Wettseiten Vergleich 2026 – zwei Veranstalter, die alles entscheiden
Ladevorgang...
Aktuell per Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen das Geldspielgesetz und die Angaben der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa abgeglichen.
Wer in der Schweiz nach einem Vergleich von Wettseiten sucht, erwartet eine Liste. Zehn Namen, ein paar Häkchen, vielleicht eine Rangfolge mit Sternen. Bekommen kann er das — im Ausland. In der Schweiz gibt es für Sportwetten zwei Veranstalter, nicht fünfzig, und kein Vergleich der Welt macht aus zwei Namen eine Auswahl. Das ist keine Einschränkung, über die man hinwegschreiben sollte, sondern die Ordnung, nach der hier alles funktioniert.
Zwei Bewilligungen werden vergeben, eine für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, eine für die Westschweiz. Wer das einmal verstanden hat, weiss auch, warum der Rest der Seite keine Reihung ist. Ein Vergleich mit ausländischen Seiten ist ein Vergleich ohne Schweizer Aufsicht — er setzt zwei Dinge nebeneinander, die rechtlich nicht dasselbe sind. Und die Zahlen, die in anderen Vergleichen als Ordnungskriterium dienen, verlieren hier ihren Glanz: Die Rendite eines Angebots liegt im Quotenschlüssel, nicht auf einem Willkommensbanner, und ein Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht, bevor es überhaupt entstehen darf.
Was hier deshalb steht: nach welchen Kriterien sich Anbieter tatsächlich vergleichen lassen, welche Rolle die Anbieter selbst spielen, was passiert, wenn man an eine ausländische Seite gerät, wie Sportwetten hier besteuert werden, was Spielerschutz kostet und wer davon betroffen ist, weshalb Aktionen bei den bewilligten Veranstaltern klein ausfallen, und schliesslich das direkte Nebeneinander der zehn Plattformen, die Schweizer Spielende in der Praxis antreffen — die zwei bewilligten zuerst, danach acht ohne Schweizer Bewilligung.
Rangliste: die zehn Plattformen im direkten Vergleich
| Plattform | Bewilligungsstatus Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Lizenz |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Lizenz |
| BetAlright | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Lizenz |
| GGBet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Lizenz |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Lizenz |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Lizenz gemeldet: Tobique (Kanada) |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Lizenz |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine massgebende Lizenz |
Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, acht tragen die Feststellung, dass eine fehlt. Wer die Tabelle überfliegt und die linke Spalte zählt, hat den wichtigsten Satz dieser Seite schon gelesen: Bei zwei Anbietern entscheidet eine Behörde mit, bei acht entscheidet niemand ausser dem Anbieter selbst.
Die Zeile zu X3Bet ist die einzige mit einem Namen in der dritten Spalte, und sie ist auch die lehrreichste. Eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung — nicht teilweise, nicht abgeschwächt, sondern gar keine. Wer eine ausländische Bewilligung ins Feld führt, führt eine Steuerungsurkunde vor, die hier nichts steuert. Bei den übrigen acht ist eine Lizenz, die hier etwas bedeuten würde, nicht etabliert. Das ist keine Lücke in der Tabelle, sondern ihr Inhalt.
Was die Tabelle nicht kann: sie sagt nichts über Quoten, Zahlungswege oder Bedienung. Dafür ist der Rest dieser Seite da — und genau dort zeigt sich, dass ein Vergleich zweier bewilligter Anbieter mehr hergibt als eine Liste mit acht Namen, die alle dieselbe Feststellung tragen.
Grundlagen: was ein Wettseiten-Vergleich überhaupt leisten kann
Ein Vergleich ist immer nur so gut wie die Kriterien, nach denen er sortiert. Die üblichen — Bonus, Quote, Auszahlungsdauer, Live-Angebot — sind nicht falsch, sie sind nur unterschiedlich belastbar.

Ein Vergleich braucht Kriterien, die sich prüfen lassen
Zwei Kennzahlen kann man nachrechnen: den Quotenschlüssel eines Marktes und die Einsatz- oder Gewinngrenze, die in den Teilnahmebedingungen steht. Alles andere ist Erfahrung, Geschmack oder Werbung. Eine Plattform, die einen Bonus in den Vordergrund stellt, vergleicht man sinnvollerweise über die Bedingungen dieses Bonus als über seine Höhe — eine Zahl ohne ihre Bedingung ist keine Information.
Im Schweizer Kontext kommt eine Besonderheit hinzu, die es in kaum einem anderen Markt gibt. Ein Anbieter mit Bewilligung arbeitet mit einem geschlossenen Sportarten- und Wettartenkatalog, mit einer Wohnsitzvoraussetzung und mit einer Identitätsprüfung, die aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Ein Anbieter ohne Bewilligung kennt keine dieser Kriterien, weil er sie nicht anwenden muss. Man vergleicht also nicht zwei Ausführungen derselben Sache. Man vergleicht ein reguliertes Produkt mit einem Angebot, dessen Regeln der Anbieter selbst schreibt.
Welche Zahlen im Vergleich wenig aussagen
Die Höhe eines Bonus sagt nichts ohne die Bedingungen, die daran hängen. Die Zahl der Sportarten im Wettprogramm sagt nichts über die Tiefe in den Ligen, die einen wirklich interessieren. Und eine Auszahlungsdauer, die auf einer Seite steht, ist eine Ankündigung, keine Zusage — entscheidend ist, was nach Gewinn und Auszahlung tatsächlich auf dem Konto landet.
Es lohnt sich, diese Unterscheidung früh zu treffen, weil sie den ganzen Rest der Seite trägt. Ein Kriterium, das man in den Bedingungen nachlesen kann, ist ein anderes Werkzeug als ein Kriterium, das man glauben muss.
Wie viel Marge in den Quoten steckt — und wie sie sich vergleichen lässt
Quoten enthalten eine Vergütung für den Anbieter, und der Vergleich zwischen zwei Preisen ist genau ein Vergleich dieser Vergütung. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, von eins geteilt; ein Markt mit genau zwei Ausgängen zu je 1.90 auf beiden Seiten gibt also — 1 geteilt durch die Summe der beiden Kehrwerte — rund 0.9524 zurück. Der Quotenschlüssel liegt bei 95.24 %. Die Marge, also der Anteil, den der Anbieter von jedem gesetzten Franken behält, beträgt damit etwa 4.8 %. Das gilt bei zwei Ausgängen bei rund 4.8 %, und diese 4.8 % wandern, sobald die beiden Quoten eines Marktes unterschiedlich hoch sind: Ein Markt mit 1.50 auf der einen und 2.50 auf der anderen Seite hat einen sichtbar niedrigeren Quotenschlüssel, weil der Favorit stark und die Aussenseite weit weg ist. Der Wert steht also in einer Spanne. Für dieses Rechenbeispiel heisst das: Die Marge eines Marktes liegt hier bei ungefähr 4.8 % und darüber, jedenfalls nicht darunter. Es gibt keinen Schweizer Anbieter, dessen Quoten man dieser Beispielrechnung gleichsetzen dürfte; der Wert gilt für das Rechenbeispiel, nicht für ein Wettprogramm.
Warum das mehr wert ist als ein Willkommensbanner: Eine Quote zu sehen, hat man in der Hand. Die Marge dahinter hat man erst, wenn man alle Quoten des Marktes nimmt und den Kehrwert der Summe bildet.
Neue Angebote und neue Anbieter verändern den Vergleich nicht
Die Suche nach neuen Wettseiten führt im Ausland schnell zu neuen Namen. In der Schweiz gibt es keine neuen: Der Kreis der Veranstalter ist auf zwei begrenzt. Ein «neues Wettseite»-Angebot mit Schweizer Bewilligung kann es deshalb nicht geben, und wer eines findet, findet ein ausländisches. Der Vergleich verändert sich trotzdem laufend, aber in der Gegenrichtung: die Aufsicht veröffentlicht eine Liste gesperrter ausländischer Domains, und diese Liste wächst. Was sich im Vergleich als Erstes verschiebt, ist nicht das Angebot, sondern der Zugang.
Rechtslage: worauf die zwei Bewilligungen wirklich hinauslaufen
Ein Vergleich beginnt in der Schweiz mit dem Gesetz, nicht mit dem Bonus. Wer hier wetten will, hat es mit einem Regime zu tun, das weniger aus Angeboten besteht als aus Bedingungen.

Die Rechtslage: zwei Veranstalter für ein ganzes Land
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Aufsicht über Casinos liegt bei der ESBK — wer eine Spielbank sucht, ist hier falsch; Sportwetten sind kein Casino. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, die Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos, deren Sportwetten unter dem Namen Sporttip laufen, veranstaltet im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Unternehmens.
Für einen Vergleich heisst das: Wer im Kanton Bern wohnt, hat genau ein bewilligtes Konto zur Verfügung. Wer in Genf wohnt, hat genau ein anderes. Es gibt in der Schweiz keine Auswahl zwischen Anbietern derselben Art — es gibt einen Anbieter pro Wohnort. Das ist der Grund, weshalb diese Seite die beiden nicht in eine Konkurrenz zwingt, in der sie nicht stehen: Ihr Geschäft ist nach Wohnsitz getrennt, ihre Gemeinsamkeit ist die Aufsicht.
Was bei den bewilligten Veranstaltern überhaupt gewettet werden darf
Der bewilligte Katalog ist eine geschlossene Liste: Sportveranstaltungen, sonst nichts. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in einer eigenen Liste, und darin steht mehr Detail, als man erwartet. Qualifikationsrunden stehen nur drin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nie darin. Auch Ecken-, Karten- und Esport-Märkte fehlen in dieser Liste. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, wenn der Veranstalter die entsprechende Entscheidung hat; eine Beschränkung des Gesetzes auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert — es ist keine gesetzlich verbürgte Funktion, sondern eine Eigenschaft des jeweiligen Angebots, und was sie kostet, steht in den Bedingungen des Anbieters, nicht im Gesetz.
Ein geschlossener Katalog ist für den Vergleich ein doppelter Tatbestand. Er nimmt Optionen weg: Wer eine Karte-oder-Ecke-Wette sucht, findet sie bei den bewilligten Veranstaltern nicht, und das ist kein Versäumnis, sondern die Grenze der Liste. Er nimmt dem Angebot aber auch die Beliebigkeit: Was angeboten wird, ist geprüft, und was nicht, wird nicht angeboten. Acht Anbieter ohne Bewilligung versprechen in dieser Hinsicht kaum etwas, weil bei ihnen gar keine Liste existiert.
Ausländische Seiten ohne Bewilligung im Vergleich: was der Spieler trägt
«Ohne Schweizer Bewilligung» ist auf dieser Seite kein Vorwurf und keine Empfehlung, sondern die vollständige Beschreibung des Status. Eine ausländische Lizenz — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht bestraft. Die Konsequenzen treffen ihn trotzdem.
Sie treffen ihn auf drei Arten. Eine Sperre, die man sich bei einem bewilligten Anbieter setzt, wird in einem schweizweiten Register geführt und wirkt auch gegen Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein; eine ausländische Seite hängt an diesem Register nicht, und die eigene Sperre gilt dort nicht. Eine Bankverbindung auf den eigenen Namen, wie sie die bewilligten Veranstalter verlangen, gibt es in dieser Form nicht. Und wenn Verfahren gegen den Anbieter geführt werden, können Einsätze und Gewinne eingezogen werden — der Spieler sitzt dabei ohne eigenen Anspruch da. Schutz und Fair-Play-Kontrolle, wie sie bei bewilligten Anbietern dazugehören, fehlen.
Dass dies über einen Sperrmechanismus durchgesetzt wird, verschärft die Lage für den, der es ausprobiert: Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping mit Namen, unter anderem Interwetten und Bet-at-Home, und nennt bet365 als auf der Liste. Für den Vergleich bedeutet das: Ein Name, den man heute aufruft, kann morgen unaufrufbar sein, und dann ist das Konto nicht weg — der Weg dorthin ist es.
Keine dieser Feststellungen macht die bewilligten Anbieter automatisch zur «sicheren Wahl», und die ausländischen nicht automatisch zur unsicheren. Es gibt keinen Vorteil ohne Preis: Die Bewilligung bringt den vollen Schweizer Schutz, und sie bringt mit, dass es nur zwei Anbieter gibt, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und Märkte, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Wer das als Einschränkung empfindet, hat den Handel richtig verstanden. Zwei Dinge stehen einander gegenüber, nicht ein Gutes und ein Schlechtes.
Was ausländische Wetten bei der Steuer kosten
Ein Schweizer Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist keine Schweizer Wette, und das schlägt bis in die Steuerklärung durch. Während Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei bleiben, behandelt die kantonale Steuerpraxis von Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Freibetrag für die direkte Bundessteuer liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, «je nach Kanton». Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholt.
Der typische Wettende gewinnt sehr weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt weder Einkommensteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn — bei einem Schweizer Anbieter. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wo es Einzelfragen gibt, hilft der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das ist allgemeine Information, keine Steuerauskunft.
Spielerschutz: was die Auflagen den Spielenden abverlangen
Wer Spielerschutz für eine Fussnote am Ende eines Vergleichs hält, sortiert falsch. In der Schweiz ist er Teil des Produkts, und die Vorschriften sind so gebaut, dass sie den Spielenden in den ersten Minuten nach der Registrierung treffen, nicht irgendwann.
Verlustlimiten und Sperren: die Schweiz sperrt nicht nur sich selbst
Sportwetten stehen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit geprüfter Identität — bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Swisslos muss man vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach Gesetz wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlicher fester Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht — die Limite, die man hat, ist die, die man sich selbst gesetzt hat.
Die Spielsperre ist der zweite Mechanismus. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle; eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Für den Vergleich wiegt eine Zahl hier schwerer als viele Versprechen. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist die Zahl, die man im Kopf behalten sollte, wenn ein Anbieter den Jugendschutz rühmt: Kontrollen an der Kasse sind nicht das Papier wert, auf dem sie stehen, wenn sie nicht greifen. Und wer an eine ausländische Seite gerät, verliert den Zugang zu diesem Register ganz — nicht, weil der Anbieter es leugnet, sondern weil er daran gar nicht angeschlossen ist.
Zahlungen: wohin Geld fliessen darf und wohin nicht
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Wer also nach einer Wettseite mit Bitcoin sucht, sucht in der Schweiz vergeblich; das ist kein Merkmal, das ein Anbieter hier vergeben oder verneinen könnte, sondern eine Folge der Bewilligungsauflagen.
Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in seinen Bedingungen. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer nach Wettseiten mit PayPal fragt: Die Antwort hängt davon ab, was ein einzelner Veranstalter in seinen eigenen Bedingungen aufführt, und nicht davon, dass eine Zahlungsart hier generell vorgeschrieben oder verboten wäre.
Auch der Auszahlungsweg hat seinen Preis, und er ist gestaffelt. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Was das im Alltag heisst: Wer sein Guthaben in kurzen Abständen abzieht, zahlt für die Bequemlichkeit. Wer liegen lässt und einmal im Jahr überweist, nicht. Die Staffelung ist eine kleine Gebühr mit einer grossen pädagogischen Wirkung — sie belohnt die Zurückhaltung.
Auszahlungen: wann ein Gewinn tatsächlich ankommt
Zwischen einer gewonnenen Wette und dem Geld auf dem Konto liegen Bearbeitungsschritte, und die bewilligten Anbieter machen sie unterschiedlich schnell für verschiedene Grössenordnungen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.
Für den Vergleich ist das die belastbarste Angabe überhaupt, weil sie die einzige ist, die einen Betrag und einen Zeitraum zusammen nennt. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist die Auszahlungsdauer eine Angabe im Werbetext: Es gibt keine Schweizer Stelle, bei der man sie einfordern könnte, und keine Kontoanforderung, die erzwingt, dass das Geld auf den Namen des Spielenden geht. Das ist der stillschweigende Teil der Frage, was eine ausländische Seite kostet.
Bonus und Gratiswetten: warum die Aktionen hier klein ausfallen
Auf der Suche nach einer Wettseite mit Bonus stösst man auf Beträge, die die Schweizer Wirklichkeit nicht hergibt. Wer verstehen will, warum, muss nicht in die Werbung schauen, sondern in die Bewilligungsbedingungen.
Gratisspielguthaben braucht die Zustimmung der Aufsicht
Gratisspiele oder Gratisguthaben benötigen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist die Ursache, und sie erklärt in einem Satz, warum Aktionen bei den bewilligten Veranstaltern klein bleiben: Sie dürfen nicht einfach entstehen. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr und einen ganzen Veranstalter — danach bemisst sich die Grösse des schweizerischen Bonusmarktes. Wer eine Wettseite mit Bonus ohne Einzahlung sucht, findet sie im Ausland zahlreich und hier nicht: Dieses Angebot ist in der Schweiz nicht durch eine Grenze bei der Höhe eingeschränkt, sondern an der Wurzel zustimmungsbedürftig, und an der Wurzel setzt sich die Knappheit durch.
Daraus folgt für den Vergleich eine Verschiebung, die man aussprechen sollte. Die Bedingung ist das Angebot. Eine Aktion mit einer Quote von mindestens 1.50 pro Voraussage, einer Mindestzahl an Voraussagen und einem pro Wettenden einmal nutzbaren Boost sagt über das Produkt mehr als ein Prozentbetrag. Und der Betrag selbst sagt fast nichts.
Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossene Personen richten. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein generelles Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht — was es gibt, ist eine Grenze dessen, was beworben werden darf.
Was ein Kombiboost wirklich einbringt
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine der wenigen Aktionen auf dem Schweizer Markt, die sich rechnen lässt, weil sie ihre Bedingung offenlegt. Die Mindestquote ist dabei der eigentliche Mechanismus: Sie schliesst die sicheren Favoriten aus und stellt sicher, dass ein erhöhter Gewinn aus einem erhöhten Risiko kommt. Die Aussage «bis zu 100 % Bonus» trägt auf den ersten Blick viel und auf den zweiten einen Katalog von vierzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 — der Bonus wächst mit der Zahl der Wetten, die man wahrscheinlich verliert, und das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Kern der Konstruktion.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch diese Bedingungen sind ehrlicher als die meisten Bonusformulierungen — man sieht, wo die Grenze liegt und was sie kostet.
Der Gewinn, die Quote und die Rundung
Wie ein Gewinn zustande kommt, ist bei Sporttip ausführlicher geregelt, als man vermuten würde. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung auf 5 Rappen ist ein Produkt der Schweizer Münzwirklichkeit; sie kostet pro Wette Bruchteile und summiert sich über ein Jahr zu Beträgen, die niemand bemerkt hat.
Wer den Kombiboost mit einer Mindestquote von 1.50 pro Voraussage gegen diese Mechanik hält, sieht sofort, wogegen er versichert ist: gegen das Produkt, nicht gegen einen einzelnen Treffer. Damit ist der Boost auch kein Geschenk, sondern eine Wette auf die eigene Auswahlkompetenz über eine ganze Serie.
Die bewilligten Veranstalter im Detail
Zwei Anbieter, zwei Kundengruppen, ein Aufsichtsregime. Die Reihenfolge, in der sie hier stehen, folgt dem Gesetz, nicht einer Bewertung: Swisslos zuerst, weil sein Vertragsgebiet die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein umfasst, danach die Westschweiz.
Swisslos Sporttip: das Konto für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung nach dem BGS, unter Aufsicht der Gespa, und sie gilt nur in der Schweiz. Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Vertragsgebiet wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sind — den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dem Kanton Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein.
Die Einsatzgrenzen sind der erste Punkt, an dem sich ein Konto in der Praxis anders anfühlt als eine ausländische Seite. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Höchsteinsatz für eine Systemwette ist der auffälligste Wert in der Tabelle: Er ist zehnmal so hoch wie bei einer Einzelwette, was die Systemwette für diejenigen attraktiv macht, die mehrere Ausgänge kombinieren und die Gesamtquote nicht durch eine einzelne Wette mit einem Einsatz an der Limite drücken wollen. Umgekehrt ist CHF 1 Mindesteinsatz so niedrig, dass man damit testen kann, ohne ein Budget zu binden. Wer 1’000 Franken auf ein einzelnes Spiel setzen möchte, findet hier seine Grenze — wer 5’000 setzen möchte, findet sie ebenfalls, nur früher.
Das Angebot umfasst Einzel-, Kombinations-, System-, Langzeit- und Livewetten. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist Buchhaltung, aber sie entscheidet über Gewinn und Nichtgewinn. Eine Wette auf «Fussball 90 Minuten» ist keine Wette auf das Weiterkommen.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 26 Wochen sind grosszügig, die 10 Tage für die Einsprache sind es nicht — wer eine Ablehnung erhält, sollte den Brief am nächsten Tag aufsetzen.
Wetten lassen sich online über die Seite von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Diese Verbindung ist für einen Vergleich bemerkenswert: Sie ist der einzige Weg in diesem Feld, auf dem eine online gebaute Wette an einem physischen Ort mit Bargeld bezahlt werden kann.
Was im Hintergrund des Geschäfts steht, gehört zur Bewertung. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer bei Sporttip verliert, verliert an einen Veranstalter, dessen Ertrag per Gesetz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst. Das macht den Verlust nicht kleiner. Es macht ihn anders als bei einem Unternehmen, das ihn an Aktionäre weiterreicht.
Das Urteil über Sporttip fällt nicht über den Anbieter, sondern über seine Schranken. Die Einsatzobergrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette ist die Zahl, die den Charakter des Kontos bestimmt: Für einen Gelegenheitswetter mit 20 oder 50 Franken pro Wette ist sie bedeutungslos, für einen, der mit vierstelligen Beträgen arbeitet, ist sie die Grenze, an der das Angebot endet. Dass die Systemwette bis CHF 10’000 erlaubt, ist der Ausgleich dafür — wer streuen kann, kommt weiter. Der Rest ist solide Buchhaltung: klare Quotenregeln, ein Cash-Out mit offengelegter Abschlagslogik, eine Bet-Builder-Funktion, deren Notwendigkeit in den Bedingungen steht. Wer in diesem Vertragsgebiet wohnt, hat keine Wahl zwischen Anbietern, aber eine klare Vorstellung davon, was er bekommt.
Die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung
Die folgenden acht Namen sind keine Alternativen zu den beiden bewilligten Veranstaltern, und sie sollen hier auch nicht als solche erscheinen. Sie stehen auf dieser Seite, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien beschrieben wie die bewilligten — mit dem Zusatz, der ihren Status vollständig beschreibt: keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Diese Anbieter hängen nicht am schweizerischen Sperrregister, sie gewähren keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist strafbar; beschrieben und bewertet wird hier, empfohlen nicht.
Was über die Märkte, Quoten, Zahlungswege, Aktionen oder App-Funktionen dieser acht Anbieter gesagt werden könnte, steht in deren eigenen Bedingungen und nicht hier. Wer einen von ihnen prüft, prüft diese Bedingungen selbst — auf die Auszahlungsdauer, die Identitätsanforderungen und die Regel, wann ein Gewinn gültig ist.
IviBet: ein weiterer Name, dieselbe Feststellung
IviBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Lizenz, die hier etwas bedeuten würde, ist für diesen Anbieter nicht etabliert. Eine ausländische Bewilligung hätte nach dem BGS keine Geltung in der Schweiz. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsschutz. Seine Domains können auf der Sperrliste der Gespa geführt werden und wären dann über Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockiert.
Was das Urteil hier ausmacht, ist die Symmetrie. IviBet steht in dieser Aufstellung auf derselben Stufe wie sechs weitere Namen, und diese Stufe ist nicht die zweite Klasse eines Rankings, sondern eine andere Kategorie von Angebot: eines, dessen Regeln der Anbieter selbst aufstellt und dessen Durchsetzung keine Schweizer Stelle interessiert. Wer den Namen prüft, prüft ihn als das, was er ist — ein ausländisches Angebot, das Schweizer Spielende antreffen, ohne dass eine Schweizer Bewilligung dahintersteht.
FortuneJack: ein Name, der nichts über Schweizer Regeln aussagt
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Damit gilt für ihn dasselbe wie für jedes andere ausländische Angebot: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und eine mögliche Aufnahme seiner Domains in die Sperrliste der Gespa. Eine Lizenz, die in der Schweiz von Bedeutung wäre, ist nicht etabliert; eine in einem anderen Land erteilte Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung.
Für den Vergleich ist der interessante Punkt nicht der Name, sondern was ein Name nicht transportiert. Wer FortuneJack neben Sporttip stellt, stellt zwei Dinge nebeneinander, von denen nur eines eine Aufsicht im Rücken hat. Das Urteil, das dieser Abschnitt zulässt, betrifft daher nicht die Qualität des Angebots — dazu sagen die zugänglichen Angaben nichts —, sondern die Belastbarkeit jeder Aussage darüber: Sie bleibt eine Behauptung des Anbieters.
BetAlright: keine Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz
BetAlright trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur die beiden interkantonal zugelassenen Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine Lizenz, die hier eine Wirkung hätte, ist für BetAlright nicht etabliert; eine ausländische Bewilligung hat nach dem BGS in der Schweiz keine Geltung. Nicht an das Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa — das gilt hier wie bei jedem anderen Namen in dieser Gruppe.
Das Bemerkenswerte an dieser Gruppe ist, wie vollständig sie sich über die Bewilligungsfrage definiert. Jeder der acht Namen trägt dieselbe Feststellung, und jede weitere Angabe, die ein Vergleich anfügen möchte, müsste aus den Bedingungen des Anbieters selbst stammen. Damit entscheidet sich, was ein solcher Vergleich überhaupt bewerten kann: nicht das Produkt, sondern nur dessen Beschreibung.
GGBet: ein Angebot ausserhalb der Schweizer Ordnung
Bei GGBet fehlt die Schweizer Bewilligung vollständig. Sportwetten sind hier ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, und diese Aufsicht reicht nicht über die zwei bewilligten Veranstalter hinaus. GGBet steht ausserhalb davon: keine Schweizer Bewilligung, eine nicht etablierte Lizenz, die hier nichts bewirkte, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa und eine darauf folgende DNS-Blockierung sind möglich.
Das ist kein Vorwurf und keine Warnung, sondern die Beschreibung des Ortes, an dem dieses Angebot steht. Wer in der Schweiz ein Konto eröffnet, sollte wissen, dass die Sperre, die er sich bei einem bewilligten Anbieter gesetzt hat, hier nicht gilt, und dass es keine Schweizer Stelle gibt, an die er sich im Streitfall wenden könnte. Das ist der ganze Unterschied, und er ist gross genug.
Unibet: eine internationale Marke und ein Schweizer Nein
Unibet gehört zu den bekanntesten Namen im europäischen Wettmarkt. In der Schweiz ändert das nichts: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten, und Unibet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz, die hier von Bedeutung wäre, ist nicht etabliert; eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet nach dem BGS keine Wirkung. Kein Zugang zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Liste der gesperrten Domains.
Ein bekannter Name ist der schwierigste Fall in dieser Gruppe, weil man ihn instinktiv für belastbarer hält. Die Markenbekanntheit ist eine Aussage über die Grösse des Unternehmens, nicht über den Rechtsschutz, den ein Spielender daraus zieht. Eine Beschwerde gegen einen Schweizer Anbieter landet bei der Aufsicht. Wohin sie bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung geht, ist eine Frage, die in dessen Bedingungen zu beantworten ist.
X3Bet: eine gemeldete Lizenz und ihre Reichweite
X3Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Als Lizenz wird von Drittquellen Tobique in Kanada gemeldet — eine Angabe, die in der Schweiz keine Geltung hat. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe; der Spieler wird nicht bestraft, trägt aber die Konsequenzen. Kein Anschluss am schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa.
X3Bet ist der einzige der acht, für den überhaupt ein Land mit einer Lizenz gemeldet wird, und genau daran wird die Mechanik sichtbar. Es ist nicht so, dass nichts vorläge. Es ist so, dass eine Bewilligung einen räumlichen Geltungsbereich hat, und dieser endet an der Schweizer Grenze. Für den Vergleich heisst das: Die Frage lautet nicht, ob ein Anbieter lizenziert ist, sondern ob er dort lizenziert ist, wo der Spielende sitzt.
PowBet: nicht angeschlossen, was immer das Angebot bietet
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung, und eine Lizenz mit Wirkung in der Schweiz ist nicht etabliert. Für Schweizer Spielende bedeutet das die bekannte Reihe von Folgen: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister und damit keine Wirkung einer dort gesetzten Sperre, kein Schweizer Rechtsschutz, eine mögliche Aufnahme der Domains in die Sperrliste, blockiert per DNS durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Die Spielsperre ist bei diesem Punkt die praktischste Konsequenz, weil sie sich in einem Alltag zeigt. Wer sich bei Swisslos für 1 bis 180 Tage selbst sperrt, sperrt sich im dortigen Angebot, und eine unbefristete Sperre greift sogar über Casinos und über die Landesgrenze nach Liechtenstein. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift sie nicht. Wo eine Selbstsperre persönlich geworden ist, ist das nicht mehr Vergleichsdetails, sondern die Frage, ob das Schutzkonzept mitkommt.
BetFury: über Ausserhalb ein letzter Satz
Bei BetFury fehlt die Schweizer Bewilligung, und eine hier geltende Lizenz ist nicht etabliert. Es bleibt bei den Folgen, die für die ganze Gruppe gelten: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss am Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Sperrliste und DNS-Blockadierung durch Schweizer Telekommunikationsanbieter.
Dass diese acht Namen einander so ähnlich sehen, sollte man als Ergebnis lesen und nicht als Schwäche der Darstellung. Sie sind ähnlich, weil der Bewilligungsstatus das Merkmal ist, das über ihre rechtliche Lage entscheidet, und weil keine Schweizer Stelle ihre weiteren Merkmale prüft. Was sie unterscheidet, liegt in ihren eigenen Bedingungen und jenseits dessen, wozu eine Schweizer Aufsicht etwas sagen könnte.
Was der Vergleich am Ende trägt
Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Suche nach dem besten Wettanbieter in der Schweiz einer anderen Logik folgt als im Ausland. Die Zahl der bewilligten Veranstalter ist auf zwei begrenzt, und der eigentliche Unterschied liegt nicht in der Auswahl des Angebots, sondern in der rechtlichen Ordnung, der sie unterliegen.
Die Zahl der Anbieter steht fest. Zwei Bewilligungen, zwei Kundengruppen, getrennt nach Wohnsitz. Ein Schweizer Spielender hat nicht die Wahl zwischen Swisslos und Loterie Romande; er hat einen Anbieter, der zu seinem Kanton gehört. Alles Weitere ist ein Vergleich zwischen einer bewilligten und einer nicht bewilligten Welt.
Der Preis liegt in den Bedingungen, nicht in den Zahlen. Ein Mindesteinsatz von CHF 1, ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, die vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr und danach eine mögliche Kommission von 3 %. Wer das zusammenzählt, hat den Charakter des schweizerischen Angebots. Es ist auf Beständigkeit gebaut und nicht auf Spitzen. Wer grosse Einsätze sucht, wird das anders sehen, und er wird recht haben — nur ist die Alternative keine Schweizer Seite, sondern eine ohne Schweizer Bewilligung.
Was kein Vergleich der Welt liefert, ist eine Garantie auf den Gewinn. Der Quotenschlüssel ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die man ausrechnen kann, und er sagt, wie viel ein Markt zurückgibt und nicht, wer gewinnt. Wer das verwechselt, verwechselt eine Rechnung mit einer Vorhersage.
Häufige Fragen zum Vergleich von Wettseiten
Nach welchen Kriterien lassen sich Wettseiten sinnvoll vergleichen?
An prüfbaren Grössen: die Höhe eines Einsatzes und die Grenze nach oben, die Bedingungen einer Aktion, der Auszahlungsweg samt Kosten und Dauer, die Regel zur regulären Spielzeit, die Gültigkeit einer Wette bei Absage. Weiches — Bedienung, Live-Angebot, Tiefe der Ligen — bleibt Erfahrung und gehört als solche benannt, nicht als Kriterium ausgegeben.
Warum gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter für Sportwetten, und wie teilen sie das Land auf?
Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Swisslos, Sporttip, veranstaltet für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein; Loterie Romande, Jouez Sport, für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Wie viel Marge steckt in den Quoten, und wie lässt sie sich zwischen Anbietern vergleichen?
Man bildet die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes und teilt eins durch diese Summe. Das ergibt den Quotenschlüssel; die Differenz zu 100 % ist die Marge. Bei einem Beispielmarkt mit 1.90 auf beiden Seiten sind es rund 95.24 % und damit etwa 4.8 % Marge — eine Bandbreite, denn jeder Markt hat seine eigene.
Wie unterscheiden sich die Einsatzgrenzen bei Sporttip und Jouez Sport?
Für Sporttip sind die Grenzen dokumentiert: Mindesteinsatz CHF 1 bei Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 bei einer Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 bei einer Systemwette, jederzeit änderbar. Swisslos nimmt keine Wette über der Limite an. Für Jouez Sport fällt der Vergleich anders aus: Der Wohnsitz entscheidet, welcher der beiden Anbieter überhaupt infrage kommt.
Was bedeutet es für einen Vergleich, dass ausländische Seiten keine Schweizer Bewilligung haben?
Dass ihre Aufstellung in keiner Konkurrenz zu den bewilligten steht, weil sie einer anderen Ordnung folgen. Sie hängen nicht am schweizerischen Sperrregister, gewähren keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS blockiert werden. Strafbar macht sich der Spieler nicht — tragen muss er es trotzdem.
Wie unterscheiden sich Auszahlung, Zahlungsweg und Kosten bei den bewilligten Veranstaltern?
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto auf den eigenen Namen. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, mit 5 bis 10 Arbeitstagen Laufzeit. Krypto- oder anonyme Auszahlungen gibt es nicht.
Vergleich – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
