Sportwetten für Android in der Schweiz — die zwei bewilligten Wege und ihre Android-Umsetzung
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungen und die Spielregeln der beiden interkantonal zugelassenen Veranstalter sowie gegen die Aufsichtspraxis der Gespa.
Wer sein Handy in die Hand nimmt und «Sportwetten» eintippt, landet in einem Markt, den es in dieser Form gar nicht gibt. In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten: die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, und die Loterie Romande, die für die Westschweiz Jouez Sport veranstaltet. Kein weiterer Anbieter hat eine Bewilligung, und keine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat hier Geltung. Das ist die erste Tatsache, die jeden Vergleich auf dem Android-Gerät bestimmt: Es gibt nicht zehn ernsthafte Kandidaten, sondern zwei legale und eine grössere Zahl von Apps, die man auf dem Telefon installieren kann, ohne dass daraus ein Schweizer Rechtsverhältnis wird.
Daraus folgt alles Weitere, und zwar in dieser Reihenfolge. Der Zugang hängt am Wohnsitz, nicht am Gerät. Die Limiten werden nicht vom Staat gesetzt, sondern von der Person, die die Wette abgibt — und sie wirken auf jedem Kanal, ob App, mobile Webseite oder Verkaufsstelle. Ob eine Wette in der App gültig ist, entscheiden nicht die Pixel auf dem Bildschirm, sondern die Spielregeln des Veranstalters. Und wer eine Wette platziert, während das Tor schon gefallen ist, hat nicht gewonnen, sondern eine Quote von 1.00 auf dem Wettschein.
Was das Handy beim Wetten leistet — und was nicht
Ein Smartphone ist eine andere Oberfläche, kein anderer Markt. Die Frage, die sich beim Herunterladen stellt, lautet nicht «welche App kann mehr», sondern «welche App führt in ein Verhältnis, das vor einem Schweizer Gericht oder vor der Gespa Bestand hat». Genau das nimmt dem Sportwetten-Vergleich auf Android einen grossen Teil seiner üblichen Dramatik — und der Rest, der übrig bleibt, ist konkreter und nützlicher, als jede Bestenliste es verspricht.

Ein Wettschein ist eine Vertragserklärung, kein Spielzeug
Wer bei den Swisslos-Sportwetten mitspielt, gibt eine verbindliche Wette ab: der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Für weniger als einen Franken und für mehr als tausend Franken pro Einzelwette gibt es also keinen Wettschein — nicht in der App, nicht am Schalter, nicht auf der mobilen Webseite.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten; gerechnet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer diese Reihenfolge für eine Nebensache hält, hat noch nie eine Systemwette mit acht Voraussagen abgerechnet. Die Rundung ist der letzte Schritt und keine Marketingformel, und sie arbeitet in beide Richtungen.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Der Satz liest sich harmlos und entscheidet trotzdem über Cup-Partien, bei denen die Quote auf den Sieger nach 90 Minuten eine andere ist als die auf den Aufsteiger. Wer im Wettschein nicht genau liest, was er angeklickt hat, vergleicht zwei Zahlen, die nichts miteinander zu tun haben.
Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Wettschein ist damit nicht nur ein Vertrag, sondern auch eine Erklärung darüber, wer man in dieser Sache ist und wer nicht.
Warum die bewilligte Auswahl kleiner ist als der Bildschirm
Das Handy zeigt mehr Sportarten, mehr Ligen und mehr Märkte als die Schweiz erlaubt. Der erlaubte Bestand ist eine geschlossene Liste: Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenkarten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, und einen Esport-Abschnitt sucht man in ihr vergeblich.
Erlaubt sind überhaupt nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Wer von ausländischen Portalen eine Wette auf die nächste Wahl oder auf die Oscars angeboten bekommt, sieht ein Produkt, das in diesem Land kein zugelassener Veranstalter anbieten dürfte. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine Entscheidung besitzt, die sie erlaubt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte.
Das ist die Grundlage, auf der das ganze Handy-Wetten hier steht — und der Grund, weshalb ein Vergleich der Android-Apps in der Schweiz zuerst die Bewilligung prüft und erst danach die Schaltflächen.
Was die Bewilligung für das Telefon bedeutet
Die Bewilligungspflicht hängt nicht am Gerät. Wer auf einem Android-Gerät wettet, ist in derselben Rolle wie am Schalter: Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, unter dem Geldspielkonkordat, das seit dem 1.1.2021 in Kraft ist. Nicht die ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos.
Eine Bewilligung ist nicht ein Papier, sondern zwei: Es braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Zwei Bewilligungen, zwei Vertragsgebiete, ein Wohnsitzkriterium
Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für die Registrierung online braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Basel wohnt, öffnet kein Jouez-Sport-Konto; wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Dazu kommt: Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das ist die Stelle, an der die hübscheste Android-App nichts mehr hilft. Ob eine App installierbar ist und ob ein Konto eröffnet werden darf, sind zwei verschiedene Fragen, und die zweite entscheidet sich an einem Wohnsitz.
| Anbieter bzw. Produkt | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht: Gespa) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| ZotaBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
| GG.BET | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt |
Auffällig ist, wie gleichförmig die untere Hälfte dieser Übersicht aussieht. Zwei Zeilen tragen eine Schweizer Bewilligung, acht tragen keine, und bei diesen acht ist der Bewilligungsstatus nicht schlicht offen, sondern rechtlich ohne Wirkung in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst ein Land — entfaltet hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).
Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das klingt nach Entwarnung und ist keine. In einem Verfahren gegen den Veranstalter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine Kontrolle des fairen Ablaufs, auf die man sich berufen könnte.
Wenn die Domain verschwindet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Vorgang, für den die Gespa selbst den Namen Domain-Hopping verwendet und in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als auf der Liste stehend.
Für einen Android-Nutzer hat diese Mechanik eine unangenehme Eigenschaft. Eine App, die gestern lief, kann morgen ins Leere greifen, und die nächste Domain steht schon bereit. Wer auf diesem Weg spielt, plant also nicht mit einem Anbieter, sondern mit einer wechselnden Adresse — und mit einem Guthaben, dessen Auszahlung von niemandem in der Schweiz durchgesetzt werden kann.
Der öffentliche Zweck hinter den zwei Bewilligungen
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Reingewinn geht nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Wer eine Sportwette abgibt, zahlt also eine Abgabe mit, die am Ende im kantonalen Fonds oder im Sport landet — und die Sportwetten liefern davon den kleineren, schrumpfenden Teil. Diese Zahl sagt nichts über die Quote einer einzelnen Wette. Sie sagt etwas über den Rahmen, in dem die zwei bewilligten Veranstalter arbeiten, und über den Grund, weshalb der Gesetzgeber an zwei Anbietern festhält.
Schutz vor Verlust: Limiten, Pausen, Spielsperre
Die Limiten sind das, was in der Praxis am häufigsten missverstanden wird. Sie werden nicht vom Staat gesetzt, sondern von der Person, die spielt. Der Veranstalter muss verlangen, dass Spielende einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat festlegen (Art. 87 VGS). Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht — die Limite, mit der man lebt, hat man selbst gewählt.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Aufschub ist der eigentliche Mechanismus dieser Regel: Wer im Lauf einer schlechten Woche die Limite anheben will, muss drei Tage mit der alten weiterleben. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Nach der Statistik beträgt die Frist für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Diese Differenz ist kein Detail und kein Fehler: Die 24 Stunden sind die gesetzliche Untergrenze, die 72 sind die längere Frist, die sich der Veranstalter selbst auferlegt hat — und die für den Spielenden die strengere ist.
Eine Sperre gilt überall, auch im Casino
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist der Punkt, an dem die Selbstsperre mehr ist als ein Knopf in den Einstellungen. Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete und suchtgefährdete Personen ebenso wie die Selbstsperre und läuft in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen zusammen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Sperrte und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Für die Person, die eine Sperre eingerichtet hat, heisst das: Die Sperre nimmt eine Gewinnmöglichkeit mit weg, die sie sonst zurückfordern könnte. Das ist keine Erziehungsmassnahme, sondern eine Konsequenz, die vorher feststeht.
Wer sich für eine Pause entscheidet, sollte wissen, dass sie sich produktbezogen oder unbefristet einrichten lässt — und dass die unbefristete Variante nur mit Wartezeit und über eine Fachstelle zurückgenommen werden kann. Die Entscheidung verlagert sich damit dorthin, wo sie nicht mehr von der Stimmung des Abends abhängt.
Wie gut der Schutz am Bildschirm wirklich ist
Die Gespa führt Testkäufe durch, und das Ergebnis für 2025 ist unangenehm: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzkonstruktion an einem Schalter als streng beschreibt, hat diese Zahl nicht gelesen.
Daraus folgt für das Handy nicht, dass Apps besser sind — es folgt, dass die Prüfung des Ausweises am Bildschirm der eine Kontrollschritt ist, dem online eine echte Bedeutung zukommt. Wer eine Wette online abgibt, hat seine Identität einmal verifiziert, und danach existiert ein eindeutiges Konto mit einer Person dahinter. Die Verkaufsstelle mit dem Testkauf-Ergebnis von 47,5 % zeigt, wie dünn die Kette wird, wo niemand den Ausweis liest. Auf der anderen Seite steht, dass eine Wette an der Verkaufsstelle mit Bargeld bezahlt werden kann und keine Bankverbindung hinterlässt. Wer beides kennt, weiss, welcher Weg welche Spur erzeugt.
Wie sich Wettschein, Livewetten und Konto auf dem Touchscreen verhalten
Die Bedienung per Touchscreen ist der Ort, an dem die Sportwetten-Apps tatsächlich unterscheidbar werden — und der Ort, an dem die Unterschiede am wenigsten mit der Frage zu tun haben, ob und was man gewinnt.
Erreichbarkeit und die Frage, wann gewettet wird
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder über die Sporttip App abgeben; die App gibt es für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die eigentliche Stärke des Mobilgeräts in diesem Markt: Die App endet nicht am Bildschirmrand, sondern führt über einen QR-Code in die Filiale. Der Wettschein kann am Küchentisch entstehen und an der Verkaufsstelle bezahlt werden, was für alle hilfreich ist, die am Schalter ausserhalb der Online-Zeiten stehen.
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Das ist die praktischste Regel des ganzen Livebereichs, und die unangenehmste. Wer nach dem Treffer noch schnell auf «Tor» tippt, weil die App die Quote noch zeigt, bekommt sie nicht. Die Verzögerung zwischen dem, was im Stadion passiert, und dem, was auf dem Touchscreen erscheint, entscheidet über den Ausgang — und das Netz des Anbieters gilt als genauer als das Auge des Betrachters. Wer mit Livewetten im Zug sitzt und dort über den Bildschirm kalkuliert, hat denselben Effekt.
Cash-Out: der vollständige Ausstieg, ohne Teilbetrag
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Zum Schluss kommt die Zwickmühle, die sich hinter der Bequemlichkeit versteckt. Wer früher aussteigt, nimmt weniger, als auf dem Wettschein steht — das ist keine Gebühr, sondern der Preis dafür, die Gegenwart zu kennen. Und wer bei einer Wette aussteigt, die über einen Quotenboost läuft, verliert die Erhöhung; sie verfällt mit dem Cash-Out. Wer den Boost mitgenommen hat und dann live aussteigt, hat die Erhöhung mit der Bequemlichkeit bezahlt.
Der Wettschein auf dem kleinen Display
Die kleinen Bildschirme haben eine Eigenheit, die keinen Anbieter zum Vorwurf gemacht werden kann und trotzdem Geld kostet: Kombinationen wachsen leichter, als sie auf einen Blick passen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Quoten desselben Spiels aus zwei Listen zusammenzieht, darf sich also nicht auf die Rückzahlung als Schadensersatz verlassen — der korrekte Weg ist der Bet-Builder und kein Wettschein mit einem trickreichen Kombinationsbau.
Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Auf einem kleinen Display sieht das nach einem grosszügigen Prozentsatz aus. Der Sprung von vier auf sieben richtige Voraussagen ist der eigentliche Preis dieses Angebots, und er verdoppelt sich nicht, sondern vervielfacht sich mit jeder zusätzlichen Zeile.
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was passiert, wenn ein Spiel nicht stattfindet
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Ein verregnetes Spiel kratzt also nicht nur den Abend, sondern drückt eine Kombination auf eine kleinere Quote. Wer auf ein Pokalspiel bei schlechtem Wetter setzt, sollte diese Zeile kennen.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Diese beiden Fristen sind die einzigen auf der ganzen Seite, bei denen ein Kalender über den Ausgang entscheidet. Beide laufen gegen den Spielenden: die lange Frist nimmt den Gewinn, die kurze nimmt den Rechtsweg. Wer nach einem Streit eine Woche verstreichen lässt, hat nicht mehr eine schlechte Ausgangslage, sondern gar keine.
Die drei Zugangswege nebeneinander
Wettschein und Konto lassen sich auf drei Wegen erreichen, und sie verhalten sich nicht gleich. Die App liegt als Symbol auf dem Bildschirm und ist in Sekunden offen; sie kennt das Konto, sobald man angemeldet ist. Die mobile Webseite braucht den Browser und die Anmeldung, läuft aber auf einem Gerät, auf dem nichts installiert wurde. Die Verkaufsstelle schliesslich verlangt einen Weg, und sie verlangt Bargeld oder eine Karte am Tresen.
Umständlich wird es, wenn das Guthaben zwischen den Wegen wechseln soll. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer an der Verkaufsstelle Geld einzahlt, findet es danach im selben Wallet, das die App anzeigt.
Weitere Zugänge nennt Swisslos ausdrücklich: PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Für Android ist das die reibungsärmste Variante — die Bestätigung läuft in der App, die man ohnehin installiert hat, und nicht über eine Kartenformulareingabe auf einem kleinen Feld.
Was eine Installation mitbringt, die keine Bewilligung hat
Bei einer App eines Anbieters ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Stelle in der Schweiz, die eine Zusage über die Auszahlung machen könnte, keine Verknüpfung mit dem Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt: Wer ein Guthaben auf ein fremdes Portal geladen hat, hält kein Bankguthaben, sondern eine Forderung gegen eine Gesellschaft, deren Sitz und Rechtsordnung man beim Download selten prüft.
Es gibt keine Zahlungsblocksperre gegen solche Angebote. Wer glaubt, seine Bank oder sein Kartennetz blockiere die Zahlung an ein nicht bewilligtes Wettportal, glaubt etwas, das es nicht gibt. Was es gibt, ist die Sperrliste der Gespa gegen die Domains — und die trifft den Anbieter, nicht den Zahlungsstrom.
Was das für den einzelnen bedeutet, hängt an einer einfachen Reihenfolge. Wer fremde Apps meidet, verzichtet nicht auf ein Angebot, sondern auf eine von der Sperrliste bedrohte Adresse und auf ein Guthaben, das im schlimmsten Fall in einem ausländischen Verfahren landet. Wer sie trotzdem nutzt, sollte wenigstens wissen, dass er das ohne Schweizer Schutz tut — Gewinne unterliegen nach der Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau als Einkommen der vollen Besteuerung, unabhängig von der Höhe.
Was das Wallet zurückgibt und wann
Ein Guthaben ist nur so brauchbar wie der Weg, auf dem es zurückkommt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Dass der eigene Namen auf dem Konto stehen muss, ist keine Hausregel: Auszahlungen gehen nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS nicht erlaubt.
Daraus folgt, dass anonyme und Krypto-Auszahlungen im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht existieren. Wer in einem Vergleich eine Auszahlung «auf jede Wallet» liest, liest über ein Produkt, das hier keine Bewilligungsgrundlage hat. Für die Praxis auf dem Handy heisst das: Der Kontoauszug ist der Endpunkt jeder Wette, und dort steht der eigene Name.
Zugangswege im Vergleich: App, mobile Webseite und Verkaufsstelle
Die beiden bewilligten Veranstalter decken zusammen die ganze Schweiz ab, aber nicht überall mit demselben Instrumentarium. Wer in Zürich wohnt, erreicht Sporttip; wer in der Waadt wohnt, Jouez Sport. Dazwischen liegt keine Wahl, sondern eine Grenze, die an der Wohnadresse verläuft.
Das Schaufenster vor der Anmeldung
Die Sperre gegen Minderjährige ist auf jedem Zugangsweg total: Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ein Konto ohne verifizierte Identität gibt es nicht; das Gesetz verlangt ein Konto pro Spieler mit geprüfter Identität (Art. 47–52 VGS). Bei Swisslos kommen das Mindestalter von 18 Jahren, der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Vertragsgebiet, das Fehlen einer Spielsperre und die Einmaligkeit der Registrierung zusammen.
Wer die Prüfung kennt, weiss auch, welche Art von Konto sie erzeugt: eines, das an einen Ausweis und eine Adresse gebunden ist. Für ein Gespräch mit der eigenen Bank über eine Zahlung an einen Schweizer Veranstalter ist das ein Vorteil. Für jeden Versuch, zwei Konten zu führen, ist es das Ende des Versuchs.
Wo das Angebot endet
Jetzt zu den Grenzen, die eine Beratungsseite selten ausspricht. Das Programm endet am Wohnkanton, das Sportangebot endet an der Gespa-Liste, und das Produkt endet bei den bewilligten Wettarten. Beide Veranstalter haben zusammen einen kleineren Markt als jede internationale Plattform — und sie haben den einzigen, der hier durchsetzbar ist.
Der Vergleich zwischen App, mobiler Webseite und Verkaufsstelle ist deshalb kein Vergleich von Ausstattung, sondern von Kontrolle. Die App ist der bequemste Weg und der, der am wenigsten Reibung erzeugt — auch beim Einzahlen. Die mobile Webseite ist die pragmatische Alternative für alle, die nichts installieren wollen, und sie ist der Weg, der auf einem Gerät ohne Symbol funktioniert. Die Verkaufsstelle schliesslich hat eine Eigenschaft, die keine Anwendung hat: eine Person am Tresen und Bargeld. Wer eine Karte nicht hinterlassen will, verliert damit die QR-Beziehung und gewinnt Anonymität.
Wer den bequemsten Weg will, lädt die App. Wer keine Spur eines Installations- und Anmeldeprozesses auf dem Telefon haben will, nutzt die mobile Webseite. Wer nicht will, dass seine Kontobewegungen beim Veranstalter sichtbar werden, geht an den Tresen. Diese drei Wege schliessen sich nicht aus, und keiner von ihnen macht eine Schweizer Wette bequemer, als die Quote es zulässt.
Die zehn bewerteten Anbieter
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, danach ausländische Marken, die hier auftauchen und alle den Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung» tragen. Die Bewertung folgt demselben Massstab für alle; die Gruppe der nicht bewilligten Anbieter wird nicht mit der Gruppe der bewilligten vermischt, und keine dieser Marken wird als legal oder sicher bezeichnet.
Swisslos Sporttip — der Veranstalter mit dem vollständigsten Android-Weg
Sporttip ist eines der beiden Produkte, die das interkantonale Recht zulässt. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) Lotterien und Sportwetten veranstaltet. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält, kann ein Konto öffnen; wer anderswo wohnt, nicht.
Auf Android existiert eine Sporttip App, die Wetten entgegennimmt; ein Wettschein aus der App lässt sich zusätzlich per QR-Code in einer Verkaufsstelle spielen. Die Einsatzspanne ist eng bemessen: CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für eine Systemwette, mit dem Vorbehalt, dass Swisslos die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht angenommen wird. Für den Wallet gelten ein Mindestkauf von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und eine Obergrenze des Wallet-Guthabens von CHF 9’999.
Wer viel in kurzer Zeit setzen will, stösst bei Sporttip auf eine Grenze, die für einen Anbieter mit dieser Rolle ungewöhnlich niedrig aussieht. Für Einzelwetten im Bereich von zwanzig Franken ist sie ohne jede Bedeutung. Für jemanden, der an einem Wochenende eine vierstellige Summe bewegen möchte, ist sie die entscheidende Zeile des ganzen Vergleichs — und sie steht nicht auf der Startseite, sondern in den Spielregeln.
Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer Variante mit demselben Bewilligungsrahmen
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande). Sie veranstaltet es für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht jener von Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa, für ein Grossspiel.
Ein Online-Konto ist Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone vorbehalten. Wer in Genf wohnt und nach einem Vergleich sucht, findet damit genau einen bewilligten Anbieter vor — nicht zwei. Die 2’350 Verkaufsstellen sind für die Westschweiz ein dichtes Netz, und wer die App weniger mag als den Tresen, hat dort eine Alternative, die Sporttip in dieser Form nur über die Sporttip-Verkaufsstellen bietet.
Für die Westschweiz ist die entscheidende Frage damit nicht, welche App besser ist, sondern ob man die Wette lieber in einem Laden mit einer Person dahinter abgibt oder auf einem Bildschirm. Wer die Verkaufsstelle ohnehin zweimal pro Woche passiert, hat mit Jouez Sport den kürzeren Weg — und wer ausschliesslich in der App spielt, wird dort nichts finden, was in der Ostschweiz nicht ebenso funktionierte.
Betscore — Marke ohne Schweizer Bewilligung
Betscore hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Bewilligung des Anbieters ist nicht festgestellt und entfaltet hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Konto ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Aus diesen Feststellungen folgt keine Aussage über die Qualität des Produkts — sie folgen aus dem Status. Wer die Marke auf dem Telefon hat, sollte wissen, dass ein Schweizer Gericht für Streitigkeiten aus einem solchen Verhältnis nicht zur Verfügung steht und dass beim Anbieter selbst nichts hängt, was eine Auszahlung in der Schweiz verbindlich machen könnte.
Funbet — Marke ohne Schweizer Bewilligung
Auch Funbet fällt in diese Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung, die hier keine Kraft entfaltet (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade.
Was für den Nutzer zurückbleibt, ist eine Forderung gegen eine Gesellschaft ausserhalb der Schweiz. Ob und wann sie erfüllt wird, entscheidet keine Schweizer Stelle, und die 671 Domains auf der Sperrliste am Ende des Jahres 2025 zeigen, wie oft das Konstrukt schon gewechselt hat.
WirWetten — Marke ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten führt keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist die der anderen ausländischen Marken: keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung nach dem BGS, nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste mit DNS-Blockade möglich.
Der Name legt eine Nähe zum Schweizer Markt nahe, die rechtlich nicht besteht. Wer eine Wette abschliesst, tut es auf Grundlage einer ausländischen Rechtsordnung — und die Bezeichnung «wir wetten» ändert daran nichts.
Unibet — Marke ohne Schweizer Bewilligung
Unibet hat keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Damit fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Bekanntheit ist der Faktor, der hier am meisten täuscht. Ein Name, den man aus dem Ausland kennt, beschreibt die Grösse des Unternehmens, nicht seine Zulassung in diesem Markt. Ob die Wette auf einem Schweizer Rechtsweg durchsetzbar wäre, beantwortet der Bekanntheitsgrad nicht.
Cloudbet — Marke ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt die Bewilligungspflicht nach dem BGS für Sportwetten als Grossspiel; eine gemeldete Bewilligung des Anbieters ist nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), es besteht keine Verknüpfung zum Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Interessant ist an dieser Marke der Zahlungsweg, der nicht über eine Schweizer Bank läuft. Im bewilligten Schweizer Sportwetten ist das ausgeschlossen: Auszahlungen gehen nach Art. 50 Abs. 2 VGS nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Wer eine Auszahlung in eine Krypto-Adresse sucht, sucht sie ausserhalb des bewilligten Rahmens — mit allen Folgen, die das für Gewinne und Nachweisbarkeit hat.
ZotaBet — Marke ohne Schweizer Bewilligung
ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es bleibt bei der rechtlichen Ausgangslage: keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung nach dem BGS, eine gemeldete Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Blockade möglich.
Wer heute ein Konto eröffnet und eine funktionierende Adresse vorfindet, schliesst daraus gern auf Beständigkeit. Genau diese Erwartung hält die Sperrliste nicht ein. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und ein Guthaben kann bei einem Adresswechsel zum Thema werden.
BetFury — Marke ohne Schweizer Bewilligung
BetFury führt keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungspflicht nach dem BGS für Sportwetten als Grossspiel gilt unabhängig davon, wie ein Anbieter sein Produkt gestaltet; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), das Sperrregister ist nicht angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, die Domain kann blockiert werden.
Wer eine solche Plattform wählt, sollte den Unterschied zwischen dem, was auf dem Bildschirm steht, und dem, was in der Schweiz durchsetzbar ist, klar auseinanderhalten. Beides kann eine Zahl von treffenden Spielen zeigen. Nur eines von beiden lässt sich einklagen.
GG.BET — Marke ohne Schweizer Bewilligung
GG.BET hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für alle ausländischen Marken gilt: keine Veranstalter- und keine Spielbewilligung nach dem BGS, eine gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste mit DNS-Blockade möglich.
Der Name führt in die Nähe des Esports, und hier lohnt ein klarer Blick: Esports erscheint in der Gespa-Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nicht. Wer auf elektronische Wettkämpfe setzen möchte, findet das bei den bewilligten Veranstaltern nicht — und bei den anderen nicht mit Schweizer Schutz.
Wie viel von diesem Vergleich wirklich zählt
Legal sind zwei Marken, gelistet sind zehn. Wer die Liste von hinten liest, findet acht Namen, die eine gemeinsame Eigenschaft teilen und über sie hinaus wenig, was eine Entscheidung trägt. Für einen Leser in der Schweiz heisst das: Der Wettbewerb, der die Preise und die Bequemlichkeit drückt, findet hier nicht statt. Was bleibt, ist die Alternative zwischen einem bewilligten Zugang mit seinen Bedingungen und einem unbewilligten ohne Schweizer Rückhalt. Das ist keine Auswahl unter zehn. Das ist eine Entscheidung über zwei.
Wo die schönen Worte anfangen zu kosten
Die Sprache des Marktes hat ein eigenes Verhältnis zu dem, was sie bezeichnet. «Gratis» steht vor etwas, das einen Einsatz verlangt. «Quotenboost» steht vor einer Erhöhung, die bei einem Ausstieg verschwindet. «Ohne Risiko» steht vor einem Vorgang, der weiterhin Geld kostet.
Nehmen wir die Begriffe, die auf einer Android-App am häufigsten als Symbol auftauchen. Ein Quotenboost gilt bei Sporttip nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, ist pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; wer während der Wette aussteigt, verliert ihn. Der «Boost» ist also eine Erhöhung mit einem Verfallsdatum, das der Spielende selbst auslöst. Ein Kombiboost auf den Nettogewinn von 5 % bei vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 gehört zu den Begriffen, die man erst versteht, wenn man bemerkt, dass die Schwelle für die nächste Stufe nicht vier, sondern sieben Voraussagen sind.
Bei Wetten, die online entstehen, kommen Zusagen nur aus den Bedingungen des Veranstalters, und Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer also auf einem Bildschirm eine Aktion sieht, sieht etwas Erlaubtes — und die Zahl zeigt, wie dosiert dieses Instrument hier eingesetzt wird.
Und dann ist da die steuerliche Seite, die selten in einem Werbebanner steht. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025, und der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Eine typische Wette liegt weit darunter: kein Einkommenssteuerabzug, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für die Beurteilung des eigenen Falls empfiehlt sich die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Völlig anders sieht es bei Gewinnen von ausländischen Anbietern aus. Diese unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Was hier wie ein Vorteil aussieht — keine Verrechnungssteuer — kann die steuerbare Einnahme sein. Wer ein grosses Ergebnis bei einem nicht bewilligten Anbieter erzielt, sollte diese Zeile kennen, bevor er sie in der Steuererklärung entdeckt.
Was bleibt, wenn man es auf einen Satz bringt
Es gibt hier nicht zehn Wege zum Sportwetten auf dem Android-Handy. Es gibt zwei Wege mit Schweizer Bewilligung, und der eine liegt im Swisslos-Vertragsgebiet, der andere in den sechs Westschweizer Kantonen — wobei das Fürstentum Liechtenstein beim ersten mitgezählt wird. Wer sein Konto anlegt, verifiziert dabei seine Identität einmal und bindet damit auch sein Auszahlungskonto an den eigenen Namen.
Die zweite Aussage betrifft den Schutz. Die Verlustlimiten auf 1, 7 und 30 Tage mit einer Obergrenze von CHF 9’999 und der sofort wirkenden Senkung, die Spielsperre mit ihrer Geltung bis in die Casinos hinein und die Fristen von 26 Wochen für einen nicht abgeholten Gewinn und 10 Tagen für eine Einsprache sind keine Werbeargumente, sondern die Stelle, an der man vorher etwas unterschreibt, was nachher gilt. Wer sich sein Konto einrichtet, sitzt genau einmal an dieser Stelle.
Die dritte Aussage ist die unangenehmste für jeden Leser, der eine Schlagzeile sucht. Es gibt keine grössere Auswahl, keine freundlicheren Bedingungen und keinen bequemeren Weg, der sich noch mit Schweizer Recht deckt. Der bewilligte Rahmen ist eng, er lässt nur Sportwetten zu, er verlangt einen Wohnsitz, und die zwei Anbieter teilen das Land unter sich auf. Die Alternative dazu ist keine bessere Wahl, sondern ein Zustand ohne Schweizer Schutz, in dem ein Guthaben routinemässig auf ein Konto wechselt, das kein Schweizer Gericht kennt. Wer das weiss und trotzdem eine Wette abschliesst, trifft eine Entscheidung, die er selbst verantworten kann. Nur soll er sie nicht für eine Auswahl halten.
Häufige Fragen zum Sportwetten mit Android in der Schweiz
Welche Apps für Sportwetten sind in der Schweiz zulässig?
Zugelassen sind nur die Angebote der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht kennt: die Sporttip App von Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein sowie die Angebote, die die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone betreibt. Jede weitere App stammt von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Gelten auf dem Handy dieselben Verlustlimiten wie am Computer?
Ja. Die Limiten hängen am Konto und nicht am Gerät. Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dieselben Werte greifen in jeder App, im Browser und an der Verkaufsstelle.
Welche Risiken bringt eine App ohne Schweizer Bewilligung mit?
Es fehlt jede Schweizer Durchsetzungsmöglichkeit. Ein ausländisches Papier hat hier keine Kraft, das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und ein Verfahren gegen den Anbieter kann Einsätze und Gewinne erfassen. Dazu kommt die Sperrliste der Gespa, deren Domains per DNS blockiert werden und innert Stunden wechseln.
Wie wird der Gewinn einer mobil platzierten Wette berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote; bei einer Kombination wird mit der Gesamtquote gerechnet, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einer Einzelwette von CHF 20 auf Quote 2.10 ergibt das einen Gewinnbetrag von CHF 42.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist die Registrierung möglich?
Ein Online-Konto setzt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters voraus. Bei Swisslos sind das die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, bei der Loterie Romande Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Was geschieht mit einer Livewette, die nach dem Wettausgang platziert wird?
Sie zählt mit Quote 1.00, also mit dem blossen Einsatz zurück. Das gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Der Wettausgang zählt, nicht der Moment, in dem der Finger den Bildschirm berührt hat.
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Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
