Wettvorhersagen heute 2026 – Wahrscheinlichkeiten statt Gewissheiten

Updated Oktober 2026
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Eine Hand hält einen Stift über einem leeren Blatt, daneben eine Tasse Kaffee auf einem hellen Tisch.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Reglementen wurden gegen die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa, die veröffentlichten Spielregeln von Swisslos Sporttip und das Reglement von Loterie Romande Jouez Sport geprüft.

Bei Sporttip-Livewetten zählen Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, mit Quote 1.00.

Wer heute nach Wettvorhersagen sucht, bekommt selten eine Antwort auf die Frage, die wirklich zählt. Er bekommt eine Liste mit Tipps, ein paar Quoten und ein Versprechen, das niemand einlösen kann. Die Frage, die zählt, lautet anders: Wo darf ich in der Schweiz überhaupt wetten, was kostet mich jeder dieser Wege, und was ist eine Prognose noch wert, wenn ich die Marge abziehe, die der Veranstalter in jede Quote eingerechnet hat?

Hier finden Sie keine Tipps oder Ergebnisvorhersagen, da niemand den Ausgang eines Sportereignisses garantieren kann. Stattdessen beleuchtet dieser Artikel die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Optionen für Sportwetten in der Schweiz. Es gibt zwei zugelassene Veranstalter, und die Wahl des Weges ist eine Entscheidung, die auf Fakten beruhen sollte.

Der Rechtsrahmen zuerst, weil er die Auswahl bestimmt. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern, nicht bei der ESBK – diese beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Wer Wetten veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel. Und eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Ein Anbieter, der im Ausland zugelassen ist, besitzt hier gar nichts, was zählt.

Warum die Schweizer Rechtslage die Auswahl auf zwei Veranstalter begrenzt

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Mehr gibt es nicht, weil es keine weiteren Bewilligungen gibt. Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, sondern nur eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Das ist die ganze Liste.

Eine hölzerne Bank steht an der Seitenlinie eines leeren Sportplatzes, dahinter Bäume im Herbstlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Swisslos betreibt Sporttip. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine Überlappung. Wer im Kanton Bern wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer im Wallis wohnt, nicht an Sporttip. Das ist keine Marketingentscheidung, sondern eine Folge des Wohnsitzprinzips.

Wohnsitz, Alter, ein Konto

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz voraus – in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Bei Swisslos kommen mindestens 18 Jahre dazu, eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Orange Pylonen stehen auf einem Trainingsplatz im Nebel, die Ränder des Platzes verschwimmen im Dunst.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Bei Sporttip stehen Wetten Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die seltene Regel, die auch moralisch nichts zu wünschen übrig lässt.

Was überhaupt gesetzt werden darf

Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS).

Die Liste hat Kanten, die man kennen sollte. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Ecken- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergebens, eine Esport-Sektion ebenso. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt – das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Das ist die eine Hälfte der Wahl: ein enges, kontrolliertes, langweiliges Angebot. Die andere Hälfte ist eine Wette ohne Schweizbezug, und die soll niemand für die aufregendere halten.

Ausländische Anbieter sind keine Alternative, sondern ein anderes Rechtsregime

Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS).

Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Aufsicht, keine Fair-Play-Kontrolle, keine Schweizer Anlaufstelle, wenn die Auszahlung stockt. Und es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist dort nicht erfasst.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home, ausserdem bet365 als auf der Liste stehend.

Immerhin: Wer eine solche Seite aufruft, kann das Ergebnis prüfen, indem er den Namen in der Sperrliste der Gespa sucht. Der Aufwand liegt bei einer Minute. Wer ihn scheut, hat die Antwort schon.

Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb beschreibt dieser Text die ausländischen Anbieter und bewertet sie nach denselben Kriterien – er wirbt für keinen von ihnen und nennt keinen von ihnen legal oder sicher. Wer eine Anzeige für ein solches Angebot sieht, sieht eine Ordnungswidrigkeit, keine Auskunft.

Und der Satz, den jeder ausländische Anbieter mit der grössten Selbstverständlichkeit ausspricht, gehört trotzdem auf den Tisch: Auch die lizenzierte Seite ist nicht «die sichere Wahl». Sie bringt den vollen Schweizerschutz, aber auch eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, ein Wohnsitzerfordernis und eine Identitätsprüfung. Das ist ein Tausch, kein Geschenk.

Wo die Verantwortung für das Angebot endet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Veranstalter entscheidet also nicht nur, welche Quoten er stellt, sondern auch, was nach der Rundung bei Ihnen ankommt.

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Auszahlung als ungerecht empfindet, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. 26 Wochen sind grosszügig – der Einschreibebrief in 10 Tagen ist es nicht.

Verlustlimiten statt Vorhersagen: der Spielerschutz als Teil jeder Strategie

Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze. Es gibt etwas Wirksameres, wenn man es nutzt: die selbst gewählte Limite.

Der Veranstalter muss von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat verlangen (Art. 87 VGS). Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Mechanik dahinter ist die eigentliche Information, nicht die Zahlen. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – der Statutsrahmen nennt 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Wer nachts um zwei überzeugt ist, dass er sein Limit verdoppeln muss, gewinnt Zeit, und die Zeit arbeitet gegen den Entschluss, um den es geht.

Über Vorhersagen lässt sich streiten. Über diese 72 Stunden nicht.

Sperren, die halten

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre, die nur ein Produkt schliesst, lässt die Tür einen Spalt offen; eine unbefristete schliesst eine ganze Branche.

Ein kurzfristiger Ausstieg ist ebenfalls vorgesehen: Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) – wer sich sperrt, verliert also nicht nur den Zugang, sondern unter Umständen auch das Geld, das noch auf dem Konto liegt.

Und eine Zahl, die man mitnehmen sollte, weil sie die Erwartung zurechtstutzt: Die Gespa führte 2025 in Verkaufsstellen Testkäufe durch. Bei 200 Fällen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz am Schalter ist also alles andere als streng. Wer glaubt, das Alter werde ohnehin geprüft, glaubt an eine Quote von knapp über eins.

Wer eine Empfehlung sucht, was an die Stelle eines Klicks treten soll, wenn der Klick nicht mehr funktioniert: Die Spielsperre ist nur ein Teil, und die Limite ist der billigere. Beides ist kostenlos, und beides steht vor jedem Eröffnungsbonus, der diese Seite je erreicht hat.

Was ein Budgetkonto trennt

Die Auszahlungsregeln tun etwas, das beim Spielerschutz selten erwähnt wird: Sie verhindern, dass Gewinne anonym versickern. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Eine Kreditierung an Spielende findet nicht statt (Art. 75 Abs. 1 BGS) – wer nicht einzahlt, spielt nicht auf Pump.

Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Angelegenheit und steht in seinen Bedingungen. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich alternativ per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Bei den Auszahlungen wird es konkret: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die 3 % treffen nicht den, der alles stehen lässt, sondern den, der regelmässig abräumt.

Schneller geht es bei Gewinnen: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die Schwelle von CHF 1’000 trennt zwei sehr verschiedene Wartezeiten.

Wer sein Budget trennen will, sollte das Konto also als das behandeln, was es ist: eine Durchgangsstation. Geld, das auf dem Wallet liegt, ist nicht gesetzt und nicht ausgegeben – und es ist auch nicht auf dem Konto, auf dem die Miete abgeht.

Wetten auf dem Smartphone: dieselben Regeln im kleineren Fenster

Wo die App tatsächlich etwas verändert

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos.ch oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Die Regeln sind identisch: Konto, Limiten und Wettschein folgen denselben Bedingungen, und wer in der App den Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette reisst, reisst ihn auch dort. Ein Mindesteinsatz von CHF 1 liegt ebenfalls in beiden Kanälen an.

Eine Besonderheit verbindet die Kanäle: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wer den Wettschein also am Küchentisch baut und am Schalter bezahlt, verliert die App-Funktionen nicht – was auf dem Schein steht, zählt.

Das Smartphone ändert nichts an der Wette. Es ändert die Geschwindigkeit, mit der man zur Wette kommt, und das ist der eigentliche Punkt.

Benachrichtigungen sind das teuerste Feature

Eine Push-Meldung, die meldet, dass ein Tor gefallen ist, und ein Live-Markt, der genau dann neue Quoten stellt, sind technisch dasselbe Ereignis. Ökonomisch sind sie ein Verkaufsgespräch: Der Anbieter weiss, dass ein Tor die Quote bewegt, und er weiss, dass die Meldung zuerst kommt. Wer in dieser Sekunde setzt, setzt gegen eine Zahl, die der Markt gerade neu geordnet hat, mit einem Gefühl, das der Markt gerade erzeugt hat.

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Quote 1.00 heisst: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn ist null. Der technische Grund ist harmlos; die praktische Konsequenz ist, dass der Moment, in dem man am sichersten zu wissen glaubt, was gleich passiert, genau der Moment ist, in dem die Wette ihren Wert verlieren kann. Genau dann kommt die Benachrichtigung.

Auf dem Smartphone lässt sich also vor allem eines einstellen: die Ruhe. Wer Meldungen abschaltet, wettet langsamer. Langsamer ist bei Live-Märkten kein Nachteil, sondern die einzige Disziplin, die man ohne Anbieterwechsel durchsetzen kann.

Der Wettschein auf kleinem Bildschirm

Ein Wettschein ist eine Bestätigung, keine Rechnung. Wer ihn auf einem vier Zoll breiten Bildschirm prüft, prüft ihn nicht. Die Punkte, die man am Schalter oder im Browser sehen würde, liegen in der App drei Bildschirme tiefer: die Quote, der Einsatzrahmen, der Fristablauf und – bei Live-Wetten – der Zeitpunkt der Annahme.

Wer eine Kombination baut, sollte die Annahmezeit prüfen. Kombinationen sind in der Schweiz eng geregelt: Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Eine Voraussage unter 1.10 nimmt niemand an, und wer in der App sechs Legs anhängt, ohne auf die Einzelquoten zu sehen, baut an einem Produkt vorbei, das die Plattform nicht auszahlt.

Dasselbe Muster gilt bei Swisslos für abhängige Ereignisse: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Fehler auf dem Server wird zum Nullsummenspiel für den Wettenden: Einsatz zurück, Rest weg.

Wie eine Wettvorhersage wirklich entsteht

Vier Bausteine und keine fünfte

Eine Prognose stützt sich auf Statistik, Form, Ausfälle und Quoten. Das ist die ganze Liste. Statistik liefert die Basisrate – wie häufig ein Ereignis in vergleichbaren Spielen eingetreten ist. Form liefert den Zustand der Beteiligten über die letzten Partien. Ausfälle korrigieren die Form, weil eine Mannschaft ohne ihren Aufbauspieler eine andere Mannschaft ist. Und die Quoten liefern die zweite Meinung des Marktes, die man nicht deshalb ignorieren darf, weil sie unbequem ist.

Wer diese vier Bausteine gewichtet, erhält eine Wahrscheinlichkeit. Gewissheit ist nicht dabei, in keinem Gewicht.

Der häufigste Denkfehler liegt schon in der Statistik. Zwei Teams mit gleichen Siegesquoten sind nicht gleich, wenn das eine seine Punkte gegen die Tabellenspitze holte und das andere gegen das Tabellenende. Eine Quote von 60 % über dreissig Spiele trägt einen Fehlerbereich, der bei zwölf Spielen dreimal so breit wäre. Wer die Grundgesamtheit nicht kennt, kennt auch die Zahl nicht.

Warum dieselbe Quote zwei verschiedene Botschaften trägt

Die Quote ist keine Erwartung, sondern ein Preis. Sie sagt, was Sie gewinnen, wenn Sie richtig liegen, und sie sagt es in der Währung des Anbieters. Deshalb steht in der Quote ein Aufschlag, der nichts mit dem Spiel zu tun hat.

Rechnen wir das an einem Beispiel, das kein Angebot ist, sondern eine Rechnung. Nehmen wir einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90. Der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, beträgt 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), das sind rund 95 %. Die Marge, also der Anteil, den der Veranstalter einbehält, liegt damit bei rund 5 %. In der Praxis bewegt sich diese Marge je nach Sportart, Markt und Anbieter meist zwischen etwa 2 % und 8 % – die Spanne hängt an der Sportart, an der Zahl der Ausgänge und daran, ob vor dem Spiel oder live gesetzt wird. Dieselbe Quote bedeutet also je nach Markt einen spürbar anderen Aufschlag.

Der Punkt daran ist unangenehm und einfach: Eine Vorhersage tritt gegen einen Gegner an, der im Preis schon eingerechnet ist. Wer langfristig auf eine Quote setzt, muss besser sein als der Markt, nicht bloss gut. Fünf Prozent klingen nach nichts. Über hundert Wetten sind es fünf Prozent des gesamten Umsatzes, und die zahlt niemand aus dem Gewinn, sondern aus dem Einsatz.

Umgekehrt gilt: Wer eine Quote liest, ohne die zweite Quote desselben Marktes zu lesen, liest eine Zahl ohne Bedeutung. Erst das Paar ergibt den Preis. Ein Markt mit zwei Ausgängen von 1.90 und 1.90 ist eine Rechnung. Ein Markt mit 1.05 und 12.00 in einer Sportart, in der die Favoritin in vier von fünf Fällen gewinnt, ist eine andere Rechnung mit anderem Aufschlag – und beide Male zahlt die Person, die den Aufschlag nicht liest.

Und wer sich jetzt fragt, was das mit der Prognose zu tun hat: Sie steht nicht ausserhalb des Preises. Sie steht darin.

Zwei Bausteine, die oft vergessen werden

Bei Swisslos und Loterie Romande verfällt der Boost bei einem Cash-Out. Beide Veranstalter haben Produkte, die eine Prognose scheinbar aufwerten, ohne sie zu verbessern.

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wer das liest, sieht zuerst die 100 %. Wer nachrechnet, sieht die Bedingung: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Je mehr Legs eine Kombination hat, desto seltener trifft sie, und die Mindestquote von 1.50 pro Leg schliesst die sicheren Bausteine aus, mit denen man eine Kombination stabilisieren würde. Der Boost vergrössert den Gewinn einer Wette, die wahrscheinlicher nicht eintritt. Er ist eine Belohnung für Risiko, nicht für Treffsicherheit.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese letzte Zeile ist die eigentliche Aussage. Wer den Boost nimmt und dann aussteigt, verliert ihn. Wer ihn behalten will, muss bis zum Ende drinbleiben – bei einem Produkt, das die Erhöhung nur deshalb gewährt, weil es den Ausstieg teuer macht.

Zweiter Baustein: die reguläre Spielzeit. Bei Sporttip umfasst sie die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Eine Prognose auf ein Cupspiel, die den Gegner über 120 Minuten für stärker hält, ist keine Prognose auf den Markt, der abgerechnet wird.

Cash-Out: die Vorhersage, die man zurücknimmt

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Ein vollständiger Ausstieg, keine halbe Sache. Wer seine Position halbieren will, findet dafür keinen Hebel. Und der Preis des Ausstiegs ist strukturell gegen den Aussteigenden gerichtet: Er liegt unter dem, was die Wette bei regulärem Ausgang einbrächte, sonst gäbe es keinen Grund, ihn anzubieten.

Die vollen Regeln dazu stehen im Abschnitt «Warum die Schweizer Rechtslage die Auswahl auf zwei Veranstalter begrenzt».

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Partie in einer Viererkombi hinterlässt also drei wirksame Voraussagen und eine, die nichts tut.

Wie eine Trefferquote gelesen wird, ohne sich zu täuschen

Eine Trefferquote ohne Grundgesamtheit ist eine Zahl ohne Bedeutung. Zehn richtige Tipps aus zwölf klingen nach Handwerk; statistisch ist der Unterschied zu acht richtigen aus zwölf bei zwölf Versuchen nicht von einem Münzwurf zu unterscheiden. Das ist keine Spitzfindigkeit, sondern der Grund, warum Prognosedienste nach guten Wochen besonders gerne werben.

Drei Punkte machen eine Quote lesbar. Die Zahl der Versuche, weil kleine Stichproben stark schwanken. Die Höhe der Quoten, weil fünf richtige Tipps zu 1.20 weniger einbringen als vier richtige zu 2.50. Und der Zeitraum, weil eine Serie, die über drei Jahre behauptet wird, meist über drei Monate entstanden ist.

Wer diese drei Punkte prüft, prüft etwas Unbequemes: Eine Prognose ist nur dann Geld wert, wenn sie besser ist als der Preis, den der Markt für dieselbe Einschätzung verlangt. Nicht besser als der eigene Bauch, besser als die Quote.

Was eine Value Bet von einem Favoritentipp unterscheidet

Eine Value Bet ist keine Wette auf den Aussenseiter und keine auf den Favoriten. Sie ist eine Wette, deren Quote über der eigenen Einschätzung der Wahrscheinlichkeit liegt.

Ein Beispiel ohne Partie: Wenn Sie einem Ausgang eine Wahrscheinlichkeit von 50 % geben, ist jede Quote über 2.00 für Sie wertvoll und jede darunter zu billig. Ob dieser Ausgang der Favorit ist, spielt keine Rolle. Ein Favorit kann eine Value Bet sein, wenn er zu 1.40 angeboten wird und Ihre Rechnung 80 % ergibt. Ein Aussenseiter kann eine sein, wenn die Quote 4.00 beträgt und Sie 30 % für richtig halten. Der Favoritentipp ist eine Kategorie, die Value Bet ein Verhältnis.

Genau deshalb ist die Marge aus dem Abschnitt zum Aufbau einer Quote hier kein Nebenschauplatz. Bei einem Quotenschlüssel von rund 95 % muss die eigene Einschätzung um mehr als diesen Aufschlag besser sein als der Markt, sonst ist der Erwartungswert negativ, obwohl die Prognose gut aussieht. Die Marge ist die Latte, über die eine Value Bet springen muss. Bei einem Markt mit höherem Aufschlag steht die Latte entsprechend höher, und dieselbe Prognose kann auf dem einen Weg wertvoll und auf dem anderen wertlos sein.

Und die unbequeme Version davon: Wer eine Value Bet findet, hat noch nichts gewonnen. Er hat einen Preis gefunden, der zu seiner Rechnung passt. Das ist etwas anderes.

Vergleich der zugelassenen Veranstalter und der ausländischen Plattformen

Der Vergleich ordnet nicht Prognosen, sondern Wege. Er listet zuerst die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, danach ausländische Plattformen, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten und hier nur deshalb auftauchen, weil Spielende ihnen begegnen. Die beiden Gruppen sind nicht dieselbe Sache in zwei Preisklassen. Sie sind zwei Rechtsregime, und wer ausländische Bewilligungen als gleichwertigen Ersatz liest, liest die Bewilligung falsch.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter und Spiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter und Spiel) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Aufsicht Gespa
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Jackbit ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Bahigo ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung berichtete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Auffällig ist die Monotonie in der rechten Spalte. Acht Einträge mit demselben Befund sind keine Recherchelücke, sondern der Befund selbst: Die Schweiz kennt für Sportwetten keine zweite Bewilligungskategorie, die ein ausländischer Anbieter erfüllen könnte. Wer in dieser Spalte nach einem Unterschied sucht, sucht nach einem Tor, das es nicht gibt.

Für die Praxis heisst die Zweiteilung etwas Konkretes. Die beiden Schweizer Zeilen tragen ein Wohnsitzerfordernis: Sporttip im Vertragsgebiet mit den deutschsprachigen Kantonen, dem Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Wer sein Kanton in keiner der beiden Aufzählungen wiederfindet, hat ein Problem, das keine Plattformwahl löst. Das ist die erste Frage, nicht die letzte.

Und die zweite: Wer regelmässig grössere Beträge auszahlen lässt, sollte die Zahlungswege im Blick behalten. Bei Swisslos greift ab der dritten Auszahlung innerhalb von 365 Tagen eine mögliche Kommission von 3 %, und Gratisspielguthaben ist gar nicht auszahlbar. Wer den Weg über eine ausländische Plattform wählt, verliert den Schweizer Auszahlungsrahmen ganz – und mit ihm jede Anlaufstelle, wenn das Geld nicht kommt.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem dichtesten Regelwerk

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Sie betreibt Sporttip, sitzt in Basel und arbeitet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Das Angebot ist das Gegenteil eines Wildwuchses. Die Einsatzgrenzen sind eng und transparent: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Es gibt also keine Kulanz und keine Ausnahme – dafür gibt es auch keine Überraschung hinterher.

Beim Live-Wetten steht eine Regel im Weg, die man kennen muss. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn entfällt.

Die Produkte sind vollständig und begrenzt zugleich. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiger Ausstieg; der Betrag liegt unter dem möglichen regulären Gewinn und kann jederzeit geändert werden. Kombiboost und Quotenboost erhöhen Nettogewinne nur online und sind je Wettendem einmal nutzbar; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einzige Registrierung pro Person. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Urteil: Sporttip ist die Option mit dem klarsten Rahmen und dem engsten Spielraum. Wer die Regeln liest, findet keine Falle – er findet Grenzen, und die sind ausnahmslos enger als das, was eine ausländische Plattform anbietet. Für Spielende, die einen Anbieter wollen, der nicht plötzlich die Bedingungen ändert, ist das der stärkste Punkt in diesem Vergleich. Wer auf exotische Märkte, hohe Einzelwetten oder Krypto-Zahlungen aus ist, wird hier nicht glücklich, und das ist kein Mangel, sondern die Absicht des Gesetzes.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit Gewinndeckel

Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin mit Schweizer Bewilligung. Sie betreibt Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, hat ihren Kontakt an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch hier liegt die Aufsicht bei der Gespa.

Die Obergrenzen sind das Auffälligste. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette beträgt CHF 300’000, für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen.

Der Gewinndeckel ist die Zahl, an der sich die Erwartungen sortieren. CHF 300’000 pro Wette ist für praktisch jeden Spielenden irrelevant – bis zu dem Tag, an dem eine Kette von Aussenseitern aufgeht und die Summe darüber hinausläuft. Genau dann greift die Grenze, und dann greift sie still, weil sie in den Bedingungen steht und nicht in der Auszahlungsmitteilung.

Dasselbe gilt für die Obergrenze der Gesamtquote von 100’000 und die Untergrenze von 1.10. Wer eine Kombination aus lauter sehr kurzen Quoten baut, erhält unter Umständen keine Annahme; wer sie aus lauter sehr langen baut, läuft in die andere Grenze. Beide Regeln greifen vor der Wette, nicht danach – der Wettschein wird nicht angenommen, und man kann nachbessern.

Das Urteil: Jouez Sport ist dieselbe Konstruktion wie Sporttip mit anderen Grenzwerten, und die Gewinndeckel sind der einzige Punkt, an dem ein Vielspieler sie gegeneinander abwägen kann. Wer regelmässig Kombinationen mit sehr hohen Gesamtquoten spielt, stösst hier früher an eine Wand als auf der anderen Seite der Sprachgrenze. Wer dagegen im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, hat ohnehin keine Wahl – und das ist die ehrlichste Antwort in diesem ganzen Vergleich.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Anschluss

Sportuna operiert ohne Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten dürfen, erfolgt dies ausserhalb des gesetzlichen Rahmens. Eine berichtete Lizenz hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS).

Daraus folgen Konsequenzen: Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Anlaufstelle und keinen Schweizer Rechtsweg. Die Adressen der Anbieter sind häufig auf der Sperrliste der Gespa vermerkt und werden per DNS blockiert. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, jedoch der kantonalen Steuerpraxis. Die Steuerbehörden in Kantonen wie Thurgau behandeln Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als Einkommen.

Das Urteil: Sportuna ist eine Plattform ohne Schweizbezug, und wer sie nutzt, tauscht Schweizer Schutz gegen ein Angebot, über das dieser Text nichts sagen kann, weil es hier keine Grundlage hat. Der einzige praktische Rat, der daraus folgt, ist der Blick in die Sperrliste: Steht der Name dort, ist die Frage ohnehin entschieden.

bet-at-home: auf der Sperrliste geführt

bet-at-home operiert ohne Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz findet in der Schweiz keine Anwendung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Seite wird regelmässig von der Gespa gesperrt.

Der Name ist in diesem Zusammenhang kein Zufall. Die Gespa nennt bet-at-home ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping – also für Anbieter, die gesperrte Adressen innert Stunden durch neue ersetzen. Wer eine blockierte Domain aufruft, landet nicht im Nichts.

Für Spielende heisst das: Die Domain, die heute funktioniert, ist morgen vielleicht eine andere, und das Konto bleibt davon unberührt. Die Steuerlage folgt derselben Logik wie bei jedem ausländischen Anbieter, das Sperrregister kennt den Namen nicht.

Das Urteil: Ein Name, der in einer behördlichen Liste auftaucht, hat den Test der Zulassung bereits verloren. Wer dennoch dort spielt, spielt nicht auf einer Grauzone, sondern gegen eine Aufsichtsbehörde, die das Nachrücken einkalkuliert hat.

N1 Bet: keine Angaben zur Bewilligung, keine Schweizer Wirkung

N1 Bet operiert ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz hat in der Schweiz keine Basis (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; eine Erfassung bei der Gespa erfolgt.

Damit endet das, was sich über die Plattform im Rahmen dieses Vergleichs sagen lässt. Über Produkte, Limiten, Zahlungswege oder Auszahlungszeiten ist hier nichts hinterlegt, und dieser Text erfindet es nicht.

Das Urteil: Der Eintrag steht in dieser Liste aus einem einzigen Grund – Spielende begegnen der Plattform und sollen wissen, was sie vorfinden: einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister-Anschluss und ohne Schweizer Anlaufstelle. Wer Konditionen prüfen will, prüft sie dort, wo sie stehen, nämlich in den Bedingungen der Plattform selbst.

Bettilt: kein Schweizer Permit, kein Schweizer Rückgriff

Bettilt besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz ist in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister fehlt, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht; eine Aufnahme in die Sperrliste der Gespa ist möglich.

Mehr trägt diese Plattform in diesem Vergleich nicht. Die Bewertung fällt deshalb kurz und hart aus: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt nicht ein Detail, sondern die Grundlage. Wer bei einem Anbieter ohne Aufsicht einzahlt, gibt Geld in ein Verfahren, das nur eine Partei kennt.

Das Urteil: Die Plattform gehört in die Kategorie, die dieser Text nicht empfehlen kann, unabhängig von ihren Konditionen – weil Konditionen ohne durchsetzbaren Rahmen nichts sind, worauf man sich verlassen kann.

Jackbit: ohne Bewilligung und ohne Schweizer Register

Jackbit arbeitet ohne Schweizer Bewilligung (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister existiert nicht, ebenso wenig ein Schweizer Rechtsweg; der Zugriff auf die Plattform ist durch die Gespa unterbunden.

Damit ist die Bewertung vorgezeichnet. Nichts an diesem Eintrag unterscheidet Jackbit von den anderen ausländischen Plattformen in dieser Liste, und das ist der Punkt: Die Unterschiede, die eine Werbung herausstellt, liegen in einem Bereich, den die Schweiz nicht anerkennt.

Das Urteil: Wer im Kanton Thurgau wohnt, sollte vor allem die Steuerfolge bedenken – Gewinne aus ausländischen Grossspielen gelten dort unabhängig von der Höhe als Einkommen. Das ist die einzige Zeile in diesem Eintrag, die beim Spielenden hängen bleibt.

Playzilla: ausländische Bewilligung ohne Schweizer Geltung

Playzilla besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz entfaltet hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Weder gibt es einen Anschluss an das Sperrregister noch einen Schweizer Rechtsweg; die Webpräsenz ist bei der Gespa gelistet.

Wer sich dafür entscheidet, entscheidet sich für ein Rechtsregime und nicht für eine Quote. Das ist die einzige Entscheidung, die hier ansteht.

Das Urteil: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kann gute Konditionen haben und trotzdem die falsche Wahl sein – weil im Streitfall keine Instanz in der Schweiz zuständig ist und Einsätze wie Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können. Dieses Risiko trägt der Spielende allein.

Bahigo: kein Permit, keine Schweizer Aufsicht

Bahigo verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz ist für die Schweiz ohne Bedeutung (Art. 4 BGS). Weder ist ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister vorhanden, noch gibt es einen Schweizer Rechtsweg; ein Zugriff ist durch die Behörden oft beschränkt.

Mehr ist über die Plattform in diesem Vergleich nicht zu sagen, und das ist die eigentliche Information des Eintrags. Ein Anbieter, dessen Schweizer Status sich in einem Satz zusammenfassen lässt, ist kein Anbieter mit einem Schweizer Status.

Das Urteil: Für Spielende, die Limiten, Spielsperre und Auszahlungskontrolle nutzen wollen – also für die Leser, für die dieser Text überhaupt geschrieben ist –, ist Bahigo keine Option. Die Werkzeuge, die in der Schweiz selbstverständlich sind, existieren ausserhalb ihres Rahmens nicht.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung, ausserhalb des Registers

Rollbit arbeitet ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz besitzt in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Es existiert kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Plattform wird bei der Gespa geführt.

Über Zahlungswege, Limiten oder Auszahlungszeiten trägt dieser Vergleich nichts, und daran ändert auch der Umfang der Plattform nichts. Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung ist keine Alternative zu den beiden Schweizer Veranstaltern, sondern eine andere Kategorie von Angebot.

Das Urteil: Der Name gehört in diese Liste, weil Spielende ihn kennen; die Empfehlung lautet nicht auf ihn, sondern auf den Weg mit Schweizer Bewilligung, wo Limiten, Sperre und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen erzwungen werden.

Wo die Wahl endet und die Rechnung beginnt

Die Wahl ist kleiner, als jede Suchanfrage vermuten lässt. Zwei Veranstalter mit Bewilligung, zwei Vertragsgebiete, ein Wohnsitzerfordernis. Wer ausserhalb der beiden Gebiete wohnt, hat keine Wahl zwischen Schweizer Angeboten – nur zwischen dem Schweizer Weg, der ihm verschlossen ist, und dem ausländischen, der ihm offensteht und nichts schützt. Das ist die ganze Lage.

Sobald diese Frage beantwortet ist, beginnt etwas anderes: eine Rechnung, die keine Prognose verbessert. Eine Wette zu 1.90 in einem Markt mit ebenfalls 1.90 auf der Gegenseite lässt rund 5 % des Umsatzes beim Veranstalter – je nach Sportart, Markt und Anbieter schwankt dieser Satz meist zwischen etwa 2 % und 8 %. Das ist keine Gebühr, die irgendwo abgebucht wird. Sie ist in jedem Wettschein schon enthalten, und man sieht sie nur, wenn man die Gegenquote kennt.

Was eine Vorhersage leisten kann, ist eine bessere Einschätzung als die, die im Preis steckt. Was sie nicht leisten kann, ist die Aufhebung des Aufschlags, die Aufhebung des Zufalls oder die Aufhebung der Regel, dass Wetten kein Einkommen sind. Wer das akzeptiert hat, wettet nüchterner. Wer nicht, findet auf jeder Plattform eine Anzeige, die ihm widerspricht.

Häufige Fragen zu Wettvorhersagen

Wie entsteht aus Form, Statistik und Quoten eine Prognose?

Sie steht auf vier Beinen: historische Basisraten, aktuelle Form, Ausfälle und der Preis des Marktes. Wer diese vier zusammenführt, erhält eine Wahrscheinlichkeit, die mit der Quote verglichen wird. Gewissheit entsteht dabei nie. Und die Quote ist kein Kommentar zum Spiel, sondern ein Preis mit eingerechneter Marge.

Warum ist keine Vorhersage sicher, wie liest man eine Trefferquote richtig?

Weil ein Sportergebnis von vielen Faktoren abhängt und kein Modell sie alle kennt. Eine Trefferquote wird erst lesbar, wenn die Zahl der Versuche dazusteht, die Höhe der Quoten und der Zeitraum. Zehn Treffer aus zwölf Versuchen belegen kein Können; eine Serie über drei Monate ist keine über drei Jahre.

Was unterscheidet eine Value Bet von einem Tipp auf den Favoriten?

Der Favorit ist eine Kategorie, die Value Bet ein Verhältnis. Value hat, wessen Quote über der eigenen Einschätzung der Wahrscheinlichkeit liegt – beim Aussenseiter wie beim Favoriten. Der Favoritentipp sagt nur, wer häufiger gewinnt, nicht ob der Preis dafür zu tief ist.

Dürfen Wettende bei Swisslos und Loterie Romande über eine App abschliessen?

Ja, soweit sie im jeweiligen Vertragsgebiet wohnen. Sporttip läuft über Swisslos.ch und die Sporttip App für iOS und Android, in der App gebaute Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Konto, Limiten und Wettschein unterliegen online denselben Bedingungen wie am Schalter; das Wohnsitzerfordernis gilt auch mobil.

Wie legt man ein Wettbudget mit Verlustlimiten pro Tag, Woche und Monat fest?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Budget gehört auf ein Konto getrennt vom Alltagsgeld.

Was bedeutet die Marge in einer Quote für die Aussagekraft einer Vorhersage?

Sie ist der Aufschlag des Veranstalters auf den fairen Preis. Bei zwei Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge damit bei rund 5 % – je nach Sportart, Markt und Anbieter meist zwischen etwa 2 % und 8 %. Eine Prognose muss diesen Aufschlag schlagen, um Geld wert zu sein.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»