Freiwette bei Registrierung in der Schweiz — was die Aktion wirklich wert ist und wer sie anbietet
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die interkantonale Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Bedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Wer bei der Registrierung nach einer Freiwette sucht, sucht in der Schweiz nach einer Ausnahme und nicht nach der Regel. Gratisspielguthaben brauchen hier die vorgängige Zustimmung der Aufsicht — 2025 gab die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos, mehr nicht. Diese 32 Bewilligungen verteilen sich auf ein ganzes Jahr, auf zwei Veranstalter und auf ein Land mit rund neun Millionen Einwohnern. Wer daraus eine Willkommensoffensive ableitet, hat die Zahl nicht zu Ende gelesen.
Was folgt daraus für den Geldbeutel? Die Guthaben sind klein, sie sind befristet, und ihr Einsatz wird beim Gewinn nicht mitbezahlt. Die Details dieser Aktion sind im weiteren Verlauf beschrieben. Kein Geschenk, ein Werbemittel. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Freiwette anders, auch die im Ausland.
Was eine Freiwette bei der Registrierung ist — und was sie nicht ist
Eine Freiwette ist ein Guthaben, das der Veranstalter dem Spielerkonto gutschreibt, ohne dass es gekauft wurde. Es trägt einen Namen, der mehr verspricht, als es hält: gratis ist nur der Einsatz, nicht der Gewinn. Gewinnt die Wette, zahlt der Anbieter den Reingewinn aus und behält den Einsatz — bei einem Gratisguthaben wäre dieser Einsatz ohnehin nie sein Geld gewesen. Verliert sie, ist nichts passiert. Genau darin liegt der ganze Wert, und mehr ist es nicht.

Der Begriff hat in der Schweiz zwei Ebenen, die man auseinanderhalten muss. Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben und meint damit jede Form des unentgeltlichen Spielangebots; der Markt spricht von Freiwette, Gratiswette oder Freiwette ohne Einzahlung. Beide meinen dasselbe Instrument. Wer die Bedingungen liest, findet dort nie das Wort Freiwette, sondern Spielguthaben, Guthaben oder Bonus mit einer Nummer dahinter.
Drei Eigenschaften entscheiden über den Wert, und keine davon steht in der Werbung:
- Die Frist. Gratisspielguthaben laufen ab. Bei der Jouez-Sport-Aktion waren es 30 Tage ab Gutschrift, und die Aktion selbst endete am 10. März 2026. Wer das Guthaben nach 30 Tagen nicht gesetzt hat, hat es verloren.
- Die Auszahlbarkeit. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Guthaben ist Speilkapital, kein Geld.
- Die Erreichbarkeit. Nur wer im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters wohnt, kommt überhaupt an ein Konto und damit an jede Aktion.
Der Unterschied zwischen Freiwette und Bonusguthaben
Ein Bonus mit Einzahlung bindet eigenes Geld; eine Freiwette tut das nicht. Das ist ihr Vorteil, und es ist ein kleinerer Vorteil, als die Werbung glauben lässt. Wer CHF 10 Spielguthaben geschenkt bekommt und bei Quote 1.90 gewinnt, erhält netto CHF 9.— gutgeschrieben. Wer dieselben CHF 10 selbst eingezahlt hätte, hätte bei gleicher Quote CHF 19.— in der Hand — aber eben auch zehn eigene Franken riskiert. Der Unterschied zwischen den beiden Szenarien ist genau der Einsatz, und der Einsatz ist beim Gratisguthaben geliehen statt geschenkt.
Diese Rechnung gilt für jede Freiwette der Welt. Sie ist der Grund, warum ein Gratisguthaben nie die Hälfte dessen wert ist, was auf dem Schein steht.
Woher das Guthaben kommt, wenn nicht vom Anbieter
In der Schweiz kommt es immer von einem bewilligten Veranstalter, und der darf es nur mit Zustimmung der Aufsicht verteilen. Bei der Aktion der Loterie Romande war der Weg zum Guthaben ein Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde und innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. Der Vertriebsweg erklärt die Grösse: Ein Guthaben, das über Stadien verteilt wird, ist eine Werbemassnahme mit einer Zielgruppe, nicht ein Angebot an die Allgemeinheit.
Wer heute eine Freiwette bei der Registrierung sucht, sucht damit ein Ereignis, das an einen Ort, einen Zeitraum und eine Zielgruppe gebunden war. Das ist die wichtigste Konsequenz des ganzen Themas: Es gibt kein dauerhaftes Schweizer Willkommensangebot, auf das man sich verlassen könnte.
Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz kaum vorkommen
Die Seltenheit ist keine Zurückhaltung der Branche, sondern eine Regel. Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes verlangt für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa. Nicht Meldung, nicht Anzeige — Zustimmung. Ein Veranstalter, der ohne sie ein Guthaben verteilt, verstösst gegen das Gesetz, und das ist der Grund, warum die Aktionen zählbar bleiben.
Die Zahlen der Aufsicht für 2025 sagen, wie zählbar: 24 Zustimmungen für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Acht für ein ganzes Jahr, für das ganze Swisslos-Vertragsgebiet, für ein Unternehmen, das Lotterien und Sportwetten in zwanzig Kantonen und im Fürstentum Liechtenstein betreibt.
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach Artikel 3 Litera c und e des Geldspielgesetzes (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter Aufsicht der Gespa mit Sitz in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur die Casinos. Wer die Aufsicht sucht, sucht die Gespa.
Was ein Veranstalter mit Blick auf Gratisspielguthaben tun darf, ist im Übrigen immer eine Frage seiner eigenen Bedingungen. Das Gesetz sagt, dass er eine Zustimmung braucht; wie hoch das Guthaben ist, wie lange es gilt und ob es auszahlbar ist, steht in seinen Bedingungen und nirgends sonst. Deshalb ist die Lektüre dieser Bedingungen kein Formalismus, sondern die eigentliche Recherche.
Die Rechtslage: Bewilligung, Vertragsgebiet und Zugang
Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa — das steht im Abschnitt über die Seltenheit und gilt hier als Voraussetzung, nicht als Überraschung. Die zweite Schicht der Rechtslage betrifft die Frage, wer überhaupt ein Konto eröffnen darf, denn ohne Konto gibt es keine Registrierung und keine Freiwette.

Ein Veranstalter braucht nach Artikel 21 bis 25 des Geldspielgesetzes zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Beide gelten nach Artikel 4 BGS nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das Vertragsgebiet entscheidet über den Zugang
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land, und jeder bedient nur seinen Teil. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Dieses Gebiet ist keine Marketingformel, sondern eine Zugangsschranke. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen, und wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Eine Aktion des einen Veranstalters existiert für die Einwohner des anderen schlicht nicht. Das ist die erste Frage, die ein Leser für sich beantworten muss, bevor er überhaupt nach der Höhe eines Guthabens schaut: Wohne ich im Gebiet des Veranstalters, der etwas anbietet?
Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die Kantonsangaben im Ausweis sind damit nicht Beiwerk, sondern das Kriterium.
Was Sporttip und Jouez Sport anbieten dürfen
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026; Artikel 25 BGS, Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nicht darauf. Die Liste weist keine Corner- und Kartenmärkte auf und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer von einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kommt, merkt hier den Unterschied: Das Angebot ist nicht ärmer an Märkten, sondern enger an Regeln.
Zahlungswege, Auszahlung und Steuer
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Artikel 50 Absatz 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nach Artikel 75 Absatz 1 BGS verboten. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die angegebene IBAN.
Der Steuerrahmen ist für einen normalen Wettenden unspektakulär. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für verbindliche Auskünfte bleibt der Weg zur Steuerberaterin oder zur kantonalen Steuerverwaltung.
Bei Anbietern im Ausland sieht es anders aus: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Verantwortungsvoll wetten: Limiten, Spielsperre und was daraus folgt
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Diese Reihenfolge ist der eigentliche Mechanismus. Wer die Limite senken will, ist in Sekunden geschützt. Wer sie erhöhen will, muss 72 Stunden warten. Das Gesetz verlangt nach Artikel 87 VGS, dass der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat vorsehen muss; das Geldspielgesetz kennt dagegen keine staatlich festgelegte Depotobergrenze. Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat.
Interessant ist, dass die Praxis strenger ist als das Statut. Die Erhöhung eines Limits nach 24 Stunden sieht der Gesetzestext vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer den Sonntagabend für einen Anruf hält, kennt diese Zahl nicht.
Die Spielsperre und ihre Dauer
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und ein Fachorgan ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Die Sperre ist die einzige Massnahme auf dieser Seite, die mehr kann als ein Angebot begrenzen. Wer im Register steht, wird von einem Sporttip-Konto ebenso ausgeschlossen wie von einem Casino — auch vom Online-Casino. Die Kehrseite trifft nicht die Spielenden, sondern die Anbieter ohne Bewilligung: Sie sind nicht an das Schweizer Register angebunden. Eine Spielsperre, die dort niemand abfragt, schützt nur so weit, wie die Person sich selbst im Griff hat.
Ausschliesslich ausländische Anbieter betrifft auch diese Regel: Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat auf Einsätze und Gewinne keinen Anspruch (Artikel 45 BGS). Bei Auslandangeboten gibt es keine vergleichbare Handhabe.
Wo der Schutz im Alltag reisst
Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch. An Verkaufspunkten wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört zur Einschätzung der Schweizer Schutzregeln dazu, weil sie zeigt, wo Kontrolle in der Praxis endet: nicht im Online-Konto mit verifizierter Identität, sondern an der Theke.
Wer bei der Registrierung eine Freiwette sucht, sollte den Schutz mitdenken, den ein bewilligtes Konto mitbringt — Ausweisprüfung, Registerprüfung, selbst gesetzte Limiten, Auszahlung nur auf das eigene Konto. Das ist der Teil des Schweizer Angebots, der wirklich schmal ist: nicht die Zahl der Aktionen, sondern die Zahl der Anbieter, die überhaupt einen solchen Rahmen haben.
Freiwetten in der Praxis: Fristen, Mindestquote und die Rechnung dahinter
Neukundenangebote sind in der Schweiz selten und klein. Worauf es beim Lesen einer Aktion ankommt, sind vier Dinge: die Bedingungen, die Fristen, die Mindestquote und die Frage, ob ein Guthaben ausbezahlt werden kann. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» liefert dafür ein Beispiel, das im Abschnitt «Freiwetten in der Praxis: Fristen, Mindestquote und die Rechnung dahinter» erläutert wird.
Lesen Sie die vier Angaben noch einmal, weil sie zusammen das ganze Produkt beschreiben. Das Guthaben beträgt CHF 10. Es gilt 30 Tage. Es ist nicht auszahlbar. Der Weg dorthin führt über einen Code aus einem Stadion innerhalb von 7 Tagen, und der Vorrat ist auf 7’000 Stück begrenzt.
Was ein Guthaben von CHF 10 bei Quote 1.90 wert ist
Die Rechnung ist einfach und in der Werbung nie zu finden. Bei einem Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht mitbezahlt wird, gilt für den Wert: Guthaben multipliziert mit Quote minus eins, geteilt durch die Quote, multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Angenommen wird ein zweiseitiger Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 — ein Rechenbeispiel, kein quotierter Preis.
Der Quotenschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus eins geteilt durch 1.90 plus eins geteilt durch 1.90, und der Kehrwert davon liegt bei rund 95 %. Die Marge des Veranstalters auf diesem Markt beträgt entsprechend rund 5 %. Aus CHF 10 Guthaben, Quote 1.90 und einem Quotenschlüssel von rund 95 % ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von etwa CHF 4.05, und je nach angenommener Quote des Marktes schwankt er in einem Band von ungefähr CHF 4 bis CHF 4.30 — vorausgesetzt, das Guthaben wird vollständig und nur einmal gesetzt.
Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter dieser Annahme, kein garantierter Betrag für eine einzelne Wette. Der Wert des Angebots liegt damit deutlich unter den zehn Franken, die auf der Gutschrift stehen. Der Grund ist kein Trick des Veranstalters, sondern die Marge, die in jeder Quote steckt, plus die Tatsache, dass der Einsatz nicht zurückfliesst. Wer sich das einmal ausrechnet, wundert sich über Aktionen mit CHF 100 Guthaben umso mehr: Der Wert ist proportional, die Werbebotschaft nicht.
Mindestquoten, Kombiboosts und der Unterschied für die Auszahlung
Neben dem Guthaben selbst zählen die Wettbedingungen. Mindestquoten sind der häufigste Vorbehalt und der wirksamste: Ein Guthaben, das nur mit Voraussagen ab einer bestimmten Quote gesetzt werden darf, verliert an Wert, weil es nicht auf den sichersten Märkten landen darf.
Sporttip kennt einen Kombiboost, der nur online gilt — Prematch, Live, Systemwetten — und mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 verlangt. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz ist die praktische Konsequenz, die in der Werbung fehlt. Ein Boost und ein Cash-Out schliessen sich aus. Wer den Ausstieg wählt, verliert die Erhöhung. Das ist keine Falle, sondern die Verzahnung zweier Angebote, und sie trifft den, der den Boost wegen der Erhöhung gesetzt hat.
Wie der Gewinn auf den Rappen genau aussieht
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette von CHF 1’000 und einem Mindesteinsatz von CHF 1 lässt sich die Spannweite erahnen, in der sich die Rundung bewegt — ein Betriebsdetail, das die Bedingungen ausdrücklich nennen.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers gilt die Turnierregel —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer ein Gratisguthaben auf ein solches Ereignis gesetzt hat, verliert damit nicht das Guthaben, aber die Gelegenheit — und wenn die Frist abgelaufen ist, ist es weg.
Vier Fallen, die den Wert einer Freiwette auffressen
Die erste Falle ist die Frist. Gratisspielguthaben aus der Jouez-Sport-Aktion waren 30 Tage gültig. Dreissig Tage klingen grosszügig, bis man sich erinnert, dass die Fussballsaison in dieser Zeit vier Runden spielt und der Alltag dazwischen mehr Termine hat, als man denkt.
Die zweite Falle ist die Nichtauszahlbarkeit. Swisslos schreibt ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist, und bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Damit ist klar, was ein Guthaben ist: Spielkapital innerhalb des Kontos. Wer gewinnt, erhält den Reingewinn; das Guthaben selbst verlässt das Konto nie, ausser man setzt es.
Die dritte Falle ist die Mindestquote — oder die Quote des Marktes, auf den das Guthaben überhaupt passt. Ein Guthaben verliert proportional an Wert, wenn der Quotenschlüssel des Marktes schlechter ist. Die Rechnung oben arbeitet mit rund 95 %; ein Markt mit 92 % drückt den Wert um mehrere Prozente, ohne dass sich am beworbenen Betrag irgendetwas ändert.
Die vierte Falle ist der Verfall. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate für den Gewinn, zehn Tage für den Widerspruch — die beiden Fristen unterscheiden sich um den Faktor dreizehn, und die kurze ist die, die man verpasst.
Die Kombiwette als Umweg zum höheren Wert
Ein Guthaben lässt sich steigern, indem man es auf eine Kombination setzt. Die Logik ist arithmetisch: Mehrere Voraussagen multiplizieren sich zu einer höheren Gesamtquote, und weil der Wert eines Gratisguthabens mit der Quote steigt, steigt auch sein erwarteter Wert. Der Preis dafür ist ein höheres Risiko, den Gewinn zu verfehlen — die Kombination verliert, sobald eine Voraussage verloren geht.
Wer das mit einem Boost verbinden will, stösst auf die Sporttip-Bedingungen: mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Vier Spiele, jedes mindestens 1.50 — das ist keine hohe Hürde pro Spiel, aber vier davon in einer Reihe zu treffen, ergibt eine andere Wahrscheinlichkeit als ein einzelnes. Der Boost erhöht den Nettogewinn um 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Wer die Staffelung liest, sieht das Geschäftsmodell darin: Der Anbieter kauft die Bereitschaft, immer mehr Spiele in einen Schein zu packen.
In Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer zwei Märkte desselben Spiels verbinden will, muss also denselben Weg durch die Funktion gehen und nicht über den Wettschein basteln.
Bei gewöhnlichen Kombinationen gilt für die Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit — etwa Fussball 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live hinterherklickt, bekommt also nicht seine Quote, sondern den Einsatz zurück.
Der Vergleich: worauf es bei der Anmeldung wirklich ankommt
Im Vergleich der Anbieter zählen Einsatzlimiten, Zahlungswege, Auszahlungsregeln und die Schweizer Zulassung mehr als die Höhe eines einzelnen Willkommensguthabens. Das ist die Reihenfolge, die aus der Materie selbst folgt: Das Guthaben ist ein Einmalbetrag mit Frist, die Limiten und Auszahlungswege begleiten jeden weiteren Schein.
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| Veranstalter oder Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin, Gesellschaft oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Produkt Jouez Sport |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetLabel | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Spalte mit den berichteten Bewilligungen zeigt bei acht der zehn Anbieter dasselbe Ergebnis: Die Bewilligung ist nicht festgestellt, und nach Schweizer Gesetz (Art. 4 BGS) haben diese ausländischen Konzessionen keine Gültigkeit. Sie bieten weder eine Anbindung an das Sperrregister noch Schweizer Rechtsschutz.
Was die Tabelle nicht zeigt und was trotzdem zählt: Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Artikel 130 BGS). Die spielende Person wird nicht bestraft. Ihre Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle und keinen Schweizer Rechtsschutz.
Gegen die Domains arbeitet die Gespa mit der Sperrliste: ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Artikel 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Ein Werkzeug gegen Betrug ist das nicht — es ist ein Werkzeug gegen Sichtbarkeit, und es erklärt, warum dasselbe Angebot unter wechselnden Adressen auftaucht.
Was die Schweiz nicht hat: ein Zahlungssperrwerkzeug gegen unbewilligte Wettseiten. Banken und Kartenschemata blockieren solche Zahlungen nicht.
Die geprüften Anbieter im Einzelnen
Nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; jeder bedient seine Kantone, und ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in seinem Gebiet möglich. Die ausländischen Marken stehen hier als Referenz, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; sie sind nach denselben Kriterien bewertet und jede ist als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar (Artikel 74 Absatz 3, Artikel 131 BGS).
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem dichtesten Regelwerk
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der Zugang ist auf das Vertragsgebiet begrenzt: die deutschsprachigen Kantone, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Ein Sporttip-Konto setzt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus; eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und eine Registrierung pro Person ist das Maximum. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Schon die Anmeldung ist damit ein Prüfschritt, keine Formalität, und für eine Aktion mit Gratisspielguthaben bedeutet das: Ein Auslandkonto, das sich nicht in dieses Gebiet einsortieren lässt, kommt an keine Schweizer Aktion.
Das Wettangebot hat harte Kanten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 2’000 auf ein Spiel setzen will, kann das hier nicht — und die CHF 1’000 sind kein Kontingent, sondern eine Obergrenze pro Wette.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Als Notausstieg taugt die Funktion, als Kalkulation nicht — der Abstand zum Wettgewinn ist der Preis der Sicherheit.
Beim Spielerschutz ist Swisslos der Anbieter, dessen Bedingungen am meisten zu lesen geben. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme Pflicht, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist möglich. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart bereit.
Was die Freiwette angeht, ist Swisslos der zurückhaltende Teil des Duos: acht Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025 sind die Spur, die diese Offerte in der Zahl hinterlässt. Die Stärke des Angebots liegt nicht im Willkommensgeschenk, sondern darin, dass jede Zahl, die einen Schein betrifft — Einsatzgrenze, Limite, Auszahlungsweg, Abrundung auf 5 Rappen — in veröffentlichten Bedingungen nachlesbar ist. Wer Wert auf Nachvollziehbarkeit legt statt auf den grössten Gutschriftbetrag, landet bei genau dieser Kette.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter der Westschweiz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Diese Zahlen erklären den Vertriebsweg der Aktion: Ein Code, der in National-League-Stadien verbreitet wird, ist über ein Netz aus Stadien, Verkaufsstellen und regionaler Verankerung erreichbar — und über nichts anderes.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die einzige konkrete Freiwette, die diese Seite mit Namen nennen kann. Sie ist klein und sie ist vorbei — und genau das ist die pointierte Lektion des Themas.
Auf der Kontoseite ist die Loterie Romande grosszügiger als Swisslos. Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.
Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, hat zu Swisslos keinen Zugang und umgekehrt. Diese Aufteilung ist die eigentliche Struktur des Schweizer Wettmarkts: zwei Veranstalter, zwei Gebiete, kein Wettbewerb um dieselben Kundinnen und Kunden. Ein Vergleich zwischen ihnen ist für den einzelnen Leser deshalb meist kein Vergleich, sondern eine Feststellung.
MyStake: ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
MyStake hat keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt die Anerkennung für den hiesigen Markt, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Ein Rechtsschutz in der Schweiz besteht nicht.
Wer sich dort registriert, tut das in einem Rahmen, den kein Schweizer Gesetz begleitet: keine geprüfte Identität gegen das Register, keine Limiten nach Schweizer Muster, kein Weg zu einer Schweizer Beschwerdestelle. Gewinne aus einem solchen Anbieter sind nach kantonaler Praxis steuerbar, abhängig vom Kanton.
Für einen Leser, der ohnehin ohne Schweizer Bewilligung spielt und dessen Verlustlimiten selbst setzt, ist das eine Abwägung, keine Katastrophe. Für alle anderen ist es der Verzicht auf genau die Mechanismen, die den Schweizer Markt so eng machen — und die sind der Grund, warum es hier nur zwei Veranstalter gibt.
BetOnRed: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Registerbindung
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister oder ein Rechtsschutz in der Schweiz bestehen nicht; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Eine Registrierung dort kennt keine Prüfung gegen das schweizweite Register der gesperrten Personen. Wer sich für eine Pause entschieden hat, findet sie hier nicht wieder — die Sperre wirkt, wo sie eingetragen ist, und nicht dort, wo sie niemand abfragt.
Wer ein Gratisguthaben sucht und deshalb bei einem Anbieter ohne Bewilligung landet, tauscht einen kleinen Vorteil gegen einen grossen Rahmen. Das ist der Massstab, an dem sich so eine Marke messen lassen muss, und er fällt nicht zu ihren Gunsten aus, solange eine Schweizer Alternative im eigenen Wohnkanton überhaupt zugänglich ist.
BC.Game: Referenzmarke ohne Schweizer Zulassung
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Eintrag möglich.
Die beiden Gruppen dieser Liste sind ausdrücklich nicht vergleichbar: Die eine hat eine Schweizer Bewilligung, die andere nicht, und keine Bewertung darf sie ineinander schieben. Wer bei BC.Game spielt, spielt in einem ausländischen Rechtsverhältnis, an das ein Schweizer Gericht nicht anknüpft, wenn es um eine Auszahlung streitet.
Was bleibt, ist die nüchterne Feststellung, dass ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung von den Schweizer Schutzvorschriften nichts einhält — nicht weil er sie bricht, sondern weil sie für ihn nicht gelten. Das ist keine Wertung des Produkts, sondern eine Aussage über den Rechtsrahmen. Wer das akzeptiert, akzeptiert es bewusst.
BetLabel: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Wer hier ein Konto eröffnet, eröffnet es ohne die Voraussetzungen, die für ein Swisslos-Konto gelten: keine Alters- und Wohnsitzprüfung nach Schweizer Massstab, keine Verlustlimiten-Pflicht vor der ersten Wette, keine automatische Sperrwirkung. Die Limiten, die es dort gibt, sind Hausregeln des Anbieters — sie können grosszügiger sein, sie können fehlen, und ein Schweizer Leser kann sie nicht an einem Gesetzestext messen.
1xBet: ohne Schweizer Bewilligung geführt
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste möglich.
Der praktische Unterschied zeigt sich nicht beim ersten Klick, sondern beim Streit. Eine Auszahlung, die nicht ankommt, wird vor einem Schweizer Gericht gegen einen Anbieter ohne hiesige Bewilligung kaum durchsetzbar, und eine Aufsichtsbehörde, die einschreiten könnte, gibt es nicht. Das ist die Konsequenz der Bewilligungsfreiheit, und sie tritt erst ein, wenn man sie braucht.
Wer trotzdem dort spielt, sollte die eigenen Auszahlungsregeln vorher lesen — wie lange eine Auszahlung dauert, auf welches Konto sie geht, welche Grenzen gelten. Diese Angaben stehen in den Bedingungen des Anbieters und nirgends sonst.
22Bet: Marke ohne Schweizer Bewilligung
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung; keine Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, DNS-Blockade möglich.
Ein Willkommensguthaben ändert an dieser Ausgangslage nichts. Was ein Guthaben wert ist, hängt nicht von seiner Höhe ab, sondern davon, was in den Bedingungen daneben steht — Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit. Diese Prüfung nimmt einem kein Anbieter ab, ob mit oder ohne Schweizer Bewilligung.
Wer den Schweizer Rahmen will, hat zwei Adressen zur Auswahl, abhängig vom Wohnkanton. Wer ihn nicht will, muss die Prüfung selbst übernehmen und die eigenen Limiten selbst setzen.
Pribet: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Es besteht keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Für Schweizer Spielende bedeutet das konkret: keine Spielsperre, die dort greift, kein Weg zur Gespa bei einem Streit, keine Prüfung nach Artikel 47 bis 52 VGS. Diese Regeln setzen einen bewilligten Veranstalter voraus, und ohne Bewilligung ist der Anbieter keiner.
Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung gelistet
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung; keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Eintrag möglich.
Wer bei einem solchen Anbieter ein Gratisguthaben bei der Registrierung findet, sollte es mit derselben Rechnung prüfen wie jedes andere: Wert gleich Guthaben mal Quote minus eins, geteilt durch die Quote, mal Quotenschluck des Marktes. Die Marge und die Nichtauszahlbarkeit des Einsatzes gelten dort genauso wie bei einem Schweizer Veranstalter. Sie sind Eigenschaften des Instruments, nicht des Hauses.
Was die eigene Registrierung kostet, bevor ein Franken fliesst
Die Registrierung selbst ist bei beiden Schweizer Veranstaltern kostenlos und dauert so lange, wie die Ausweisprüfung dauert. Die Kosten entstehen danach, und sie sind nicht monetär: eine Ausweiskopie, eine Adressprüfung, eine Identität, die am Konto hängt. Wer sein Konto verifiziert, verbindet seinen Namen mit seinen Wetten. Das ist die Bedingung dafür, dass es überhaupt Limiten, Sperren und Rechtsschutz geben kann.
Deshalb ist die Reihenfolge, in der man ein Konto eröffnet, wichtiger als die Reihenfolge, in der man Angebote vergleicht. Zuerst das eigene Gebiet: Wohne ich in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets oder in einem der sechs Westschweizer Kantone? Davon hängt die Adresse ab, und an der Adresse hängt alles Weitere. Danach die Limiten: Welche Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage setze ich, und will ich eine Einzahlungslimite dazu? Erst danach die Frage nach einer Aktion, weil eine Aktion nichts nützt, wenn das Guthaben vor der Frist verfällt oder der Markt nicht passt.
Wer mit kleinem Budget arbeitet, sollte die Reihenfolge umdrehen: zuerst das Limit, dann das Konto, dann die Wette. Das Guthaben einer Freiwette ist zu klein, um die Limite zu bestimmen — CHF 10 auf einem Konto mit einer 30-Tage-Verlustlimite von CHF 100 sind eine Randnotiz, und wer die Limite wegen der Aktion anhebt, hat den Zweck der Limite verwechselt.
Wer in einem Kanton wohnt, in dem keiner der beiden Veranstalter zugänglich ist, hat in der Schweiz keine Möglichkeit zu wetten, und alles Weitere wäre eine Entscheidung für einen Anbieter ohne Bewilligung mit allem, was im Vergleich oben dazu steht.
Wo der Leser selbst nachschauen muss
Drei Angaben kann keine Vergleichsseite für den Leser erledigen, weil sie tagesaktuell sind und in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters stehen.
Die erste ist die Gültigkeitsdauer eines Gratisspielguthabens. Bei der Jouez-Sport-Aktion waren es 30 Tage ab Gutschrift, aber diese Zahl ist Teil der konkreten Aktion und nicht Teil des Systems. Wer ein Guthaben erhält, prüft die Frist am Tag der Gutschrift, nicht am Tag des Gewinns.
Die zweite ist die Mindestquote. Ein Guthaben, das nur mit Voraussagen ab 1.50 gesetzt werden darf, verhält sich auf dem Markt anders als eines ohne solche Bedingung. Die Wirkung ist in der Rechnung im Abschnitt über den Wert eines Guthabens nachvollziehbar.
Die dritte ist der Umfang der Auszahlbarkeit. Swisslos formuliert es ausdrücklich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Das gilt für den Guthabenbetrag selbst, nicht für den daraus erzielten Reingewinn — und es ist die Angabe, an der sich entscheidet, ob eine Aktion ein Geschenk oder ein Werbemittel ist.
Wer diese drei Punkte in den Bedingungen des Anbieters findet, hat mehr getan als der grösste Teil der Werbung: Er hat den Wert der Aktion geprüft, statt ihren Betrag zu lesen.
Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung
Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?
Nicht als Dauerangebot. Gratisspielguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Solche Aktionen sind an einen Zeitraum, einen Vertriebsweg und einen begrenzten Vorrat gebunden — wie die Jouez-Sport-Aktion mit CHF 10 Guthaben an 7 Aktionstagen.
Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa dabei?
Weil das Geldspielgesetz für Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht verlangt. Diese Zustimmung ist keine Anzeige, sondern eine Hürde, und die Zahl der erteilten Zustimmungen setzt die Obergrenze der Aktionen. Dazu kommt, dass nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten dürfen und jeder nur sein Gebiet bedient.
Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einem Gratisspielguthaben wird nur der Reingewinn gutgeschrieben; der Einsatz wäre ohnehin nie Geld des Wettenden gewesen. Bei Swisslos gewinnt eine Wette mit CHF 10 Guthaben und Quote 1.90 netto rund CHF 9.—, nicht CHF 19.—, weil der Einsatzbetrag in der Gutschrift fehlt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos in Bezug auf Alter, Wohnsitz und Identität?
Mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, das die deutschsprachigen Kantone, den Tessin und Liechtenstein umfasst. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person registriert sich einmal, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — bei Swisslos steht das ausdrücklich in den Bedingungen, bei der Loterie Romande ebenso. Auszahlbar ist der daraus erzielte Reingewinn, und zwar nur auf ein Konto auf den eigenen Namen, bei Swisslos auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.
Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?
Sie haben keine Geltung in der Schweiz nach Artikel 4 BGS, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und bieten keinen Schweizer Rechtsschutz; ihre Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Die spielende Person wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden.
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Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
