Neue Wettanbieter in der Schweiz – zwei dürfen, alle anderen nicht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.
Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettanbieter sucht, stösst auf Dutzende Seiten mit Bonusversprechen, Freiwetten und Blitzauszahlungen. Die Zahl der Anbieter, die hier tatsächlich Wetten anbieten dürfen, ist deutlich kleiner. Sie ist genau zwei. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz besitzen Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport – beide sind keine Start-ups, sondern die Veranstalter, die das Geldspielkonkordat für Lotterien und Sportwetten zulässt. Jede andere Seite, die einem Schweizer Publikum Quoten zeigt, betreibt das ohne Schweizer Bewilligung.
Markteintritt in der Schweiz: was ein neuer Anbieter hier vorfindet
Ein neuer Anbieter kann in diesem Markt nicht einfach auftreten. Der Bund hat die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt, und mehr Plätze gibt es nicht zu vergeben. Wer heute eine Sportwette in der Schweiz abschliessen will, tut das bei einem von zwei Unternehmen – oder er weicht auf eine ausländische Seite aus und verlässt damit den Bereich, den die Schweizer Aufsicht überhaupt überblickt.
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die unter der Kurzbezeichnung IKV 2020 geführt wird. Die Sportwetten laufen dort unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande bespielt die andere Landeshälfte: Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Zwei Veranstalter, zwei Produkte, zwei geografisch getrennte Gebiete. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann sich bei Swisslos registrieren und bei der Loterie Romande nicht. Wer in Genf wohnt, erlebt es umgekehrt. Das ist keine Formalie, sondern der erste Filter, den ein neuer Anbieter in der Schweiz spürt: Es gibt keinen nationalen Wettmarkt, es gibt zwei regionale.
Der zweite Filter ist die Liste des Erlaubten. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Was genau gespielt werden darf, steht in einer geschlossenen Aufstellung der Aufsicht – Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Stand 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen dort nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Wer aus einem anderen Markt kommt, in dem jede Nische bespielbar ist, findet hier ein Regal mit ausgewählten Fächern vor.
Die Zahl der Anbieter ist also nicht gewachsen, weil die Erlaubnis nicht wächst. Jede Seite, die sich als «neuer Wettanbieter Schweiz» präsentiert, ist entweder eines der beiden Produkte oder ein Anbieter aus dem Ausland. Dazwischen gibt es nichts.
Die Bewilligung und wer sie erteilt
Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die ihre Arbeit auf das Geldspielkonkordat stützt, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK – sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos, und wer dort nach Sportwetten fragt, fragt an der falschen Stelle.
Die Bewilligung selbst ist zweistufig: eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Beides zusammen entscheidet, ob ein Unternehmen Wetten anbieten darf. Der entscheidende Satz steht in Artikel 4 des Geldspielgesetzes: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer – entfaltet hier keine Wirkung. Sie ist kein kleineres Recht auf denselben Markt, sie ist gar kein Recht auf diesen Markt.
Bewilligungen erteilt die Aufsicht nach den Artikeln 21 bis 25 des Geldspielgesetzes. Dass es für Sportwetten nur zwei Empfänger gibt, ist keine offene Bewerbungsrunde, sondern die Folge der Beschränkung, welche die Kantone vereinbart haben. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert deshalb nicht: Es gibt keine weiteren. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Am Ende fliesst das Geld zurück in die Kantone. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der IKV 2020 zur Hälfte nach ständiger Bevölkerungszahl und zur anderen Hälfte nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Spielsuchtabgabe beträgt 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten und machte 2025 CHF 3’863’790 aus. Wer hier wettet, finanziert also zu einem kleinen Teil genau die Stelle mit, die später Suchtberatung bezahlt.
Was im Ausland wartet — und was dort nicht wartet
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung operiert nach seinen eigenen Hausregeln. Die drei Dinge, die ihn von einem bewilligten Veranstalter unterscheiden, sind nicht Kleinigkeiten.
Erstens hängt er nicht am schweizweiten Sperrregister. Eine Spielsperre, die ein Betroffener bei einem Schweizer Anbieter beantragt, gilt für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein; bei einer ausländischen Seite existiert diese Verbindung nicht, und niemand muss den Gesperrten dort abweisen.
Zweitens gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Wer sich über eine verweigerte Auszahlung, eine stornierte Wette oder eine verschwundene Quote beschweren will, hat keinen Ansprechpartner in diesem Land.
Drittens: Eine Wette auf einer ausländischen Seite bleibt steuerlich nicht neutral. Während Gewinne aus bewilligten schweizerischen Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag steuerfrei bleiben – Artikel 125 BGS und die Steuerpraxis –, behandelt die kantonale Steuerpraxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Kantonale Praxis ist kantonale Praxis; wer das konkret wissen muss, fragt einen Steuerberater oder seine kantonale Steuerverwaltung.
Die Aufsicht greift gegen ausländische Domains mit einer Zugangssperre durch. Sie veröffentlicht eine Sperrliste, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Die erste Fassung stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt – die Aufsicht nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste. Wer glaubt, eine Sperre mache ein Angebot unerreichbar, überschätzt die Sperre und unterschätzt die Zähigkeit des Geschäfts.
Auch das Werben ist geregelt: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Die beiden Gruppen sind deshalb sauber getrennt zu halten. Ausländische Anbieter werden hier beschrieben und bewertet, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen – aber kein ausländischer Anbieter ist in diesem Markt legal oder sicher.
Grundlagen: wie sich neue Wettanbieter für die Schweiz zählen lassen
Die Eingangsfrage ist eine Zählfrage, und die Antwort ist unbequem einfach. Zählt man die Anbieter, die einem Schweizer Publikum Sportwetten zeigen, kommt man auf eine lange Liste. Zählt man die, die dafür eine Schweizer Bewilligung besitzen, bleibt eine Zahl mit einer Stelle.

Der Grund liegt im Aufbau. Sportwetten sind Grossspiele, keine Geschäftsidee, und der Kreis der Veranstalter ist politisch geschlossen worden. Aus dieser Konstruktion folgt alles Weitere: die zwei Produkte, die zwei Gebiete, die geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, das Wohnsitzerfordernis und die Prüfung der Identität beim ersten Login. Ein neuer Anbieter kann in der Schweiz wachsen, indem er ein neues Produkt unter den beiden bestehenden aufbaut – nicht, indem er sich dazustellt.
Bei Swisslos ist das Vertragsgebiet genau umrissen: Sporttip wird in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Diese Einheiten zusammen bilden das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande bedient mit Jouez Sport die Romandie.
Für die Zählung heisst das: Dieselbe Person sieht je nach Wohnkanton einen anderen bewilligten Anbieter und keinen zweiten. Die Vergleichsfrage verschiebt sich damit. Statt «welcher der vielen neuen Anbieter ist der beste» lautet sie «passt mein Wohnsitz überhaupt zu diesem Anbieter, und was mache ich mit den Seiten, die keine Bewilligung haben». Das ist weniger glamourös als eine Bestenliste. Es ist auch die einzige Frage, deren Antwort sich überprüfen lässt.
Wie viele ausländische Anbieter ein Schweizer erreichen kann, lässt sich nicht sauber zählen, und die Sperrliste ist der beste Beleg dafür: Sie wächst und wird durch neue Adressen unterlaufen. Eine belastbare Gesamtzahl «wie viele Wettanbieter gibt es» existiert deshalb nicht. Es gibt eine belastbare Zahl von zwei bewilligten, alles andere ist eine Momentaufnahme.
Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf
Die Registrierung ist der Punkt, an dem die Theorie auf den Einzelnen trifft. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das ist der vollständige Vorgang, und er erklärt, warum die Werbung mit «ohne Anmeldung» in diesem Markt ins Leere läuft. Ohne Anmeldung gibt es hier kein Spiel. Bei Swisslos gilt zusätzlich: Wer unter 18 Jahren ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Athlet mit dem eigenen Wettschein bleibt draussen.
Die Kehrseite derselben Prüfung ist der Punkt, an dem die Schweizer Praxis angreifbar wird. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Online-Schranke mit Ausweisprüfung ist engmaschig – der Kiosk um die Ecke ist es nicht. Wer seine Kinder schützen will, kommt mit einem Kontoreglement nicht weit; es braucht die Regel im Haus.
Fünf Erwartungen und was aus ihnen folgt
Vier Sätze aus der Werbung ausländischer Seiten und der Umgang mit ihnen:
«Ohne Limits». Bei Swisslos sind die Limiten ausformuliert: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. «Wettanbieter ohne Limits» beschreibt also entweder einen Anbieter, dessen Bedingungen man nicht gelesen hat, oder einen, der keine Schweizer Bewilligung hat.
«Ohne Anmeldung». Siehe oben: Der Ausweis entscheidet, nicht die E-Mail-Adresse.
«100 % Bonus». Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen fallen entsprechend klein aus – dazu mehr im Abschnitt über Boni.
«Sofortige Auszahlung». Die Zahlungsabwicklung läuft in Schweizer Franken, und Gewinne gehen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer mit einer anonymen Auszahlung rechnet, hat das Prinzip dieses Marktes noch nicht gelesen.
«Beste Quoten». Eine Quote ohne Marge ist keine Quote. Die Marge ist der Teil, den der Buchmacher behält, und ein Vergleich der Anbieter ist im Kern ein Vergleich dieser Marge. Es lohnt sich, diesen Aspekt vor der ersten Wette zu prüfen.
Rechtslage: Bewilligung, Gesetz und was daraus folgt
Das Geldspielgesetz, SR 935.51, ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und regelt unter Artikel 3 Buchstaben c und e die Sportwette als Grossspiel. Wer in der Schweiz Wetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung – und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Der Satz klingt nach Formalität, ist aber die vollständige Antwort auf die Frage, ob ein Anbieter mit Curaçao-Lizenz hier gleichwertig ist. Er ist es nicht. Er ist nicht einmal annähernd gleichwertig, weil er in diesem Rechtsraum überhaupt nicht existiert.

Der Aufsichtsaufbau ist zweigeteilt und wird oft verwechselt: Die Gespa beaufsichtigt die interkantonalen Geldspiele, die ESBK die Casinos. Wer eine Beschwerde über einen Sportwettenveranstalter hat, wendet sich an die Gespa. Die Adresse für Beschwerden über ein Casino ist eine andere.
Was aus der Bewilligungspflicht folgt, ist die wichtigste Ziffer auf dieser Seite: Ausländische Anbieter begehen mit dem Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung eine Straftat. Das Gesetz droht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe an, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz sowie Fairplay-Kontrolle fehlen auf der Gegenseite ganz. Wer dort gewinnt, hat noch keine Zusage, dass er das Geld behalten darf.
Artikel 74 Absatz 3 und Artikel 131 BGS setzen den Rahmen für die Werbung: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Eine tageszeitliche Sperre für Werbung gibt es nicht; auch das gehört zur Genauigkeit in diesem Feld.
Der Bewilligungsrahmen im Alltag
Ein Veranstalter darf nicht alles, was Sport heisst. Die Aufsichtsliste – jede Sportart einzeln freigegeben, jede Wettart einzeln freigegeben – entscheidet, was auf dem Wettschein stehen kann. Ecken- und Kartenmärkte sucht man dort vergeblich, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt diese Grenze nicht und zeigt sie deshalb auch nicht: Wenn auf einer ausländischen Seite Corner-Wetten und esports in derselben Navigation stehen, ist das kein Aktualitätsvorsprung, sondern der Hinweis, dass hier keine Schweizer Liste gilt.
Auch die Livewette ist bewilligungspflichtig. Sie ist erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht.
Ein Wort zu Wetten, die abgesagt werden: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Die Regel klingt trocken, greift aber genau in dem Moment, in dem sich ein Wochenende anders entwickelt als geplant. Und ein Detail, das man vor dem ersten Wettschein kennt: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Steuern: der Freibetrag und die kantonale Praxis
Gewinne aus schweizerischen bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab – je nach Kanton, und eine einzelne Kantonszahl wäre hier eine falsche Präzision. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen normalen Wettenden liegt die Million ausser Reichweite: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Bei einem ausländischen Anbieter sieht es anders aus. Dort fällt keine Verrechnungssteuer an, weil kein Schweizer Veranstalter einbehält. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Eine Schweizer Bewilligung ist also nicht nur eine Erlaubnisfrage, sie ist auch eine Steuerfrage, und dieselbe Wette hat auf zwei Seiten der Grenze zwei Steuerfolgen. Eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung klärt den eigenen Fall.
Wenn die Aufsicht sperrt
Die Sperrliste ist das Werkzeug, mit dem die Aufsicht gegen ausländische Domains vorgeht. Sie stützt sich auf die Artikel 86 bis 93 BGS, wird von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS umgesetzt und ist in Bewegung: Die erste Fassung datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Weil blockierte Adressen innerhalb von Stunden durch neue ersetzt werden, beschreibt die Liste kein Ende, sondern ein Nachziehen. Für den Einzelnen bedeutet das eine unbequeme Asymmetrie: Eine Adresse auf der Liste ist ein Signal, eine fehlende Adresse aber kein Qualitätsnachweis.
Spielerschutz: die Limiten, die vorher kommen
Der Schutzmechanismus in diesem Markt arbeitet mit selbst gesetzten Grenzen statt mit einem staatlichen Deckel. Der Veranstalter muss von jedem Teilnehmenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme setzen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahllimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Unterschied zwischen 24 Stunden und 72 Stunden ist kein Detail, sondern die interessanteste Regel dieser Seite. Das Gesetz verlangt eine Erhöhung nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Bedenkzeit zwischen dem Impuls und dem grösseren Limit. Wer die Grenze aus Frust anheben will, muss dreimal darüber schlafen. Das ist Spielerschutz, der weh tut, und genau deshalb funktioniert.
Die Limite gehört zu den wenigen Spielerschutzinstrumenten, die man ohne Verzicht nutzen kann. Man kann sie einstellen und im normalen Betrieb vergessen; sie greift nur an dem Abend, an dem man sie eigentlich braucht. Die Regelung schützt auch vor sich selbst – nicht durch Erziehung, sondern durch die Uhr. Die 72 Stunden sind die interessanteste Zahl dieses Abschnitts.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Die Spielsperre ist das schärfere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Freiwillig ausgesprochen, greift sie weiter als das eigene Konto.
Rechtlich steht dahinter ein gestaffeltes System: Die Artikel 80 bis 82 BGS regeln den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre samt gemeinsamem Sperrregister. Eine freiwillige Sperre kann nach Artikel 84 VGS erst nach drei Monaten aufgehoben werden, wobei eine Fachstelle eingebunden ist. Artikel 89 VGS verlangt eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne – Artikel 45 BGS.
Hier beginnt der Abschnitt, in dem die beiden Anbietergruppen nicht mehr vergleichbar sind. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann nicht in das Register eintragen und muss niemanden abweisen, der dort steht. Wer sich sperren lässt, um Abstand zu gewinnen, und danach auf einer ausländischen Seite weiterspielt, hat die Sperre für den Teil seiner Aktivität aufgehoben, der die Aufsicht überhaupt erreicht. Eine Selbstsperre ist so stark wie die Zahl der Konten, auf die sie sich erstreckt.
Krypto und Anonymität: der Weg, der den Schutz zurücklässt
Krypto und Sportwetten passen technisch zusammen: Ein Wallet ist in Minuten angelegt, die Blockchain kennt keine Öffnungszeiten, und die Buchhaltung der beteiligten Seite ist eine andere als bei einer Bank. Deshalb wird in der Suchanfrage «Bitcoin Wettanbieter» gern nach dem Anbieter ohne Fragen gesucht. Nur: In der Schweiz gibt es diesen Anbieter nicht mit Bewilligung.
Bewilligte Schweizer Veranstalter zahlen nicht in Krypto aus. Das Gesetz schreibt vor, dass Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt werden (Artikel 50 Absatz 2 VGS), und eine Kreditierung an Spielende ist ausgeschlossen (Artikel 75 Absatz 1 BGS). Anonyme Auszahlung existiert in diesem Bewilligungsrahmen nicht als Option, die ein Veranstalter ein- oder ausschalten könnte. Sie existiert nicht als Konstruktion.
Wer trotzdem Wert auf eine Auszahlung ohne Kontonamen legt, wechselt damit die Rechtsordnung – und merkt es erst später. Auf einer ausländischen Seite fehlen gleich drei Dinge zugleich: die Schweizer Aufsicht, die Verbindung zum Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg. Dazu kommt die Steuerfolge, die im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben ist: Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden von der kantonalen Praxis vollständig als Einkommen behandelt.
Für BTC-Wetten gibt es noch einen praktischen Punkt, der den Vergleich schwer macht. Weil auf der bewilligten Seite keine Krypto-Auszahlung möglich ist, kann man die Funktion «Bitcoin-Wettanbieter» nicht unter den Aufsichteten suchen. Man sucht sie notwendigerweise unter den Unbewilligten – und damit unter Seiten, deren Bedingungen man selbst prüfen muss, weil niemand sie für einen prüft. Wer das will, sollte zumindest die Auszahlungsbedingungen, die Identifikationsschwellen und die Angaben zum Sitz lesen, bevor Geld im Spiel ist.
Die ehrliche Zusammenfassung dieses Abschnitts ist kürzer als die Suchanfrage: Anonymität und Schweizer Bewilligung schliessen sich aus. Wer das eine wählt, verliert das andere.
Boni und Freiwetten: was ein Neukundenangebot wirklich verlangt
Der Bonus ist das Instrument, mit dem ausländische Seiten um Schweizer Spielende werben, und es ist das Instrument, bei dem die Schweiz am stärksten eingreift. Gratisspielguthaben braucht nach Artikel 75 Absatz 2 BGS die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist keine zurückhaltende Branche, das ist eine genehmigte Aktion.
Der Mechanismus dahinter ist einfach und lohnt das Verständnis, weil er bei jedem Angebot wiederkehrt: Ein Bonus, eine Freiwette oder ein Gratisguthaben ist immer an Bedingungen geknüpft. Wer den Wert eines Angebots beurteilen will, liest vier Dinge – die Basis, auf die der Umsatz gerechnet wird, den Umsatzfaktor, die Minimalquote, ab der ein Einsatz mitzählt, und die Frist. Fehlt eine dieser Angaben, hat man noch kein Angebot, sondern eine Überschrift.
Oben steht: Wert des Angebots = 100 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 91,7 % ≈ CHF 43,70. Modellannahme: eine Freiwette von CHF 100, ein Faktor 1.90 und eine Auszahlungsquote von 91,7 % in diesem Markt.
Der Unterschied zwischen Cash und Freiwette ist der eigentliche Preis. Ein Gratisguthaben ist auf der bewilligten Seite nicht auszahlbar, und das ist keine Betriebsregel, sondern die Konsequenz daraus, dass ein gewährtes Guthaben kein Gewinn ist. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine «risikofreie Wette» sieht, prüft zuerst, was zurückkommt, wenn die Wette ausgeht: häufig eine Freiwette und nicht der Einsatz. Der erste Einsatz ist dann derselbe – die Rückgabe ist es nicht.
Das Schweizer Recht regelt auch das Werben mit dem Angebot: Werbung darf nicht irreführend sein, sich nicht an Minderjährige richten und nicht an gesperrte Personen. «100 % Bonus» bleibt trotzdem eine Zahl über der Zahl, die zählt.
Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit
Die Zahlungsabwicklung läuft in Schweizer Franken, und die Bewegungsrichtung ist strenger geregelt als die Einzahlung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Dauer hängt davon ab, wie der Gewinn anfällt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Ein kleiner Gewinn liegt also sofort im Konto, ein grosser geht über die Bank. Der Gegenstand dieses Abschnitts – wie lange eine Auszahlung dauert – hängt, wie sich zeigt, vor allem an der Höhe und am Namen.
Die Einzahlung hat eigene Grenzen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist eine harte Obergrenze, nicht eine Empfehlung.
Beim Aufladen ist Swisslos unter anderem mit PostFinance Pay unterwegs: Die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche Zahlungsmittel ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in dessen Bedingungen – und wer Wert auf ein konkretes Mittel legt, prüft es dort, statt es zu vermuten.
3 % auf eine Auszahlung klingen nach nichts, und genau darin liegt das Problem. Bei einem Gewinn von CHF 1’200 sind das CHF 36 – ungefähr das, was eine Wette quer über die Marge kostet, nur diesmal als Gebühr mit Namen.
Mobile und App: wo es bequem wird und wo die Reibung sitzt
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Swisslos-Website oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten kann man zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Der QR-Code ist das interessanteste Element dieses Abschnitts: Er verbindet die digitale Vorbereitung mit dem stationären Verkauf und macht aus einem Konto eine Art Wettschein, den man auch draussen einlöst.
Bequemlichkeit hat in diesem Markt eine Grenze, die man kennen sollte. Die Limiten – CHF 9’999 für 30 Tage, CHF 1’000 unter 21 Jahren, CHF 10’000 für Systemwetten und CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette – lassen sich nicht im Zug anpassen. Eine Erhöhung der Verlustlimite wartet 72 Stunden vom Antrag bis zur Geltung. Wer das in der App intuitiv erwartet, stösst an eine Wand, die absichtlich dort steht.
Der zweite Punkt betrifft alle Anbieter gleichermassen, ist aber auf dem Telefon am wirksamsten und am gefährlichsten zugleich: Der Bildschirm liegt zwischen dem Spiel und der Wirklichkeit, und eine Wette ist in drei Tipps weg.
Livewetten und Cash-Out: wenn die Quote das Spiel überholt
Die Livewette ist erlaubt. Bei Sporttip gilt sie unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird – das ist schärfer, als es klingt, weil es die Wette auch dann gültig hält, wenn man das Geschehen nicht sieht. Und die Regeln greifen in Momenten, in denen man das nicht mehr beeinflussen kann: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Auch die Spieldauer ist definiert, weil sie über Gewinn oder Verlust entscheidet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer – im Fussball also 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der 118. Minute entscheidet also in der Regel keine Wette auf die reguläre Spielzeit.
Cash-Out als Funktion, nicht als Anspruch
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Was Cash-Out dem Spielenden kostet: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wettarten und Quoten: wo die Marge steht
Das Vergleichsargument für einen Anbieter ist die Quote. Und die Quote ist der Punkt, an dem ein Vergleich am lautesten behauptet und am seltensten gerechnet wird.
Bei den Einsatzgrenzen sind die beiden Wettenarten nicht gleich. Sporttip nimmt für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 bis CHF 1’000 entgegen und für eine Systemwette bis CHF 10’000. Wer mit einem Vielsatz-systematisch viele Kombinationen abdeckt, hat also mehr Raum als der Gelegenheitswettende – und entsprechend mehr Kapital, über viele gleichzeitige Kombinationen im Markt zu liegen. Die Regel «eine Wette über der Limite wird nicht angenommen» macht daraus keine Ermessensfrage.
Ein wichtiger Punkt zur Kombination: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer also Tor des Spielers und Endstand desselben Matches in einer Kombiwette unterbringt, spielt mit einer Regel, deren Fehlerkorrektur gegen ihn ausfallen kann.
Der Kombiboost belohnt die breite Kombination und hat eine Bedingung, die man kennen muss: Er gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Faktor 1.50 klingt niedrig; über fünfzehn Spiele hinweg bei jedem einzelnen diese Schwelle zu halten, ist eine andere Sache. Und die Mindestquote ist hier der eigentliche Regler: Sie verhindert, dass man den Boost mit fünfzehn klaren Favoriten à 1.20 einsammelt.
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer eine geboostete Wette vorzeitig auflöst, verliert also den Teil, der den Boost ausgemacht hat. Zwei Funktionen, zwei Haken statt einem.
Sportarten und Turniere: was die Liste zulässt
Fussball, Tennis, Futsal und Kampfsport lassen sich in der Schweiz gespielt werden – aber nur, soweit sie in der Aufsichtsliste stehen. Die Liste führt einzelne Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten auf; Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie dort genannt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen.
Für die Umsetzung heisst das: Die Nachfrage nach einer Nische und die Zugänglichkeit dieser Nische sind zwei verschiedene Dinge. Man kann ein grosser Fussballanhänger sein und trotzdem kein Wettangebot für die untere Liga finden. Man kann Kampfsport bis in die Details verfolgen und in der Schweiz keinen Markt für die Vorkämpfe eines Abends haben. Das ist kein Vorwurf an den Veranstalter, sondern die Folge einer geschlossenen Liste, die von einer Aufsicht geführt wird und nicht vom Marketing.
Der Umfang dieser Grenze ist mit einem Satz zu beschreiben: In der Liste fehlt ein Esport-Abschnitt. Esports erscheint dort nicht. Wer nach Esport-Wettanbietern sucht, findet in der Schweiz deshalb keinen bewilligten Adressaten – unabhängig davon, wie gross die Szene ist und wie gut sie sich für Wettmärkte eignet. Kein Argument darüber, wie gut esports sich eignet, ändert die Tatsache, dass die Liste den Bereich nicht enthält.
Neue Anbieter im Markt: die Gruppe, in der die Auswahl sitzt
Der Markt für neue Wettanbieter in der Schweiz ist kein wachsender Kreis von Bewilligungen.
Wenn ein neuer Anbieter in der Schweiz auftritt, ist er in aller Regel ein Anbieter aus dem Ausland, der eine Zielgruppe anspricht, die bei Swisslos oder der Loterie Romande spielt oder es könnte. Er bietet mehr Märkte, mehr Sportarten, mehr Live-Optionen und Boni, die an die gesetzliche Grenze nicht gebunden sind. Das sind echte Unterschiede, und sie sind nicht alle schlecht. Der Unterschied, der zählt, ist der im letzten Absatz jeder dieser Seiten: eine Bewilligung in einem anderen Land, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet.
Für einen Spielenden, der neu zu wetten beginnt, sortiert sich das Angebot deshalb in zwei Blöcke: die beiden Bewilligten mit vollem Schutz und engem Katalog, und die Ausländer mit breitem Katalog und ohne Schutz.
Vergleich der Anbieter
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja, Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter und Spiel), unter Aufsicht der Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja, Grossspiel-Bewilligung (Veranstalter und Spiel), unter Aufsicht der Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Pribet | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 22Bet | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Gamdom | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Coolzino | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| myBet | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | nein | keine Schweizer Bewilligung; gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die linke Spalte entscheidet mehr als die mittlere, weil sie die Folge bestimmt: Wo ein Schweizer Veranstalter mit Bewilligung steht, greifen Ausweisprüfung, Sperrregister und der Anspruch auf Auszahlung auf ein Konto in Schweizer Franken.
Die Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der einzige mit Zugang zur Deutschschweiz, dem Tessin und Liechtenstein
Swisslos Sporttip ist einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Die Bewilligung ist eine Grossspiel-Bewilligung: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Hinter dem Produkt steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel.
Der Zugang ist geografisch umrissen und nicht verhandelbar: Ein Online-Konto erhält nur, wer im Vertragsgebiet wohnt – in den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Waadt sitzt, hat hier keinen Kontozugang.
Was Sporttip für einen Grenzfall bedeutet, zeigt der Vergleich mit der Loterie Romande: Zwei bewilligte Anbieter decken zusammen ungefähr drei Viertel des Landes, und keiner von beiden ist im Gebiet des anderen verfügbar. Für einen Umzug von Zürich nach Lausanne hat das unmittelbare Folgen für ein bestehendes Spielerkonto.
Die Limiten sind eng gesetzt und ausformuliert: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, bis CHF 10’000 pro Systemwette, und Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer glaubt, der bewilligte Anbieter sei nur für kleine Einsätze gut, wird bei der Systemwette eines Besseren belehrt.
Die Entscheidung: Swisslos Sporttip ist die Wahl, wenn die eigene Adresse im Vertragsgebiet liegt und man den Schweizer Schutz tatsächlich nutzen will – Auszahlung auf das eigene Konto, Sperrregister, Spielerschutz mit 72-Stunden-Sperre. Der Preis dafür ist die schmale Auswahl: Die geschlossene Aufsichtsliste bestimmt, welche Sportart und welche Wettart überhaupt angeboten werden darf.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Schutz, andere Landeshälfte
Loterie Romande Jouez Sport ist die zweite bewilligte Adresse und bedient mit Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion – eine Grossspiel-Bewilligung mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach SR 935.51 unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, mit Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die Grösse der Veranstalterin ist kein Nebenaspekt: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Freiburg oder Genf wohnt, hat damit ein Vertriebsnetz vor der Haustür, das über weit mehr als einen Wettschein an der Tankstelle hinausreicht. Für wen der Gang zum Schalter zählt – und wer in einer Region wohnt, in der das üblich ist –, ist das ein Argument, das keine ausländische Website bieten kann.
Gegenüber Swisslos verschiebt sich inhaltlich wenig: derselbe Bewilligungsrahmen, dieselben zwei Interessenssphären, dieselbe Aufsicht. Ein Konto ist auf die Wohnkantone der Westschweiz begrenzt, und wer in Zürich lebt, kann hier nicht registrieren.
Die Entscheidung: Jouez Sport kommt für Spielende in den Westschweizer Kantonen in Frage, die eine bewilligte Schweizer Adresse und ein dichtes Verkaufsstellennetz suchen. Für alle östlich der Saane ist die Bewertung akademisch, weil kein Online-Konto möglich ist.
Pribet: ein internationales Portal ohne Schweizer Wirkung
Pribet steht auf keiner Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und ein an anderer Stelle gemeldeter Bewilligungsstatus hat nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes in der Schweiz keine Geltung. Eine genannte ausländische Bewilligung ist keine kleine Erlaubnis auf diesem Markt, sie ist gar keine.
Aus der fehlenden Bewilligung folgen drei Dinge: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit, dass die Domains von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS-Sperre blockiert werden. Eine blockierte Adresse kann innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt werden, der Nutzer merkt es oft nur daran, dass ein Lesezeichen plötzlich nicht mehr lädt.
Die Entscheidung: Bei Pribet ist weniger der Umfang des Angebots der Knackpunkt als die Position dahinter. Wer dort gewinnt, hat keinen Schweizer Anspruch auf Auszahlung und, nach der Steuerpraxis der Kantone, möglicherweise eine vollständig steuerbare Einnahme.
IviBet: reichweiter Auftritt ohne Registeranschluss
IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Das ist keine Nuance in der Bewertung, sondern der erste Punkt jeder Bewertung, weil nur Swisslos und die Loterie Romande in diesem Land Sportwetten veranstalten dürfen. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat hier keine Kraft, und das Schweizer Recht versteht darunter auch keinen Ersatzanspruch.
Der praktische Unterschied zeigt sich im Sperrregister. Wer sich freiwillig sperren lässt, verschwindet bei einem bewilligten Veranstalter in einem schweizweiten Register, das auch Casinos einschliesslich Online-Casinos und das Fürstentum Liechtenstein erfasst. Ein Anbieter ohne Bewilligung ist an dieses Register nicht angeschlossen. Die eigene Entscheidung kann also durch eine einzelne Seite unterlaufen werden, ohne dass man aktiv etwas falsch macht.
Die Entscheidung: IviBet bleibt eine Seite mit ausländischem Regelwerk. Wer sie nutzt, sollte die Auszahlungsbedingungen vor dem ersten Einsatz kennen und den Verlust des Schweizer Rechtswegs einkalkulieren.
22Bet: viele Optionen, kein Rechtsweg
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungspflicht ist in diesem Markt nicht durch ein Geschäftsmodell zu umgehen, und sie ist auch nicht durch eine Bewilligung aus einem anderen Land zu erfüllen – Artikel 4 des Geldspielgesetzes beschränkt jede Bewilligung auf die Schweiz.
Was bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlt, ist im Kern die Fairplay-Kontrolle: Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die einem eine strittige Wette oder eine verweigerte Auszahlung prüft, und keinen Gerichtsstand unter Schweizer Recht für einen Streit. Ein Verfahren gegen den Anbieter wegen unbewilligten Veranstaltens kann zu einer Einziehung von Einsätzen und Gewinnen führen – den Spielenden trifft keine Strafe, sein Geld kann trotzdem betroffen sein.
Die Entscheidung: 22Bet ist dann eine Überlegung wert, wenn man die Steuerfolge und den fehlenden Rechtsweg aktiv in Kauf nimmt. Konten und Bedingungen versteht man erst, wenn man sie geprüft hat, und niemand prüft sie für einen.
1xBet: internationaler Name, dieselbe Lücke
1xBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Damit gehört auch dieser Anbieter zu den Seiten, die einem Schweizer Publikum Quoten zeigen, ohne unter Schweizer Aufsicht zu stehen. Die Schweizer Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten bindet ihn in keiner Weise – er ist an sie nicht gebunden, weil er nicht unter Schweizer Aufsicht steht.
Was fehlt, ist die Kombination, die den bewilligten Veranstalter ausmacht: geprüfte Identität beim Login, Anschluss an das Sperrregister, Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen in Schweizer Franken und eine Aufsicht, die Beschwerden prüft. Wer über dieses Bündel hinwegsieht, sieht den Anbieter nicht mehr vollständig an.
Die Entscheidung: Bei 1xBet kauft man ein ausländisches Regelwerk mit internationalem Erscheinungsbild. Wer nur auf die Bandbreite der Sportarten schaut, sieht den Unterschied nicht.
Gamdom: eine Plattform ausserhalb der Schweizer Spielerschutzlogik
Gamdom besitzt keine Schweizer Bewilligung und damit keinen Zugang zum Schweizer Instrumentarium des Spielerschutzes. Kein Schweizer Veranstalter jenseits der beiden Bewilligten darf Wetten veranstalten, und das bedeutet für den Spielenden: keine Limiten, die von den Bedingungen eines Schweizer Veranstalters getragen sind, keine Spielsperre mit Registerwirkung, keine Beschwerdestelle.
Wo steht diese Seite im Vergleich? Für den Vergleich mit den beiden Bewilligten zählt nicht das Spielangebot, sondern die Erreichbarkeit von Schutz und Recht. Beides existiert hier nicht, nicht einmal in eingeschränkter Form.
Die Entscheidung: Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist für jemanden, der die Limiten und die Sperre tatsächlich nutzt, kein Ersatz für einen bewilligten Anbieter – ganz unabhängig davon, wie sich die Oberfläche anfühlt.
Coolzino: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Anspruch
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt auch hier, was für alle ausländischen Anbieter auf dieser Liste gilt: Bewilligungen aus anderen Ländern entfalten in der Schweiz keine Wirkung, und die Aufsicht kann die Domains über die Sperrliste blockieren lassen.
Dass die Seite «zino» im Namen trägt, ist kein Zufall und kein Verbrechen – es zeigt nur, dass der Anbieter aus einer Welt kommt, in der Casino und Sportwette oft dieselbe Tür benutzen. Die Schweizer Regulierung trennt beides: Verlustlimiten und Spielsperre knüpfen an die Bewilligung an, und wer dort nicht Teil des Systems ist, ist es auch beim Spielerschutz nicht.
Die Entscheidung: Coolzino ist einer der Anbieter, bei denen die Angebotsfülle im Casino den Blick darauf verstellen kann, dass der Sportwettenteil ohne Schweizer Schutz läuft. Wer hier einsteigt, sollte die Auszahlungsbedingungen und die Identifikationsschwellen selbst prüfen.
myBet: ausländische Bewilligung, schweizerische Nichtigkeit
myBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land – welches Land auch immer genannt wird – gilt nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes nicht in der Schweiz. Die Feststellung ist für die Bewertung wichtiger als jede Angabe auf einer Startseite.
Aus dieser Feststellung folgt unmittelbar die Steuerfolge, die im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben ist: Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt die kantonale Praxis als vollständig steuerbares Einkommen. Wer bei myBet besser abschneidet als bei einem bewilligten Anbieter, zahlt diesen Vorteil also möglicherweise an der Steuererklärung zurück.
Die Entscheidung: Bei myBet lohnt der Blick auf die eigenen Konditionen vor allem dann, wenn man die Steuerfolge und das fehlende Sperrregister bewusst akzeptiert. Für alle anderen: Die bewilligten Anbieter sind bei Streitfragen im Vorteil.
BDMBet: der letzte auf der Liste, mit demselben Status
BDMBet besitzt keine Schweizer Bewilligung und gehört damit in dieselbe Gruppe wie alle ausländischen Anbieter auf dieser Liste. Die Feststellung ist nicht verhandelbar: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten.
Aus dieser Position folgen die drei Punkte, die auf dieser Seite schon beschrieben wurden: keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdemöglichkeit, und die Möglichkeit, dass die Domain per Sperrliste blockiert wird. Das ist kein Standortnachteil, das ist der vollständige Charakter des Angebots.
Die Entscheidung: BDMBet schliesst die Liste ab, und das ist in der Sache bedeutsam. Wer bis hierher gelesen hat, hat neun Namen ohne Schweizer Bewilligung gesehen und zwei mit – und weiss, dass die Reihenfolge in dieser Übersicht nichts über die Qualität der Angebote aussagt, sondern alles über die Bewilligung.
Was für ein Konto spricht und was dagegen
Die bewilligten Anbieter verlangen eine Ausweiskopie, prüfen die Adresse gegen Datenbanken und lassen nur eine Registrierung pro Person zu. Dafür zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto auf den eigenen Namen aus, schreibt Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut und überweist grössere Beträge innert 3 Arbeitstagen. Ein ausländischer Anbieter kann mit einer Auszahlung in Minuten werben, und niemand in der Schweiz kann ihn dafür zur Rechenschaft ziehen, wenn es anders kommt.
Wer den Schutz für sich nutzt, hat weniger Auswahl und mehr Ruhe. Wer die Auswahl will, bekommt weniger Kontrolle darüber, was ihm im Konfliktfall bleibt.
Häufige Fragen zu neuen Wettanbietern in der Schweiz
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wie viele gibt es tatsächlich?
Erlaubt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport; sie bilden zusammen die zwei bewilligten Veranstalter. Weitere kommen nicht hinzu, weil das interkantonale Recht die Zahl der Veranstalter auf zwei beschränkt. Jede andere Seite mit Quoten für Schweizer Spielende ist ausländisch und ohne Bewilligung.
Wie sagt die Marge etwas über die Quoten eines Anbieters?
Der Quotenschlüssel sagt, welcher Anteil der Einsätze eines Marktes zurückfliesst; er ist berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten aller Ausgänge, und 100 % minus Quotenschlüssel ist die Marge. Diese Marge behält der Buchmacher ein. Wer Quoten vergleicht, vergleicht immer auch diese Marge – nicht nur die auffälligste Zahl einer einzelnen Wette.
Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter ohne Verifizierung wirbt?
Als bewilligter Schweizer Veranstalter verlangt man eine Ausweiskopie, prüft die Angaben gegen Adressdatenbanken und lässt nur eine Registrierung pro Person zu. Wo diese Prüfung fehlt, fehlt meist auch der Anschluss an das schweizweite Sperrregister – und die Spielsperre, die man für sich selbst will, kann dort nicht greifen.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den Bewilligten?
Vor der ersten Sporttip-Wette braucht es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Für 1 bis 180 Tage lässt sich der Zugang selbst sperren, unbefristet über ein schweizweites Register.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt, und gibt es Krypto-Auszahlungen?
Bei bewilligten Schweizer Veranstaltern wird nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme und Krypto-Auszahlungen sind in diesem Rahmen ausgeschlossen. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut und überweist höhere Beträge auf das Bank- oder Postkonto.
Vergleich – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
