Freiwette Sportwetten 2026 – der ehrliche Wert von Gratisguthaben in der Schweiz
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Geprüft am Oktober 29, 2026 gegen die Bewilligungsangaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.
Eine Freiwette klingt nach einem Geschenk. Sie ist keines. Wer in der Schweiz bei einem konzessionierten Veranstalter Gratisspielguthaben erhält, bekommt einen Betrag, mit dem er wetten darf — und der bei einem Gewinn nicht mit ausbezahlt wird. Das ist keine Kleingedrucktes-Feinheit, sondern der ganze Mechanismus: Der Einsatz ist geliehen, nur der Gewinn gehört dem Wettenden. Wie viel von einer solchen Aktion beim Spielenden tatsächlich ankommt, hängt an drei Grössen, die in der Werbung selten nebeneinander stehen — der Quote, dem Quotenschlüssel des Marktes und der Frist, in der das Guthaben verbraucht sein muss.
Das ist die Konsequenz, um die es auf den folgenden Seiten geht. Nicht «Wie viel bekomme ich?», sondern «Was bleibt davon übrig, und wann merke ich das?». Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, verhält sich grundlegend anders als ein Rabatt von CHF 10 auf einen Einkauf. Der Unterschied zeigt sich erst, wenn die Wette gewonnen hat und die Auszahlung ausbleibt — oder wenn sie verloren hat und das Guthaben trotzdem weg ist.
Zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten. Das schränkt die Auswahl ein und prägt jede Bedingung, die auf dieser Seite steht. Die folgende Einordnung setzt die beiden konzessionierten Anbieter neben die ausländischen Marken, denen Schweizer Wettende in Suchmasken und Werbeanzeigen begegnen — mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass diese Marken keine Schweizer Bewilligung besitzen. Für die Bewertung ist das der wichtigste einzelne Umstand, den es zu verstehen gilt.
Warum Gratisspielguthaben in der Schweiz vorher genehmigt werden muss
Bevor überhaupt eine Aktion läuft, steht eine Bewilligung im Raum, die nichts mit Sport zu tun hat. Wer in der Schweiz Gratisspiele oder Gratisguthaben anbietet, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Rechtsgrundlage steht in der Freigespielregel des Geldspielgesetzes: Ohne diese Zustimmung darf kein Veranstalter einen Gratisbetrag ausspielen. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht nach ihren eigenen Angaben 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind keine Marketingzahlen, das sind Bewilligungsakte.
Was daraus folgt, ist ein Markt mit sehr wenigen Gratisangeboten. Wer aus dem deutschsprachigen Ausland Werbebotschaften mit hohen Freiwetten bis CHF 100 kennt, findet in der Schweiz nichts Vergleichbares. Die beiden Veranstalter arbeiten mit kleinen Beträgen und kurzen Fristen, weil ihr Spielraum nicht von der Marketingabteilung gesetzt wird, sondern von einer Aufsichtsbehörde, die jede Aktion einzeln bewilligt. Ein Veranstalter, der eine Gratiswette auslobt, hat sie vorher zur Genehmigung eingereicht. Das ist der Rahmen, und er erklärt, warum die Angebotslandschaft hier so karg ist.
Für den Wettenden hat diese Konstruktion eine unmittelbare Konsequenz. Die Aktion, die er auf einer Plattform sieht, ist nicht das Ergebnis eines Wettbewerbs um den attraktivsten Neukunden, sondern das Ergebnis einer Prüfung. Das drückt die Beträge und es drückt die Zahl der Aktionen. Wer heute eine Freiwette in der Schweiz sucht, sucht in einem sehr kleinen Regal.
Was eine Freiwette im Kern ist und welche Grundlagen sie bestimmen
Der Unterschied zur Wette mit eigenem Geld
Bei einer normalen Wette zahlt der Wettende seinen Einsatz aus dem eigenen Spielerkonto, und bei einem Gewinn kommt der Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurück. Bei einer Freiwette ist der Einsatz ein Guthaben, das der Veranstalter zur Verfügung stellt. Der zurückbezahlte Betrag setzt sich also anders zusammen. Der klassische Satz, der diesen Unterschied beschreibt: Der Gewinn ergibt sich aus Quote und Guthaben, der Einsatz selbst wird nicht ausbezahlt. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf eine Quote von 2.10 setzt und gewinnt, erhält nicht CHF 21, sondern CHF 11 — die CHF 10 Einsatz bleiben beim Veranstalter, weil sie nie dem Spielenden gehört haben.

Diese Unterscheidung ist die zentrale Grundlage des ganzen Themas. Sie erklärt, warum ein Gratisguthaben weniger wert ist als sein Nennbetrag, und sie erklärt, warum zwei Aktionen mit demselben Betrag völlig unterschiedliche Werte haben können. Alles, was auf den nächsten Abschnitten folgt — Mindestquote, Frist, Auszahlbarkeit —, hängt an dieser einen Eigenschaft des Gratisspielguthabens.
Bei Sporttip und der Loterie Romande ist diese Eigenschaft ausdrücklich geregelt: Promotionsguthaben ist in den Bedingungen beider Veranstalter als nicht auszahlbar bezeichnet. Das gilt unabhängig davon, ob die Wette gewonnen wird. Wer mit Gratisguthaben gewinnt, kann den Gewinnanteil abheben — der Einsatzanteil bleibt gesperrt.
Quotenschlüssel: was der Markt dem Wettenden zurückgibt
Hinter jeder Quote steht ein Verteilungsschlüssel, den der Markt selbst setzt. Der Quotenschlüssel eines Marktes ergibt sich, indem man die Kehrwerte aller Quoten addiert und den Kehrwert dieser Summe bildet. Bei einem Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten summiert sich das zu etwas mehr als eins, und der Quotenschlüssel liegt bei 95 %. Die restlichen 5 Prozent sind die Marge, also der Anteil, den der Veranstalter von jedem gesetzten Franken einbehält.
Diese Zahl ist entscheidend für die Bewertung einer Freiwette, weil der Wert des Gratisguthabens an den Quotenschlüssel gekoppelt ist. Ein Markt mit niedriger Marge gibt mehr vom Guthaben zurück als ein Markt mit hoher Marge. Wer eine Freiwette einsetzt und den Markt nicht wählt, sondern einfach den erstbesten anklickt, kann den Unterschied machen zwischen einem Guthaben, das die Hälfte seines Nennwerts einbringt, und einem, das weniger als ein Drittel einbringt.
Limiten: der Einsatzrahmen bei Sporttip
Der Einsatz bewegt sich bei Sporttip in einem festen Rahmen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist der Grundrahmen, in dem sich auch ein Gratisguthaben bewegt.
Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält, liegt mit dem Einsatz weit unter der Höchstgrenze und deutlich über dem Mindestbetrag. Die Limiten sind also nicht das, was eine kleine Aktion einschränkt — die Frist und die Quotenvorgabe sind es. Wer dagegen grössere Beträge aus eigenem Guthaben setzt, merkt die Höchstgrenze sehr wohl.
Die Rechtslage in der Schweiz: warum es nur zwei Veranstalter gibt
Die Bewilligungsarchitektur in der Schweiz ist eng. Sportwetten im Internet gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und werden von der Gespa beaufsichtigt. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt, ausdrücklich, nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Wer auf der Suche nach einem dritten Schweizer Anbieter ist, sucht etwas, das nicht existiert. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der ausländischen Domains, die blockiert werden — keine Liste zusätzlicher Bewilligungen.
Hintergrund dieser Konstruktion: Die Reinerträge fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Grund, warum der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter so niedrig angesetzt hat — und es ist zugleich der Grund, warum das Angebot an Gratisaktionen so klein bleibt. Ein Veranstalter, der gemeinnützige Erträge abliefern muss, hat keinen Spielraum für aggressives Neukundenmarketing.
Dazu kommt eine Bedingung, die viele Wettende unterschätzen: Für ein Onlinekonto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann kein Konto bei der Loterie Romande eröffnen. Und wer in Genf wohnt, keines bei Swisslos. Das ist keine Bequemlichkeitsregel, das ist eine Zutrittsbedingung, und sie entscheidet darüber, ob eine Freiwette überhaupt erreichbar ist.
Schweizerische Limiten: Spielerschutz als Rahmenbedingung
Verlustlimiten vor der ersten Wette
Wer bei Swisslos zum ersten Mal an einer Sporttip-Wette teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Dass die Erhöhung verzögert greift und die Senkung nicht, ist die eigentliche Spielerschutzlogik: Wer in einem impulsiven Moment mehr spielen will, muss erst durch eine Wartezeit.
Was daraus für eine Freiwette folgt: Das Gratisspielguthaben hebt keine dieser Limiten auf. Wer heute eine Wette platziert, nachdem er das Gratisspielguthaben erhalten hat, kann morgen, während das Guthaben noch läuft, an seine Verlustlimite stossen. Das Guthaben läuft dann ab, ohne eingesetzt worden zu sein. Die Aktion, die den Spielenden zu einer Wette bringen sollte, ist genau der Mechanismus, der an den eigenen Schutzgrenzen scheitert. Das ist das ehrliche Bild dieser Angebotsform.
Die Spielsperre und das schweizweite Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — und diese Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Spielsperre ist also nicht an einen Anbieter gebunden. Wer sie einmal auslöst, betrifft das gesamte schweizerische Spielökosystem einschliesslich der grenznahen liechtensteinischen Angebote.
Eine freiwillige Sperre lässt sich nach den Statuten erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist ein wichtiger Satz für dieses Thema: Wer gesperrt ist, kann auch ein Gratisspielguthaben nicht mehr einlösen.
Es gibt eine Zahl, die diesen Bereich relativiert. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Zugangskontrolle an der Verkaufsstelle ist also nicht streng. Das ist keine Randnotiz: Es bedeutet, dass die formale Verbotsschranke dort, wo der persönliche Kontakt fehlen sollte, nicht greift.
Zahlungswege und Auszahlung: woran das Guthaben scheitert
Der Name auf dem Konto
Bei den konzessionierten Veranstaltern werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Eine Kreditvergabe an Spielende ist ausdrücklich untersagt. Wer also ein Gratisspielguthaben bei Swisslos oder der Loterie Romande einsetzt und gewinnt, bekommt den Gewinnanteil auf ein Konto, das auf seinen eigenen Namen lautet.
Das ist ein Filter, der manche Wettende von vornherein ausschliesst: Wer kein Konto auf seinen eigenen Namen besitzt oder besitzen will, kann das Angebot nicht nutzen. Der Weg vom Spielerkonto zum eigenen Bankkonto verlangt mehr Identifikation als der Kauf von Spielguthaben.
Was Swisslos und was die Loterie Romande auszahlen
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch bei ihr ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Der Unterschied zwischen den beiden zeigt sich im Detail. Wer einen Gewinn von CHF 1’000 mit einer Gratiswette erzielt, bekommt bei beiden Veranstaltern den Betrag abzüglich des nicht auszahlbaren Einsatzanteils. Wer darüber liegt, durchläuft bei der Loterie Romande eine manuelle Überweisung auf die IBAN, bei Swisslos eine Überweisung innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung. Der Weg ist unterschiedlich — das Ergebnis für den Gratiswettenden ist dasselbe, weil der Einsatz nicht zurückkommt.
Wichtig für all jene, die ein solches Gratisspielguthaben erhalten haben und es nicht einsetzen: Es verfällt mit der Frist, ohne Erstattung. Es gibt keinen Anspruch auf Auszahlung des Nennbetrags.
Guthaben kaufen, nicht nur geschenkt bekommen
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Das ist der Normalfall, den eine Freiwette nicht ersetzt, sondern ergänzt: Über den Kaufmechanismus wird die Limite relevant, nicht über die Aktion. Ein geschenktes Guthaben durchläuft dieselbe Obergrenze wie ein gekauftes. Wer im Monat bereits CHF 9’999 auf sein Wallet geladen hat, kann unter Umständen das Gratisguthaben gar nicht mehr annehmen.
Neukundenangebote mit Freiwette: Frist, Mindestquote und was mit dem Guthaben passiert
Der Wert eines Gratisguthabens lässt sich berechnen
Der tatsächliche Wert eines Gratisguthabens ist kleiner als sein Nennbetrag, und er lässt sich in einer Bandbreite angeben. Der Rechenweg: Der Nennbetrag wird mit dem Verhältnis aus Quote minus eins zu Quote multipliziert und das Ergebnis mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Ein konkretes Beispiel: CHF 10 Gratisspielguthaben, das nicht auszahlbar ist, eingesetzt auf einen Markt mit zwei Quoten von je 1.90. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 95 %. Der durchschnittliche Wert des Gratisguthabens liegt damit bei etwa CHF 4.00 bis CHF 5.00, abhängig vom Quotenschlüssel des Marktes und der gewählten Quote.
Diese Bandbreite ist entscheidend. Bei niedrigen Quoten — etwa 1.20 — schrumpft der Wert des Gratisguthabens deutlich, weil der nicht auszahlbare Einsatz den Löwenanteil des möglichen Gewinns ausmacht. Bei höheren Quoten wächst er, doch dann gewinnt die Wette seltener. Der Wert des Guthabens ist also kein isolierter Betrag, sondern eine Funktion aus Quote und Quotenschlüssel.
Für die Bewertung einer Aktion heisst das: Eine Gratiswette mit einem hohen Nennbetrag in einem Markt mit niedriger Quote ist nicht wertvoller als eine Gratiswette mit einem kleineren Nennbetrag in einem Markt mit höherer Quote. Wer Aktionen vergleicht, muss den Wert und nicht den Nennbetrag vergleichen. Der Nennbetrag ist die Zahl, die auf dem Werbeplakat steht; der Wert ist die Zahl, die der Spielende tatsächlich zurückbekommt.
Es handelt sich bei dieser Zahl um eine statistische Schätzung — ein Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein garantierter Rückfluss für einen einzelnen Wettenden. Wer eine einzelne Wette mit einem Gratisguthaben gewinnt, bekommt den Gewinnanteil; wer sie verliert, bekommt gar nichts. Die CHF 4.50 sind der Erwartungswert, nicht das Ergebnis einer bestimmten Wette.
Die Frist als eigentliche Kostenträgerin
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Struktur dieser Aktion zeigt, woran solche Angebote in der Praxis scheitern: an der Kette aus kurzer Eingabefrist, begrenzter Stückzahl und anschliessend kurzer Gültigkeit.
Die 30-tägige Gültigkeit klingt grosszügig, bis man sie mit der Verlustlimite kombiniert. Ein Spielender, der seine 30-Tage-Verlustlimite bereits ausgeschöpft hat, kann das Guthaben nicht mehr einsetzen, und die Frist läuft trotzdem ab. Wer das Guthaben in den letzten Tagen der Gültigkeit einsetzen will, findet sich möglicherweise in einer Phase, in der seine selbstgewählten Grenzen ihn daran hindern.
Für den Leser bedeutet das eine konkrete Prüfliste vor der Annahme einer Aktion: Wie lange gilt das Guthaben? Wie hoch ist die Mindestquote, auf die es gesetzt werden darf? Muss das Guthaben auf bestimmte Märkte gesetzt werden? Wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückbezahlt oder nicht? Die Antwort auf die letzte Frage entscheidet über einen erheblichen Teil des Werts, und sie steht selten auf der ersten Seite einer Aktionsbeschreibung.
Warum die Aktionsbeträge in der Schweiz klein sind
Wer regelmässig mit ausländischen Anbietern in Kontakt kommt, kennt Neukundenangebote mit Nennbeträgen, die ein Vielfaches der Schweizer Beträge ausmachen. Der Vergleich ist irreführend, wenn man die Bewilligungsarchitektur nicht berücksichtigt. Jede Gratisaktion der beiden Schweizer Veranstalter ist genehmigungspflichtig, und die Zahl der Genehmigungen ist begrenzt. Das drückt den Nennbetrag und die Häufigkeit.
Aus Sicht des Wettenden gibt es dafür einen Preis und einen Gegenwert. Der Preis ist die Grösse der Aktion. Der Gegenwert ist die Tatsache, dass jede Aktion, die läuft, bewilligt und damit überprüft ist. Wer eine ausländische Plattform mit CHF 100 Freiwette sieht, sollte sich fragen, welche Instanz diese CHF 100 geprüft hat. Die Antwort auf diese Frage ist der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Angebotsgruppen.
Schweizer Anbieter, ausländische Marken und die Bewilligungsfrage
Die Gespa-Bewilligung ist für Schweizer Sportwetten die zentrale Einordnung. Die folgende Übersicht stellt die beiden konzessionierten Veranstalter den ausländischen Marken gegenüber, die Schweizer Wettenden in Suchmasken begegnen. Die Bewilligungsspalte zeigt dabei zwei sehr unterschiedliche Rechtszustände.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Gespa-Aufsicht | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Gespa-Aufsicht | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| BC.Game | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung |
Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen ist nicht graduell, sondern rechtlich. Eine ausländische Bewilligung — sei es aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei begrenzt, und das ist die abschliessende Liste.
Für den Wettenden folgt daraus eine Reihe konkreter Konsequenzen. Ausländische Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen schweizerischen Rechtsschutz gegen sie, und ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden. Die erste Sperrliste erschien am 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home nennt sowie bet365 als auf der Liste stehend.
Was die ausländischen Marken in diesem Vergleich tatsächlich sind: bekannte Namen mit Bewilligungen aus anderen Jurisdiktionen, die in der Schweiz keine Wirkung haben. Wer sie in der Bewertung nach denselben Kriterien führt wie die Schweizer Veranstalter, kommt zu einem Kriterium, das sie nicht erfüllen — der Zutrittsberechtigung. Und wer sie bewirbt, begeht eine Handlung, die mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 belegt werden kann. Beschreiben und bewerten ja, bewerben nein. Das ist die Grenze, die diese Seite zieht.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Verglichen werden Quoten, Marge, Limiten, Zahlungswege und Wettangebot — nicht die Grösse eines einzelnen Aktionsbetrags. Ein grosser Nennbetrag in der Werbung sagt nichts über die Bedingungen, unter denen er eingelöst werden kann.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, die Südschweiz und Liechtenstein
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Onlinekonto.
Die Bewilligungsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die IKV 2020. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das ist keine Lizenz eines ausländischen Regulators, sondern eine Bewilligung nach schweizerischem Geldspielrecht mit Gespa-Aufsicht.
Der Einsatzrahmen liegt zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Für eine Freiwette mit CHF 10 ist diese Spanne irrelevant — sie liegt weit innerhalb. Relevant wird sie für den, der sein eigenes Guthaben setzt: Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Einzelwette begrenzt den maximalen Einzelgewinn, unabhängig von der Quote.
Ein Merkmal, das Sporttip von der Loterie Romande unterscheidet, ist der Kombiboost. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Wer also eine Gratiswette nicht auf eine Einzelwette, sondern auf eine Kombination mit mindestens vier Voraussagen setzt, kann den Nettogewinn erhöhen — vorausgesetzt, alle vier Quoten liegen bei mindestens 1.50.
Quotenboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost mit einer Freiwette kombinieren will, sollte die Reihenfolge kennen: Erst die Wette, dann der Boost, und kein Cash-Out dazwischen.
Das Cash-Out-Angebot bei Sporttip umfasst Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Für den Gratiswettenden heisst das: Wer ein Guthaben in einer Wette bindet und dann aussteigen will, bekommt einen Betrag, der unter dem möglichen Gewinn liegt — und der Einsatzanteil des Guthabens bleibt ohnehin beim Veranstalter.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist ein Risiko, das sich mit einer Gratiswette nicht anders verhält als mit eigenem Geld: Wer auf eine Wette mit Quote 1.00 fällt, verliert den Einsatzanteil und gewinnt nichts.
Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Bei einer Kombiwette mit Gratisguthaben bedeutet das: Der Einsatz wird zurückerstattet — als Guthaben, das weiterhin nicht auszahlbar ist, wenn es aus einer Promotion stammt.
Gewinne aus Sporttip-Wetten, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer eine Freiwette einsetzt und gewinnt, sollte den Wettschein also nicht in einer Schublade vergessen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Was folgt daraus? Sporttip ist der Anbieter mit dem breitesten Instrumentarium für Kombinationswetten — Kombiboost, Quotenboost, Bet-Builder — und mit dem umfangreichsten Regelwerk. Diese Fülle ist für den Gratiswettenden ein zweischneidiges Werkzeug: Die Bedingungen sind über mehrere Dokumente verteilt, und die entscheidenden Limiten — Mindestquote 1.50 für den Kombiboost, Mindesteinsatz CHF 1 — stehen in den Spielregeln, nicht in der Aktionsbeschreibung.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter der sechs Westschweizer Kantone
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungsgrundlage ist dieselbe wie bei Swisslos — eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Gespa-Aufsicht.
Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Die beiden Veranstaltergebiete überlappen sich nicht, und die Grenze verläuft entlang der Sprachgrenze. Für einen Wettenden in Bern oder Zürich ist Jouez Sport also kein Konkurrenzangebot zu Sporttip, sondern gar keine Option. Das ist die wichtigste Konsequenz dieser Aufteilung, und sie wird in vielen Vergleichen übergangen.
Die Limiten liegen bei Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Ein Wahlangebot für einen Wettenden in der Westschweiz: Wer einen Gewinn über CHF 1’000 erzielt, durchläuft eine Überweisung auf die eigene IBAN.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, wie die Loterie Romande Gratisspielguthaben einsetzt. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion war also an ein konkretes Ereignis gekoppelt und nicht dauerhaft verfügbar.
Was daraus folgt: Jouez Sport ist der Veranstalter mit den kleinsten Aktionsbeträgen und der engsten regionalen Bindung. Wer dort ein Gratisspielguthaben erhält, nimmt an einer bewilligten, regional verankerten Aktion teil. Der Preis dafür ist die Grösse: CHF 10, 30 Tage, nicht auszahlbar — das ist das ganze Spektrum der Aktion. Wer auf der Suche nach einem hohen Neukundenbetrag ist, findet ihn hier nicht.
IviBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine im Ausland gemeldete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen schweizerischen Rechtsschutz, und seine Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.
Was für den Sportsuchenden daraus folgt: Wer bei IviBet ein Konto eröffnet, begibt sich ausserhalb des schweizerischen Rechtsrahmens. Es gibt keine Instanz, an die er sich im Streitfall wenden kann. Das gilt nicht nur für Gratisaktionen — es gilt für jede Auszahlung, jede Quotenänderung und jede Wettschein-Stornierung.
Für die Bewertung der Bewilligungslage: Eine ausländische Bewilligung, sei es aus Curaçao, Malta oder Deutschland, hat in der Schweiz keine Wirkung. Der Zutritt zur Schweizer Regulierung fehlt vollständig. Wer einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wählt, entscheidet sich gegen den Schweizer Rechtsschutz und für eine Jurisdiktion, deren Durchsetzung er nicht kennt. Das ist kein Verbot für den Spielenden — das Spielen bei einem nicht bewilligten Anbieter ist für ihn nicht strafbar. Es ist eine Risikoverschiebung zu seinen Lasten.
Pribet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
Bei Pribet liegt die Bewilligungslage wie bei IviBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung, keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was das für die Freiwettensuche heisst: Ein Betrag, den ein solcher Anbieter als Gratiswette bewirbt, ist kein durch eine Schweizer Aufsicht bewilligter Betrag. Es gibt keine Instanz, die die Bedingungen dieser Aktion geprüft hätte. Wer die Aktion annimmt, akzeptiert sie zu Bedingungen, die allein der Anbieter gesetzt hat.
Für die Bewertung bleibt nur ein Punkt, der wirklich trägt: die Bewilligungslage. Wo sie fehlt, entfällt der Vergleichsmassstab, den die Schweizer Anbieter erfüllen. Das Gespräch über Quoten, Limiten und Auszahlungen setzt voraus, dass es einen Adressaten für Beschwerden gibt. Er fehlt hier.
HighFlyBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
HighFlyBet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Rechtslage ist dieselbe wie bei den anderen ausländischen Marken: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Der praktische Unterschied zwischen den ausländischen Anbietern liegt nicht in der Bewilligungslage — die ist bei allen identisch — sondern in den Bedingungen, die der Anbieter selbst setzt. Diese Bedingungen sind für den Schweizer Wettenden nicht überprüfbar, weil keine Schweizer Instanz sie prüft. Das ist das Kriterium, an dem jede Bewertung dieser Gruppe hängen bleibt.
Für den Leser, der den Vergleich ernst nimmt: HighFlyBet ist eine Marke unter mehreren mit derselben Ausgangslage. Es gibt hier nichts zu differenzieren, weil die eine Frage, die zählt, bei allen gleich beantwortet wird.
BetFury: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
Auch BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, eine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister besteht nicht, und es gibt keinen schweizerischen Rechtsweg. Die Domains können blockiert werden.
Wie bei den anderen Marken dieser Gruppe ist die Bewilligungslage der entscheidende Punkt und nicht eine einzelne Produkteigenschaft. Wer eine Gratisaktion bei einem solchen Anbieter sieht, sieht eine Aktion ohne Schweizer Aufsichtsinstanz. Das ist der ganze Unterschied zu Sporttip und Jouez Sport.
BC.Game: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
BC.Game liegt in derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, keine Anerkennung einer ausländischen Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann über DNS blockiert werden.
Es gibt hier nichts, was gegen die Bewilligungslage aufzurechnen wäre. Ein Angebot, das ausserhalb der Schweizer Bewilligungsstruktur steht, ist für den Schweizer Wettenden allein schon deswegen ein anderes Produkt als eines der beiden konzessionierten Angebote. Ob die Oberfläche bequem ist, spielt für diese Bewertung keine Rolle.
1xBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage entspricht der der anderen ausländischen Marken in dieser Übersicht: keine Geltung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung der Domain.
Für die Freiwettensuche folgt daraus dasselbe: Ein Gratisguthaben, das ein solcher Anbieter auslobt, unterliegt keiner Schweizer Genehmigungspflicht und keiner Schweizer Prüfung. Wer die Schweizer Regeln kennt, weiss, was diese Feststellung wert ist.
BetOnRed: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
BetOnRed führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Anerkennung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Die Bewertung dieser Marke fällt mit der Bewertung der ganzen Gruppe zusammen. Wo die Bewilligung fehlt, fehlt der Massstab, an dem ein Schweizer Wettender die Bedingungen prüfen könnte. Das ist der einzige belastbare Punkt.
BDMBet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Anbindung
BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei den übrigen Marken dieser Gruppe gilt: Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, es besteht keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann blockiert werden.
Für einen Schweizer Wettenden, der eine Freiwette sucht: Es gibt zwei bewilligte Veranstalter, und BDMBet gehört nicht dazu. Alles Weitere — Quoten, Limiten, Zahlungswege — setzt voraus, dass der Anbieter im Schweizer Rechtsrahmen steht.
Steuern: wann ein Gewinn aus einer Freiwette steuerpflichtig wird
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und keine einzelne kantonale Zahl genannt werden kann.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für den typischen Wettenden spielt diese Schwelle keine Rolle: Ein Gewinn aus einer Freiwette liegt weit darunter, es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an.
Bei ausländischen Anbietern stellt sich die Frage anders. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das heisst: Bei einem ausländischen Anbieter kann auch ein kleiner Gewinn aus einer Gratiswette steuerpflichtig sein, während derselbe Betrag bei einem Schweizer Veranstalter unter den Freibetrag fällt. Wer das nicht berücksichtigt, übersieht einen Kostenfaktor, der an der Bewilligungslage hängt.
Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Diese Feststellung ist wichtig, weil sie in ausländischen Vergleichen regelmässig auftaucht und für die Schweiz nicht zutrifft. Für die eigene Situation gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Was eine Freiwette in der Schweiz wert ist — und was nicht
Die Kette aus Bewilligungspflicht, kleinen Beträgen und kurzen Fristen bestimmt den Wert eines Gratisspielguthabens in der Schweiz stärker als der Nennbetrag. Wer die CHF 10 der Loterie Romande in einen Markt mit Quotenschlüssel 95 % setzt, kommt rechnerisch auf rund CHF 4.50 erwarteten Wert — die Hälfte dessen, was auf dem Plakat stand. Bei niedrigeren Quoten fällt dieser Wert weiter, weil der nicht auszahlbare Einsatz einen grösseren Anteil des möglichen Gewinns ausmacht.
Der zweite Faktor ist die Zeit. Eine 30-tägige Gültigkeit klingt nach Spielraum, trifft aber auf selbst gesetzte Verlustlimiten, die eine Wette in diesem Zeitraum verhindern können. Der dritte Faktor ist die Quote, auf die gesetzt werden darf — bei einer Aktion mit Mindestquote verschiebt sich der Wert nach oben, weil höhere Quoten den nicht auszahlbaren Einsatz relativ kleiner machen. Der vierte Faktor ist die Auszahlbarkeit: Der Einsatz bleibt in jedem Fall beim Veranstalter.
Was eine Freiwette dagegen nicht ist: ein Rabatt. Ein Rabatt senkt den Preis einer Sache, die der Käufer ohnehin erwirbt. Eine Freiwette erzeugt eine Wette, die der Spielende sonst vielleicht nicht platziert hätte, und sie bindet ihn für die Dauer der Gültigkeit an eine Plattform. Das ist ein Unterschied im Mechanismus, nicht nur in der Darstellung.
Für den Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter ergibt sich daraus ein klares Bild. Sporttip ist die Plattform mit dem umfangreichsten Instrumentarium für Kombinationswetten und dem breitesten Vertragsgebiet. Jouez Sport ist die Plattform mit der engsten regionalen Bindung und den kleinsten Aktionsbeträgen, aber auch mit der einfacheren Auszahlungsstruktur. Wer in der Deutschschweiz oder im Tessin wohnt, hat nur bei Sporttip Zugang; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, nur bei Jouez Sport. Die Wahl ist in den meisten Fällen keine Wahl.
Und die ausländischen Marken? Sie erfüllen das erste Kriterium nicht. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, es besteht keine Anbindung an das Sperrregister, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Wer trotzdem dort spielt, spielt ausserhalb des Rahmens, den diese Seite beschreibt. Ein Gratisguthaben, das keine Schweizer Aufsicht genehmigt hat, ist kein Gratisguthaben nach Schweizer Massstab — es ist ein Betrag, dessen Bedingungen allein der Anbieter festlegt.
Häufig gestellte Fragen zu Freiwetten in der Schweiz
Was unterscheidet eine Freiwette von einer Wette mit eigenem Geld?
Bei einer Wette mit eigenem Geld kommt bei einem Gewinn der Einsatz zusammen mit dem Gewinn zurück. Bei einer Freiwette ist der Einsatz ein Gratisspielguthaben, das der Veranstalter beisteuert; es wird nicht ausbezahlt. Wer CHF 10 Gratisguthaben auf Quote 2.10 setzt und gewinnt, erhält CHF 11, nicht CHF 21. Der Wert liegt deshalb unter dem Nennbetrag.
Dürfen die Schweizer Veranstalter Freiwetten ohne Gespa-Zustimmung anbieten?
Nein. Wer in der Schweiz Gratisspiele oder Gratisguthaben anbietet, braucht dafür die vorgängige Zustimmung der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Jede Aktion der beiden Veranstalter ist damit genehmigt, was die Zahl und Grösse der Angebote begrenzt.
Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?
Der Gewinn ergibt sich aus Quote multipliziert mit dem Einsatz, abzüglich des Einsatzes. Der Nettogewinn ist also der Einsatz mal Quote minus eins. Bei CHF 10 auf Quote 1.90 beträgt der Nettogewinn CHF 9. Der auszahlbare Betrag hängt zusätzlich vom Quotenschlüssel des Marktes ab, der bei einem Markt mit zwei Quoten von 1.90 bei 95 % liegt.
Welche Bedingungen sind bei einer Freiwette zu prüfen?
Vier Punkte entscheiden über den Wert: die Frist, in der das Guthaben eingesetzt sein muss, die Mindestquote, auf die es gesetzt werden darf, ob der Einsatz bei einem Gewinn zurückbezahlt wird, und ob Beschränkungen auf bestimmte Märkte gelten. Die Aktionsbeschreibung nennt davon oft nur die Frist. Die restlichen Bedingungen stehen in den Spielregeln des Veranstalters.
Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese Limiten gelten auch für Wetten mit Gratisspielguthaben und können deren Einsatz innerhalb der Gültigkeitsfrist verhindern.
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Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
