MMA-Wetten in der Schweiz prüfen: was die Gespa-Liste erlaubt und was eine Quote kostet

Updated Oktober 2026
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Ein achteckiger Käfig mit Maschenzaun steht in einer leeren Halle unter hellem Deckenlicht, auf der blauen Matte liegt ein zusammengefaltetes Handtuch.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Angaben der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und die Spielregeln sowie Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter geprüft.

Die UFC kämpft in einem Oktagon mit einem Durchmesser von 9,75 m, das statt Ringseilen von einem Maschendrahtzaun begrenzt wird.

Ein Kampfabend im MMA kann in wenigen Sekunden entschieden sein. Genau daran hängt alles, was auf dieser Seite steht. Wer in der Schweiz auf einen Kampf setzen will, trifft nicht auf einen offenen Markt mit zwanzig Anbietern, sondern auf zwei Veranstalter mit Bewilligung, eine geschlossene Liste erlaubter Wettarten und eine Handvoll Regeln, die vor der ersten Wette greifen. Daneben stehen die ausländischen Plattformen, die Schweizer Spielende täglich sehen: quotenstark, schnell, ohne Bewilligung und ohne jeden Schweizer Schutzweg.

Das ist keine Kleinigkeit, sondern der Kern der Sache. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten nur anbieten, wenn die Kampfsportart, der Wettbewerb und die Wettart auf der Liste der Gespa stehen. Ob ein bestimmter Kampf überhaupt setzbar ist, lässt sich also nicht aus dem Kalender ableiten, sondern nur aus dieser Liste. Alles Weitere folgt daraus: welche Quoten es gibt, wie viel der Veranstalter davon behält, wann ein Ausstieg aus einer laufenden Wette möglich ist und was passiert, wenn eine Wette wegen eines zu späten Klicks mit Quote 1.00 gewertet wird.

Wer das einmal durchdenkt, merkt schnell: das Angebot ist eng, aber es ist berechenbar. Ein ausländisches Konto ist weit und unberechenbar. Was auf dieser Seite steht, soll zu dieser Entscheidung die Zahlen liefern – nicht die Meinung, welcher Kämpfer gewinnt. Dazu taugt keine Prognose, und niemand kennt das Ergebnis eines Kampfes, bevor er gelaufen ist.

Was die Gespa-Liste zulässt und was sie ausschliesst

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, und es regelt in Art. 3 lit. c und e, dass Wetten auf Sport zu den Grossspielen gehören. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1.1.2021. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig – sie beaufsichtigt nur die Casinos, und wer das verwechselt, sucht seine Auskunft an der falschen Stelle.

Ein Paar Kampfsporthandschuhe liegt auf einer Holzbank neben einer Wasserflasche in einer ruhigen Umkleide, durch ein hohes Fenster fällt Tageslicht.
Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben im MMA nach den Unified Rules drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine dritte Bewilligung, die man nur gründlich genug suchen müsste. Wer eine Sportwette in der Schweiz anbieten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Konzession – Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche – entfaltet hierzulande keine Wirkung.

Der Katalog der erlaubten Wettarten

Der entscheidende Punkt für den Alltag liegt tiefer. Was überhaupt gesetzt werden darf, steht in einer geschlossenen Liste, die die Gespa führt: Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur setzbar, wenn sie auf der Liste stehen; Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann. Ranglistenwetten sind erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste führt keine Eck- und Kartenmärkte, und sie kennt keine Esport-Abteilung – wer nach E-Sport-Spielen sucht, sucht in der Schweiz vergeblich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Eine Holzbank steht vor dem Eingang einer Turnhalle am frühen Morgen, daneben lehnen zwei Fahrräder an einer Backsteinwand.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Daraus ergibt sich eine Reihenfolge, die man kennen sollte, bevor man sich über Quoten Gedanken macht: zuerst prüfen, ob die Sportart und der Wettbewerb auf der Liste stehen, dann, ob die gewünschte Wettart dort auftaucht, und erst dann lohnt ein Blick auf den Kampfabend selbst. Der umgekehrte Weg – vom Kampf zur Wette – führt regelmässig in eine Sackgasse.

Live, Wettarten und der Ausstieg aus einer Wette

Livewetten sind erlaubt, vor dem Kampf und währenddessen, sofern der Veranstalter die entsprechende Bewilligung hat. Das Geldspielgesetz beschränkt die Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Wer live auf einen Kampf setzt, wetet damit auf ein Ereignis, dessen Entscheid schneller fallen kann als der nächste Satz in dieser Zeile.

Einordnung Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos, Produkt Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel
Loterie Romande, Produkt Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Westschweizer Kantone
Betscore keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Betwinner keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
HornetBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Duelbits keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Der Cash-Out, der Ausstieg aus einer Wette vor dem Ausgang, ist gesetzlich nicht geregelt. Er bleibt die Sache jedes Veranstalters, und das heisst: die Bedingungen des jeweiligen Anbieters entscheiden, und sie können sich ändern. Bei Swisslos deckt Cash-Out Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten ab, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg. Eine Teilauszahlung gibt es nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, er hängt vom Stand des Sportereignisses ab, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jede Wette anbieten. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Beginnt die erste Wette mit dem Konto oder mit der Limite?

Wer bei Sporttip online mitspielen will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist der Moment, in dem die Schweiz für das Konto konkret wird – Swisslos, Produkt Sporttip, wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten setzen – für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage vereinbaren.

Diese Reihenfolge ist ungewöhnlich, wenn man sie gegen den Alltag auf ausländischen Plattformen hält. Dort beginnt alles mit dem Einzahlen und einer Bonusbedingung. Hier beginnt es mit einer Zahl, die man sich selbst setzt, bevor man den ersten Einsatz platziert. Wer sich über die 72 Stunden ärgert, hat den Mechanismus nicht zu Ende gedacht: sie sind der Grund, warum die Zahl nicht in einer Nacht nach einem verlorenen Kampf nach oben wandert.

Die Spielsperre und der Verzicht auf den Gewinn

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesetzlich geregelt ist die Spielsperre in Art. 80–82 BGS: erfasst werden überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, geführt in einem gemeinsamen Register. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).

Der Teil, den Betroffene am wenigsten auf dem Schirm haben, ist der teuerste. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Bei einem entschiedenen Kampf kann das eine Wette treffen, die bereits gewonnen war – der Gewinn verfällt mit dem Zugang. Das ist keine Härte gegen den Spielenden, sondern die einzige Regel, die eine Sperre wirksam macht; ohne sie wäre sie eine Empfehlung.

Ein Punkt, der die Schweiz differenzierter zeigt, als die Werbung behauptet: bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Alterskontrolle im Laden ist also nicht streng. Wer sich auf sie verlässt, verlässt sich auf nichts.

Was aus einem Kampfabend für den Kontoauszug folgt

Die Ultimate Fighting Championship wurde 1993 gegründet, die erste Veranstaltung fand am 12. November 1993 in Denver statt. Sitz der UFC ist Las Vegas in Nevada, Eigentümer ist die TKO Group Holdings. Für eine Sportwette ist das Beiwerk. Entscheidend ist, wie ein Kampf abläuft, weil fast jede Wettart an eine dieser Strukturen andockt.

Eine Runde dauert bei der UFC fünf Minuten, die Pause eine Minute. Ein normaler Kampf geht über drei Runden, ein Titelkampf über fünf. Ein Kampf kann durch Aufgabe des Gegners, Knockout, technischen Knockout, Kampfrichterentscheidung, Disqualifikation des Gegners oder Forfeit enden; auch ein Unentschieden ist möglich. Der Austragungsort ist ein Oktagon mit einem Durchmesser von 9,75 m, das statt Ringseilen von einem Maschendrahtzaun begrenzt wird.

Die UFC kennt neun Gewichtsklassen, vom Strohgewicht über Fliegen-, Bantam-, Feder-, Leicht-, Welter-, Mittel- und Halbschwergewicht bis zum Schwergewicht; die Super-Schwergewichtsklasse über 120 kg ist unbelegt. Ein Titelkampf im Halbschwergewicht und ein Vorrundenkampf im Fliegengewicht sind für den Wettenden nicht dasselbe Produkt: die Rundenzahl unterscheidet sich, die Wahrscheinlichkeit einer Punktentscheidung ebenfalls, und damit die Wettart, die man sinnvoll wählt.

Punktrichter, Rundengewinner und die drei Kärtchen

Bei einer Entscheidung nach Punkten vergeben im MMA nach den Unified Rules drei Kampfrichter pro Runde 10 Punkte an den Rundengewinner und 9 oder weniger an den Verlierer. Sieht ein Kampfrichter keinen Rundengewinner, darf er beiden Kämpfern 10 Punkte geben. Die Unified Rules of Mixed Martial Arts wurden vom New Jersey Athletic Control Board aufgestellt und werden von vielen US-Staaten und Veranstaltern akzeptiert.

Für die Punktwette ist die Zahl der Kärtchen die eigentliche Information. Ein Kampf, der über drei Runden geht und in dem ein Kämpfer alle drei Runden abgibt, erzeugt ein Ergebnis von 30:27 oder deutlicher – und damit den klaren Fall. Ein Kampf, der in einer späten Runde endet, während zwei Kärtchen bereits bei einem anderen Kämpfer liegen, ergibt ein Ergebnis, das auf dem Papier enger aussieht als der Kampf war. Wer auf Punktsieg wettet, wettet damit nicht nur auf den Ausgang, sondern auf die Bewertung durch drei Personen, die nach denselben Regeln zählen und trotzdem zu unterschiedlichen Kärtchen kommen können.

Die reguläre Spielzeit ist bei Sporttip übrigens enger definiert, als viele annehmen: sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Kampfsport taucht dieselbe Frage an anderer Stelle auf – ob eine Entscheidung nach Ablauf der angesetzten Runden oder eine Wertung am Grünen Tisch gilt.

Quoten, Marge und was eine Kampfwette real zurückzahlt

Eine Quote ist keine Prognose, sondern ein Preis. Sie sagt, was ein Einsatz einbringt, wenn die Wette gewinnt – nicht, wie wahrscheinlich dieser Fall ist. Genau diese Verwechslung hält sich in Wettkreisen am hartnäckigsten.

Nehmen wir ein einfaches illustratives Beispiel, keine zitierte Quote: einen Markt mit genau zwei Ausgängen, beide zu 1.90. Setzt man zweimal je CHF 1 – einmal auf jeden Ausgang –, gehen CHF 2 in den Markt, und der Gewinner erhält CHF 1.90 zurück. Die Differenz verteilt sich auf beide Seiten des Marktes und steht in keinem Wettprogramm. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei etwa 97,37 % der Einsätze, die über diesen Markt ausgezahlt werden. Die Marge – das, was der Veranstalter von jedem darauf gesetzten Franken behält – macht den Rest aus, also rund 2,63 %. Die beiden Zahlen sind dasselbe aus zwei Blickrichtungen und ergeben zusammen 100 %.

Diese Zahl gilt für genau dieses Beispiel: einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 und nichts sonst. Sie ist keine Aussage über Kampfmärkte im Allgemeinen. Ein Markt mit zwei Ausgängen trägt weniger Marge als ein Dreiwegemarkt, und ein Nebenmarkt – Rundenzahl, Siegart, Punktentscheidung – trägt mehr als der Sieger-Markt. Der praktische Schluss steht in der Reihenfolge, nicht in der Zahl: lieber zwei grosse Märkte mit enger Marge kombinieren als einen exotischen Markt mit weiter. Was tatsächlich verlangt wird, steht im Wettprogramm des jeweiligen Veranstalters neben den Quoten – und es lohnt der Blick, weil dieselbe Wette auf zwei Plattformen zwei unterschiedliche Preise hat.

Wie der Gewinn rechnerisch entsteht

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 50 auf eine Quote von 1.90 stehen CHF 95.00 als Rückzahlung, also ein Nettogewinn von CHF 45.00 – vor der Rundung auf 5 Rappen. Von dieser Rückzahlung geht nichts an den Schweizer Fiskus, solange der Freibetrag nicht erreicht ist.

Kombinationswetten sind bei Sporttip mit einer Mindestquote verbunden: der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Auch Quotenboosts und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und fallen bei einem Cash-Out weg. «Boost» ist an dieser Stelle korrekt: es ist eine Erhöhung des möglichen Nettogewinns eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz – und keine Erhöhung dessen, was man tatsächlich trifft.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein sauberer Umgang mit einem Regelbruch – und trotzdem eine Wette, die es dann nicht gespielt hat.

Wenn der Klick zu spät kommt

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.

Für einen Kampfabend ist das die wichtigste Einzelregel auf der ganzen Seite. Ein Kampf kann durch einen einzigen Treffer entschieden werden, und die Sekunden zwischen dem Treffer und dem Ende der Übertragung sind genau die Sekunden, in denen Betroffene auf einen verspäteten Abschluss hereinfallen. Quote 1.00 ist kein Betrug, sondern die Rückabwicklung einer Wette, die den Ausgang schon kannte. Wer live setzt, sollte die Bestätigung abwarten, bevor er den nächsten Kampf ins Auge fasst.

Der Vergleich der Veranstalter: Limiten, Wettarten, Auszahlung

Bei einem Vergleich geht es nicht um Gewinnchancen. Ein Veranstalter mit weicheren Quoten verliert langfristig mehr Geld seiner Spielenden als einer mit engen, und kein Marketingtrick ändert das. Verglichen werden deshalb Grössen, die im Voraus feststehen: die Mindest- und Höchsteinsätze, die Bandbreite der Wettarten, die Auszahlungsregeln und der Umstand, wie viel Schutz ein Konto bei einem Anbieter hat, wenn etwas schiefläuft.

Die Spannweite beginnt bereits beim Einsatz. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Betrag, der über der Grenze liegt, ist nicht heruntergesetzt, sondern ganz weg. Wer mit CHF 1’200 hantiert und die Grenze nicht kennt, bekommt keine Teilnahme.

Rechts ist der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ein anderer. Die beiden Schweizer Veranstalter unterstehen der Aufsicht der Gespa, das Geldspielgesetz regelt ihre Einsätze und Auszahlungen, und ihre Produkte sind Sporttip und Jouez Sport. Die ausländischen Plattformen stehen bei jedem Punkt daneben: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Dass ein Anbieter eine ausländische Konzession vorweist, ändert daran nichts (Art. 4 BGS).

Die Bewilligung schützt ausserdem nicht nur, sie bindet auch. Winnings und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen kennt die bewilligte Schweizer Sportwette nicht. Kredite an Spielende sind unzulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer sein Guthaben in einer Kryptowährung oder anonym abräumen will, findet diesen Weg bei keinem der beiden Schweizer Veranstalter – nicht, weil das Gesetz die Technik verbietet, sondern weil es die Auszahlung an den Namen bindet.

Was auf der Sperrliste steht und was daraus folgt

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Blockade trifft ausserdem nicht jeden: Sie hängt davon ab, welchen DNS-Server das Gerät fragt.

Es gibt in der Schweiz keine Sperrung von Zahlungen an ungen bewililligte Wettseiten. Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht – dieser Satz wird oft behauptet und ist falsch.

Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist ein Trugschlussrisiko und keine Beruhigung: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Fairplay-Schutz existiert nicht.

Was von einer Wette im Steuerjahr übrig bleibt

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind – bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn – einkommensteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gibt es hier keine kantonalen Einzelzahlen, sondern nur die Formel «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab; zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung.

Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb des Freibetrags. Auf dem Gewinn einer Kampfwette liegt dann keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht – wer sie behauptet, hat eine Regel aus einem anderen Land im Kopf. Ausländische Gewinne sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Diese Seite ersetzt keine Steuerauskunft; bei Fragen hilft eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Werbung, Boni und der Gratisguthaben-Punkt

Boni und Werbung sind in der Schweiz kein freier Markt. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer eine ausländische Plattform weiterempfiehlt, bewegt sich auf diesem Feld. Ein Verbot nach Tageszeit gibt es nicht.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonusbedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und die Zahl der Zustimmungen sagt, wie zurückhaltend dieses Feld bewirtschaftet wird.

Eine ehrliche Einordnung der ausländischen Angebote gehört hierher, und sie fällt nicht durchwegs gegen sie aus. Die Bewilligung sichert ein vollständiges Schutzpaket: Spielsperre im Register, Limitenpflicht vor der ersten Wette, Auszahlung auf den Kontonamen, Schweizer Rechtsweg. Dafür gibt es nur zwei Veranstalter, ein Wohnsitzerfordernis, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Wettarten und eine Kontoprüfung mit Ausweis. Ausländische Plattformen bieten mehr Märkte und mehr Sportarten, aber kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht; Gewinne sind zudem steuerlich nach kantonaler Praxis zu behandeln. Das eine ist nicht per se die sichere Wahl. Die Wahl ist eine Entscheidung zwischen eng und geschützt auf der einen und weit und ungeschützt auf der anderen Seite – und «weit und ungeschützt» ist keine Kleinigkeit, wenn einmal etwas schiefläuft.

Die zehn Veranstalter im Einzelnen

Zehn Anbieter, zwei Gruppen, ein Massstab. Swisslos und die Loterie Romande haben eine Schweizer Bewilligung; die übrigen acht haben keine, und ihre Namen stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Die Reihenfolge folgt der Aufstellung dieses Vergleichs und der Bewilligungslage.

Swisslos Sporttip: die Verlustlimite kommt vor dem ersten Kampf

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine solche für ein Grossspiel – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51 – unter Aufsicht der Gespa. Das Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf wohnt, bekommt kein Sporttip-Konto – nicht aus Ablehnung, sondern weil einer anderer Veranstalter zuständig ist.

Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Senken gilt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Dazu ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt auch in Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Einsatz beginnt bei CHF 1 und endet bei CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette, bei CHF 10’000 je Systemwette. Winnings und Guthaben gehen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Cash-Out deckt Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten ab, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiger Ausstieg; der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, er hängt vom Stand des Ereignisses ab, und Swisslos muss ihn nicht für jede Wette anbieten.

Was die Bewilligung hier sichtbar macht, ist keine Quote, sondern der Haussegen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ist der Rückgang ein Zeichen für weniger Interesse an Sportwetten oder nur für ein anderes Jahr – aus dem Betrag allein lässt sich das nicht sagen. Wer auf einen Verzicht auf Ausländer-Sperrlisten hofft, sollte einen zweiten Punkt prüfen: die Gespa erteilte 2025 nur 8 Zustimmungen für Gratisguthaben an Swisslos.

Das ist für die meisten Schweizer Wettenden die richtige Adresse – nicht die spannendste, aber die einzige mit geprüftem Rechtsweg, Sperrregister und einer Limite, die vor der ersten Wette wirkt. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, ist hier an der falschen Adresse, gleich wie gut die Quoten stehen.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, zwei Nummern weniger

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschutz, äh, in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist wiederum eine Bewilligung für ein Grossspiel – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51 – unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist auf Personen beschränkt, die in einem der sechs Kantone wohnhaft sind.

Die Aufteilung ist keine Konkurrenzsituation, sondern eine Gebietsordnung. Swisslos im Osten und Norden, Loterie Romande im Westen, und Tessin und Liechtenstein gehören zum Swisslos-Gebiet. Wer umzieht, wechselt die Plattform – und muss dort die Kontoeröffnung mit Ausweis und Adressprüfung neu durchlaufen. Die Netzgrösse unterscheidet die beiden Anbieter weniger, als das Zahlenspiel vermuten lässt: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sind ein Vertriebsnetz für Annahmestellen, nicht für Sportwetten-Limiten. Die Limitenpraxis der Loterie Romande folgt aus ihren eigenen Bedingungen und nicht aus den Zahlen von Swisslos; diese Seite übernimmt für die Westschweiz keinen Betrag, der dort nicht steht.

Wer im Wallis oder am Genfersee wohnt, hat in Jouez Sport denselben gesetzlichen Schutzrahmen wie im Rest der Schweiz: Verlustlimiten vor der ersten Wette, Spielsperre im schweizweiten Register, Auszahlung auf das eigene Konto und die Aufsicht durch die Gespa. Der Unterschied zwischen den beiden liegt in der Region, nicht in der Sicherheit. Wer sich für einen Vergleich entscheidet, sollte deshalb mit dem eigenen Wohnsitzkanton anfangen und mit der Quote erst danach.

Betscore: die Quote ohne den Schweizer Rückweg

Bei Betscore handelt es sich um einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Seine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und dann per DNS blockiert werden.

Was auf der anderen Seite steht, ist die Aussicht auf mehr Märkte und mehr Sportarten, als eine geschlossene Liste zulässt. Das ist real, und es ist der Grund, warum diese Anbieter überhaupt gesucht werden. Nur ist es der einzige Punkt ihres Angebots, der sich nicht abwählen lässt. Wer auf einer solchen Plattform gewinnt, hat trotzdem keinen Schweizer Anspruch auf Auszahlung; wer sie verliert, hat trotzdem keine Schweizer Schutzmöglichkeit.

Betwinner: das Konto ohne Adressprüfung

Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Seine gemeldete Bewilligung hat hierzulande keine Geltung (Art. 4 BGS), er ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Die fehlende Adressprüfung ist der eigentliche Unterschied zu einem Swisslos-Konto. Dort wird der Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; der Wohnort ist die Bedingung der Teilnahme. Hier fällt beides weg. Für einen Wettenden ist das kein Vorteil, sondern ein Merkmal: der Anbieter kennt seinen Kunden nicht, und wo kein Kunde ist, ist auch kein Ansprechpartner, wenn das Guthaben ausbleibt.

HornetBet: viele Märkte, keine Schweizer Aufsicht

HornetBet bietet Wetten ohne Schweizer Bewilligung an. Die gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS); keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer Aufnahme auf die Gespa-Sperrliste mit DNS-Blockade.

Was diese Plattform für einen erfahrenen Wettenden interessant macht, ist die Marktbreite, nicht die Sicherheit. Wer ohnehin nur auf grosse Märkte setzt und sich sicher ist, sie auf jeder Plattform zu finden, tauscht mit einem Konto hier im Grunde nur die Aufsicht gegen etwas Bequemlichkeit – ein Geschäft, das für den Anbieter spricht, nicht für den Kunden.

Fezbet: was auf dem Gewinn lastet, entscheidet sich später

Auch Fezbet führt Wetten ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung gilt in der Schweiz nicht; das Sperrregister erreicht das Konto nicht, und ein Schweizer Rechtsweg existiert nicht. Die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt nach einem Vorteil, ist aber nur die halbe Regel: die kantonale Praxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Bei einer grösseren Serie von Kampfwetten kann der Fiskus also deutlich später und deutlich vollständiger zugreifen als bei einer Schweizer Wette. Wer sein Konto wegen der Steuerfreiheit wählt, hat den falschen Teil der Regel gelesen.

22Bet: Live-Kampf ohne Sperrregister

22Bet bietet Kampfsportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung hat keine Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS), das Schweizer Sperrregister ist nicht angeschlossen, und Schweizer Rechtsschutz gibt es nicht. Die Domains können per DNS blockiert werden.

Der Live-Markt ist der Punkt, an dem sich die fehlende Sperrregister-Anbindung am stärksten auswirkt. Wer sich selbst gesperrt hat, ist bei einer Schweizer Plattform ausgeschlossen – hier nicht. Die Sperre gilt in der Schweiz, nicht über die Grenze. Wer die eigene Sperre als Schutzmassnahme nutzt, sollte das wissen, bevor er ein Alternativkonto sucht.

BetFury: das Krypto-Konto und die Auszahlungsregel

BetFury ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die bekannte Möglichkeit der Blockade über die Sperrliste.

Diese Plattform wird oft mit Krypto-Angeboten verbunden, und damit ist die entscheidende Regel erreicht: Die Schweizer Bewilligung bindet die Auszahlung an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Genau das ist die Schranke, die hier freundlich ignoriert wird. Der Kundenkreis, der diese Schranke umgehen muss, ist derselbe, für den Anonymität ein Argument ist – und Anonymität ist auf der anderen Seite der Grund, warum es für das Guthaben keinen Ansprechpartner gibt.

Duelbits: schnelle Auszahlung, langsamer Rechtsweg

Duelbits bietet Wetten ohne Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domains können auf die Sperrliste kommen.

Schnelle Auszahlungen sind kein Ersatz für eine Bewilligung. Eine Auszahlung kann heute um 2 Uhr morgens erfolgen und morgen blockiert sein, und dann steht ein Wettender vor einem Support-Formular statt vor einer Aufsicht. Die Gespa kann eine Domain innerhalb von Stunden melden und über den DNS blockieren – der Teil des Angebots, der Nutzern am liebsten ist, hat die kürzeste Halbwertszeit.

bet-at-home: der Name auf der Sperrliste

bet-at-home bietet Wetten ohne Schweizer Bewilligung an. Die gemeldete Bewilligung gilt in der Schweiz nicht, das Sperrregister erreicht das Konto nicht, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Der Name taucht in der Diskussion um die Sperrliste auf: Die Gespa nennt bet-at-home im Zusammenhang mit Domain-Hopping.

Das ist die informativste Einzelheit in dieser Gruppe. Ein Anbieter, der auf der Sperrliste steht, kann von einer Schweizer Internetverbindung aus unerreichbar werden, ohne dass der Betroffene sein Konto oder seine Wette verliert. Der Weg zu einer Wette führt dann über eine andere Adresse – und über eine Entscheidung, die man bewusst treffen sollte.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann man in der Schweiz auf MMA wetten?

Bei den beiden Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet voraus. Weiter sind Wetten auf Kampfsport nur sichtbar, wenn die Sportart, der Wettbewerb und die Wettart auf der Liste der Gespa stehen – und die Fassung dieser Liste ist die Fassung vom 10.09.2026.

Sind Wetten auf MMA in der Schweiz verboten oder nur eingeschränkt?

Sie sind zulässig, aber nur innerhalb des bewilligten Rahmens. Das Gesetz lässt Sportwetten zu, wenn der Veranstalter eine Bewilligung nach BGS hält und der Katalog der Gespa die Sportart, den Wettbewerb und die Wettart enthält. Nicht erlaubt sind Eck- und Kartenmärkte, Trainingsläufe, nicht gelistete Qualifikationsrunden, nicht gelistete Frauenwettbewerbe und Esport. Angebote ohne Schweizer Bewilligung sind illegal.

Wie lässt sich prüfen, ob ein Kampf und die gewünschte Wettart in der Gespa-Liste stehen?

Die Liste der Gespa führt Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in ihrer jeweils gültigen Fassung; im Wettprogramm des Veranstalters erscheint nur, was darin enthalten ist. Die Prüfung erfolgt also in zwei Schritten: zuerst gegen die Liste, dann gegen das Wettprogramm. Fehlt ein Kampf dort, hilft kein Nachfragen an der Kasse.

Was ist von Anbietern zu halten, die Wetten auf MMA mit Bitcoin ohne Schweizer Bewilligung anbieten?

Diese verfügen über keine in der Schweiz gültige Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und per DNS blockiert werden. Ausserdem zahlen bewilligte Schweizer Veranstalter nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers aus.

Wie wird aus Einsatz und Quote der Gewinn einer Kampfwette berechnet, und was ist die Marge?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; bei Sporttip wird das Ergebnis auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge ist der Teil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken behält – bei zwei Ausgängen zu je 1.90 macht sie rund 2,63 % des Marktes aus.

Welche Verlustlimiten gelten vor der ersten Wette, und wann endet eine freiwillige Spielsperre?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 – unter 21 Jahren CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»