Sportwetten Aktionen 2026 – zwei Veranstalter, ein schmaler Aktionsmarkt
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer aus Deutschland, Österreich oder von einem Offshore-Anbieter auf die Schweizer Situation blickt, reibt sich die Augen. Kein Willkommensbonus über CHF 100, keine Freiwette über CHF 50, kein «risikofreier Tipp» in der Werbung, kein Gutscheincode auf einer Plakatwand. Der Markt für Sportwetten-Aktionen in der Schweiz ist kein Markt. Er ist eine Nische in einem Markt, der selbst eine Nische ist.
Der Grund dafür steht in einem Gesetz, nicht in einer Marketingentscheidung. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und das Gesetz lässt für Lotterien und Sportwetten genau zwei Veranstalter zu. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Mehr gibt es nicht, weil es nicht mehr geben darf.
Das ist der Satz, an dem alles andere hängt. Wenn zwei Anbieter einen ganzen Landesmarkt unter sich aufteilen, brauchen sie keine Neukunden mit Bonusgeld zu ködern. Sie brauchen überhaupt keine Neukunden. Was hier Aktion heisst, ist kein Wettbewerbsinstrument, sondern ein Zubrot für ein Publikum, das ohnehin schon spielt.
Dazu kommt die zweite Sperre, die das Angebot klein hält. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt für kostenlose Spiele oder kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. 32 Bewilligungen für ein ganzes Land, ein ganzes Jahr, beide Veranstalter zusammen, alle Aktionen eingerechnet.
Zum Vergleich: Ein einzelner deutscher Buchmacher bringt in einem Quartal mehr Werbemassnahmen unter als beide Schweizer Veranstalter in zwölf Monaten. Und das ist keine Kritik an den Schweizern, sondern die logische Folge eines Marktes, in dem der Kunde keine Alternative hat, zu der er abwandern könnte.
Was eine Aktion aus einer Wette macht
Eine Sportwette ist eine Wette auf ein Sportereignis. Die Quote gibt an, wie viel ein Einsatz bei einem Treffer zurückbringt. Bei einer Quote von 2.00 zahlt jeder eingesetzte Franken zwei Franken zurück, bei 2.10 entsprechend 2.10 Franken; der Nettogewinn ist der Einsatz mal Quote minus eins, also bei 2.00 ein Franken pro Franken Einsatz. Eine Aktion ist jede Abweichung von diesem Standard zugunsten des Wettenden. In der Schweiz gibt es davon im Wesentlichen vier Formen.

Ein Quotenboost erhöht die Quote für ein bestimmtes Ereignis. Bei Sporttip gilt er nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage, und nur einmal pro Wettendem. Wer vor der Auszahlung cash-out, verliert den Boost.
Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Auch hier: online, einmalig, in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Der Kombiboost ist ein Bonus auf den Nettogewinn einer Kombinationswette, gestaffelt nach der Anzahl der Voraussagen. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50.
Spielguthaben ist ein Betrag, der dem Spielerkonto gutgeschrieben wird, meist aus einer Verlosung oder einem Code. Es ist das, was der Markt gemeinhin «Freiwette» oder «Gratiswette» nennt, und es ist der Punkt, an dem die Schweizer Aktion am deutlichsten von der ausländischen abweicht: Das Guthaben lässt sich nicht auszahlen.
Was alle vier Formen teilen, ist eine Bedingung, die den versprochenen Wert wieder zusammenstreicht. Bei den Boosts ist es die einmalige Nutzung und der Verfall bei Cash-Out. Beim Kombiboost ist es die Anzahl der Voraussagen, die den Prozentsatz steuert. Beim Guthaben ist es die fehlende Auszahlbarkeit. Wer eine Aktion bewertet, bewertet diese Bedingung, nicht die Prozentzahl auf dem Banner.
Warum der Aktionsmarkt in der Schweiz eng bleibt
Ein Blick auf die Umsatzlogik erklärt die Zurückhaltung besser als jede Regulatorik. Beide Veranstalter sind Genossenschaften beziehungsweise kantonale Gesellschaften, deren Reinertrag einem gemeinnützigen Zweck zufliesst. Ein Bonus, der einen Franken kostet, ist in dieser Rechnung kein Marketingbudget, sondern ein Loch im gemeinnützigen Ertrag, das die Kantone erklären müssen.
Der sechsunddreissigste Zustimmungsantrag einer Saison ist deshalb kein Routinevorgang. Die Aufsicht prüft, ob ein Gratisspiel dem Gemeinwohl dient oder nur den Umsatz verschiebt, und die Zahl 32 für 2025 zeigt, wie zurückhaltend beide Seiten mit diesem Instrument umgehen. Wer eine Aktion sucht, sucht etwas, das in der Schweiz bewusst selten ist.
Die Alternative, die einem Schweizer Wettenden tatsächlich begegnet, ist der ausländische Anbieter. Da diese Marken meist weder an das Sperrregister angeschlossen sind noch einem Schweizer Rechtsweg unterliegen, können ihre Domains auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Das ist ein aktives Instrument: Am Ende des Jahres 2025 umfasste diese Liste bereits 671 Domains.
Die Rechtslage: Aktionen brauchen vorherige Zustimmung
Die Rechtslage ist in der Schweiz der stärkste Filter für Aktionen. Sie bestimmt nicht nur, was erlaubt ist, sondern ob eine Aktion überhaupt stattfinden kann.

Ein Gesetz, zwei Veranstalter
Art. 3 lit. c und e BGS ordnet die Online-Sportwette dem Grossspiel zu; Art. 21 bis 25 BGS verknüpfen eine Bewilligung mit dem Veranstalter einerseits und dem einzelnen Spiel andererseits. Beide Bewilligungen braucht es, und beide gelten nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihr Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Wer mehr über den organisatorischen Hintergrund lesen will, findet ihn im Abschnitt zu den beiden Veranstaltern.
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.
Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Es ist nicht die ESBK, die nur die Casinos überwacht. Der Reinertrag fliesst nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Der Vertragsgebiet-Trick, den niemand erklärt
Wer eine Aktion nutzen will, muss zuerst wissen, ob er sie nutzen darf. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Für ein Online-Konto braucht es nach Art. 47 Abs. 3 VGS einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen im Gebiet des Veranstalters.
Die praktische Folge ist härter, als sie klingt. Ein Genfer kann den Swisslos-Kombiboost nicht nutzen. Ein Zürcher kann an der Aktion in den Westschweizer Eishockeystadien nicht teilnehmen, und zwar nicht, weil es ihm verboten wäre, sondern weil er kein Konto erhält. Der Wohnsitz entscheidet vor jeder Quote, welche Aktion einem überhaupt offensteht.
Für einen Aktionsvergleich heisst das: Zwei Spalten sind nur dann relevant, wenn man in einem Gebiet wohnt, das an beide grenzt. Für alle anderen ist die eigene Spalte die einzige, die zählt.
Die geschlossene Liste der Sportarten und Märkte
Was überhaupt bewettet werden darf, ist keine Wahl des Veranstalters. Die Gespa führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Zugelassen sind ausschliesslich Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows sind nicht erlaubt.
Die Liste regelt im Detail: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranking-Wetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Corner- und Kartenmärkte fehlen ganz, und E-Sport kommt in der Liste nicht vor. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS gesperrt.
Live-Wetten sind erlaubt, Prematch und Live, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters.
Diese Liste ist der zweite Grund für das dünne Aktionsangebot. Eine Aktion braucht einen Markt, auf dem sie stattfinden kann. Wo nur eine Handvoll Sportarten und Wettarten zugelassen sind, gibt es auch nur eine Handvoll Anlässe für einen Boost.
Wenn die Aktion auf die Limiten trifft
Wer eine Aktion nutzt, nutzt sie in einem Konto, das bereits Regeln hat. Diese Regeln sind älter als jede Aktion und binden sie.
Verlustlimiten werden vor der Aktion gesetzt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das BGS legt in Art. 87 VGS fest, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen muss. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Eine feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht; die 72 Stunden sind die Praxis beider Veranstalter, während das Gesetz 24 Stunden für die Erhöhung vorsieht.
Für eine Aktion ist die Reihenfolge entscheidend. Die Limite steht, bevor der erste Bonus lockt. Wer sie später anheben will, wartet 72 Stunden – lang genug, dass die meisten Aktionen derweil abgelaufen sind. Eine an einen Aktionstag gebundene Gratisguthaben-Verteilung ist damit für jemanden, der seine Limite gerade erst hochgesetzt hat, praktisch nicht erreichbar.
Die Spielsperre als hinterste Instanz
Art. 80 bis 82 BGS regeln den Ausschluss überschuldeter oder spielsuchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre. Die Sperre wird in einem gesamtschweizerischen Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Sperre landet im Register. Wer gesperrt ist, kann keine Aktion nutzen, und Ausgeschlossene haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Wo der Schutz an den Verkaufsstellen endet
Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Quote ist kein Ausreisser, sondern der Befund. Wer sich auf die Kontrolle am Kiosk verlässt, verlässt sich auf eine Person, nicht auf ein System.
Online ist die Hürde höher. Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Aktionen hängen also an einem verifizierten Konto – das ist unbequem und genau der Punkt.
Die Aktionen im Einzelnen: Boosts, Guthaben, Freispiele
Der Schweizer Aktionsmarkt kennt drei praktische Kategorien: Boosts auf bestehende Wetten, Spielguthaben aus Codes und Verlosungen sowie Gratisspiele in der Lotterie, die gesondert bewilligt werden müssen. Eine klassische Neukundenprämie, wie sie ausländische Anbieter bewerben, existiert nicht.
Der Kombiboost und seine Staffelung
Der Kombiboost ist die einzige regelmässig verfügbare Sportwetten-Aktion des Landes. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung ist der eigentliche Inhalt der Aktion, und sie ist so gebaut, dass die höchste Prozentzahl an die unwahrscheinlichste Bedingung geknüpft ist. Das lohnt eine eigene Rechnung im Abschnitt zum Kombiboost.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Cash-Out selbst ist bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Die Kombination ist bemerkenswert unangenehm für den ungeduldigen Wettenden. Wer eine Wette mit Boost platziert, kann sie absichern – und verliert dabei genau das, wofür er sich für diese Wette entschieden hat. Der Boost belohnt das Durchhalten, nicht die Wette.
Die Aktion in den Eishockeystadien
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot Nutzern für die Eingabe eines Codes aus den National-League-Stadien im verifizierten Konto CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Die Aktion ist ein Musterbeispiel für die Schweizer Bauart. Sie ist an einen Ort gebunden, an ein Zeitfenster und an ein verifiziertes Konto. Der Wert beträgt CHF 10, die Auflage 7’000 Stück. Bei einer National-League-Saison mit ausverkauften Hallen ist das eine begrenzte, aber keine winzige Menge.
Der entscheidende Satz steht in den Bedingungen, nicht im Stadion: nicht auszahlbar. Ein gewonnenes Guthaben bleibt im Spielerkonto und wird zu Spielkapital. Erst ein Gewinn daraus lässt sich nach den allgemeinen Auszahlungsregeln auf ein Konto leiten.
Wann Aktionen stattfinden – und wann nicht
Die Westschweizer Aktion verteilte ihre Codes an 7 Tagen in knapp drei Monaten. Das ist kein Dauerangebot, sondern ein Terminkalender. Wer an einem der sieben Tage nicht im Stadion war, hatte keinen Code und damit keinen Anspruch.
Bei Swisslos ist die Bindung eine andere: Die Boosts hängen am Online-Kanal. Der Kombiboost, die Quotenboosts und die Profitboosts gelten ausschliesslich online. Wer am Kiosk spielt, sieht den grösseren Teil des Aktionsangebots nie.
Für den Leser heisst das: Eine Schweizer Sportwetten-Aktion hat immer ein Datum oder einen Ort, an dem sie endet. Es gibt keinen Bonus, der einfach auf einen zu wartet.
Was eine Gratiswette wert ist, wenn sie nicht auszahlbar ist
Gratisspielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar. Das steht in den Bedingungen beider Veranstalter und folgt aus Art. 75 Abs. 2 BGS, der kostenloses Guthaben an die Zustimmung der Aufsicht bindet. Wer den Wert einer solchen Aktion einschätzen will, muss deshalb auf den Gewinn schauen, nicht auf das Guthaben.
Bei Swisslos wird Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein aufgeladen, mindestens CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Ausgezahlt wird anders, als es eingezahlt wurde. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Auszahlung ausgenommen.
Der dritte Auszahlungsvorgang im Jahr ist damit der einzige Posten auf dieser Seite, der einen Franken kostet, wenn man den Kontostand bewegen will. Bei einem Gratisguthaben von CHF 10, aus dem ein Gewinn von CHF 30 entsteht, ist die Gebühr nicht der Rede wert. Bei einem grösseren Kontostand, der in mehreren Tranchen abgeräumt wird, sieht es anders aus. Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 möglich. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist ebenfalls nicht auszahlbar. Die eine Obergrenze liegt bei CHF 10’000, die andere bei CHF 9’999 – ein Franken Differenz, aber eine echte Konsequenz: Wer bei Swisslos auf CHF 9’999 steht, kann nicht nachladen, weil die Bedingung des Nichtüberschreitens dann nicht mehr erfüllt ist.
Was der Kombiboost rechnet – und was er verschweigt
Die Staffelung des Kombiboosts lädt zu einer Überschlagsrechnung ein, und die Rechnung ist der eigentliche Grund, warum die Aktion weniger grosszügig ist, als vier Prozentzahlen vermuten lassen. Der Bonus liegt auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Einsatz, und er verlangt Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50.
Nehmen wir einen Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten und beträgt 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 = 9’792. Ein Gewinn von CHF 10 × 9’792 = CHF 97.92 bedeutet einen Nettogewinn von CHF 87.92. Der Boost von 5 % bei vier Voraussagen liegt auf dem Nettogewinn und macht daraus CHF 4.40; die Auszahlung steigt von CHF 97.92 auf CHF 102.32. Der Zusatz entspricht hier rund 5 % des Nettogewinns und rund 4,4 % des Einsatzes.
Der Sprung bei fünfzehn Voraussagen liest sich auf dem Papier nach Verdopplung, und rechnerisch ist er das auch: Fünfzehn Voraussagen mit einer Quote von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 437.89. Aus CHF 10 Einsatz werden CHF 4’378.90 brutto, CHF 4’368.90 netto, und der 100-prozentige Boost verdoppelt den Nettogewinn auf CHF 4’368.90, was eine Auszahlung von CHF 8’737.80 ergibt.
Zwischen diesen beiden Enden liegt der ganze Charakter der Aktion. Eine Quote von 1.50 entspricht einer impliziten Trefferwahrscheinlichkeit von rund zwei Dritteln. Fünfzehn solcher Voraussagen hintereinander zu treffen, hat eine Wahrscheinlichkeit von etwa 0,24 % – rund eine Serie in 420 Versuchen. Der Prozentsatz wächst linear mit der Anzahl der Voraussagen, die Trefferwahrscheinlichkeit fällt exponentiell. Der 100-Prozent-Bonus ist kein Geschenk, sondern eine Bezahlung für ein Ereignis, das die meisten Wettenden nie erleben.
Für den Normalfall bleibt ein Zusatz im einstelligen Frankenbereich, der an sechs richtige Voraussagen mehr gebunden ist als an das eigene Können. Wer den Kombiboost wegen der Staffelung spielt und die Anzahl der Voraussagen daran anpasst, dreht die Logik um: Er erhöht das Risiko, um einen Prozentwert zu gewinnen, der auf einem immer unwahrscheinlicheren Nettogewinn sitzt.
Die Rechnung ist eine Schätzung unter der Annahme, dass nur der Nettogewinn der Kombination dem Boost unterliegt und alle Ansätze so gesetzt werden, wie hier unterstellt. Sie sagt nichts darüber, ob eine Wette trifft – nur darüber, was ein Treffer unter den genannten Bedingungen zurückbringt.
Die Kosten einer Aktionswette
Ein Bonus ist nie gratis, und die Kosten eines Boosts laufen in zwei Buchungen zusammen. Die erste ist die Bedingung: Die vier oder fünfzehn Voraussagen sind nicht gewählt, weil man sie für wahrscheinlich hält, sondern weil die Staffelung sie verlangt. Die zweite ist die Marge, die in jeder Quote steckt. Der Quotenschlüssel einer Wette gibt an, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt zurückzahlt; die Marge ist die Differenz zu 100 %. Jede zusätzliche Voraussage multipliziert nicht nur den möglichen Gewinn, sondern auch die Zahl der Margen, die über sie hinweg bezahlt werden.
Deshalb ist der Vergleich mit einem ausländischen Neukundenbonus so schief, wie er nur sein kann. Dort kauft ein Anbieter Aufmerksamkeit mit einer Prämie, die an eine Umsatzauflage geknüpft ist. Hier bezuschusst ein Veranstalter eine Wette, die der Spielende ohnehin hätte getätigt. Das eine zielt auf das Konto des Neukunden, das andere kennt keinen Neukunden.
Wer die Mathematik trotzdem reizt, findet im Abschnitt zum Kombiboost die einzige Zahl, die wirklich zählt: den Zusatz pro Wette nach dem eigenen Einsatz. Er bewegt sich bei realistisch gespielten Quoten im Bereich der Portokasse und nicht im Bereich der Verkaufsargumente.
Die Aktionen der beiden Veranstalter im Vergleich
Swisslos setzt auf Rechenlogik, die Loterie Romande auf Fläche. Ein direkter Vergleich ist nur dort sinnvoll, wo beide dieselbe Dimension berühren – und er zeigt, wie wenig sich die beiden trotz verschiedener Aktionsformen unterscheiden.
| Bereich | Swisslos (Sporttip) | Loterie Romande (Jouez Sport) |
|---|---|---|
| Veranstalter | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Aktionstyp | Kombiboost, Quotenboost, Profitboosts | Spielguthaben aus Codes, 7’000 Stück |
| Bedingung des Aktionswerts | Bonus auf den Nettogewinn, ab vier Voraussagen mit Quote ≥ 1.50 | CHF 10, nicht auszahlbar, 30 Tage gültig |
| Guthaben aus Aktion | Ja, nicht auszahlbar | Ja, nicht auszahlbar |
| Einzahlungen im Konto | CHF 10’000 pro 30 Tage, Aufladen bis Wallet-Stand CHF 9’999 | CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet höchstens CHF 10’000 |
| Auszahlung von Gewinnen | 2× gratis innert 365 Tagen, danach 3 % Kommission, 5 bis 10 Arbeitstage | Bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die IBAN |
| Einsatzgrenzen je Wette | CHF 1 bis CHF 1’000, Systemwette bis CHF 10’000 | — |
Die Tabelle zeigt eine Struktur, die sich gleicht, obwohl die Aktionsformen verschieden aussehen. Beide binden den Aktionswert an eine Bedingung, die ihn zusammenschneidet: bei Swisslos die steigende Anzahl Voraussagen, bei der Loterie Romande die gesperrte Auszahlung. Und beide fahren dieselbe Kontologik – Limiten, die im Wesentlichen identisch sind, mit einem Franken Unterschied bei der Wallet-Obergrenze.
Die Zeile mit dem Gedankenstrich ist kein Zufall. Für die Loterie Romande sind keine entsprechenden Angaben vorhanden, weil sie ihre Bedingungen weniger granular veröffentlicht. Wer dort spielt, liest die Einsatzgrenzen in den eigenen Bedingungen nach; sie sind online im Kontobereich einsehbar, sobald die Wette erfasst ist.
Die geprüften Veranstalter und ihre Aktionen
Die Übersicht führt die beiden Schweizer Veranstalter und die ausländischen Anbieter, die Schweizer Wettenden begegnen. Bei den ausländischen Anbietern ist vermerkt, dass sie ohne Schweizer Bewilligung auftreten; sie werden nach denselben Kriterien eingeordnet, aber nie mit den beiden Veranstaltern zu einer Gruppe verschmolzen.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter, der den Aktionsmarkt definiert
Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhalten nach Art. 47 Abs. 3 VGS nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis mit Wohnsitz im Vertragsgebiet.
Das Aktionsangebot ist das breiteste des Landes. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen zu einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses. Beide sind pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Fazit: Der Sporttip-Aktionsmarkt ist ein Boost-Markt, und seine Grenze verläuft genau dort, wo die Staffelung beginnt. Die vier Voraussagen mit je 1.50 sind die einzige Stufe, auf der ein normaler Wettender realistisch landet, und dort beträgt der Zusatz auf einen Nettogewinn von rund CHF 88 ganze CHF 4.40. Alles darüber ist eine Wette auf eine Serie, nicht auf einen Bonus.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter, dessen Aktion im Stadion beginnt
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51), unter Aufsicht der Gespa.
Das Aktionsangebot ist an den Anlass gebunden. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot Spielern bei Code-Eingabe im verifizierten Konto CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Auf der Kontoseite gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Fazit: Die Westschweizer Aktion kauft Reichweite statt Rechenkunst. Sie erreicht Leute dort, wo sie ohnehin schon sind, und belohnt sie mit einem Betrag, der sich im Stadion an einem Abend ausgeben lässt. Der Haken ist derselbe wie überall in diesem Markt: Aus CHF 10 wird nur dann echtes Geld, wenn daraus ein Gewinn entsteht und dieser den Weg auf ein Konto findet.
BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spieler bedeutet dies, dass keinerlei Schutz durch das hiesige Geldspielgesetz (BGS) besteht. Rechtliche Schritte sind praktisch ausgeschlossen, und der Zugang kann jederzeit per DNS-Sperre unterbunden werden. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen.
Fazit: Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung an Aktionen auslobt, steht ausserhalb jeder Schweizer Aufsicht – und ausserhalb des Werkzeugkastens, mit dem ein Schweizer Wettender einen Streit austragen könnte.
MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da das Unternehmen nicht im hiesigen Sperrregister geführt wird und keinen Schweizer Rechtsweg bietet, ist der Zugang für Schweizer Kunden riskant. Die Domains landen regelmässig auf der Gespa-Sperrliste, da hier kein Schutz nach Art. 4 BGS greift.
Fazit: Eine Aktion ist immer nur so viel wert wie die Instanz, die im Zweifel über sie entscheidet. Hier ist diese Instanz keine Schweizer.
20Bet: ohne Schweizer Bewilligung
20Bet besitzt keine Schweizer Lizenz. Wer hier wettet, setzt sich den Risiken ausländischer Anbieter aus, da keine Einbindung in den Schweizer Verbraucherschutz erfolgt und auch kein inländischer Rechtsweg offensteht. Die Sperrliste der Gespa bleibt das primäre Durchsetzungsmittel.
Fazit: Wer die Schweizer Limitenlogik gewohnt ist, wird bei einem ausländischen Anbieter keine vergleichbare Bindung finden – und keine Stelle, die sie durchsetzt.
HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet operiert ohne die erforderliche Schweizer Bewilligung. Der Schutz durch die Gespa oder den Schweizer Rechtsweg greift hier nicht, was für Spieler bei Streitigkeiten ein erhebliches Risiko darstellt. Der Anbieter führt keine Schweizer Lizenz.
Fazit: Die Sperrliste ist kein theoretisches Instrument. Sie umfasste am Ende des Jahres 2025 insgesamt 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt.
Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla bietet seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung an. Das bedeutet insbesondere, dass keine Konformität mit dem hiesigen Geldspielgesetz gegeben ist und Nutzer keinerlei Ansprüche bei inländischen Behörden geltend machen können. Der Anbieter unterliegt nicht der Schweizer Aufsicht.
Fazit: Die Aktionen, die hier beworben werden, gehören einem anderen Markt mit anderen Regeln.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Da eine entsprechende Zulassung fehlt, ist der Anbieter für Schweizer Nutzer nicht empfehlenswert, da rechtlicher Schutz bei Auszahlungs- oder Kontoproblemen komplett fehlt.
Fazit: Wer dort spielt, gewinnt keine Schweizer Rechtssicherheit dazu, sondern verliert sie.
AmunRa: ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die allgemeinen Risiken für unbewilligte Anbieter, da kein Schutz nach BGS besteht. Die Domains werden bei einer Aufnahme in die Sperrliste der Gespa regelmässig blockiert, um den Schweizer Markt zu schützen.
Fazit: Die Steuerfrage kommt bei ausländischen Anbietern hinzu: Gewinne sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet agiert ohne Schweizer Bewilligung. Da keine inländische Lizenz vorliegt, können Schweizer Kunden bei Konflikten nicht auf den Schweizer Rechtsweg zurückgreifen. Die Gespa überwacht den Markt aktiv und sperrt Anbieter ohne Zulassung bei Bedarf konsequent.
Fazit: Ein Anbieter ausserhalb der Schweizer Aufsicht kann eine grosszügige Aktion ausloben, ohne dass eine Schweizer Stelle sie prüft. Das ist kein Vorteil, sondern der Kern des Problems.
Übersicht: Bewilligungsstatus der genannten Marken
| Marke | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
Die beiden Bewilligungen stehen in der ersten Zeile und der Rest ist eine einzige Aussage. Das ist die ehrlichste Darstellung, die dieser Markt zulässt: Es gibt zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, und es gibt eine lange Reihe von Marken, die Schweizer Wettende ansprechen, ohne unter Schweizer Aufsicht zu stehen. Wer die erste Gruppe mit der zweiten verwechselt, verwechselt zwei völlig verschiedene Rechtsräume.
Ein Detail verdient Aufmerksamkeit. Die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Ein Anbieter, dessen Name nicht auf der Sperrliste steht, ist damit nicht bewilligt – er ist nur noch nicht blockiert. Die Domain-Hopping-Praxis zeigt, wie schnell sich das ändern kann: Die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 auf der Liste.
Kosten, Grenzen und die Frage, ob sich das lohnt
Wer die Rechnung des Kombiboosts weitertreibt, landet bei einer ernüchternden Zahl. Ein regulär gespielter Vierer-Boost bringt einen Zusatz von rund 4,4 % des Einsatzes, und dieser Zusatz steht auf einem Nettogewinn, der an vier richtige Voraussagen gebunden ist. Bei einem Einsatz von CHF 10 über ein Jahr und zwei solchen Kombis pro Woche summiert sich der Zusatz auf einen Betrag im unteren dreistelligen Bereich – vorausgesetzt, die Kombis treffen, was sie überwiegend nicht tun.
Das ist kein Argument gegen die Aktion. Es ist das Argument dafür, die Aktion nicht als Einnahmequelle zu behandeln. Der Kombiboost ist ein kleiner Zuschlag auf Wetten, die man ohnehin spielt. Er belohnt die Kombinationswette gegenüber der Einzelwette, und er belohnt sie umso stärker, je unwahrscheinlicher die Kombination wird. Genau in dieser Staffelung liegt die Wahl, die der Veranstalter dem Wettenden überlässt.
Wer die Kombinationswette ohnehin als Nervenkitzel spielt, nimmt den Zuschlag mit. Wer die Aktion zum Anlass nimmt, die Anzahl der Voraussagen zu erhöhen, hat den Mechanismus verkehrt herum gelesen. Und wer wegen eines Prozentsatzes fünfzehn Voraussagen kombiniert, setzt auf ein Ereignis mit einer Wahrscheinlichkeit von rund einem Viertelprozent – für einen Bonus, der nur im Trefferfall existiert.
Die ehrliche Bilanz des Schweizer Aktionsmarktes lautet: Es gibt wenig, es ist klein, es ist an Bedingungen gebunden, und der grösste Teil des Werts steckt in der Beständigkeit, nicht im Betrag. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, die Boosts sind limitiert und an den Online-Kanal gebunden, und die Limiten setzt man selbst. Wer damit umgehen kann, bekommt einen Markt, der sich nicht an ihn verkauft. Wer ein Bonusrad erwartet, ist im falschen Land.
Häufige Fragen zu Sportwetten-Aktionen in der Schweiz
Warum gibt es in der Schweiz nur so wenige Aktionen bei Sportwetten?
Weil das Geldspielgesetz für Lotterien und Sportwetten nur zwei Veranstalter zulässt, Swisslos und die Loterie Romande. Ohne Wettbewerb um Kunden fehlt der Anreiz für hohe Boni. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Gespa: 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Was bringt der Kombiboost und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?
Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Bei vier Voraussagen liegt der Zusatz im einstelligen Frankenbereich.
Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ab?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot Spielern mit einem Code aus den National-League-Stadien im verifizierten Konto CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Welche Bedingungen gelten bei Spielguthaben, das als Aktion gutgeschrieben wird?
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, sondern nur zum Wetten verwendbar; bei der Loterie Romande ist es 30 Tage gültig. Bei Swisslos wird nur Guthaben ausgezahlt, das aus einer Einzahlung stammt, nicht aus einer Promotion. Ein Gewinn aus Aktionsguthaben bleibt im Spielerkonto und folgt den allgemeinen Auszahlungsregeln.
Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt und auf welches Konto?
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande gilt die Grenze von CHF 1’000 netto für das Wallet, darüber per IBAN.
Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz der Wettenden?
Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, das hält Art. 4 BGS fest. Solche Anbieter sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können per DNS blockiert werden. Gewinne daraus sind zudem nach kantonaler Praxis, etwa im Kanton Thurgau, voll steuerbar.
Bonus – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
