Wetten auf Favoriten: Warum die niedrige Quote das Risiko nicht wegzaubert

Updated Oktober 2026
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Ein Fussball liegt auf dem Anstosspunkt eines leeren Rasenplatzes im dichten Morgennebel.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben zu den Anbietern wurden gegen die öffentlich einsehbare Gespa-Aufsicht und die kantonalen Veranstalterangaben geprüft.

Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300'000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1'000'000.

Wer heute in der Schweiz auf einen klaren Favoriten setzen will, landet schnell bei ein und derselben Beobachtung. Die Quote ist tief, und sie sieht aus wie eine Zusage. Sie ist keine. Eine Quote von 1.20 sagt dem Buchmacher zufolge, dass acht von zehn Spielausgängen so herauskommen — und der Buchmacher hat, während er diese Zahl an die Wand schrieb, bereits seinen Anteil herausgerechnet. Was auf dem Wettschein steht, ist kein Wahrscheinlichkeitsurteil über die Welt. Es ist ein Preis mit einer Marge darin.

Genau darum geht es im Folgenden. Nicht um die Frage, welcher Klub am Wochenende gewinnt, und nicht um eine Liste von Tipps, die niemand seriös geben kann. Es geht um das, was aus der tiefen Quote folgt: was sie kostet, wann sie weh tut, wo sie in der Schweiz überhaupt erlaubt ist und was ein Spielender tun kann, bevor aus einem kleinen Einsatz ein unangenehmer Verlust wird.

Was eine Favoritenwette überhaupt ist

Eine Wette auf einen Favoriten ist keine andere Gattung von Wette. Sie ist dieselbe Einzelwette wie jede andere, nur mit einer tieferen Quote als die Gegenposition. Die Quote ist der Faktor, mit dem der Einsatz multipliziert wird. Bei einer Sporttip-Wette lautet die Rechnung Einsatz mal Quote, bei einer Kombination Einsatz mal Gesamtquote, wobei Letztere das Produkt der Einzelquoten ist. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer CHF 20 auf Quote 1.50 setzt, bekommt im Gewinnfall CHF 30 zurück — das ist die Mechanik, mehr steckt nicht hinter dem Wort «Favorit».

Eine leere Tartanbahn einer Leichtathletikanlage am frühen Morgen, Tau auf den Rasenflächen daneben und tiefstehende Sonne.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Der Unterschied liegt allein in der Erwartung, die in die Zahl eingebaut ist. Eine tiefe Quote bedeutet eine hohe geschätzte Wahrscheinlichkeit des entsprechenden Ausgangs. Je tiefer der Faktor, desto weniger Spielraum bleibt zwischen Einsatz und Rückzahlung, und desto weniger verzeiht die Wette einen Fehlgriff. Bei Quote 4.00 verdreifacht ein Treffer den Einsatz. Bei Quote 1.20 kommen auf einen Einsatz von CHF 100 ganze CHF 20 Gewinn — und wenn der Ausgang nicht eintritt, sind die CHF 100 weg, in beiden Fällen gleich schnell.

Das ist der erste Punkt, an dem die Vorstellung vom «sicheren Tipp» auseinanderfällt. Ein Favorit verliert nicht selten, und die Quote sagt auch gar nicht, dass er nicht verliert. Sie sagt, was der Buchmacher zu zahlen bereit ist, nachdem er seinen Anteil abgezogen hat. Mehr nicht.

Die tiefe Quote und der Irrtum der Sicherheit

Es gibt eine Verwechslung, die dieser Text so früh wie möglich ausräumen will, weil aus ihr praktisch jedes falsche Verhalten folgt. Eine tiefe Quote wird gelesen als «das passiert sowieso». Aus dieser Lesart folgt der grosse Einsatz, denn wenn es sowieso passiert, ist der Einsatz ja nur kurz geparkt. Und aus dem grossen Einsatz folgt ein Verlust, der bei Quote 1.15 genauso vollständig ausfällt wie bei Quote 8.00 — nur dass er sich weniger dramatisch anfühlt, bis der Wettschein abgerechnet ist.

Eine Steintreppe mit Geländer führt zu einer hohen Holztür eines alten Gebäudes, Herbstlaub liegt auf den Stufen.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Nüchtern betrachtet beschreibt die Quote ein Verhältnis von Preis zu Risiko, und dieses Verhältnis verschlechtert sich, je tiefer die Quote wird. Man riskiert mehr Kapital für weniger Ertrag pro erfolgreichem Ausgang. Die Wahrscheinlichkeit eines Treffers mag höher liegen, aber der Auszahlungsbetrag ist so weit geschrumpft, dass schon eine kleine Serie von Fehlgriffen alles zurückholt, was die Serie der Treffer eingebracht hat.

Und weil im Schweizer Recht ohnehin festgehalten ist, dass Wetten kein Einkommen sind, ist das keine moralische Warnung, sondern die Struktur der Sache: Der Erwartungswert liegt beim Buchmacher, nicht beim Spielenden. Wer über viele Wetten hinweg spielt, zahlt über die Marge.

Woher die Zahl kommt, die auf dem Wettschein steht

Eine Quote entsteht nicht aus einer Messung, sondern aus einer Einschätzung mit Zuschlag. Der Buchmacher schätzt die Wahrscheinlichkeiten der Ausgänge und rechnet dann seinen Anteil ein. Diesen Anteil als Prozess zu verstehen, ist für einen Leser nützlicher als jede Formel, weil daraus folgt, wo man die eigene Position im Markt überhaupt messen kann.

Um zu sehen, wie viel in einem Markt steckt, nimmt man die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und addiert sie. Beim Beispiel eines illustrativen Zweiwegmarktes mit je 1.90 für beide Seiten ergibt das zwei Kehrwerte von je etwa 0.5263, zusammen rund 1.0526. Die Auszahlungsquote des Marktes ist der Kehrwert davon, also ungefähr 0.95 oder 95 Prozent. Die Marge ist der Rest: rund 5 Prozent. Das ist eine Beispielrechnung, kein zitierter Preis, und sie zeigt die Bandbreite: In einem Markt mit einem solchen Ansatz bleiben je nach Anbieter und Wettart etwa 4 bis 6 Prozent der Einsätze im Buch — ausgeschöpft über die unzähligen Wetten des Marktes, nicht bei jedem einzelnen Wettschein sichtbar. Dass die Marge gerade bei Favoritenmärkten unangenehm wirkt, hat einen einfachen Grund: Der Buchmacher kann seinen Anteil nicht gleichmässig abziehen, ohne die tiefe Seite noch tiefer zu machen. Ein Favoritenausgang mit einer fairen Quote von 1.22 wird zu 1.17, und dieser halbe Zehntelpunkt ist, im Verhältnis zum Ertrag, ein grösserer Bissen als derselbe Abzug bei einem Aussenseiter mit Quote 5.00.

Die Zahl auf dem Schein ist also zweimal gefiltert: einmal durch die Schätzung, einmal durch die Marge. Wer das weiss, hört auf, in der tiefen Quote eine Aussage über die Zukunft zu sehen.

Wer Favoritenwetten in der Schweiz anbieten darf

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019). Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern — nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Für den Betrieb braucht es zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Eine Bewilligung gilt nur für die Schweiz. Insgesamt gibt es sie für Sportwetten nur zweimal, weil die Kantone in der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben.

Die beiden sind bekannt, und beide sind in der deutschsprachigen Schweiz geläufig: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, mit Sitz in Basel, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos veranstaltet ihre Wetten gestützt auf die IKV 2020, und ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.

Aus dieser Aufteilung in zwei Gebiete folgt mehr, als der Anschein vermuten lässt. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen. Wer in Genf wohnt, keines von Sporttip. Das ist der Preis eines geschlossenen Systems: Die Auswahl, die sonst ein Argument für den Anbieter wäre, existiert hier nicht, und das ist der zentrale Punkt dieses Abschnitts. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur eine Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Die bewilligte Liste und was darauf fehlt

Erlaubt sind Sportwetten, und zwar nur auf Sportwettkämpfe. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten angeboten werden dürfen, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa (Stand 10.09.2026; gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Diese Liste ist kein Rahmen, sondern eine Aufzählung, und was nicht darauf steht, darf nicht gespielt werden.

Die Feinheiten sind für Favoritenwetter unmittelbar relevant. Qualifikationsrunden erscheinen nur dann in der Liste, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Dasselbe gilt für Frauenwettbewerbe. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind es nie. Auf der Liste findet sich weder eine Ecken- noch eine Kartenwette und keine Esport-Sektion. Esport kommt im Katalog schlicht nicht vor. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer bei Sporttip auf ein Live-Ereignis wettet, sollte allerdings zwei Regeln kennen: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, die Wette ist hin.

Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip existiert es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Ausländische Anbieter: was die Bewilligung nicht ist

Neben den beiden Schweizer Veranstaltern begegnen Schweizer Spielenden einer ganzen Reihe ausländischer Marken — über Anzeigen, über Sponsoring, über Empfehlungen. Diese Marken haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist keine Formalität. Es bedeutet, dass ein solcher Anbieter nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen ist, dass es keinen schweizerischen Rechtsweg gegen ihn gibt und dass seine Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von den Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden können (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa spricht von Domain-Hopping und nennt dazu Interwetten und Bet-at-Home; bet365 wird als auf der Liste stehend genannt. Wer eine blockierte Adresse sucht, findet sie meist unter einer anderen.

Für den Anbieter ist das kein Kavaliersdelikt. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz- oder Fair-Play-System, das seinen Namen verdient, existiert nicht.

Dasselbe gilt in die andere Richtung nicht. Ein Schweizer Anbieter ist nicht automatisch die bequemere Wahl für jeden Leser. Er bringt Residenzpflicht, Verifikation und eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten mit. Der ausländische Anbieter bringt das Gegenteil: freie Auswahl und kein Schweizer Sicherheitsnetz. Beides hat seinen Preis, und wer eines der beiden als den «sicheren Weg» bezeichnet, hat den anderen Teil nicht gelesen.

Wenn ein Ereignis nicht stattfindet

Favoritenwetten werden gern früh platziert, weil die Quote auf den klaren Ausgang mit jeder Woche sinkt. Früh platzieren heisst aber auch, dass sich zwischen Wettschluss und Anpfiff noch einiges ändern kann. Bei Sporttip ist der Fall geregelt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.

Wer eine Kombination aus mehreren Favoriten gebaut hat, verliert in dieser Situation nicht den Einsatz, aber einen Teil des Preises, weil die Gesamtquote sinkt. Und wer eine Langzeitwette auf den Turnierausgang früh gesetzt hat, merkt daran, dass die Wette eben nicht identisch mit dem Ereignis ist. Sie ist ein Vertrag über ein Ereignis, das stattfinden muss.

Was die Limiten für den Einzelnen bedeuten

Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Was es gibt, ist eine Pflicht der Veranstalter, von den Spielenden selbst gesetzte Höchstwerte zu verlangen. Nach Art. 87 VGS muss der Veranstalter einen oder mehrere Maximalwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Gesetzgeber sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos wendet in seinen eigenen Bestimmungen 72 Stunden an.

Das ist der Punkt, an dem die Limiten interessant werden, und der Blick darauf ist nüchtern zu halten. Eine Verlustlimite ist kein Schutz gegen eine schlechte Wette. Sie ist ein Schutz gegen eine schlechte Serie. Genau deshalb passt sie zu Favoritenwetten: Wer mehrere tiefe Quoten hintereinander spielt, merkt einen einzelnen Fehlgriff kaum — die Serie merkt er sehr wohl. Eine Limite von CHF 1’000 über 30 Tage bedeutet, dass die Serie nicht mehr kosten kann als CHF 1’000, egal wie überzeugt man am ersten Tag war. Wer die Grenze erst nach dem Verlust hochsetzt, hat sie zu spät gesetzt. Die 72 Stunden bis zur Erhöhung sind kein Schikane-Detail, sondern die Zeitspanne, in der genau dieser Gedanke vorbeikommt.

Dazu kommen Regeln, die nicht verhandelbar sind. Wer bei Swisslos online teilnehmen will, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip stehen die Wetten Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Spielsperre und Selbstsperre

Neben den Limiten steht das schärfere Werkzeug. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Die Sperre ist das Gegenstück zur Limite und wirkt anders. Eine Limite begrenzt den Betrag. Eine Sperre begrenzt den Zugang, und sie arbeitet gegen den Moment, in dem ein Spielender nicht mehr rechnet, sondern nachlegt. Wer sich sicher ist, einen Favoriten gefunden zu haben, sollte wissen, dass die Sperre nicht rückgängig gemacht werden kann, solange die Frist läuft. Das ist unbequem und genau deshalb wirksam.

Ein weiterer Punkt gehört hierher, weil er gern als Beweis für die Wirksamkeit von Kontrollen angeführt wird und es nicht ist. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt; an Verkaufsstellen wurde einer minderjährigen Person in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle als streng darstellt, stellt ihn falsch dar. Kontrollen existieren, und sie greifen nicht zuverlässig.

Auszahlung nur auf das eigene Konto

Geld, das bei einem bewilligten Schweizer Anbieter liegt, geht nicht in bar und nicht als Krypto weg. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind unzulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Bei Sporttip heisst das praktisch: Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos nennt Swisslos PostFinance Pay, dessen Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.

Der Hinweis auf das Gratisspielguthaben ist der, den man am ehesten überliest. Ein Gewinn aus einer Promotion ist im Wallet sichtbar und trotzdem kein auszahlbares Geld. Für die Planung eines Lesers ist das ein Unterschied, der erst am Auszahlungsschalter auffällt.

Form, Direktduelle und die Grenze der Prognose

Jede Einschätzung eines Favoriten stützt sich auf Material: die Form der Mannschaft, die Direktduelle zwischen den Kontrahenten, Verletzungen, Aufstellungen, der Ort des Spiels. Das ist legitimes Handwerk, und wer es betreibt, ist nicht naiv. Nur ist der entscheidende Punkt ein anderer, und er lässt sich nicht umgehen: Wenn diese Faktoren tatsächlich aussagekräftig sind, weiss das der Buchmacher ebenso. Er hat dasselbe Material, und meist früher. Die Quote, die man dann sieht, ist das Ergebnis dieser gemeinsamen Einschätzung — nicht eine Lücke, die auf ihre Entdeckung wartet.

Das erklärt, weshalb Favoritenquoten in den Tagen vor einem Spiel nur noch wenig wandern. Die offensichtlichen Informationen sind eingepreist. Bewegt sich eine Quote trotzdem deutlich, hat jemand etwas gewusst, das nicht in der Zeitung stand — und wer das nicht selbst ist, wettet dann auf einem Markt, dessen Preis er nicht erklären kann.

Favoritenwetten sind deshalb am ehesten eine Frage des Preises, nicht der Vorhersage. Wer auf einen klaren Favoriten setzt, gibt zu, dass er den Ausgang nicht kennt, und sucht nur den Ausgang mit dem kleinen Verlustrisiko. Wer hingegen nach der Wette mit dem grössten Ertrag sucht, muss zwangsläufig zu einer höheren Quote greifen, und damit zu einer niedrigeren geschätzten Wahrscheinlichkeit. Beides ist in Ordnung. Nur nicht beides gleichzeitig.

Statistik ersetzt keine Quote

Es gibt eine Reihe von Kennzahlen, die in der Diskussion um Favoriten auftauchen: Tabellenposition, Tore, Gegentore, Ballbesitz, Expected-Goals-Werte, die Bilanz gegen denselben Gegner. Nützlich sind sie, um eine Quote zu verstehen — nicht, um sie zu schlagen. Ein Favorit mit einer starken Formkurve wird bereits mit einer noch tieferen Quote geführt, sodass die gute Nachricht im Preis verschwunden ist, bevor sie auf dem Wettschein ankommt.

Wer die Kennzahlen trotzdem nutzt, tut es in einer bestimmten Reihenfolge. Zuerst wird die Frage geklärt, ob der Preis überhaupt einen Ertrag lässt, der zur Wahrscheinlichkeit passt. Erst danach wird entschieden, ob man überhaupt setzt. Die umgekehrte Reihenfolge — erst überzeugt sein, dann eine Wette suchen — führt zu dem, was dieser Text an mehreren Stellen abwehrt: einer Position, die aus Überzeugung gebaut wurde und nicht aus einem Preis.

Warum sehr tiefe Quoten aus Boni herausfallen

Bei Sporttip existiert ein Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Grenze von 1.50 ist für Favoritenwetter eine greifbare Sache. Ein Favoritenausgang liegt häufig tiefer, manchmal knapp darunter. Eine Kombination aus fünf überzeugenden, aber tiefen Quoten erfüllt die Bedingung dann nicht, und die Wette zählt nicht für den Boost, obwohl sie genau die Kombination ist, die man gebaut hat. Der Leser, der den Boost einplanen will, muss deshalb vorher entscheiden, ob er die Bedingung oder seine Einschätzung bevorzugt — und die Einschätzung sollte gewinnen. Ein Boost, der eine Quote erzwingt, die man nicht wollte, ist ein Rabatt auf eine andere Wette.

Dasselbe Muster zeigt sich bei den Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also früh Cash-Out nimmt, verzichtet auf die Erhöhung — ein Wort, das in der Werbung nie im selben Satz steht.

Der gesetzliche Freibetrag und die Steuer

Was ein Gewinn nach Steuern wert ist, hängt in der Schweiz von einer Schwelle ab, die die meisten Sportwetten nicht erreichen. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 CHF 1’070’400 betragen hatte. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich davon — je nach Kanton —, weshalb hier keine einzelne kantonale Zahl steht. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Sportwette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf einen Gewinn von CHF 30 oder CHF 500.

Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Teil, den man bei der Wahl des Anbieters selten hört: Der fehlende Schweizer Schutz ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch eine Frage, wer am Ende einen Anteil will. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht. Wer die eigene Situation klären will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Rangliste und Vergleich: wie die Margen auseinanderliegen

Die Kategorie der Favoritenwette existiert bei jedem Anbieter, aber die Bedingungen, unter denen sie gespielt wird, liegen weit auseinander. Der folgende Überblick ordnet die zehn Anbieter nach dem, was über ihre Bewilligungslage bekannt ist, und nicht nach einer Rangfolge, die es in dieser Form nicht gibt: Bei den beiden Schweizer Veranstaltern und den acht ausländischen Marken handelt es sich nicht um zwei Varianten derselben Sache, sondern um zwei verschiedene Rechtsverhältnisse. Wer die Tabelle liest, sollte sie genau so lesen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
GG.BET Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
ZotaBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betify Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Coolzino Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo Nein — ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz nicht etabliert; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der Bewilligung ist innerhalb der Tabelle nicht informativ — dasselbe Nein wiederholt sich achtmal. Genau das ist der Befund. Es gibt keine Abstufung zwischen den ausländischen Marken, weil es keine Schweizer Bewilligung gibt, die man abstufen könnte. Ein Leser, der nach dem «seriöseren» ausländischen Anbieter sucht, sucht nach einer Kategorie, die das Schweizer Recht nicht kennt. Die einzige relevante Unterscheidung liegt zwischen den beiden Zeilen mit Bewilligung und allen anderen.

Was in dieser Tabelle folgerichtig fehlt, ist der Vergleich der Quoten und Margen. Für einzelne Ereignisse, Märkte und Anbieter liegen hier keine Preise vor, und ein Vergleich, der mit erfundenen Zahlen arbeitet, wäre schlechter als gar keiner. Wer Quoten vergleichen will, muss sie am Spieltag selbst am Wettschein ablesen — und zwar bei dem Anbieter, bei dem er tatsächlich spielen kann, denn ein Konto lässt sich nur im jeweiligen Gebiet eröffnen. Für einen Leser im Kanton Bern führt der Vergleich also zu Swisslos, für einen im Kanton Waadt zur Loterie Romande. Im deutschen Sprachraum dominiert Sporttip, und dort sind die Preise, die man sieht, die Preise, die man bekommt.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Zehn Namen, zwei davon mit Schweizer Bewilligung. Die acht anderen begegnen Schweizer Spielenden regelmässig — über Werbung, über Sponsoring, über Empfehlungen aus dem Netz — und deshalb stehen sie hier, mit derselben Massstäben gemessen und jeweils ausdrücklich als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gekennzeichnet. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS, Bussen bis CHF 500’000). Eine Beschreibung und eine Bewertung ist keine Werbung. Eine Aufforderung, dort zu spielen, wäre eine.

Swisslos Sporttip: der einzige bewilligte Anbieter für die Deutschschweiz und das Tessin

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, welche die interkantonale Regelung überhaupt zulässt. Sie betreibt Sportwetten unter dem Namen Sporttip und verfügt über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Ihr Sitz liegt in Basel, und die Aktivität stützt sich auf die IKV 2020. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet möglich. Wetten lassen sich über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden.

Die Zahlen, die für einen Favoritenwetter zählen, sind alle im Regelwerk festgehalten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport liegt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000 — ein Betrag, der bei einer Kombination aus zehn Favoriten mit einer Gesamtquote im zweistelligen Bereich erreichbar wird und deshalb in eine Planung gehört, die eine grosse Kombination vorsieht.

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen. Ein Favoritenwetter mit Quote 1.35 fällt aus dieser Logik heraus. Wer den Boost nutzen will, baut bewusst eine Kombination aus weniger klaren Favoriten — und tauscht damit Sicherheit gegen Zuschlag. Das ist eine legitime Entscheidung, aber es ist eine Entscheidung, und sie sollte nicht als Nebeneffekt passieren.

Ein weiterer Punkt, der Schweizer Spielende betrifft und in der Euphorie über einen Boost untergeht: Bei einer Sporttip-Wette ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, und er wird auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination aus fünf Voraussagen mit Durchschnittsquote 1.40 liegt der Faktor bei rund 5.38, und die Abrundung auf 5 Rappen kann bei kleinen Beträgen einen spürbaren Anteil ausmachen. Wer CHF 20 setzt, bekommt rund CHF 107.60 zurück; die Mechanik belohnt also auch die Kombination, verlangt aber, dass alle fünf Ausgänge eintreten.

Fazit: Der einzige bewilligte Anbieter für die Deutschschweiz und das Tessin ist zugleich der mit dem engsten Regelwerk, und das ist kein Widerspruch. Die geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten, die Residenzpflicht, die Prüfung der Ausweisdaten und die Limiten von CHF 1 bis CHF 1’000 sind keine Nebenbedingungen des Angebots, sondern seine Form. Wer Sportwetten mit Schweizer Rechtsweg spielen will, hat hier genau eine Adresse. Wer eine andere wählt, wählt einen anderen Rechtsrahmen — das steht in der Zeile über diesem Absatz und nicht im Werbetext.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit anderen Obergrenzen

Die zweite bewilligte Veranstalterin ist die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Sie hält dieselbe Kombination aus Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa und veranstaltet für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Publikum teilt sich also sauber: Wer im Kanton Freiburg wohnt, kann kein Konto bei Sporttip eröffnen, wer im Kanton Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport.

Bei Jouez Sport sind die Obergrenzen anders geschnitten als bei Sporttip — dieselbe Aufsicht, unterschiedliche Details. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze von 1.10 ist dabei die interessante Zahl für einen Leser, der Favoriten spielt: Sie ist nicht weit von den tiefsten Favoritenquoten entfernt, die der Markt hergibt. Ein Ausgang, der so klar ist, dass der Buchmacher ihn unter 1.10 führt, lässt sich bei Jouez Sport in einer Wette gar nicht abbilden.

Die Mengenbegrenzung von 2 bis 10 Voraussagen ist ebenfalls eine praktische Grösse. Ein Spieler, der mehr als zehn Ausgänge kombinieren will, findet bei diesem Veranstalter keine Wette, sondern nur mehrere. Und umgekehrt: Wer zwei Voraussagen kombiniert, liegt im untersten zulässigen Bereich und erkauft sich mit dem zweiten Ausgang einen Zuschlag auf den ersten — bei einer echten Favoritenquote von 1.20 ist die Gesamtquote nach zwei solchen Ausgängen rund 1.44, was zeigt, wie wenig die Kombination an einem einzelnen Favoriten ändert.

Fazit: Die Westschweiz bekommt bei Jouez Sport ein Angebot mit eigenen Grenzen, und die Grenze, die am ehesten auffällt, ist die Untergrenze von 1.10. Sie schliesst die allertiefsten Favoriten aus, und das ist eine Einschränkung, die bei einer Wette auf den klaren Ausgang tatsächlich zum Tragen kommt. Die Obergrenzen von CHF 300’000 und CHF 1’000’000 liegen hingegen so hoch, dass sie für einen normalen Einsatz gar nicht in Sicht kommen.

GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET ist keine Schweizer Veranstalterin. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Damit fehlen der Anschluss an das schweizerische Sperrregister und jeglicher Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Aus der Schweiz ist ein solcher Anbieter also unter Umständen nicht einmal erreichbar, ohne dass sich am Angebot selbst etwas geändert hätte.

Fazit: Ein Schweizer Spielender kann bei GG.BET spielen, wenn die Domain erreichbar ist — und weiss dann, dass er ausserhalb des Rahmens spielt, den die hiesige Regulierung setzt: kein Eintrag im Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Schweizer Steuerregel für den Gewinn. Wer sich über die Sperrliste der Gespa informieren will, findet dort die aktuelle Lage.

1Bet: ohne Schweizer Bewilligung

1Bet führt keine Schweizer Bewilligung und ist entsprechend als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu behandeln. Eine Schweizer Sportwettbewilligung besteht nur für die beiden Veranstalter, die die interkantonale Regelung zulässt. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; eine Domainblockade ist über die Sperrliste der Gespa möglich.

Fazit: Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet nicht das Marketing über das Risiko, sondern der Gerichtsstand. Wer bei 1Bet spielt, müsste im Streitfall dort klagen, wo der Anbieter sitzt, und nicht dort, wo er wohnt.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla fällt in dieselbe Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, weil nur Swisslos und die Loterie Romande eine solche erhalten können. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg bestehen nicht; eine Domainblockade über die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Fazit: Ein Anbieter ohne Bewilligung aus einem anderen Land ist kein Sonderfall — er ist der Normalfall unter den acht Marken, die hier stehen. Die Unterscheidung liegt nicht zwischen ihnen, sondern zwischen ihnen und den beiden Zeilen der Bewilligung.

ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung

ZotaBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Damit fehlen Anschluss an das Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und jede Schweizer Aufsicht; die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und blockiert werden.

Fazit: Ob ein einzelner ausländischer Anbieter gross oder klein ist, ändert an der Rechtslage nichts. Was fehlt, fehlt bei allen acht gleichermassen — und wer wechseln will, wechselt nur den Namen.

Betify: ohne Schweizer Bewilligung

Betify ist als Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu bewerten. Swisslos und die Loterie Romande sind die beiden Veranstalter, die die interkantonale Regelung zulässt; für Betify besteht keine solche Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Sperrregister oder ein Schweizer Rechtsweg bestehen nicht; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Fazit: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung kann ihr Angebot nicht nach Schweizer Massstab prüfen lassen, und ein Spielender kann es auch nicht. Was bleibt, ist die Selbstdarstellung des Anbieters über sein eigenes Angebot.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Fazit: Wer prüfen will, ob ein Name aktuell auf der Gespa-Sperrliste steht, findet die Liste öffentlich — und das ist die einzige belastbare Auskunft über die Zulässigkeit des Zugangs, die es in der Schweiz gibt.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino fällt unter die Marken ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS); es fehlt der Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsweg. Ob eine Domain blockiert wird, entscheidet die Gespa.

Fazit: Bei einem Angebot, das auch Casinoinhalte führt, lohnt das genaue Hinsehen noch mehr, weil die Bewilligungslage je Produkt unterschiedlich ausfallen kann. Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten hätte ohnehin nur auf der Grundlage des BGS entstehen können.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo führt keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS). Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.

Fazit: Von den acht Marken ohne Schweizer Bewilligung unterscheidet Wettigo nichts Strukturelles. Wer dort Favoriten spielt, spielt in einem Rahmen, den die Schweiz nicht überwacht — und trägt die Folgen selbst.

Wo die tiefe Quote am teuersten wird

Es lohnt sich, die Mechanik an einem kleinen Beispiel durchzurechnen, weil sie dann sitzt. Eine Einzelwette mit einem Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 1.50 zahlt im Gewinnfall CHF 30 zurück; der Nettogewinn beträgt CHF 10. Bei der Abrundung auf 5 Rappen, wie sie bei Swisslos-Wetten erfolgt, bleibt davon nichts übrig — CHF 30 liegt ohnehin auf einem 5-Rappen-Schritt. Der Punkt ist ein anderer: Wer CHF 20 setzt, um CHF 10 zu gewinnen, verliert bei einem Fehlgriff das Zwanzigfache seines Gewinns. Um zwei solche Fehlgriffe auszugleichen, braucht es vier Treffer. Diese Rechnung sieht niemand auf einem Wettschein.

Beim Kombiboost zeigt sich dasselbe Muster von der anderen Seite. Um die Quote von 1.50 je Voraussage zu erreichen, muss jede einzelne Voraussage mindestens diesen Wert tragen. Favoriten mit Quoten von 1.15 oder 1.25 fallen heraus, unabhängig davon, wie klar ihr Ausgang ist. Der Effekt ist paradox: Die klarsten Favoriten sind für den Bonus unbrauchbar, und wer den Bonus will, muss weniger klare Ausgänge wählen, also mehr Risiko tragen. Der Bonus auf den Nettogewinn von 5 Prozent bei vier Voraussagen amortisiert einen einzigen zusätzlichen Fehlgriff nicht.

Und der Cash-Out, das Instrument, das wie ein Rettungsanker aussieht, macht die Sache nicht besser. Bei Sporttip ist der Cash-Out-Betrag tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann vom Anbieter jederzeit geändert werden. Er ist eine Option, keinen Anspruch: Swisslos muss ihn nicht für alle Wetten anbieten, und bei einem Boost verfällt die Erhöhung mit dem Cash-Out. Wer für 1.50-Mindestquoten eine Kombination gebaut hat, um den Boost zu bekommen, und dann bei drohender Niederlage vorzeitig aussteigt, hat weder den vollen Gewinn noch den Bonus.

Häufige Fragen zu Favoritenwetten

Warum steht bei einem klaren Favoriten nur eine so tiefe Quote?

Die Quote ist der Kehrwert der geschätzten Wahrscheinlichkeit, nach Abzug des Buchmacheranteils. Eine hohe Wahrscheinlichkeit ergibt zwangsläufig einen kleinen Faktor. Die Tiefe der Zahl ist also die direkte Folge der Einschätzung, nicht ein Hinweis darauf, dass der Ausgang feststeht. Kein Favorit gewinnt immer, und die Quote verspricht es auch nicht.

Wieviel vom Einsatz behält der Buchmacher in einem solchen Markt?

Über die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes lässt sich das ausrechnen. Bei einem illustrativen Zweiwegmarkt mit je 1.90 für beide Seiten ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 Prozent und damit eine Marge von ungefähr 5 Prozent. Das ist eine Beispielrechnung. Je nach Anbieter, Sportart und Wettart liegt die Marge eines Marktes in der Regel zwischen 4 und 6 Prozent.

Was bringt eine Einzelwette mit CHF 20 auf eine Quote von 1.50?

Im Gewinnfall zahlt die Wette CHF 30 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 10. Bei einer Sporttip-Wette läuft die Rechnung über Einsatz mal Quote, das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und anschliessend auf 5 Rappen genau abgerundet. Geht die Wette verloren, sind die CHF 20 vollständig weg.

Weshalb erfüllen viele Favoriten die Mindestquote des Kombiboosts nicht?

Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Klare Favoriten werden aber häufig unterhalb dieser Grenze geführt. Wer den Boost nutzen will, muss deshalb Ausgänge wählen, die weniger sicher sind, und trägt damit mehr Risiko als bei seiner ursprünglichen Auswahl.

Welche Turniere und Wettarten sind in der Schweiz für Favoritenwetten zugelassen?

Erlaubt sind ausschliesslich Sportwetten auf Sportwettkämpfe. Welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten angeboten werden dürfen, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe gelten nur, wenn sie dort aufgeführt sind; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen.

Wie setze ich Verlustlimiten, damit Favoritenwetten nicht teuer werden?

Bei Swisslos müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Verzögerung ist der eigentliche Schutz.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»