig verschiedene Dinge sind; für Spielende, die über die Gespa-Sperre kontrolliert werden wollen, fällt sie damit von selbst aus dem Raster.
Jackbit: kein Register, kein Rechtsweg
Auch Jackbit hat keine Schweizer Bewilligung, und die Folge ist keine Kleinigkeit: die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS), und eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta oder anderswo — entfaltet hier keine Wirkung. Eine angegebene Lizenz ist nicht nachgewiesen und hat keine Geltung in der Schweiz.
Was fehlt, ist dasselbe wie bei den übrigen Marken ohne Bewilligung, und es ist eine Liste, keine Randnotiz: die Verbindung zum Sperrregister, die Schweizer Aufsicht bei Streitigkeiten, und der Schutz vor in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogenen Einsätzen und Gewinnen. Domänen können auf der Sperrliste landen und blockiert werden.
Fazit: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es hier keine Kontrolle, auf die sich ein Wetten stützen könnte — auch nicht nachträglich, denn ein Rechtsweg in der Schweiz steht nicht zur Verfügung.
MyStake: keine Aufsicht, die im Streitfall angerufen werden kann
MyStake zählt zur Gruppe der ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine angegebene Lizenz ist nicht nachgewiesen; in der Schweiz gilt sie nach Art. 4 BGS nicht. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS) —, und der Spielende wird zwar nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Wer hier ein Konto führt, hat keine Schweizer Stelle, bei der er sich beschweren könnte, keine Bindung an das Sperrregister und ein Domänen-Risiko, das bei jeder anderen Adresse neu beginnt.
Fazit: Für die Frage, ob ein Konto einen Streit überhaupt austragen kann, gibt es hier keine Adresse in der Schweiz — und das wiegt schwerer als jede Angebotshöhe.
1Bet: Zahlungswege sind kein Ersatz für eine Bewilligung
1Bet steht in derselben Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine angegebene Lizenz ohne Nachweis und ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Dass eine Seite eine Zahlung mühelos abwickelt, sagt nichts darüber, ob eine Schweizer Aufsicht dahintersteht. Und Zahlungswege ersetzen keine Zulassung — im bewilligten Schweizer Markt ist eine Gutschrift an Spielende ohnehin nicht zulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS), und Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht.
Fazit: Eine Marke für Spielende, denen es auf nichts ausgerichtet ist, was die Schweiz reguliert — Schweizer Schutz, Schweizer Rechtsweg oder Sperrregister.
MrXbet: der Weg über eine Schweizer Adresse ist nicht zugänglich
MrXbet ist eine der Marken ohne Schweizer Bewilligung in der Liste. Eine angegebene Lizenz ist nicht nachgewiesen und in der Schweiz ohne Geltung. Was fehlt, ist die gesamte Schweizer Kette: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Rechtsweg, dafür die Möglichkeit, über die Sperrliste per DNS blockiert zu werden. Dass eine ausländische Lizenz in der Schweiz nichts bewirkt, steht ausdrücklich in Art. 4 BGS.
Fazit: Hier gibt es keine Kontrolle, die im Fall eines Streits handeln würde. Wer in der Schweiz wohnt und das Merkmal «Bewilligung» als Kriterium nimmt, wird bei dieser Marke nicht fündig — und ein Ersatz für fehlende Kontrolle existiert nicht.
HornetBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Instanz
HornetBet gehört zur ausländischen Gruppe ohne Schweizer Bewilligung; eine angegebene Lizenz ist nicht nachgewiesen und hat hier keine Geltung. Ein Schweizer Spielender tauscht damit ein geregeltes Modell gegen ein ungeregeltes: statt Gespa-Aufsicht, Sperrregister und Schweizer Rechtsweg gibt es den Zugang zu einer ausländischen Plattform, deren Domäne jederzeit auf die Sperrliste genommen werden kann.
Fazit: Kein Schweizer Schutz und keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann — der Punkt, an dem diese Seite ihre Bewertung von jeder anderen unterscheidet.
Donbet: ohne Bewilligung bleibt keine Schweizer Adresse für einen Streit
Auch Donbet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine angegebene Lizenz ist nicht nachgewiesen. Für Spielende in der Schweiz bedeutet das: keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, dafür das Risiko der DNS-Blockierung und einer Einstufung als in der Schweiz nicht bewilligtes Angebot.
Fazit: Was diese Marke für einen Schweizer Haushalt von einem bewilligten Veranstalter unterscheidet, ist keine Quote und kein Guthaben, sondern die Abwesenheit jeder Schweizer Instanz.
Was ein Gewinn in der Schweiz kostet: Steuern und Fristen
Die Steuerfrage taucht in der Schweiz jedes Mal auf, wenn über Gratisguthaben gesprochen wird, und die Antwort ist einfacher, als viele erwarten. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der Freibetrag der Kantone ist ein anderer, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und nicht eine einzige kantonale Zahl.
Über diesem Freibetrag behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die zurückgeholt wird, indem der Gewinn in der Steuererklärung deklariert wird. Ein typischer Wettender liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Das ist die gute Nachricht des ganzen Abschnitts, und sie hängt an einer Bedingung, die man nicht vergessen sollte: sie gilt für ein bewilligtes Schweizer Grossspiel.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — was sich zunächst grosszügig anhört, bis man die Praxis ansieht. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, kann also im einen Kanton gar nichts und im anderen alles versteuern. Eine Sportwettensteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht; wer so etwas behauptet, hat die Steuer eines anderen Landes im Kopf.
Das ist eine steuerliche Einordnung und keine Beratung. Wer den eigenen Fall klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was auf den Spielerkonten liegen bleibt
Für die Praxis sind es die Fristen, die zählen: 7 Tage für die Eingabe eines Aktionscodes bei der Patinoires-et-Stades-Aktion, 30 Tage Gültigkeit des Guthabens, 365 Tage im Jahr zweimal eine kostenlose Auszahlung bei Swisslos, 26 Wochen, bis ein nicht abgeholter Gewinn bei Sporttip verfällt, 10 Tage für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief, 5 bis 10 Arbeitstage für die Überweisung, 3 Arbeitstage für Gewinne über CHF 1’000, und 24 Stunden von Gesetzes wegen beziehungsweise 72 Stunden bei den beiden Schweizer Veranstaltern, bis eine Limiten-Erhöhung wirkt. Wer sein Konto regelmässig nutzt, wird mit drei oder vier davon im Jahr in Berührung kommen. Wer glaubt, Gratisguthaben und echte Guthaben folgten denselben Regeln, wird bei der Auszahlung eines bereits überrascht.
Die Bedingungen, die am Ende zählen
Wer eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz sucht, findet keinen Anbieter, der damit wirbt, sondern zwei Veranstalter, die es nach Bewilligung dürfen und es selten tun: zweiunddreissig Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 für Gratisspiele und Gratisguthaben, verteilt auf zwei Häuser und ein ganzes Jahr. Das ist die Zahl, an der sich jede Ankündigung messen lassen muss, und sie ist der Grund, weshalb die Suche nach einer Gratiswette in der Schweiz so oft bei einer Aktion endet, die längst abgelaufen ist.
Der Aufwand lohnt den Vergleich trotzdem, nur an einer anderen Stelle. Zwischen einem Guthaben von CHF 10 mit 30 Tagen Laufzeit in einem überprüften Konto und einer ausländischen Seite, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewirbt und dabei weder Anschluss an das Sperrregister noch eine Schweizer Instanz für einen Streitfall hat, liegt kein Unterschied in der Werbung, sondern einer in der Rechtsfolge. Wer in der Schweiz wohnt und im Vertragsgebiet eines der beiden Veranstalter — dann gibt es tatsächlich ein Konto, einen Code im Stadion oder in einer Verkaufsstelle, und im besten Fall zehn Franken, die nach dreissig Tagen weg sind, wenn sie niemand gesetzt hat.
Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, für den ist die Antwort eine andere: ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter ist dann nicht erreichbar, und die ausländischen Marken auf dieser Seite bieten keinen Schweizer Schutz, den man dagegen eintauschen könnte. Zwischen einem Zustand ohne Zugang und einem Zugang ohne Schutz ist die Entscheidung keine Geschmacksfrage.
Und wer am Ende doch bei einer Aktion mitmacht, sollte die vier Bedingungen vorher lesen: Frist, Mindestquote, Umsatzauflagen und Auszahlbarkeit des Guthabens. Nicht, weil dort etwas Verstecktes steht, sondern weil dort steht, was aus dem Guthaben tatsächlich wird. Die zehn Franken in einem verifizierten Konto, die nach dreissig Tagen verfallen, sind kein Geschenk. Sie sind eine Einladung mit Ablaufdatum.
Häufige Fragen zu Gratiswetten ohne Einzahlung in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber nur als befristete Aktion eines der beiden bewilligten Veranstalter. Am 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen gab die Loterie Romande CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Personen, die innert 7 Tagen einen Stadion-Code eingaben — 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Gespa erteilte 2025 zweiunddreissig solche Zustimmungen.
Weshalb verlangen Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt werden kann?
Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS), und ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz im Vertragsgebiet voraus. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, einen Ausweis, der ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird, und ein Konto pro Person. Ohne diese Prüfung wäre eine Aktion wie jene der Loterie Romande nicht zulässig.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Wette aus Gratisguthaben wird nur der Nettogewinn gutgeschrieben, der Einsatz fällt weg. Aus CHF 10 Guthaben auf Quote 1.90 werden also CHF 9 Gewinn, nicht CHF 19. Dazu kommt, dass Gratisspielguthaben selbst nie auszahlbar ist — bei Swisslos wie bei der Loterie Romande steht das ausdrücklich in den Bedingungen.
Welche Aktionsbedingungen sind zu prüfen, etwa Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit?
Beim Kombiboost von Sporttip etwa zählt eine Voraussage nur mit einer Quote von mindestens 1.50, und es braucht mindestens vier solche Voraussagen für einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn. Dazu gehören die Umsatzauflagen, die Gültigkeitsdauer des Guthabens und die Frage, ob der Ertrag auszahlbar ist.
Was geschieht mit Gratisspielguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder Limiten erreicht sind?
Bei Swisslos kann der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage gesperrt werden, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie in Liechtenstein. Ausserdem haben ausgeschlossene Spielende keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette ohne Einzahlung bewerben?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); die Veranstaltung ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keinen Schweizer Rechtsweg, und Domänen können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren.
Bonus – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
