Mindesteinzahlung bei Schweizer Sportwetten – was der erste Franken auslöst

Updated Oktober 2026
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Ein Lederportemonnaie, daneben ein kleiner Stapel Münzen auf einer hellen Marmorplatte im Tageslicht

Oktober 29, 2026 · Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Angaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Wer auf einer ausländischen Seite ein Feld mit der Aufschrift «Mindesteinzahlung 1 €» findet, hat keinen Hinweis auf ein gutes Angebot gefunden, sondern auf einen Anbieter, der in der Schweiz nichts darf. Das ist die wichtigste Folge, die aus dieser Zahl folgt, und sie zeigt sich nicht am Tag der Einzahlung, sondern in dem Moment, in dem etwas schiefgeht. Wer in der Schweiz legal um Geld wettet, tut das bei einem von zwei Veranstaltern, und dort beginnt der Weg zum Guthaben nicht mit einer Einzahlung auf ein Wettkonto, sondern mit dem Kauf von Spielguthaben. Bei Swisslos liegt dieser Mindestbetrag bei CHF 20. Für einen Teil der Spielenden ist das ohnehin zu hoch; für die meisten ist es die kleinste Zahl auf einer Liste von Grenzen, die danach greifen.

Diese Seite nimmt die Mindesteinzahlung als Ausgangspunkt und arbeitet durch, was daran hängt: die Rechtslage, die Einzahlungswege, die Limiten, die Auszahlung und schliesslich den Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter nebeneinander. Wer wissen will, wo er mit CHF 50 hinkommt, findet die Antwort. Wer wissen will, warum eine Zahl in Euro auf dieser Frage eigentlich die Antwort auf eine andere Frage ist, ebenfalls.

Grundlagen: was eine Mindesteinzahlung ist und was sie nicht ist

Der Begriff selbst ist eine Übersetzung. Auf einer Schweizer Plattform gibt es kein Wettkonto mit einem Guthaben, das man wie ein Bankkonto auflädt, sondern ein Spielerkonto, das mit Spielguthaben gespeist wird. Swisslos führt dieses Guthaben in einem Wallet. Gekauft wird es per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, und der Mindestbetrag für einen solchen Kauf beträgt CHF 20. Der Betrag liegt nicht im Wettschein, sondern im Guthaben, und ab dort ist er für Einsätze verfügbar.

Eine Tischtennisplatte im Freien unter Bäumen, Herbstlaub liegt auf der Platte, das Licht fällt schräg durch die Äste
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die kleinste Zahl steht nicht am Anfang der Liste

Wer CHF 20 einzahlt, hat damit noch nicht gewettet. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Aus CHF 20 Guthaben lassen sich also zwanzig einzelne Wetten zu je CHF 1 finanzieren, oder eine einzige, oder gar keine über Wochen hinweg. Die Mindesteinzahlung und der Mindesteinsatz sind zwei verschiedene Zahlen, und die Verwechslung ist der häufigste Denkfehler in dieser Frage. Die eine bestimmt, wie viel Geld man bewegen muss, um überhaupt ins Spiel zu kommen. Die andere bestimmt, wie klein ein einzelner Wettschein sein darf. Wer CHF 100 auf Sporttip setzt, braucht dafür kein Guthaben von CHF 100 pro Wette, sondern nur die Deckung im Wallet.

Auf der anderen Seite stehen die Obergrenzen, und sie kommen schneller ins Bild, als man denkt. Eine Einzelwette oder Kombiwette ist bei Sporttip auf CHF 1’000 begrenzt, eine Systemwette auf CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen – kein Fehler, keine Warnung, die Wette existiert einfach nicht. Wer eine grössere Summe platzieren möchte, landet also nicht bei der Frage der Einzahlung, sondern an einer Wand, die der Veranstalter nach eigenem Ermessen verschieben kann.

Warum Beträge in Euro anderswo hingehören

Der Mindestbetrag in Schweizer Spielguthaben lautet CHF 20. Er lautet nicht 5, nicht 1 und nicht 10. Wer im Netz auf Seiten stösst, die «Mindesteinzahlung 1 €» oder «5 €» versprechen, liest nicht eine günstigere Variante desselben Angebots, sondern die Preisliste eines anderen Rechtsraums. Seit 2019 sind Sportwetten in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist keine Empfehlung, sondern eine Feststellung des Gesetzgebers, und sie macht aus dem Euro-Betrag ein Erkennungsmerkmal.

Daran hängt mehr als eine Währung. Wer sein Geld bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einzahlt, zahlt in ein System ein, das nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen ist und für das es keinen Schweizer Rechtsweg gibt. Die Mindesteinzahlung ist in diesem Fall nicht bloss niedriger – sie ist der Einstieg in ein Verhältnis, in dem die Schutzmechanismen, die im Abschnitt zu den Schutzmassnahmen beschrieben werden, nicht existieren. Genau deshalb funktioniert die Einordnung über den Betrag: Die Zahl selbst ist die sichtbarste Spur einer Rechtsordnung, die eine andere ist.

Was die beiden bewilligten Veranstalter voneinander unterscheidet, ist nicht die Höhe des Mindestbetrags, sondern der Weg dorthin. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist ein Vertriebsnetz, kein Online-Produkt mit einer Hotline, und wer dort Spielguthaben kauft, hat öfter einen Wettschein in der Hand als eine App vor sich.

Was der Mindestbetrag praktisch verlangt

Die Frage «wie viel muss ich mindestens einzahlen» klingt nach einer Formalität und ist in der Praxis eine Weiche. Wer CHF 20 einzahlt, kann diese CHF 20 als eine Wette mit Quote 2.10 platzieren. Der mögliche Rückfluss wäre dann CHF 42. Ob das eintrifft, weiss niemand. Wer es weiss, handelt nicht auf dieser Seite, sondern in einem anderen Geschäft.

Der Betrag entscheidet auch darüber, wie lange das Guthaben reicht. Zwanzig Wetten zu CHF 1 sind zwanzig Ereignisse, und die Verlustlimite, von der später die Rede sein wird, greift über Tage und Wochen, nicht über einzelne Wetten. Wer mit kleinen Beträgen arbeitet, überschreitet seine Limite langsamer und verbraucht sie langsamer. Wer mit CHF 200 in einem Zug einzahlt, hat denselben Weg vor sich, nur in grösseren Schritten. Für einen Spielenden mit kleinem Budget ist die Kombination aus CHF 20 Mindestkauf und CHF 1 Mindesteinsatz deshalb nicht einschränkend, sondern passend. Der Engpass liegt nicht dort.

Rechtslage: warum die Zahl in Franken keine Geschmacksfrage ist

Die Antwort auf die Frage nach dem Mindestbetrag ist in der Schweiz nicht mit dem Anbieter verhandelbar. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht die ESBK – jene Aufsicht führt die Casinos und hat mit Sportwetten nichts zu tun. Das ist kein Detail für Juristen. Es entscheidet, bei welcher Stelle ein Spielender Beschwerde einlegen kann und bei welcher nicht.

Eine alte Holzbrücke über einen Gebirgsbach, Moos auf den Steinen, Nebelschwaden hängen im Tal
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Jeder der beiden Veranstalter bedient sein eigenes Gebiet. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, kann dort kein Konto führen. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz in der Schweiz voraus und praktisch einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Die Eröffnung des Kontos ist der erste wirkliche Engpass

Bevor die erste Zahlung überhaupt möglich ist, steht die Verifikation. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Bei der Loterie Romande gilt dasselbe Muster: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, ein Konto pro Person. Verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Wer sich über den niedrigen Mindestbetrag freut und dann an der Ausweiskopie scheitert, hat die Reihenfolge falsch herum gelesen. Die Prüfung der Identität ist keine Hürde auf dem Weg zum Guthaben, sie ist die Vorbedingung dafür, dass es überhaupt ein Konto gibt. Und sie folgt aus derselben Logik, die Zahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen zulässt: Die Swiss-Regelung will wissen, wer spielt. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlt genau dieser Schritt, und der niedrigere Mindestbetrag ist der Preis dafür.

Was das für die Zahlungswege bedeutet

Aus der Identifikationspflicht folgt eine Einschränkung, die viele überrascht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Ein Konto auf den Namen eines Dritten, ein Bargeldbezug ohne Namen, eine Krypto-Adresse – all das ist hier nicht vorgesehen. Wer beim Vergleich zweier Angebote die Bequemlichkeit der Auszahlung als Kriterium nimmt, sollte diesen Punkt zuerst prüfen, weil er die Auswahl stärker einengt als jede Gebühr.

Das Gesetz verbietet dem Spielenden nichts. Es verbietet dem Veranstalter, an ihn auszuzahlen, wenn der Name nicht stimmt. Der Unterschied ist wichtig, weil er erklärt, warum hier keine Umgehung hilft: Es gibt nichts zu umgehen, die Konstruktion schliesst den Weg von vornherein.

Was ausserhalb dieser Ordnung steht

Ein ausländischer Anbieter mit Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land darf in der Schweiz keine Sportwetten veranstalten. Eine solche Bewilligung hat hier keine Geltung. Das Veranstalten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; für den Spielenden selbst ist es nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Geschützt ist er nicht: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Fairplay-Kontrolle.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre unzugänglich machen. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 steht auf der Liste. Wer glaubt, eine gesperrte Seite sei damit aus der Welt, irrt: Sie ist am nächsten Tag unter anderem Namen wieder da, und die Mindesteinzahlung von 1 € steht dann auf der neuen Startseite.

Auch die Werbung ist geregelt. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist einer der Gründe, warum diese Seite die ausländischen Marken beschreibt statt sie zu empfehlen.

Schutzmassnahmen: die Limiten, die vor dem ersten Franken stehen

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist die Zahl, die für einen Spielenden wichtiger ist als jede Mindesteinzahlung: Sie bestimmt nicht, wie viel hineingeht, sondern wie viel überhaupt verloren gehen kann.

Die 72 Stunden sind kein Zufall und kein Ärgernis. Sie sind die einzige Bremse in einem System, das sonst keine kennt. Wer im Begriff ist, nach einer verlorenen Serie seine Limite hochzusetzen, muss drei Tage mit dem Entschluss leben. Wer sie senkt, profitiert sofort – die Asymmetrie ist gewollt, und sie ist die Stelle, an der ein Spielender am meisten für sich tun kann.

Neben der Verlustlimite steht die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern im Netz der bewilligten Anbieter. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und ein Fachorgan ist daran beteiligt. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Was die Kontrollen an der Verkaufsstelle leisten, sollte man nüchtern lesen. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als strenger geschützt beschreibt als das Online-Konto, hat diese Zahl nicht gelesen.

Die Frage nach der staatlichen Obergrenze

In der Schweiz gibt es keine staatlich festgesetzte Obergrenze für Einzahlungen. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen – die Zahl selbst setzt die spielende Person. Wer in einem anderen Land eine gesetzliche Einzahlungsgrenze gewohnt ist, findet sie hier nicht. Die Limiten sind individuell, und sie sind nach oben offen bis zur Oberlimite.

Das könnte man als Liberalität lesen. Man kann es auch anders lesen: Wo der Staat keine Zahl vorgibt, muss der Spielende sie selbst kennen. Die Verlustlimite ist das Instrument, das die Verantwortung dorthin schiebt, wo die Kenntnis über das eigene Spielverhalten liegt. Für einen disziplinierten Spielenden ist das praktisch. Für einen, der beim Anmelden schnell durch das Formular klickt, ist es die einzige Gelegenheit, die er hat.

Zahlungsabwicklung: wann Geld ankommt, wann es zurückkommt

Beim Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet gibt es zwei Wege: eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die letzte Bedingung klingt technisch und hat eine praktische Folge: Wer knapp unter der Grenze steht, kann nur noch so viel nachladen, wie zum oberen Rand passt. Ein Guthaben über CHF 9’999 ist schlicht nicht erreichbar, auch nicht in Teilschritten.

Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Betrag hat immer CHF 20 oder mehr, und er landet als Guthaben, nicht als Wette. Wer prüfen will, wie schnell sein Geld verfügbar ist, muss deshalb zwei Dinge trennen: die Gutschrift im Wallet und den Einsatz auf einem Wettschein.

Bei der Loterie Romande ist der Weg über die Zahlung strukturell ähnlich, die Obergrenzen sind es nicht. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Der eine Veranstalter stoppt bei CHF 9’999 Guthaben, der andere bei CHF 10’000. Das sind Cent-Beträge Unterschied und zwei verschiedene Konstruktionen, und wer die Bedingungen liest, merkt schnell, dass die Zahl nicht überall dort steht, wo man sie vermutet.

Dazu kommen bei der Loterie Romande Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Das ist die kleinste Einstiegsschwelle der beiden Anbieter: CHF 20, genau wie bei Swisslos, nur als Karte an der Verkaufsstelle statt als Überweisung. Ein Guthaben, das nach einem Jahr verfällt, ist allerdings ein Guthaben, dessen Restwert man kennen sollte, bevor man eine grössere Karte kauft.

Die Auszahlung: die zweite Hälfte der Mindesteinzahlung

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Diese Sätze sind der Punkt, an dem man den Mindestbetrag noch einmal überdenken sollte. Zweimal gratis pro Jahr klingt grosszügig, solange man nicht monatlich auszahlt. Wer sein Guthaben in kleinen Schritten hin und her bewegt, zahlt ab der dritten Auszahlung, und 3 % einer kleinen Summe sind prozentual so viel wie 3 % einer grossen. Die Gebühr trifft den kleinen Auszahlungsbetrag härter, weil sie derselbe Prozentsatz ist. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, sammelt Kosten an, die er beim Einzahlen nie gesehen hat.

Dass Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist, ist nicht Willkür, sondern die logische Folge davon, dass Gratisguthaben ein Geschenk zum Wetten ist und nicht Geld. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion erhält, kann damit wetten und gewinnen, aber er kann sich die CHF 10 nicht auszahlen lassen. Diese Trennung sollte man kennen, bevor man den Wert einer Aktion überschätzt.

Wann Gewinne direkt gutgeschrieben werden

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto, darunter geht es direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Die Grenze bei CHF 1’000 hat eine Konsequenz, über die wenig gesprochen wird: Wer einen Gewinn über dieser Schwelle erzielt, braucht eine hinterlegte Zahlungsverbindung, und die muss auf seinen Namen lauten. Fehlt sie, wird aus einer Gutschrift eine Überweisung, die nicht ausgeführt werden kann. Wer also vorhat, sein Guthaben mit einem grösseren Einzelgewinn zu verlassen, richtet die Zahlungsverbindung ein, bevor er sie braucht, nicht in dem Moment, in dem das Ergebnis schon steht.

Bei der Loterie Romande kommen die Wettscheine hinzu. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer in einer Filiale einlöst, spart sich die Überweisung – aber nur, wenn die Filiale das Geld hat. Das «darf» ist die relevante Formulierung: Es ist keine Pflicht, und ein leerer Kassenbestand ist kein Vertragsbruch.

Der Weg, den das Geld nimmt

Für einen Spielenden, der mit CHF 50 beginnt, sieht die Reihenfolge so aus: Konto eröffnen und Identität verifizieren, Limiten setzen, Zahlungsverbindung auf den eigenen Namen hinterlegen, Guthaben kaufen, wetten, auszahlen lassen. Jeder Schritt hängt vom vorherigen ab. Ohne Verifikation kein Guthaben. Ohne Zahlungsverbindung kein Gewinn über CHF 1’000. Die Mindesteinzahlung ist dabei der kleinste und der am wenigsten hinderliche Teil.

Wo es stockt, ist fast immer eine der beiden anderen Stellen: die Ausweiskopie, die nicht akzeptiert wird, oder die Limite, die für das gewünschte Volumen zu tief gesetzt wurde. Eine dritte Stelle kommt hinzu, wenn man sie nicht bedacht hat: Zweimal im Jahr kostet die Auszahlung nichts, danach 3 %.

Der Vergleich der bewilligten Veranstalter

Die Tabelle stellt die beiden Veranstalter nebeneinander. Die Spalte zur Bewilligung ist bei beiden gleich und deshalb auf den ersten Blick langweilig – sie ist trotzdem die wichtigste, weil sie der einzige Grund ist, warum die anderen Spalten überhaupt vergleichbar sind.

Veranstalter Produkt Bewilligung Betreiber bzw. gemeldete Bewilligung Bedientes Gebiet (Wohnsitz nötig)
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und das Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis
BetFury — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt
MrXbet — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt
1xBet — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt
Unibet — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt
Funbet — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt
Rabona — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt
BillyBets — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt
Bettilt — keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz gemeldet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft keine Tätigkeit in der Schweiz erlaubt

Die beiden Produktspalten füllen sich im Abschnitt «Die Anbieter im Einzelnen». Die Zahl der Zeilen mit Bewilligung liegt bei zwei, und das ist keine Auswahl, sondern der ganze Markt: Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer nach einem dritten bewilligten Anbieter sucht, sucht etwas, das es nicht gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie veröffentlicht die Sperrliste ausländischer Domains.

Für einen Spielenden heisst das: Die Wahl besteht nicht zwischen zehn Anbietern mit unterschiedlichen Stärken, sondern zwischen einem der beiden bewilligten Veranstalter und – für alle, die ausserhalb des jeweiligen Gebiets wohnen – gar keinem. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht ins Konto. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Die örtliche Zuständigkeit ist keine Formalität am Rand der Bewilligung; sie entscheidet, ob es überhaupt eine Wahl gibt.

Die geschlossene Liste des Erlaubten

Was bei den bewilligten Veranstaltern gewettet werden darf, ist abschliessend geregelt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Auf der Liste finden sich keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Wer aus einem ausländischen Angebot eine Fülle von Sondermärkten kennt, findet sie hier nicht. Das ist der Preis der Bewilligung, und er ist nicht klein. Es ist auch der Grund, warum die Mindesteinzahlung für manche Spielende nicht die entscheidende Zahl ist: Wer einen Markt sucht, den die Liste nicht führt, wird ihn bei keinem Schweizer Veranstalter finden, zu welchem Mindestbetrag auch immer.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist ein Mechanismus, den man vor der ersten Livewette kennen sollte, weil er einen Einsatz ohne Gewinnchance zurückgibt – nicht ohne Wirkung auf das Konto, aber ohne Chance.

Die Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge beginnt bei den beiden Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung. Danach folgen acht Marken, die Schweizer Spielende im Netz antreffen und die keine Schweizer Bewilligung haben. Sie werden beschrieben und eingeordnet, nicht beworben: Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Geldspiel ist strafbar. Bei diesen acht Marken steht in den Karten nichts über Zahlungsarten, Bonusbedingungen, Einzahlungswege oder Auszahlungszeiten, und deshalb steht dazu hier auch nichts. Wer dort spielt, prüft die Bedingungen des Anbieters selbst.

Swisslos Sporttip: die breite Abdeckung mit den strengsten Regeln für das Guthaben

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsichtsbehörde ist die Gespa. Das ist die Rechtsgrundlage, aus der jede andere Zahl in diesem Text folgt.

Für das Konto zählt zuerst das Gebiet. Sporttip läuft in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Damit deckt Sporttip nicht «die Schweiz» ab, sondern eine Mehrheit der Kantone und die Deutschschweiz.

Beim Guthaben gilt der Mindestkauf von CHF 20 per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart führt Swisslos PostFinance Pay. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für Einzel- oder Kombinationswetten und bei CHF 10’000 für Systemwetten.

Der Bereich, in dem Sporttip am meisten bietet, ist das Kombinieren. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dass der Sprung von vier auf sieben Voraussagen 5 % zu 20 % macht, ist der eigentliche Reiz – und die Stelle, an der man die Mindestquote von 1.50 nicht aus dem Auge verlieren sollte, weil eine Voraussage darunter die ganze Staffel wertlos macht. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportveranstaltungen ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Bei den Auszahlungen sind es zwei kostenlose Vorgänge in 365 Tagen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Die Regel zum Verfall gehört ebenfalls dazu: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit und ist bei einem Wettschein, der in einer Schublade liegt, schnell vorbei. Die 10 Tage für eine Einsprache sind das eigentliche Fenster, und es ist eng.

Für Spielende ab 18 Jahren steht Sporttip offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Dasselbe Haus führt die strengsten Guthabenregeln der beiden Veranstalter: zweimal gratis auszahlen, danach 3 %, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist der Preis für ein System, das Limiten, Sperren und Register in einem Aufsichtsrahmen führt.

Die Bewertung fällt je nach Spielertyp verschieden aus. Wer regelkonform mit kleinen Beträgen arbeitet, findet bei Sporttip die grösste Auswahl an Sportarten und Kombinationsformen und die niedrigste Einsatsschwelle des Landes. Wer häufig auszahlt, zahlt dafür ab dem dritten Vorgang im Jahr 3 %, und diese Gebühr ist der eigentliche Kostenfaktor des Angebots, nicht die CHF 20. Wer einen Markt ausserhalb der Gespa-Liste sucht, wird auch hier nicht fündig.

Loterie Romande Jouez Sport: das Verkaufsnetz als eigentliches Produkt

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa.

Die Zahlen für das Konto haben dieselbe Grössenordnung und andere Ränder. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Verlangt werden Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person und eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Der Unterschied zu Swisslos liegt im Vertrieb. Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Das ist der Mindestbetrag an der Ladenkasse, und es ist die einzige Stelle im Schweizer Markt, an der eine Einstiegsschwelle von CHF 20 auch physisch existiert. Wer kein Online-Banking nutzt, hat hier einen Weg.

Dazu kommen die Wettscheine. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer sein Geld in der Filiale abholt, umgeht das Wallet und die Überweisung – und trifft auf eine Kasse, die nicht unbegrenzt gefüllt ist.

Was den Wert dieser Marke ausmacht, ist weniger ein Merkmal des Produkts als die Dichte des Netzes. Eine Gewinnabwicklung innerhalb weniger Minuten und zu Fuss erreichbar ist ein Vorteil, den kein Online-Angebot kopiert, und für Spielende, die Bargeld vorziehen, ist er entscheidend. Was ihn begrenzt, ist dieselbe Quote wie bei Swisslos: Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 nur dann bei CHF 1, wenn man online spielt. Wer den Wettschein an der Verkaufsstelle will, akzeptiert deren Kassenbestand als zweite Grenze. Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, hat diese Wahl ohnehin nicht.

BetFury: ohne Schweizer Bewilligung

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung mit Geltung für die Schweiz liegt nicht vor. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Das Konto ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre unzugänglich gemacht werden. Für einen Spielenden bedeutet das: Wer dort Geld einzahlt, hat keine der Schutzmechanismen, die in den Abschnitten zu den Limiten und zur Auszahlung beschrieben sind, und die Höhe der Mindesteinzahlung ist das kleinste der offenen Probleme.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Feststellung wie für jede Marke ohne Bewilligung: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, der Anschluss an das Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann in die Sperrliste aufgenommen werden. Ob ein Anbieter eine tiefere Mindesteinzahlung nennt als die CHF 20 der bewilligten Veranstalter, ändert daran nichts – die Zahl sagt nichts über die Absicherung, sondern nur über die Zielgruppe der Seite.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende heisst das: kein Zugang zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Fairplay-Kontrolle durch die Gespa, und die Möglichkeit, dass die Domain gesperrt wird. Marken dieser Art werben häufig mit einer sehr niedrigen Einstiegsschwelle. Wer das als Vorteil liest, tauscht Rechtsschutz gegen ein paar Franken Einsatzhöhe – und der Tausch fällt erst auf, wenn eine Auszahlung nicht ankommt.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung

Unibet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewertung für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz ist damit vorgezeichnet: Es fehlen die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und die Aufsicht durch die Gespa, und die Domain kann per DNS-Sperre blockiert werden. Der Bekanntheitsgrad einer Marke ersetzt keine Bewilligung. Ein Name, den man aus dem Ausland kennt, ist in der Schweiz kein Zulassungstitel.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei jeder Marke ohne Bewilligung, und sie ist die einzige Angabe, die hier belastbar ist: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Wer sein Spielerkonto bei einem dieser Anbieter führt, führt es ausserhalb der Ordnung, die auf dieser Seite beschrieben wird.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Was für Schweizer Spielende daraus folgt, ist nicht eine Frage des Geschmacks: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit der DNS-Sperre. Wo die Mindesteinzahlung eines solchen Anbieters liegt, ist für die Entscheidung nebensächlich – sie betrifft den Einstieg, nicht den Ausstieg, und der Ausstieg ist die Stelle, an der sich zeigt, wer die Spielregeln schreibt.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung

BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Die Folgen sind die gleichen wie bei den anderen Marken ohne Zulassung: kein Zugang zu den Schweizer Schutzmechanismen, kein Rechtsweg in der Schweiz, keine Aufsicht durch die Gespa, Sperrliste möglich. Wer nach Mindesteinzahlungen sucht, sollte diese Marke am Rand der Liste behandeln und die beiden bewilligten Veranstalter als das betrachten, was sie sind – die einzige Möglichkeit, in der Schweiz legal Sportwetten zu platzieren.

Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung

Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung. Für einen Spielenden in der Schweiz fehlen damit Sperrregister, Rechtsweg und Aufsicht, und die Domain kann gesperrt werden. Der Verzicht des Gesetzgebers auf eine dritte Bewilligung ist kein Versehen, sondern die Entscheidung, die den Markt klein hält. Wer sie umgeht, umgeht auch den Rahmen, der die Einzahlungswege, die Auszahlungsbedingungen und die Limiten trägt.

Was der Vergleich für die Auswahl bedeutet

Über die Auszahlungswege der acht Marken ohne Bewilligung sagt diese Seite nichts, weil dazu nichts Belastbares vorliegt und eine Behauptung an dieser Stelle den Leser teuer zu stehen kommen kann. Über die beiden bewilligten Veranstalter sagt sie, was in ihren Bedingungen steht. Die Lücke zwischen diesen beiden Zuständen ist die eigentliche Vergleichsaussage.

Wer heute anfangen will, sollte zuerst das eigene Wohngebiet klären. Es entscheidet, welcher der beiden Veranstalter überhaupt zugänglich ist, und damit den grössten Teil der Auswahl. Danach folgt die Frage, ob man online spielt oder an der Verkaufsstelle – bei der Loterie Romande hängt davon ab, ob ein Wettschein in der Filiale oder eine Gutschrift im Wallet ankommt.

Was der Mindestbetrag im Steuerjahr bedeutet

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen typischen Spielenden heisst das: kein Steuerfreibetrag wird je berührt, keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Das gilt auch für den, der mit CHF 20 beginnt und mit CHF 60 endet. Der Mindestbetrag hat keine steuerliche Bedeutung; die Schwelle liegt so weit darüber, dass die beiden Zahlen nichts miteinander zu tun haben.

Anders bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Das ist die eine Stelle, an der ein niedriger Mindestbetrag tatsächlich eine Folge hat, die man in Geld messen kann. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Für die eigene Situation ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Was eine Aktion kostet und was sie wert ist

Gratisspielguthaben und Freiwetten brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die Aufsicht, die dafür sorgt, dass ein Geschenk ein Geschenk bleibt und nicht zur Verpflichtung wird. Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Ein Beispiel zeigt, wie eine solche Aktion aufgebaut ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist keine Mindesteinzahlung und ersetzt keine: Auszahlbar ist es nicht, es lebt 30 Tage, und es setzt ein bereits verifiziertes Konto voraus. Der Aufwand liegt nicht im Geld, sondern in der Reihenfolge – wer noch kein Konto hat, kann den Code nicht einlösen.

Was eine Freiwette wert ist, hängt von der Quote der Wette ab, die man damit platziert. Bei einem Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird, liegt der erwartete Wert unter dem Nennbetrag, und die Differenz wächst mit der Quote: Eine Freiwette zu Quote 2.10 ist nicht CHF 10 wert, sondern weniger, weil der Einsatz im Gewinnfall nicht zurückfliesst. Wer den Nennbetrag als Wert liest, überschätzt jede Gratiswette des Landes um denselben Mechanismus. Dasselbe gilt für «verdoppelte» oder «erhöhte» Boni, wo die Erhöhung an eine Mindestquote und eine Mindestzahl von Voraussagen gebunden ist – beim Kombiboost von Sporttip sind es mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, und Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Eine Zahl, die nur unter Bedingungen gilt, ist keine Zahl, sondern ein Angebot.

Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung

Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?

Ein Kauf von Spielguthaben für das Wallet ist ab CHF 20 möglich, per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Betrag wird als Guthaben gutgeschrieben, nicht als Wette.

Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?

Ein Betrag in Euro stammt von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung. Der Euro-Betrag ist damit die sichtbarste Spur einer anderen Rechtsordnung.

Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?

Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag gutgeschrieben werden.

Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?

Nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Swisslos überweist auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto innert 5 bis 10 Arbeitstagen, wobei innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis sind und ab der dritten eine Kommission von 3 % möglich ist. Anonyme Auszahlungen gibt es nicht.

Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?

Bei Swisslos bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung; darüber erfolgt bei bekannter Zahlungsverbindung eine Überweisung innert 3 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 netto; darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN.

Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?

Eine staatlich festgesetzte Einzahlungsgrenze gibt es nicht. Der Veranstalter muss von den Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen; die Zahl setzen die Spielenden selbst. Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren.

Was am Ende zählt

Die Mindesteinzahlung ist die erste Zahl, auf die ein Spielender stösst, und die letzte, die seine Kosten bestimmt. CHF 20 sind schnell zusammen, und danach kommen die Posten, die tatsächlich Geld kosten: eine dritte Auszahlung im Jahr mit 3 % Kommission, eine Verlustlimite, die man zu hoch angesetzt hat, ein Gratisspielguthaben, das man für auszahlbar hält. Wer diese Punkte vor der ersten Einzahlung liest, trifft eine bessere Entscheidung als der, der die niedrigste Zahl im Netz sucht.

Wer im Euro-Bereich unterwegs ist, findet Anbieter mit noch kleineren Schwellen. Er findet dort aber auch den Verzicht auf Sperrregister, Rechtsweg, Aufsicht und Fairplay-Kontrolle, dazu ein Steuerrisiko, das kein Angebot mit einem Bonus aufwiegt. Die Zahl ist kleiner, das Verhältnis ist schlechter. Die Schweizer Antwort auf die Frage nach der Mindesteinzahlung lautet CHF 20, und sie gilt nur bei zwei Veranstaltern – das ist die eigentliche Information.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»