Quotenvergleich bei Schweizer Wettanbietern: Was hinter jeder Quote steckt
Ladevorgang...
Ein Quotenvergleich ist in der Schweiz kein Vergleich von zehn oder zwanzig Buchmachern. Es ist der Vergleich von zwei Veranstaltern, die überhaupt eine Bewilligung für Sportwetten haben, und daneben einer Reihe ausländischer Seiten, die jeder kennt und deren Quoten man trotzdem nachschlagen kann. Wer das einmal verstanden hat, liest Quoten anders.
Datenstand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zur Bewilligungslage wurden gegen die Informationen der Gespa und die Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Wie man Quoten überhaupt vergleicht
Zwei Zahlen sehen nie gleich aus, und das ist gut so. Genauer hinsehen lohnt sich, denn der Wettmarkt tut genau das, was jeder Markt tut: Er preist etwas ein.

Die Marge steckt schon in der Quote
Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Kaum ist der Wettschein bestätigt, ist der Preis eingefroren. Die Bewegung nach dem Anpfiff ist das Problem des Buchmachers, nicht das eigene.
Aus jeder Quote lässt sich die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs ablesen, also der Kehrwert der Quote: Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 % und die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Zählt man die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen, ergibt sich mehr als 100 %. Der Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch.

Die Auszahlungsquote eines Marktes erhält man, indem man 1 durch die Summe der Kehrwerte teilt. Bei den Quoten 1,90 und 1,90 ergibt das eine Ausschüttung von rund 95 % und eine Marge von rund 5 %. Das ist kein abgelesener Preis, sondern eine Rechnung, die zeigt, was die Zahlen bedeuten: Je tiefer die Quote, desto grösser der Anteil, den der Buchmacher für sich behält.
Die Auszahlungsquote ist die andere Seite derselben Zahl
Auszahlungsquote und Marge sind zwei Blicke auf einen Markt. Die Auszahlungsquote gibt an, welcher Anteil der Einsätze in Form von Gewinnen an die Spieler ausgeschüttet wird. Bei Sportwetten rechnet man sie, indem man die Kehrwerte der Quoten aller möglichen Ausgänge addiert und 1 durch diese Summe teilt; bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt das rund 90,91 %.
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Die Quote 1,95 auf beiden Seiten einer Zweiwegwette ergibt eine Ausschüttungsquote von etwa 97,5 % und eine Buchmachermarge von etwa 2,5 %; bei der Quote 1,80 auf beiden Seiten beträgt die Marge etwa 10 %.
Was heisst das für die eigene Rechnung? Bei einem Einsatz von CHF 100 auf einen Markt mit 5 % Marge wandern im statistischen Mittel rund CHF 5 in die Buchmachermarge, bevor das Ergebnis überhaupt feststeht. Bei 10 % Marge sind es CHF 10. Über zwanzig Wetten im Monat ist dieser Unterschied grösser als die meisten Gratiswetten, die man dafür bekommt.
Feste und variable Quoten sind zwei verschiedene Konstruktionen
Bei variablen Quoten, also beim Totalisator, setzen die Wettenden untereinander, und die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Bei staatlichen Anbietern liegt der Auszahlungsanteil unter 50 %, bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer eine feste Quote mit einer Totalisatorquote vergleicht, vergleicht zwei völlig unterschiedliche Produkte. Bei der festen Quote kauft man einen Preis, der bis zum Schluss gilt. Beim Totalisator kauft man einen Anteil an einem Topf, dessen Grösse und Verteilung man erst nach dem Rennen kennt.
Für die Praxis heisst das: Der Vergleich lohnt sich immer innerhalb der festen Quoten. Wer namentlich bei Pferderennen vergleicht, klärt zuerst, ob es sich um einen Totalisator handelt, und erst danach, ob die Quote gut ist.
Was man vorher festlegen sollte
Wer Quoten vergleicht, hat in der Regel schon eine Meinung zum Ausgang. Genau hier liegt eine Falle, die der Vergleich nicht schliesst: Eine bessere Quote ändert nichts am Verlustrisiko jeder Wette. Sie verschiebt nur die Grenze, an der ein Verlust entsteht. Wer mit einem Budget von CHF 50 im Monat arbeitet, merkt den Unterschied zwischen 90 % und 95 % Auszahlung erst nach vielen Wetten – dann aber deutlich. Ein Verlustlimit vor der ersten Wette zu setzen ist die einzige Massnahme, die diesen Unterschied nicht zu einem Selbstläufer zuungunsten des Wetters macht.
Die Schweizer Bewilligungslage begrenzt den Vergleich
Ein Quotenvergleich über zwei Anbieter wirkt auf den ersten Blick mager. Er ist das Ergebnis einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers.
Warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt – ein Unterschied, der in vielen Diskussionen untergeht. Eine Bewilligung besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains.
Schweizer Sportwetten sind für Personen ab 18 Jahren zugänglich. Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS), und pro Spielerin oder Spieler existiert ein einziges Konto mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Das klingt streng, ist aber der Grund, warum ein Schweizer Spielerkonto überhaupt eine Adresse und einen Namen hat.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann also ein Sporttip-Konto führen, aber kein Jouez-Sport-Konto. Der Quotenvergleich zwischen den beiden Anbietern ist damit für viele Leserinnen und Leser ein Vergleich mit nur einem zugänglichen Konto – die Quoten des anderen bleiben ein Nachschlagewerk.
Was in der Schweiz überhaupt angeboten werden darf
Nur Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder auf das Podest entscheidet – nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Esports tauchen schlicht nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert; es ist als Funktion jedes Veranstalters zu beschreiben.
Was ausländische Seiten in der Schweiz sind – und was nicht
Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat hier rechtlich keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Die Spielenden werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home und führt ein weiteres grosses Wettportal auf der Liste.
Ehrlich formuliert: Offshore heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und ausländische Gewinne sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von vornherein «die sichere Wahl».
Was Sportwetten in der Schweiz kosten können
Die Rechnung ist für die meisten Wettenden kurz. Wer im Jahr einige hundert Franken gewinnt, zahlt darauf nichts.
Der Steuerfreibetrag und die Verrechnungssteuer
Gewinne aus Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich, deshalb gilt hier «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.
Eine typische Wette liegt weit darunter. Auf einen Gewinn aus einer gewöhnlichen Sportwette fällt damit weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Für konkrete Fälle ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an – dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer vergleicht, vergleicht also nicht nur Quoten.
Wo das Geld hin- und hergeht
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen.
Ein Punkt, den man oft falsch hört: Die Schweiz hat kein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unbewilligte Wettseiten. Banken oder Kartensysteme blockieren solche Zahlungen nicht. Was blockiert wird, sind Domains, und das passiert auf DNS-Ebene.
Was die Bewilligung praktisch bedeutet
Wer bei Swisslos oder Loterie Romande spielt, spielt bei einem Veranstalter, dessen Spielbetrieb von der Gespa beaufsichtigt wird und dessen Reinertrag gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst (Art. 125 BGS). Wer bei einer ausländischen Seite spielt, spielt auf eigenen Regeln. Das ist keine Frage von Geschmack, sondern von dem, was einem passiert, wenn eine Wette strittig wird. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Adresse in der Schweiz und einen Weg. Bei einem anderen gibt es die Hausordnung.
Spielerschutz: die Limiten, die man selbst setzt
Die Schweiz schreibt keinen festen Einzahlungsdeckel vor. Die Limiten kommen von den Spielenden selbst – der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung gesetzlich erst nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Die 72 Stunden sind die strengere Praxis der Veranstalter, nicht die gesetzliche Frist. Wer eine Limite senkt, um sie zwei Tage später wieder hochzusetzen, merkt das erst nach drei Tagen – ein Detail, das in vielen Ratgebern fehlt.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Nach Art. 80–82 BGS können überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen ausgeschlossen werden, ebenso eine Selbstsperre; die Namen stehen in einem gemeinsamen Register der ausgeschlossenen Personen. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Wo der Schutz nicht hält
Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Den Schutz an Verkaufsstellen sollte man deshalb nicht als streng darstellen. Er ist es nicht. Die Online-Registrierung mit Identitätsprüfung ist das schärfere Instrument, und genau deshalb ist sie der Punkt, an dem viele vergleichende Leserinnen und Leser hängen bleiben.
Für alle, die glauben, das eigene Verhalten im Griff zu haben: Die Limite ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die man vorher und selbst festlegt. Alle anderen Zahlen setzt jemand anderes.
Wetten und Quoten: woher die Unterschiede kommen
Ein Quotenvergleich, der nur eine Sportart betrachtet, betrachtet zu wenig. Die Marge hängt davon ab, wie viele Ausgänge ein Markt hat und wie gut der Buchmacher sie einschätzen kann.
Zwei Ausgänge, drei Ausgänge, viele Ausgänge
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Je mehr Ausgänge, desto mehr Overround – nicht, weil der Buchmacher gieriger wäre, sondern weil mehr Ausgänge mehr Unsicherheit bedeuten.
Bei Märkten mit zwei Ausgängen ist die Marge oft kleiner als bei Märkten mit vielen Ausgängen. Das ist die praktisch nützlichste Erkenntnis eines Quotenvergleichs überhaupt: Der Vergleich lohnt sich zuerst dort, wo man ihn am wenigsten erwartet. Wer die Marge einer Handicap-Wette mit der Marge einer Kombiwette aus fünf Spielen vergleicht, vergleicht nicht dasselbe.
Umgekehrt gilt: Bei den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 90,91 % – ein klares Favoritenspiel. Bei der Quote 1,95 auf beiden Seiten sind es etwa 97,5 %, bei 1,80 auf beiden Seiten nur etwa 90 %. Der Ausschlag entsteht also innerhalb derselben Sportart und derselben Wette. Die Marge einer einzelnen Quote lässt sich deshalb nicht als «die Marge des Anbieters» verallgemeinern.
Wettarten und was sie aus der Quote machen
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Bei Jouez Sport beträgt der Mindesteinsatz online CHF 2 (in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2) und der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Bei Jouez Sport liegt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette bei CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000. Solche Zahlen nimmt man zur Kenntnis, weil sie die Grenze dessen markieren, was eine Quote überhaupt wert sein kann.
Wie der Gewinn gerechnet wird
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Diese Rundung ist keine Nebensache. Sie passiert am Ende, und sie passiert immer. Bei einem Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 1,85 wären das rechnerisch CHF 18,50 – bei anderen Beträgen bleibt ein Rest, der nicht ausbezahlt wird. Über viele Wetten summiert sich ein kleiner Betrag, der niemandem auffällt und der systematisch in eine Richtung wirkt. Wer Kombinationen spielt, sollte zudem wissen, dass die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist: Aus fünf Spielen mit je 1,85 wird rund 21,7. Die Kombination vervielfacht den Gewinn und sie vervielfacht die Marge, die in jedem einzelnen Faktor steckt.
Wenn ein Spiel nicht stattfindet
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die stille Rettung bei abgesagten Spielen. In einer Kombination mit fünf Voraussagen bleibt die Wette bestehen, aber nur mit vier echten Quoten – der Einsatz bleibt bis zum Ende des letzten verbliebenen Spiels gebunden.
Was auf dem Wettschein passiert, wenn es live wird
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen (Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid) kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist die unangenehmste Art, eine Wette zu verlieren, weil man sie gewonnen glaubt. Wer kurz nach einem Elfmeter noch schnell auf einen Ausgang setzt, den es bereits gibt, bekommt den Einsatz zurück und nicht mehr. Ein Preisvergleich hilft dagegen nicht. Ein Blick aufs Spiel schon.
Bei Swisslos gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Die Anbieter im Vergleich
Einordnung
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos / Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande / Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| AmunRa | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
| Boomerang Bet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
| Wettigo | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
| Rainbet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
| BassBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
| Pribet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
| Coolzino | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
| HighFlyBet | Nein | Keine Schweizer Bewilligung |
Die gewichtigste Spalte ist nicht die Quote, sondern die erste. Ein Unterschied von zwei Prozentpunkten in der Ausschüttung verschwindet neben der Frage, ob es überhaupt eine Schweizer Bewilligung gibt. Bei den ausländischen Anbietern fehlt genau diese Grundlage: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, die Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und ein Rechtsweg in der Schweiz existiert nicht. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und dann per DNS blockiert werden.
Die Einschränkung ist eine andere, als viele denken: Nicht der Vergleich schützt, sondern die Wahl des Anbieters. Wer bei einem ausländischen Anbieter mitspielt, hat keinen Schweizer Schutz. Das ist keine Warnung, sondern eine Tatsache.
Swisslos Sporttip: die einzige Bewilligung mit dem grössten Vertragsgebiet
Swisslos Sporttip ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Regelung zulässt. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS; die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Eine erste Teilnahme hat eine Vorbedingung, die viele übersehen: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Limiten sind das eigentliche Merkmal des Angebots. Wer CHF 9’999 pro Tag als Verlustlimite einträgt, hat formal das Maximum ausgeschöpft; wer CHF 200 einträgt, hat das Angebot für sich selbst gebaut. Die 72-Stunden-Frist beim Erhöhen ist die eingebaute Bremse, und sie funktioniert nur, wenn man sie kennt.
Beim Einsatz gibt es wenig Spielraum nach oben: CHF 1 Minimum für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Maximum für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Dazu kommen Funktionen, die den Vergleich mit anderen Seiten erst interessant machen: Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, online und live, aber nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung und ohne Garantie für jeden Markt. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und in spielentscheidenden Situationen kann die Wette mit Quote 1.00 gewertet werden.
Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Man sollte das nicht als Nachteil lesen – es ist der Versuch, korrelierte Ausgänge aus einer Kombination herauszuhalten –, aber es erklärt, warum manche naheliegende Kombination gar nicht erst zustande kommt.
Die Quoten werden durch Zusatzfunktionen ergänzt. Der Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Fünfzehn Voraussagen mit Quote 1.50 sind nicht der Alltag eines Gelegenheitswetters, und für die, die es tun, ist der Boost eine echte Erhöhung des Nettogewinns. Wer regelmässig Einzelwetten setzt, hat davon nichts.
Loterie Romande Jouez Sport: hohe Gewinngrenzen, tiefere Einsatzobergrenze
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die die interkantonale Regelung zulässt. Sie veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet beschränkt. Die Bewilligung umfasst ebenfalls eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.
Der Mindesteinsatz liegt online bei CHF 2, in Verkaufsstellen bei CHF 3, für Multiples bei CHF 2. Der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten beträgt CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 enthalten.
Auffällig sind die Gewinngrenzen: CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.
Wer im Tessin oder in der Deutschschweiz wohnt, kann ohnehin kein Jouez-Sport-Konto führen, und die Quoten der Loterie Romande bleiben für ihn ein Nachschlagewerk. Für alle anderen ist die Kombination aus tiefer Einsatzobergrenze und hoher Gewinngrenze die zentrale Eigenschaft: Sie begrenzt, wie viel man setzen kann, nicht, wie viel man gewinnen kann. CHF 500 Höchsteinsatz bei CHF 300’000 möglichem Gewinn ist ein Verhältnis, das die meisten ausländischen Seiten nicht anbieten – und wer mehr als CHF 500 auf eine Einzelwette setzen will, findet hier die Grenze und nicht die Quote.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Folgende Anbieter sind im Vergleich aufgeführt, weil sie in der Schweiz bekannt sind – nicht, weil sie eine Schweizer Bewilligung hätten. Keiner von ihnen hat eine; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Ein Verweis auf eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts, da diese in der Schweiz nicht anerkannt ist. Keiner dieser Anbieter ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Dieser Absatz gilt für alle Anbieter dieses Abschnitts und wird nicht für jeden einzeln wiederholt.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine ausländische Lizenz ist hier rechtlich nicht massgeblich (Art. 4 BGS); ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und dann per DNS blockiert werden.
Wer dort spielt, spielt unter der Hausordnung und nach dem Recht des Sitzlandes. Eine Schweizer Adresse, an die man sich bei einem strittigen Ausgang wenden könnte, gibt es nicht.
Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Lizenz besteht hier kein Anschluss an das Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg ist nicht vorhanden. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Unterschiede zu AmunRa lassen sich anhand der Bewilligungslage nicht ausmachen. Die Unterschiede lägen, wenn überhaupt, in den eigenen Bedingungen – und die liest man vor der ersten Wette, nicht danach.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die ganze Gruppe gilt: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.
Der Name klingt schweizerisch, ist es aber nicht. Wer einen Anbieter mit Schweizer Aufsicht sucht, wird hier nicht fündig – und das ist bei einem Anbieternamen, der an ein hiesiges Wortspiel erinnert, die wichtigste Information überhaupt.
Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Wie bei anderen Anbietern ohne Lizenz besteht hier kein Anschluss an das Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Domains können auf die Gespa-Sperrliste genommen werden.
Wer einen Anbieter unter Schweizer Aufsicht sucht, findet ihn bei einem der beiden bewilligten Veranstalter. Dort ist der Heimvorteil einer Klage nicht vorhanden, aber es gibt überhaupt einen Ort, an dem man sie einreichen könnte.
BassBet: ohne Schweizer Bewilligung
BassBet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Es gilt dieselbe Einordnung: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung über DNS.
Ein Unterschied zu den bewilligten Anbietern zeigt sich schon in der Struktur des Angebots: Bei den beiden Schweizer Veranstaltern ist die Limite Bestandteil der Teilnahmebedingungen; hier nicht. Wer eine Verlustlimite als Schutzmechanismus sucht, muss sie dort selbst in seine eigene Disziplin übersetzen.
Pribet: ohne Schweizer Bewilligung
Pribet gehört ebenfalls zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen Anbietern ohne Lizenz besteht hier kein Anschluss an das Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg fehlt. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für den Quotenvergleich heisst das: Die Quoten lassen sich nachschlagen, aber sie lassen sich nicht als besser oder schlechter als die der bewilligten Anbieter bewerten – es fehlt die Grundlage für jede verbindliche Aussage.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Es gilt auch hier: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.
Der Name weist eher auf ein Casino-Angebot hin als auf Sportwetten. Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten hat der Anbieter nicht, und das ist der einzige Punkt, der für den Vergleich zählt.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt. Auch hier gilt dieselbe Einordnung: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung (Art. 4 BGS), kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung über DNS.
Wer die Liste der ausländischen Anbieter liest, sollte sie als das lesen, was sie ist: eine Aufzählung von Seiten, auf die man in der Schweiz stösst. Eine Empfehlung ist sie nicht.
Was kostet es, Quoten zu vergleichen
Der Vergleich selbst ist kostenlos. Das Spielen nicht. Bei einer Ausschüttung von 90 % und einem Gesamtumsatz von CHF 1’000 verbleiben im statistischen Mittel rund CHF 100 bei den Buchmachern, bei 95 % Auszahlung etwa CHF 50. Die Spanne zwischen diesen beiden Zahlen ist der Betrag, den ein guter Vergleich überhaupt gewinnen kann.
Das ist eine Schätzung, keine Garantie. Sie ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter der Annahme, dass zu gleichen Teilen auf alle Ausgänge gesetzt wird – kein einzelner Wetter erlebt diesen Durchschnitt, weil sein Ergebnis von seinen eigenen Entscheidungen und vom Zufall abhängt.
Wer mit kleinem Budget arbeitet, sollte das einordnen. Bei einem monatlichen Umsatz von CHF 200 und 5 % Marge sind es rund CHF 10 im Monat, die im Mittel an die Buchmacher gehen, bei 10 % Marge rund CHF 20. Der Unterschied von CHF 10 pro Monat ist real, aber er ist kleiner als die meisten Gratiswetten, die man dafür angeboten bekommt. Ein Vergleich lohnt sich deshalb vor allem für die, die regelmässig und in grösserem Umfang setzen – nicht für die, die einmal im Monat CHF 20 auf ein Spiel setzen und dabei bleiben.
Die Kosten liegen also nicht im Vergleich, sondern im Spiel. Wer merkt, dass die Marge über viele Wetten ständig in dieselbe Richtung wirkt, hat genau das gesehen, was der Vergleich sichtbar machen soll.
Wie man eine Quotenänderung liest
Quoten ändern sich. Das ist keine Störung des Vergleichs, sondern sein Gegenstand. Die Bewegung entsteht meistens aus mehreren Richtungen gleichzeitig: Ein Ausgang wird plötzlich stärker nachgefragt, eine Mannschaft meldet einen verletzten Spieler, ein Markt ist neu und wird anfangs mit Skepsis bepreist. Wer die Bewegung mitverfolgt, sieht, wie der Markt die implizite Wahrscheinlichkeit anpasst – und wie der Overround dabei seine Form behält.
Für die Praxis ist der Umgang mit der Bewegung wichtiger als ihre Ursache. Feste Quoten gelten ab Wettabschluss und werden nachträglich nicht geändert. Der Preis, den man beim Abschluss sieht, ist der Preis, den man bekommt. Wer zwei Minuten zu spät abschliesst, bekommt den neuen Preis – oder gar keinen, wenn das Spiel schon entschieden ist.
Bei Sporttip-Livewetten kann eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, mit Quote 1.00 gewertet werden, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das steht in den Regeln des Veranstalters, nicht in der Quote selbst.
Quotenboosts bei Sporttip sind einmalig pro Wettenden und verfallen bei einem Cash-Out. Wer einen Boost nutzt und dann aussteigt, verliert ihn – ein Detail, das in der Beschreibung des Boosts selten steht, in den Bedingungen aber schon.
Ein Quotenvergleich für Schweizer Verhältnisse
Die Schweizer Lage macht den Quotenvergleich eng und ehrlich zugleich. Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete, eine gemeinsame Aufsicht durch die Gespa. Wer hier eine Liste mit zwanzig Buchmachern erwartet, wird enttäuscht; wer versteht, warum es so ist, kann mit den zwei Anbietern arbeiten, die es gibt. Die Quoten lassen sich lesen, die Marge lässt sich rechnen, die Limiten lassen sich setzen. Alles andere ist – bei den ausländischen Seiten – eine Frage dessen, was man bereit ist, an Schutz aufzugeben.
Ein Quotenvergleich macht den Markt transparent, weil die Marge nicht als Gebühr erscheint, sondern in die Quoten eingebaut ist. Sie lässt sich nicht wegverhandeln. Der einzige Ort, an dem sich etwas bewegen lässt, ist der Anbieter: zwei bewilligte Schweizer Veranstalter mit vollem Schutz, daneben ausländische Seiten ohne Bewilligung und ohne Schutz. Wer das vor dem ersten Wettschein weiss, hat den Vergleich bereits gewonnen.
Die Zahlen auf dieser Seite sind Momentaufnahmen. Quoten ändern sich laufend, Limiten können jederzeit angepasst werden, und wer eine Quote nachrechnen will, sollte die aktuellen Werte auf dem Wettschein prüfen. Ein Vergleich ist kein Zustand, sondern eine Bewegung.
Häufige Fragen zum Quotenvergleich
Wie lässt sich aus den Quoten eines Spiels die Marge eines Buchmachers berechnen?
Man nimmt die Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, zählt sie zusammen und teilt 1 durch diese Summe. Das ergibt die Auszahlungsquote des Marktes. Die Marge ist der Rest bis 100 %. Bei den Quoten 1,90 und 1,90 liegt die Ausschüttung bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %. Der Wert gilt für diesen einen Markt, nicht für den ganzen Anbieter.
Sind die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel unterschiedlich?
Das lässt sich pauschal nicht sagen, und die Frage lässt sich ohne konkrete Begegnung nicht beantworten. Beide Anbieter bewirtschaften ihre Quoten eigenständig. Der Vergleich lohnt sich ohnehin nur dort, wo man ein Konto führen kann – das Vertragsgebiet entscheidet. Wer im Tessin oder in der Deutschschweiz wohnt, kann Jouez Sport nicht direkt nutzen.
Was sagt der Overround über den Gewinn des Buchmachers aus?
Der Overround ist der Überschuss, der entsteht, weil die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben. Er zeigt den theoretischen Gewinn bei ausgeglichenem Buch, also wenn auf alle Ausgänge gleich viel gesetzt wird. Diese Balance existiert selten, deshalb ist der Overround eine Rechengrösse und keine Prognose.
Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?
Die implizite Wahrscheinlichkeit ist der Kehrwert der Quote. Die Quote 1,01 entspricht 99,01 %, die Quote 2,00 entspricht 50,00 % und die Quote 4,00 entspricht 25,00 %. Addiert man die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes, kommt mehr als 100 % heraus. Die Differenz zu 100 % ist der Overround, aus dem der Buchmacher seinen Ertrag zieht.
Warum ist die Auszahlung bei Märkten mit zwei Ausgängen höher als bei Märkten mit drei Ausgängen?
Typisch sind bei Buchmacher-Quoten etwa 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, etwa bei Tennis, und etwa 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa bei Fussball. Je mehr Ausgänge ein Markt hat, desto mehr Unsicherheit trägt der Buchmacher und desto grösser der Sicherheitspuffer in den Quoten. Bei Märkten mit zwei Ausgängen ist die Marge oft kleiner als bei Märkten mit vielen Ausgängen.
Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten trotz fehlendem Schweizer Schutz?
Nachschlagen kann man deren Quoten, und für die eigene Einschätzung des Marktes ist das nützlich. Der Vergleich endet aber dort, wo es um Durchsetzbarkeit geht: Wie bereits erläutert, haben ausländische Bewilligungen in der Schweiz keine Geltung, und ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt ebenso wie ein Rechtsweg. Wer das einkalkuliert, entscheidet bewusst. Wer es nicht weiss, entscheidet zufällig.
Quoten – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
