Buchmacher Wettboni 2026 – geprüft, nicht beworben
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Limiten wurden gegen die Sporttip-Spielregeln und Teilnahmebedingungen, die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos und die Veröffentlichungen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) abgeglichen.
Ein Wettbonus ist Werbung mit Bedingungen. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Aktionsseite anders — nicht mehr als Geschenk, sondern als Angebot mit einem Preis, der an einer anderen Stelle steht als dort, wo die grosse Zahl prangt. Buchmacher verdienen an der Marge jeder Quote, und diese Marge verschwindet nicht, weil ein Willkommensangebot daneben liegt. Sie wird nur später fällig.
In der Schweiz spitzt sich das zu. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und veranstalten darf sie nur, wer eine Bewilligung hat. Das sind zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben und Freikredite brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht — 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht. Man kann die Zahl zweimal lesen; sie wird nicht grösser.
Daraus folgt fast alles, was diese Seite zu sagen hat. Wer bei einem ausländischen Anbieter nach einem grossen Willkommenspaket sucht, findet dort tatsächlich mehr Marketing — aber ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Wer bei einem der beiden konzessionierten Veranstalter bleibt, bekommt vollen Schweizer Spielerschutz und dafür ein enges Angebot, feste Wohnsitzregeln und kleine Aktionsbeträge.
Grundlagen: warum jeder Bonus aus der Marge bezahlt wird
Zwei Zahlen genügen, um den Mechanismus zu verstehen, und beide stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht in der Werbung.

Die erste ist die Quote. Bei Sporttip ergibt sich der Gewinnbetrag einer Wette aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist der ehrlichste Satz des ganzen Regelwerks: Der Veranstalter rundet nicht zu seinen Ungunsten.
Die zweite ist die Marge. Sie steckt in jeder Quote und tritt nur dann offen zutage, wenn man alle Ausgänge eines Marktes nebeneinanderlegt. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist der Rest bis 100 %. Ein Rechenbeispiel an einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel, kein zitierter Preis: 1/1,90 plus 1/1,90 ergibt 1,0526, der Auszahlungsschlüssel liegt also bei rund 94,7 %, die Marge bei rund 5,3 %. Bei Quoten von 2.10 auf beiden Seiten sinkt die Summe der Kehrwerte auf 0,9524, der Auszahlungsschlüssel steigt auf etwa 95,2 % und die Marge fällt auf knapp 4,8 %.
Es ist dieselbe Rechnung, nur mit anderen Eingaben. Wo ein Buchmacher enger kalkuliert, bleibt mehr beim Wettenden. Der Unterschied ist kein Detail.
Was das für einen Bonus bedeutet, lässt sich in einem Satz sagen: Jeder Franken, der im Rahmen einer Aktion umgesetzt werden muss, wandert durch einen Markt, der bereits eine Marge trägt. Der Bonus ist also kein Zuschuss zum Spiel, sondern eine Rückvergütung, die mit einer Verpflichtung verbunden ist — und die Verpflichtung ist der Teil, den der Veranstalter vorrechnet.
Was eine Quote im Wettprogramm nicht sagt
Eine Quote ist kein Versprechen über einen Ausgang. Sie ist ein Preis, der sich aus der Einschätzung des Veranstalters und der Marge zusammensetzt und sich bis zum Beginn des Ereignisses ändern kann. Wer eine Wette platziert, akzeptiert den Preis, der im Moment der Annahme gilt — nicht den, den er auf dem Bildschirm gesehen hat.

In spielentscheidenden Situationen kann Sporttip Livewetten mit Quote 1.00 werten; das gilt für Elfmeter, Rote Karten und Entscheide des Videoschiedsrichters. Derselbe Mechanismus greift, wenn eine Wette nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn entsteht nicht.
Wo die Aktionsbeträge herkommen
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie den Rahmen setzt. Ein Veranstalter, dessen Sportwetten-Ergebnis zu gemeinnützigen Zwecken fliesst, hat einen anderen Grund, Aktionen sparsam zu dosieren, als ein Unternehmen, das Wachstum um jeden Preis braucht. Die acht Zustimmungen der Aufsicht im Jahr 2025 sind kein Ausdruck von Knausrigkeit einzelner Häuser. Sie sind die Folge davon, wie dieses System gebaut ist.
Voraussetzungen: ob Schweizer Veranstalter überhaupt Boni anbieten dürfen
Die Rechtslage ist kurz und sie ist streng, und sie erklärt, warum die Suche nach einem üppigen Willkommenspaket in der Schweiz so wenig auswirft.
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa in Bern und nicht bei der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Wer Wetten veranstaltet, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist der ganze Markt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Für Aktionen kommt eine zweite Hürde dazu. Gratisspiele oder Freikredite brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion lässt sich also nicht einfach vom Marketing ausrufen. Sie wird beantragt, geprüft und bewilligt — und deshalb kommen Umfang und Bedingungen immer aus den eigenen Teilnahmebedingungen des Veranstalters und aus nichts sonst.
Dazu tritt die Werbeschranke: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Von einer Aktionsseite eines ausländischen Anbieters mit Schweizer Zielrichtung auf eine grosse Kampagne zu schliessen, geht also an der Sache vorbei. Diese Kampagne darf es hier nicht geben.
Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf
Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt die erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, eine Esport-Sektion ebenso wenig.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt. Wetten auf das eigene Wettkampfereignis, also von Wettkämpfern auf ihr eigenes Spiel, sind untersagt.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt — er ist reine Veranstalterleistung und wird in dieser Übersicht auch so beschrieben.
Verlustgrenzen: was gilt, wenn der Bonus zusätzliches Guthaben bringt
Boni verleiten zum Weiterspielen. Das ist ihre Funktion, und jede seriöse Betrachtung beginnt bei dem Punkt, an dem aus einem zusätzlichen Guthaben zusätzliche Einsätze werden.
Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Aufsicht schreibt vor, dass ein Veranstalter solche Höchstwerte verlangen muss; das Gesetz nennt für die Erhöhung 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Spielerschutz in dieser Konstruktion. Ein Impuls, eine Limite hinaufzusetzen, verpufft. Wer in einem Moment des Ärgers über eine verlorene Wette mehr spielen will, kommt drei Tage später an und hat die Wette längst verdaut. Der Aufschub ist so wirksam wie eine Sperre, nur leichter zu ertragen.
Der Zugang lässt sich schliessen, und die Sperre im Register bleibt
Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann laut Vorgabe erst nach drei Monaten aufgehoben werden, unter Beteiligung einer Fachstelle. Wer sich also sperrt, ist gesperrt — nicht nur auf einem Bildschirm, sondern überall dort, wo das Register gelesen wird.
Spielguthaben ist nicht Geld
Zwei Grenzen gehören zusammen, weil beide den Bonus betreffen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Und der Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, der Mindestbetrag eines Kaufs liegt bei CHF 20.
Wer ein Aktionsguthaben erhält, hält damit also nicht Geld in der Hand, sondern Einsatzfähigkeit mit einem Verfallsdatum in Form von Bedingungen. Diese Unterscheidung ist der Kern der ganzen Kategorie.
Bonusarten: Neukundengeschenk, Erhöhung und Gratiswette
Die vier Dinge, die ein Schweizer Veranstalter unter Zustimmung der Aufsicht anbieten kann, unterscheiden sich weniger im Betrag als in der Frage, welcher Teil davon den Wettenden je erreicht.
Eine Gratiswette oder ein Aktionsguthaben ist ein Einsatz, den der Veranstalter stellt. Fällt die Wette aus, kommt nichts zurück. Geht sie auf, ist der Gewinn gutgeschrieben — aber die Gratiswette selbst lohnt sich nur, wenn die Quote hoch genug ist, um den Anteil, der auf dem Einsatz liegt, wieder einzuspielen. Was ein solcher Freibetrag durchschnittlich wert ist, rechnet man über den Betrag, die Quote und den Auszahlungsschlüssel des Marktes, und das Ergebnis ist nie der Nennbetrag.
In der Schweiz kommt hinzu, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Der Wert eines Freibetrags endet also nicht beim Umsatz, sondern beim Auszahlungsversuch.
Der Kombiboost ist die zweite Art. Bei Sporttip gilt er nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das klingt nach einer Treppe auf ein grosses Ziel hin. Es ist eine Treppe, und die Stufen sind steil: fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind fünfzehn Entscheidungen, die alle richtig sein müssen, damit der volle Prozentsatz greift.
Die dritte und vierte Art sind die Boosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. «Einmal nutzbar» und «verfällt beim Cash-Out» sind die zwei Sätze, die man in dieser Reihenfolge lesen sollte: Eine Erhöhung, die an eine einzelne Wette gebunden ist und verschwindet, sobald man vorzeitig aussteigt, ist ein Werkzeug für eine Entscheidung — nicht mehr.
Mindestquoten, Fristen und Umsatzbedingungen
Drei Bedingungen treten bei fast jeder Aktion auf, und keine von ihnen steht auf dem Plakat.
Die Mindestquote entscheidet, ob eine Wette für den Bonus zählt. Ein Kombiboost mit der Hürde 1.50 pro Voraussage zieht diese Linie selbst; wer sichere Favoriten mit kleinen Quoten zu einer Kombination stapelt, baut eine Wette, die den Bonus nicht erreicht. Die Frist ist die zweite: Aktionen laufen ab, und ein Guthaben, das bis zu einem Termin nicht gespielt wurde, hilft nicht mehr. Wo ein Veranstalter für sein Begrüssungsguthaben eine Frist setzt, steht sie in seinen eigenen Teilnahmebedingungen und nirgendwo sonst — und wer eine Aktion prüft, liest sie dort, bevor er eine Einzahlung tätigt.
Die Umsatzbedingung ist die dritte und teuerste. Sie bestimmt, wie oft ein Aktionsbetrag gespielt werden muss, bevor daraus auszahlbares Guthaben wird. Jeder dieser Umsätze läuft durch einen Markt mit Marge. An einem Markt mit rund 5,3 % Marge — dem Beispiel oben, keinem zitierten Preis — verliert eine Serie von Umsätzen im Durchschnitt diesen Anteil ihres Volumens. Bei CHF 500 Umsatz entspricht das einem erwarteten Kostenbetrag von etwa CHF 26,50; bei CHF 5’000 sind es rund CHF 265. Das ist ein Durchschnittswert über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Bonusbetrag umgesetzt wird. Es ist keine Vorhersage über eine einzelne Wette, und niemand gewinnt oder verliert «im Durchschnitt».
Was folgt daraus für den Leser? Bei kleinen Aktionsbeträgen und kleinen Umsatzhürden ist der erwartete Kostenbetrag klein genug, um ihn als Preis für die Teilnahme zu akzeptieren. Bei einem grossen Nennbetrag mit hoher Hürde ist er es nicht — dort bezahlt der Wettende die Werbewirkung mit.
Was eine Sportwette zurückzahlt
Für die Gegenrechnung gehört die Mechanik einmal sauber auf den Tisch. Eine Einzelwette über CHF 20 zu Quote 1,90 zahlt im Gewinnfall CHF 38 zurück, der Nettogewinn beträgt CHF 18. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Einzelquoten zu einer Gesamtquote: Drei Voraussagen zu je 1,90 ergeben eine Gesamtquote von 6,859; aus CHF 20 werden CHF 137,18, wobei die oben im Abschnitt «Grundlagen» beschriebene Rundung auf zwei Nachkommastellen und danach auf 5 Rappen zugunsten des Veranstalters wirkt.
Das ist die Antwort auf die Frage, was eine gewonnene Wette zurückbringt. Ob sie gewinnt, beantwortet keine Quote — auch diese nicht.
Wenn ein Ereignis abgesagt wird
Eine abgesagte Veranstaltung trifft jede Aktion, die auf sie gesetzt wurde. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00 — die Kombination bleibt bestehen, aber mit einer kleineren Gesamtquote. Bei einem Turnier kann das Nachholen im Rahmen des Turniers geschehen.
Wer eine boostfähige Kombination um ein einzelnes Spiel gebaut hat, verliert also nicht seinen Einsatz, aber den Grund, aus dem die Kombination gerechnet war. Das ist der Fall, den die Bonuswerbung nicht behandelt.
Rangliste: Die geprüften Buchmacher in der Schweiz
Zehn Namen stehen hier. Zwei davon dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Das ist keine Bewertung, sondern der Umfang des bewilligten Marktes, und es ist die einzige Rangliste, die diese Ausgangslage zulässt.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Cloudbet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte mit den ausländischen Anbietern sieht auf den ersten Blick wie eine Liste gleichwertiger Optionen aus. Sie ist es nicht. Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt dabei Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, während bet365 auf der Liste steht.
Für die acht ausländischen Marken heisst das konkret dreierlei: kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, das heisst eine dort eingetragene Spielsperre wird von ihnen nicht gelesen; kein Schweizer Rechtsschutz; und ein Domizil, das sich innerhalb von Stunden ändern kann, während die Einzahlung schon unterwegs war.
Ausgezahlt wird bei den Schweizer Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Ob ein ausländischer Anbieter hier mehr zulässt, ist eine Frage, die der Leser nur über dessen eigene Bedingungen beantworten kann — und die Antwort ist der eigentliche Prüfstein.
Was die Steuer mit dem Gewinn macht
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Betrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen — und damit wird aus dem Steuervorteil bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein Nachteil, den man erst merkt, wenn die Steuererklärung fällig ist. Auskünfte dazu gibt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.
Swisslos Sporttip: die Aktion als Teil eines Spielerschutzsystems
Vor der Online-Registrierung steht eine Prüfung. Es braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 durchführt.
Wer aus der Westschweiz zugreifen will, landet an dieser Stelle falsch — nicht aus Unfreundlichkeit, sondern weil das Vertragsgebiet endet. Wer im Tessin wohnt, ist dabei und findet dort ein deutschsprachiges Angebot; wer in Genf wohnt, ist es nicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Gespielt wird online über die Website oder die App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle abgeben. Die Verkaufsstellen sind der Kanal, den viele übersehen, und er ist der Grund, warum die Alterskontrolle dort trotzdem nicht als streng gelten kann: Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diese Zahl gehört neben jede Beschreibung des Schutzniveaus, sonst wird daraus eine Behauptung statt einer Messung.
Im Betrieb treffen den Wettenden zwei Grenzen, die in den Regeln stehen und nicht verhandelbar sind. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von CHF 1 macht jeden Kombiboost zum Kleinbetragsspiel mit Mindestquote — eine Voraussage zu CHF 1 trägt dieselbe Quote 1.50 wie eine zu CHF 200, aber der Gewinn, auf den die Erhöhung dann wirkt, ist ein anderer.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Für eine Boost-Kombination ist das die entscheidende Klausel. Ein Boosting, das bis zum letzten Spiel trägt, ist beim vorzeitigen Ausstieg weg — und der vorzeitige Ausstieg zahlt weniger aus als der Gewinn, auf den man verzichtet. Zwei Preisnachlässe auf einmal, beide in dieselbe Richtung.
Beim Aufladen ist PostFinance Pay als Zahlungsart für das Spielkonto verfügbar, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Auszahlungen von Spielguthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Wer also 500 Franken gewinnt, sieht das Guthaben sofort — und wenn er es herausnehmen will, beginnt die Zählung der zwei Gratisauszahlungen.
Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Zwei Fristen, die in keiner Werbung stehen und in jedem Streitfall entscheidend sind.
Die Aktion im engeren Sinn — Kombiboost, Quotenboost, Profitboost — ist bei diesem Veranstalter also kein separates Produkt, sondern ein Anhängsel an ein dichtes Regelwerk. Wer die Kombiboost-Treppe nimmt, spielt gegen die Mindestquote 1.50 pro Voraussage und gegen die Einstatzgrenze von CHF 1’000; wer den Boost über einen Cash-Out retten will, verliert ihn. Acht Zustimmungen der Aufsicht im Jahr 2025 für das ganze Haus zeigen, wie eng dieses Feld bestellt ist. Der Massstab, an dem sich ein Leser hier orientieren sollte, ist nicht die Höhe einer Erhöhung, sondern die Zahl der Bedingungen, die noch gelten, wenn er sie in Anspruch nimmt.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe System für sechs Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Der Veranstalter ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande, und die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa.
Die entscheidende Zahl dieses Eintrags ist die Zahl der Verkaufsstellen. 2’350 Verkaufspunkte in sechs Kantonen bedeuten eine Vertriebsdichte, wie sie ein rein online aufgestellter Anbieter nicht herstellt — und sie bedeuten, dass ein grosser Teil des Publikums den Weg über den Schalter nimmt. Wer sein Konto dort eröffnet, durchläuft dieselbe Identitätsprüfung wie im Online-Verfahren und dieselben Altersgrenzen. Die Westschweizer Kundschaft gewinnt damit eine Option, die der Deutschschweizer Kundschaft nicht offensteht, und umgekehrt.
Für die Aktionen dieser Marke gilt derselbe Rahmen wie für den zweiten Veranstalter: Gratisspielguthaben und Freikredite brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht erteilte 2025 insgesamt 24 solche Zustimmungen an die Loterie Romande. Vierundzwanzig Genehmigungen für ein Haus mit 2’350 Verkaufsstellen — das beschreibt den Umfang dessen, was hier überhaupt als Aktion möglich ist, deutlicher als jede Beschreibung.
Die Aufteilung des Reingewinns und die Steuerfreiheit bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn gelten für beide Veranstalter, weil beide unter demselben Gesetz arbeiten; der kantonale Freibetrag weicht ab («je nach Kanton»). Wer einschätzen will, ob sich eine Teilnahme lohnt, findet die Prüfpunkte nicht in der Werbung, sondern in den Teilnahmebedingungen: die Frist, bis zu der ein Aktionsguthaben gespielt sein muss, die Mindestquote, ab der eine Wette zählt, und die Wohnsitzregel des eigenen Kantons.
Damit lässt sich auch ein Vergleich zwischen den beiden Häusern sauber führen. Swisslos veröffentlicht seine Lizenz- und Limitendetails in einer verhältnismässig durchsichtigen Form — Spielregeln in Version 4.2, Online-Bedingungen ab 13. Januar 2025, eine eigene Limiten-Seite. Bei der Loterie Romande ist der Rahmen derselbe, die Vertriebsstruktur aber eine andere, und ein französischsprachiges Regelwerk hilft nur dem, der es liest. Das ist der eigentliche Unterschied: nicht die Aktion, sondern der Weg zu ihr.
Fezbet: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande; eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in der Schweiz, und die gemeldete Bewilligung dieses Anbieters ist nicht festgestellt. Für die Bewertung zählt das Ergebnis: keine Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was hier nicht steht, ist die Höhe einer Erhöhung, die Mindestquote einer Gratiswette oder die Umsatzhürde. Diese Angaben gehen aus den Unterlagen zu diesem Anbieter nicht hervor, und was nicht belegt ist, gehört nicht in eine Übersicht, nach der jemand Geld bewegt.
Ein Zusatzrisiko, das kein Bonus aufwiegt: Unter Ziffer 130 BGS ist das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung strafbar, und in einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Der Spielende wird nicht bestraft. Er ist bloss derjenige, dem das Geld fehlt, während das Verfahren jemand anderen trifft. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, gewinnt in einem Rechtsrahmen, den er nicht selbst durchsetzen kann — und das ist bei jeder Betrachtung der entscheidende Punkt.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für jeden ausländischen Anbieter in dieser Liste gilt: Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS), die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wer eine Spielsperre eingetragen hat, ist hier nicht gesperrt — nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil die Sperre nur im Schweizer System gelesen wird. Das ist die konkrete Folge, die eine Werbeseite nicht erwähnt.
Über Aktionsbeträge, Mindestquoten oder Fristen dieses Anbieters sagen die Unterlagen nichts. Die Bewertung bleibt deshalb bei dem, was belegbar ist, und das ist die Bewilligungslage.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, mit Domain-Risiko
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Veranstalten dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande; eine ausländische Bewilligung wirkt hier nicht (Art. 4 BGS), und die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Eintrag und DNS-Blockade möglich.
Die Sperrliste ist der Punkt, der in der Praxis am schnellsten greift. Sie umfasste Ende 2025 bereits 671 Domains, und die Aufsicht beschreibt ausdrücklich, dass blockierte Domains innert Stunden durch neue ersetzt werden. Ein Anbieter, dessen Adresse wechselt, wechselt auch die Erreichbarkeit eines Kontos, das ein Spielender dort führt. Wer eine Auszahlung erwartet, wartet dann auf einer Domain, die es nicht mehr gibt.
Angaben zu Konditionen einer Aktion sind zu diesem Anbieter nicht belegt. Was sich belegen lässt, ist die Bewilligungslage, und sie ist eindeutig.
Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist die für alle ausländischen Anbieter dieser Übersicht: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), gemeldete Bewilligung nicht festgestellt. Hier fehlt der Anschluss an das Sperrregister und ein Schweizer Rechtsschutz; zudem sind die Domains auf der Sperrliste der Gespa aufgeführt und können DNS-blockiert werden.
Für einen Schweizer Wettenden ist der Verlust des Rechtswegs die teuerste Position. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Adresse, eine Aufsicht und ein Einspracheverfahren mit Frist. Ohne Bewilligung gibt es keinen Ort, an dem ein Anspruch geltend gemacht werden kann — und Streitigkeiten entstehen genau dort, wo Beträge fliessen.
Über die Ausgestaltung einer Aktion ist zu diesem Anbieter nichts belegt. Die Bewertung bleibt bei der Bewilligungslage und dem, was daraus folgt.
BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz
BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), und die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Eintrag und DNS-Blockade möglich.
Ein Punkt, der hier strenger wiegt als bei den Schweizer Häusern: Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis des Thurgau behandelt sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Aus dem vermeintlichen Steuervorteil wird bei Wohnsitz in einem Kanton mit dieser Praxis eine Steuerlast auf jeden Gewinn.
Konditionen einer Aktion sind zu diesem Anbieter nicht belegt. Verglichen wird deshalb nur, was auch für die anderen Anbieter ohne Bewilligung gilt, und der Vergleich endet bei der Bewilligungslage.
PowBet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss
PowBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt der Rahmen für ausländische Anbieter: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Eintrag auf die Sperrliste und DNS-Blockade möglich.
Das Sperrregister ist keine Formalie. Wer sich dort eingetragen hat, will an keiner Stelle mehr spielen können, und der Eintrag gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Dass ein ausländischer Anbieter dieses Signal nicht liest, macht die Sperre zu einer lokalen Angelegenheit — und den Anbieter zu einer Lücke in ihr.
Über Erhöhungen, Mindestquoten oder Fristen ist zu diesem Anbieter nichts belegt. Die Bewertung bleibt bei dem, was die Bewilligungslage hergibt.
Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung, mit Bewilligungslücke
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Veranstalten dürfen in der Schweiz nur die zwei konzessionierten Häuser; eine ausländische Bewilligung wirkt nicht (Art. 4 BGS), die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt. Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt ebenso wie ein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains sind auf der Sperrliste der Gespa vermerkt.
Der Name führt an dieser Stelle ein wenig in die Irre. Die Liste ist eine Liste von Anbietern, denen Schweizer Wettende begegnen — nicht eine Liste von Empfehlungen. Wer Sportwetten sucht, findet hier dieselbe Bewilligungslücke wie bei jedem anderen Namen dieser Gruppe, und darüber hinaus nichts, was sich belegen liesse.
Aktionsbedingungen sind zu diesem Anbieter nicht belegt. Was zählt, ist die Bewilligungslage und die Folge, die daraus entsteht.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, letzter Eintrag der Gruppe
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt auch hier: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten, eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft (Art. 4 BGS), und die gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz; der Zugang kann zudem durch eine DNS-Blockade der Gespa verhindert werden.
Der letzte Eintrag dieser Gruppe bestätigt das Muster der acht vorangehenden. Acht ausländische Marken stehen acht Zeilen, in denen die Bewilligungslage identisch ist. Aus dieser Wiederholung entsteht kein Vergleich und keine Rangfolge. Sie ist das Resultat davon, dass keiner dieser Anbieter in der Schweiz etwas vorzuweisen hat.
Wie bei den anderen ist zu den Konditionen einer Aktion nichts belegt. Die Bewertung fällt entsprechend aus.
Wo der Leser steht, wenn er eine Aktion prüfen will
Die nützlichste Frage ist nicht, welcher Bonus am grössten ist. Sie ist, wie viele Bedingungen noch gelten, wenn man den Bonus tatsächlich nutzen will. Bei einem Schweizer Veranstalter sind das: Wohnsitz im Vertragsgebiet, Mindestquote der Aktion, Umsatzhürde, Frist, Einsatzgrenze, und bei einem Cash-Out der Verfall des Boosts. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sind es: keine dieser Bedingungen, dafür keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister-Anschluss, kein Rechtsweg und eine Domain, die sich ändern kann.
Der Vergleich endet in der Regel nicht dort, wo die Werbung ihn hinführt. Er endet bei der Frage, ob der Gewinn, den man anstrebt, überhaupt in einem Rahmen entsteht, den man durchsetzen kann. Beide Gruppen haben ihre Grenzen. Nur eine davon hat eine Aufsicht.
Häufige Fragen zu Buchmacher-Wettboni
Wie verdient ein Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?
An jeder Quote verdient der Veranstalter über die Marge. Der Auszahlungsschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist der Rest bis 100 %. Jeder Umsatz, den eine Aktion verlangt, läuft durch einen solchen Markt. Der Bonus ist eine Rückvergütung mit Verpflichtung, kein Zuschuss.
Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?
Aktionen mit Gratisspielguthaben oder Freikrediten brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Diese Zustimmungen gehen an Swisslos und an die Loterie Romande, die beiden Veranstalter, die nach dem Geldspielgesetz Sportwetten durchführen dürfen. Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung handeln ausserhalb dieses Rahmens — 2025 waren es 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos.
Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?
Eine Gratiswette ist ein gestellter Einsatz: Fällt sie aus, kommt nichts zurück, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Ein Quotenboost bleibt einmal nutzbar und gilt nur für Prematch-Einzelwetten. Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 — bei einem Cash-Out verfällt er.
Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?
Der Kombiboost bei Sporttip verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus liegt bei 5 % für vier, 20 % für sieben, 40 % für zehn und 100 % für fünfzehn solcher Voraussagen. Fristen und Mindestquoten stehen in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Gewinne verfallen bei Swisslos nach 26 Wochen ohne Geltendmachung.
Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?
Verlustlimiten begrenzen Einsätze und Verluste, nicht die Bedingungen einer Aktion. Bei Swisslos müssen sie vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden, eine Senkung sofort.
Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung?
Die Sperrliste führt ausländische Domains, die Schweizer Anbieter per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden nach Angaben der Aufsicht innert Stunden ersetzt. Der Eintrag trifft die Domain, nicht das Konto: Wer dort spielt, verliert im Streitfall den Schweizer Rechtsweg. Eine Spielsperre aus dem Register liest der Anbieter nicht.
Bonus – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
