Freiwetten für Neukunden in der Schweiz – wenig Auswahl, klare Regeln

Updated Oktober 2026
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Ein Smartphone liegt mit dem Display nach unten auf einem Holztisch neben einem Wasserglas.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage.

Wer in Deutschland oder Österreich nach einer Freiwette für Neukunden sucht, findet Dutzende Angebote und eine Vergleichsseite, die sie sortiert. Wer dasselbe in der Schweiz versucht, findet zwei Namen und danach eine Liste von Anbietern, die hier gar nicht tätig sein dürfen. Das ist keine Marktlücke und kein Zufall, sondern die Folge einer Entscheidung, die die Kantone 2019 getroffen haben und die bis heute gilt. Wer sich darüber ärgert, ärgert sich über den falschen Adressaten: Nicht die Veranstalter sind knauserig, sie dürfen kaum anders.

Das schmale Angebot hat einen zweiten Grund, der noch enger sitzt. Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Eine Aktion mit Gratisguthaben ist in der Schweiz kein Marketinginstrument, das ein Anbieter nach Lust und Laune ausrollt, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Achtunddreissig Aktionen für ein ganzes Land, ein ganzes Jahr. Wer daraus eine Erwartung ableitet, sollte sie an diesem Verhältnis messen und nicht an dem, was eine ausländische Seite auf ihrer Startseite verspricht.

Für den Neukunden heisst das: Die Frage ist nicht, welche Freiwette die höchste ist. Sie lautet, was ein Startguthaben überhaupt wert ist, wann es verfällt, ob es je ausbezahlt werden kann und was der Anbieter im Gegenzug verlangt. Das sind unbequeme Fragen, und die Antworten stehen selten auf der Startseite. Genau dort lohnt die Mühe.

Neukundenangebot in der Schweiz: was vor der ersten Wette steht

Das Konto kommt vor der Wette, und in der Schweiz ist es kein Formular, das man in zwei Minuten ausfüllt. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto auf Vorrat, mit falscher Adresse und dem Ausweis eines Bekannten, fällt in dieser Prüfung auf, bevor der erste Franken gesetzt ist.

Wer jetzt sagt, dass ein Ausweisscan doch bei jedem seriösen Anbieter verlangt wird, hat recht und übersieht den Unterschied. In der Schweiz ist der geprüfte Wohnsitz nicht nur eine Sorgfaltspflicht des Anbieters, sondern die Bedingung, unter der eine Teilnahme überhaupt möglich ist – gesetzlich verlangt der Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis zudem der Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Das schliesst mehr Leute aus, als einem lieb ist. Ein Deutscher mit Zweitwohnung in Zug kommt bei Swisslos hinein, ein Genfer nicht. Ein Walliser kommt zur Loterie Romande, ein Zürcher nicht. Die Grenze verläuft nicht zwischen der Schweiz und dem Ausland, sondern zwischen den Sprachregionen und ihren Kantonen.

Wie gross dieses Gebiet jeweils ist, lässt sich in zwei Zahlen fassen. Swisslos und Loterie Romande teilen das Land unter sich auf, und wer wissen will, ob er überhaupt dabei sein darf, muss auf die Liste der Kantone schauen, nicht auf die Werbung. Ein Betroffener, dessen Konto abgelehnt wird, erfährt das nicht aus einer höflichen Fehlermeldung, sondern aus der Wohnsitzprüfung im Hintergrund.

Und weil zwei Beträge die Erwartung weiter nach unten ziehen: In den Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet die Loterie Romande ihr Sportangebot unter dem Namen Jouez Sport, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Ein Netz dieser Grösse betreibt kein Start-up, das mit Gratisguthaben um Kunden wirbt. Es ist eine kantonale Institution, die den Ertrag für gemeinnützige Zwecke abliefert.

Vor dieser Kulisse liest sich das Wort «Neukundenangebot» anders. Es beschreibt keine Jagd um neue Kunden, sondern eine kleine, bewilligte Zuwendung an jemanden, der ohnehin schon Kunde sein darf.

Angemeldet, geprüft – und dann erst spielbar

Die Reihenfolge, die ein Neukunde durchläuft, entscheidet mehr über sein Budget als jede Aktionsseite. Zuerst Identität, dann Limiten, dann das Guthaben. Der letzte Schritt ist der, über den alle reden; die beiden davor sind die, die zählen.

Bei Swisslos wird der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst gesperrt, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die kantonale Institution kennt den Spieler also, und sie kennt seinen Ausweis; derselbe Ausweis, der die Registrierung freigibt, ist später der Hebel, der sie schliesst.

Dasselbe Werkzeug liegt beim Anbieter, den ein Neukunde meidet, gerade weil er es nicht kennt. Wer sein Konto bei einem der beiden Schweizer Veranstalter sperrt, sperrt es nicht bei einer ausländischen Seite. Das ist keine Feinheit, sondern der Kern des Unterschieds, den die Rechtslage schafft: Was hier geschlossen wird, bleibt nicht überall geschlossen.

Was die Freiwette hier bedeutet

Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ist das ausdrücklich so geregelt, und bei den Aktionen von Jouez Sport traf es auf jedes vergebene Guthaben zu. Ein Neukunde, der CHF 10 Spielguthaben erhält, hat CHF 10 Spielwert und keinen Franken Geld. Das klingt nach einer Spitzfindigkeit und ist die entscheidende Eigenschaft des Produkts.

Denn ein nicht auszahlbares Guthaben zwingt den Spielenden, es im Spiel zu riskieren. Freiwette heisst in dieser Bauform: Du setzt fremdes Geld, um dir das Ergebnis zu verdienen. Wer das einmal durchgerechnet hat, sieht die Aktion mit anderen Augen. Der Unterschied zwischen einem Gratisguthaben und einer Erstattung in Geld ist für den Neukunden der deutsche und der österreichische Markt – hier gibt es ihn nicht.

Rechtslage: zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog

Wer eine Sportwette in der Schweiz anbietet, braucht dafür eine Bewilligung, und die Kantone haben die Veranstalterzahl für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip; getragen wird sie von der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Eine E-Liste mit weiteren bewilligten Buchmachern gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht veröffentlicht in dieser Sache nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Ein hölzerner Richterhammer ruht auf einem dunklen Schreibtisch im Seitenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel und fallen unter das Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa mit Sitz in Bern – nicht von der ESBK, die ausschliesslich die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Das ist der Satz, an dem sich alles Weitere aufhängt. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entfaltet hier keine Wirkung.

Was gesetzt werden darf, ist kein offener Markt, sondern eine Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort stehen, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Esport taucht in der Liste schlicht nicht auf.

Der geschlossene Katalog ist die Kehrseite des Schutzes, und er trifft Neukunden empfindlicher als Alteingesessene. Wer sich an eine ausländische Seite gewöhnt hat, weil er dort auf Ecken, Vorwarnungen und Zwischenstände setzen kann, findet hier ein anderes Programm. Das ist nicht Rückständigkeit, sondern das Ergebnis einer Abwägung.

Was nicht auf der Verbotsseite steht, ist der Livewettmarkt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz schränkt sie nicht auf einzelne Live-Märkte ein. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.

Sporttip und Jouez Sport: zwei Gesichter derselben Ordnung

Unterschiede zwischen den beiden Veranstaltern liegen in den Details, nicht in der Struktur. Bei Sporttip reicht der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten von CHF 1, der Höchsteinsatz beträgt CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei der Loterie Romande liegt die Obergrenze woanders: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000.

Die Westschweizer Regel verdient einen zweiten Blick, weil sie in der Praxis mehr bewirkt als die Einsatzlimite. Nicht der einzelne Wettschein ist gedeckelt, sondern der Zufluss auf das Konto innerhalb eines Monats. Ein Spieler mit CHF 10’000 Einzahlungsvolumen kann diese Grenze rechnerisch mit einem einzigen Vorgang ausnutzen; wer in Raten einzahlt, merkt sie erst, wenn er im Monat mehr bewegt, als er glaubte. Bei Swisslos ist der Weg über das Wallet gebaut: Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Einen Unterschied gibt es beim Bezahlen. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Welche Zahlungswege Jouez Sport führt, ist eine Frage an deren eigene Bedingungen.

Dass ein Guthaben nur bis zu einer Grenze aufladbar ist, ist unbequem und gewollt: Wer mehr bezahlen will, muss sich dafür entscheiden. Ein Kontrollkauf mit Kreditkarte, wie ihn ausländische Seiten ihrem Spieler anbieten, ist in der Schweiz kein Geschäftsmodell. Ein Kredit an Spielende ist nach dem Gesetz nicht zulässig.

Bewilligung statt «Lizenz» – eine Wortfrage mit Folgen

In der Schweizer Rechtssprache gibt es keine Lizenz, sondern eine Bewilligung. Eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, erteilt unter dem Geldspielgesetz, mit der Gespa als Aufsicht.

Das ist mehr als Sprachgefühl. Eine ausländische Lizenz kann alles Mögliche sein und in der Schweiz ist sie nichts. Artikel 4 des Geldspielgesetzes ist an dieser Stelle eindeutig: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und umgekehrt hat eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder irgendeinem anderen Land hier keine Wirkung. Wer eine ausländische Seite aufruft und dort ein Zertifikat sieht, sieht folglich ein Zertifikat über ein Geschäft, das die Schweiz nicht bewilligt.

Was daraus folgt, ist kein abstrakter Rechtssatz, sondern ein konkreter Verlust. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, und er hat in der Schweiz keinen Rechtsweg gegen diesen Anbieter. Eine Sperre, die er hier erklärt, gilt dort nicht. Der Weg an ein Schiedsgericht, an eine Aufsichtsbehörde oder an ein Gericht fehlt, und Schweizer Telekommunikationsanbieter können Domains solcher Seiten über das Domain Name System blockieren; die Gespa führt dafür eine Sperrliste, deren erste Fassung auf den 3. September 2019 zurückgeht und die Ende 2025 bei 671 Domains stand.

Die Liste hilft weniger, als sie verspricht, und das sollte man wissen. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt. Nennt die Aufsicht in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und führt sie bet365 als auf der Liste, so beschreibt das ein Katz-und-Maus-Spiel und keinen Zaun. Wer eine gesperrte Seite sucht, findet sie unter anderer Adresse.

Für den Einzelnen bedeutet das eine Entscheidung, die niemand abnimmt. Eine Schweizer Bewilligung bringt vollen Schutz, aber nur zwei Anbieter, einen geschlossenen Sport- und Marktkatalog, eine Wohnsitzpflicht und die Ausweiskontrolle. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung bringt das Gegenteil in jeder Zeile. Keine der beiden Varianten ist deshalb die sichere Wahl, und wer das Gegenteil behauptet, verkauft etwas.

Limiten und Spielerschutz: was der Neukunde vorher einstellt

Wettende setzen in der Schweiz ihre Verlustlimiten selbst, und das ist keine Empfehlung, sondern ein Zwischenschritt vor der ersten Wette. Bei Swisslos müssen vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.

Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festlegt – täglich, wöchentlich oder monatlich. Den Wert bestimmt der Spieler innerhalb dieses Rahmens. Die Mechanik dahinter ist der eigentliche Schutz, und sie ist genauso gebaut, wie sie wirkt: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese 72 Stunden sind die wichtigste Zahl auf der Seite. Sie ist lang genug, dass ein Impuls verpufft, und unangenehm genug, dass sie beim ersten Ausprobieren auffällt. Wer an einem schlechten Abend die Limite nach oben setzen will, kann das nicht an diesem Abend. Das Gesetz sieht dafür 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen den beiden Fristen ist die Differenz zwischen dem gesetzlichen Minimum und dem, was in der Schweiz tatsächlich läuft.

Wer zum ersten Mal ein Konto eröffnet, tut gut daran, die Limite an diesem Punkt zu setzen und nicht später. Später heisst nach der ersten Serie verlorener Wetten und damit in genau der Situation, in der die Zahl zu hoch ausfällt. Der passende Zeitpunkt ist das Formular.

Es gibt im Schweizer Sportwettrecht keine staatlich festgelegte Einzahlungsobergrenze, die für alle gilt. Der Rahmen kommt vom Spieler, die Aufsicht prüft, dass der Rahmen überhaupt gesetzt wird. Wer geglaubt hat, der Staat deckle ihm den Einsatz, hat die Rollen vertauscht. Bei der Loterie Romande kommt die Limite der Plattform hinzu, mit CHF 10’000 pro 30 Tagen auf Einzahlungen und Wallet-Guthaben – eine Obergrenze des Geschäftsmodells, nicht des Gesetzes.

Ein Mindestalter von 18 Jahren ist die Regel, und Minderjährige sind online nicht zugelassen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl sollte niemanden beruhigen, der die Kontrolle an der Ladentheke für streng hält. Am Schalter ist die Prüfung offenbar löchriger, als das Regelwerk aussieht.

Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer gesperrt ist und trotzdem setzt, verliert also doppelt. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Sperre, Register und der Weg zurück

Die Schweiz führt ein gemeinsames Register der gesperrten Personen, in dem überschuldete und suchtgefährdete Menschen sowie Selbstsperren erfasst werden. Wer dort steht, steht dort nicht bei einem Anbieter, sondern überall im bewilligten Markt. Das erklärt, weshalb die Aufhebung so geregelt ist, wie sie ist: Ein Register, aus dem man schnell wieder herauskommt, wäre keines.

Wer wissen will, wie er eine Sperre prüfen oder beantragen kann, findet den Weg über die Aufsichtsbehörde und über die Spielerschutzseiten der beiden Veranstalter. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, findet diesen Weg nicht, weil er dort nicht vorgesehen ist. Das ist der Punkt, an dem sich die Rechtslage in eine persönliche Situation übersetzt.

Fachstellen für Spielsucht und kantonale Beratungsdienste sind für diese Fragen die richtige Adresse. Wer dort anruft, findet eine Beratung und keine Werbung.

Was ein Gratisguthaben in der Schweiz wirklich wert ist

Kleine Aktion, klare Bedingungen – und ein Wort, das die Erwartung in die falsche Richtung zieht. Die Loterie Romande führte zuletzt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» durch. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück vergeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Zehn Franken. Für ein Stadionpublikum sind zehn Franken kein Kaufanreiz, sondern ein Mitbringsel. Das ist der Massstab, an dem sich die Schweizer Freiwettenszene messen lassen muss, und man kann ihn mögen oder für enttäuschend halten – bemerkenswert ist er so oder so.

Drei Eigenschaften dieser Aktion sind wichtiger als ihr Betrag. Erstens der Code, der in den Stadien verteilt wurde: Der Weg zum Guthaben führte über die Anwesenheit bei einem Spiel, nicht über eine Anmeldung. Zweitens der verifizierte Konto, ohne den der Code nichts bewirkte. Drittens die 30 Tage. Wer das Guthaben nicht innerhalb eines Monats einsetzte, verlor es, und zwar ohne Entschädigung.

Die zeitliche Begrenzung ist der Hebel, an dem sich fast jede Aktion dieser Art entscheidet. Ein Guthaben mit kurzer Laufzeit drückt den Spielenden in eine Entscheidung, die er sonst aufgeschoben hätte. Es ist Eile als Produktdesign, und wer das erkennt, hält die Frist nicht für ein Detail.

Wer heute ein Konto bei einem der beiden Veranstalter eröffnet, wird nicht automatisch dieselbe Aktion finden. Der Grund liegt bei der Lizenz, nicht beim Ermessen des Anbieters: Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wie die Zustimmungen aber zwischen den beiden verteilt sind, ist ungleich. Von 38 Zustimmungen im Jahr 2025 gingen 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer in der Westschweiz wohnt, trifft also rechnerisch auf dreimal so viele Aktionen wie jemand in der Deutschschweiz – sofern sich der Anteil im nächsten Jahr wiederholt.

Und was ein solches Guthaben im Durchschnitt einbringt, lässt sich ausrechnen statt anpreisen. Grundlage sind die Bedingungen des vergebenen Gratisspielguthabens – nominal CHF 10, nicht auszahlbar – und ein illustrativer Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 und 1.90, der als Beispiel dient und keinen Preis dieses oder eines anderen Anbieters zitiert. Bei zwei Quoten von 1.90 beträgt der Quotenschlüssel dieses Marktes rund 95 %, die Buchmachermarge also etwa 5 %. Da die Einsatzsumme des Gratisguthabens nicht zurückgezahlt wird, liegt der durchschnittliche Wert der Freiwette bei CHF 10 × (1,90 − 1) ÷ 1,90 × 0,95, also bei rund CHF 4.50 – eine Bandbreite, die mit der Marktmarge steigt oder fällt und nur unter der Annahme gilt, dass ausschliesslich das Guthaben gesetzt wird. Ein Zehnernotenguthaben trägt also rund fünf Franken Erwartungswert, und wer das vorher weiss, kann die Aktion in die richtige Schublade legen: Sie ist ein Rabatt und kein Geschenk.

Das ist der Punkt, an dem sich die Frage nach der Höhe erledigt. Wer das Startguthaben mit einer Einzahlung vergleicht, die er bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung leisten müsste, vergleicht zwei verschiedene Dinge. Die CHF 10 sind hier nicht der Anfang einer Serie, sondern das ganze Angebot.

Erstattung, Cash-Out und der Unterschied zum Ausland

Ausländische Anbieter bauen Neukundenangebote gern als Erstattung in Form einer Freiwette: Bei einer verlorenen ersten Wette wird der Einsatz als Freiwette zurückvergütet, deren Einsatz bei einem Gewinn nicht ausbezahlt wird. In der Schweiz ist dieser Mechanismus die Ausnahme und nicht die Regel. Die Übertragung des Marketingsatzes auf ein Produkt, das ihn hier nicht hat, führt im Kopf zu Erwartungen, die keine Aktion erfüllt.

Geldfragen betreffen auch die Auszahlung. Bei Swisslos lassen sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf die angegebene IBAN.

Ein Konto auf den eigenen Namen ist keine Formalität, sondern die Bedingung dafür, dass das Geld überhaupt auf ein fremdes Konto fliessen darf: Auszahlungen erfolgen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen und Krypto geben die beiden Veranstalter nicht her, und das ist kein Rückstand, sondern die Bauart des Bewilligungssystems.

Wer eine Freiwette einsetzt, sollte die Auszahlungsregel einmal gelesen haben, bevor er sie gewinnt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden nicht auszahlbar – wer das verwechselt, klagt später über eine Sperre, die keine ist.

Vergleich der Anbieter für Neukunden in der Schweiz

Zehn Karten, und der wichtigste Satz der ganzen Zusammenstellung steht in der ersten: Zwei der Anbieter haben eine Schweizer Bewilligung, acht haben keine. Diese Trennung ist nicht stilistisch, sondern die einzige, die für einen Neukunden zählt. Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung an Versprechen aufbaut, hat in der Schweiz keine Grundlage, und die Aufsicht überwacht ihn hier nicht. Die Aufstellung ordnet die beiden Veranstalter entsprechend vorne ein und listet die ausländischen Marken danach – beschrieben und bewertet, nicht empfohlen.

Anbieter Bewilligung für die Schweiz Veranstalter nach eigener Angabe
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (Grossspiel) Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (Grossspiel) Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung Angabe nicht ermittelt
Pribet keine Schweizer Bewilligung Angabe nicht ermittelt
Rabona keine Schweizer Bewilligung Angabe nicht ermittelt
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Angabe nicht ermittelt
BetOnRed keine Schweizer Bewilligung Angabe nicht ermittelt
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Angabe nicht ermittelt
22Bet keine Schweizer Bewilligung Angabe nicht ermittelt
X3Bet keine Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada)

Die Spalte, die am wenigsten aussagt, ist die mit der Lizenz, und sie ist trotzdem die nützlichste. Bei acht Anbietern steht dort keine Angabe, und zwar nicht, weil sich niemand die Mühe gemacht hätte, die Seite zu öffnen. Es bedeutet, dass keine mitteilbare Lizenz auffindbar ist – und eine Lizenz, die sich nicht mitteilen lässt, existiert für den Spielenden nicht. Wo dagegen eine Angabe steht, wie bei X3Bet mit Tobique in Kanada, liegt sie in einem Staat, dessen Aufsicht in der Schweiz keine Wirkung hat. Rechtlich betrachtet sind die acht Zeilen unten deshalb identisch, und der einzige Unterschied unter ihnen ist der Abstand zur Ohnmacht des Spielers. Der Kontrast zur zweiten Spalte könnte grösser nicht sein: Bei den ersten beiden Zeilen trägt eine Schweizer Bewilligung, bei den anderen acht trägt sie nichts.

Die Veranstalterspalte sagt über die acht ausländischen Marken nichts Belastbares, und das ist selbst eine Information. Wer bei einem Anbieter spielt, dessen Veranstalter er nicht kennt, weiss nicht, wen er verklagen würde. Bei den beiden Schweizer Institutionen ist nicht nur der Name bekannt, sondern auch der Sitz und der Zweck: Die Erträge gehen an gemeinnützige Aufgaben in den Kantonen.

Wer aus dieser Tabelle ein Neukundenangebot ableiten will, wird enttäuscht. Verglichen wird hier nicht die Höhe eines Startguthabens, sondern die Frage, ob es für einen Spieler in der Schweiz überhaupt eine gibt. Unter den zwei Bewilligungsträgern hat im Berichtsjahr kein einziger eine allgemeine Neukundenfreiwette ausgelobt.

Wie in dieser Rangfolge bewertet wird

Vier Kriterien entscheiden die Reihenfolge, und das Startguthaben ist keines davon. Wer beim ersten Blick darauf achtet, ordnet die Liste nach dem unwichtigsten Merkmal.

Erstens die Bewilligung: Wer in der Schweiz Veranstalter sein darf, hat einen Status, den kein ausländisches Zertifikat ersetzt. Zweitens die Limiten: Wie ein Anbieter Einzahlungen und Einsätze deckelt, beschreibt, wie er sein Risiko sieht – und in der Schweiz ist die Limite beim Spieler angesiedelt, was sie schwerer verhandelbar macht als jede Hausregel. Drittens die Zahlungswege: Auszahlungen auf ein eigenes Konto, in welcher Frist, mit welcher Kommission und mit welcher Obergrenze. Viertens die Bedingungen des Guthabens: Verfallsdatum, Auszahlbarkeit, Bindung an Aktionstage.

Wie ernst der zweite Punkt gemeint ist, zeigt eine einzige Zahl aus dem Schweizer Markt. Von 38 Zustimmungen für Gratisaktionen im Jahr 2025 ging die klare Mehrheit an einen der beiden Veranstalter. Ein Neukundenguthaben ist damit nicht das Ergebnis eines Marketingskalenders, sondern einer Bewilligung – und Bewilligungen verteilen sich nicht nach Angebotslogik.

Wer wissen will, ob ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung auf der Sperrliste steht, findet die Antwort bei der Aufsicht. Wer wissen will, was ein Angebot kostet, liest die Bedingungen des Anbieters selbst, nicht die Zusammenfassung auf einer Vergleichsseite. Beides ist in wenigen Minuten erledigt und erspart die späteren Überraschungen.

Sporttip im Detail: Limiten vom ersten Franken an

Swisslos, mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip und stützt sich dabei auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Das Vertragsgebiet reicht über die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH bis in den Kanton Tessin und ins Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb dieses Gebiets wohnt, bleibt draussen, unabhängig von Alter und Ausweis.

Die Einsatzlimiten sind sofort spürbar. Einzel- und Kombinationswetten beginnen bei CHF 1 und enden bei CHF 1’000; eine Systemwette darf bis CHF 10’000 gross werden. Swisslos kann diese Grenzen jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für einen Neukunden heisst das: Die Limite ist keine Empfehlung, sondern eine Wand, und die Wand kann sich bewegen, ohne dass er es vorher erfährt.

Bemerkenswert ist das Verhältnis der Limite zum Produkt. Eine Einzelwette auf ein Fussballspiel mit CHF 1’000 ist für einen Gelegenheitsspieler bereits eine sehr hohe Summe, und die Systemwette mit der zehnfachen Grenze ist für die meisten erst recht unerreichbar. Die Limiten schützen also nicht die Mehrheit der Spieler, sie definieren den Rand des Angebots. Wer wissen will, wie viel er überhaupt riskieren möchte, sollte die produktseitige Grenze nicht mit seiner persönlichen verwechseln.

Dasselbe gilt für den Gewinn. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung arbeitet gegen den Spieler, und sie arbeitet immer. Über viele Wetten ist der Betrag klein, aber er verschwindet nicht – wer sich über einen um Rappen abweichenden Gewinn wundert, weiss jetzt, woher es kommt.

Für Kombinationswetten gibt es einen Bonus, der die Vertragsbedingungen ernst nimmt: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung zwischen zehn und fünfzehn Voraussagen ist gross, und er täuscht: Fünfzehn Spiele mit einer Quote von mindestens 1.50 richtig zu treffen, ist kein Trick, sondern eine Wahrscheinlichkeitsfrage. Der beworbene Aufschlag von 100 % bezieht sich auf den Nettogewinn einer Kombination, die zuvor durch diese fünfzehn Hürden gegangen sein muss. Vor diesem Hintergrund ist der Boost kein Geschenk, sondern eine Wette auf die eigene Trefferquote.

Ähnlich gebaut sind die Quoten- und Profitboosts: Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer früh aussteigt, verliert also nicht nur einen Teil des Gewinns, sondern die ganze Erhöhung. Das ist die versteckte Gebühr des frühen Ausstiegs.

Beim Cash-Out überhaupt ist Vorsicht angebracht. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Die Mechanik dahinter ist eine Auszahlung unter dem möglichen Gewinn, und zwar die einzige, die ein Veranstalter garantieren kann, ohne zu wissen, wie das Spiel ausgeht. Wer Cash-Out für einen Service hält, verwechselt eine Versicherung mit einer Dienstleistung: Er zahlt dafür, aus einer Wette herausgehen zu dürfen, und der Preis steckt im niedrigeren Betrag.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die Regel, die Live-Wettende am häufigsten überrascht: Der eigene Klick und das tatsächliche Ereignis liegen Sekunden auseinander, und die Sekunde entscheidet.

Zur regulären Spielzeit gehört in der Regel die reguläre Spieldauer – im Fussball etwa 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Diese Unterscheidung entscheidet in Pokalspielen und in Playoff-Runden über Gewinn oder Verlust, und sie steht in jedem Wettprogramm.

Zwei weitere Regeln betreffen Ausfälle und Kombinationen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Und eine Frist, die kein Neukunde auf dem Schirm hat: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Gewinn vor sich herschiebt, verliert ihn nach einem halben Jahr.

Wie gut Sporttip für einen Neukunden mit Freiwettenabsicht ist: Die Limiten und die Prüfung sind streng, der geschlossene Marktkatalog ist schmal, und die Auszahlung auf das eigene Konto ist vorgezeichnet. Wer in einem der Vertragskantone wohnt und ein kleines, kontrolliertes Wettprogramm sucht, wird hier eine rechnerisch saubere Umgebung finden und kein üppiges Willkommenspaket.

Jouez Sport im Vergleich: hohe Einzahlungsgrenze, kleines Guthaben

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist die Infrastruktur eines kantonalen Betriebs, und sie erklärt, warum das Neukundenmarketing hier anders aussieht als bei einer internationalen Plattform.

Die Kontolimiten sind der auffälligste Punkt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Die Limite begrenzt nicht die einzelne Wette, sondern das Geld, das im Monat auf das Konto kommt. Ein Spieler mit einem langen Atem kann deshalb mehr bewegen als einer, der in grossen Einzelbeträgen setzt, und beide kommen an dieselbe Grenze. Wer sein Budget plant, sollte diese Grenze kennen, bevor er sie erreicht.

Die Gewinnauszahlung ist klar geregelt: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer 1’000 Franken gewinnt, hat sie also im Wallet und nicht auf dem Bankkonto; wer kurz darunter liegt, merkt vielleicht nicht sofort, dass der Unterschied nur eine Schwelle ist und keinen Zwischenschritt braucht.

Die Aktion, die in der Westschweiz zuletzt für Neukunden zu sehen war, ist «JouezSport – Patinoires et Stades»: 7 Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, ein in den National-League-Stadien verbreiteter Code, CHF 10 Spielguthaben für das verifizierte Konto, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Westschweizer Neukunde, der im Winter im Stadion war, konnte zehn Franken mitnehmen. Wer nicht im Stadion war, konnte den Betrag nicht einfach abholen.

Bemerkenswert ist der Kontrast zwischen Netz und Guthaben: 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende, ein Wallet bis CHF 10’000 – und zuletzt ein Willkommensgeschenk von CHF 10 pro Kopf. Diese Zahlen erzählen die Geschichte der Schweizer Freiwetten besser als jede Aktion. Die Loterie Romande betreibt ein Geschäft, das sich über Jahre trägt, und ein Neukundenanreiz ist darin eine Randerscheinung.

Wer in der Westschweiz wohnt, hat gegenüber der Deutschschweiz einen messbaren Vorteil bei den Aktionen, aber keinen beim Grundsatz: Auch hier gilt die vorgängige Zustimmung der Gespa, auch hier ist das Guthaben nicht auszahlbar, und auch hier verfällt es nach 30 Tagen. Der Vorteil ist real, aber er liegt bei der Häufigkeit und nicht bei der Grosszügigkeit. Der Unterschied zwischen dem Westschweizer und dem Deutschschweizer Marketing ist ein Verteilungsphänomen, kein Qualitätsunterschied.

FortuneJack im Ausland-Vergleich: kein Schweizer Rechtsweg

FortuneJack trägt keine Schweizer Bewilligung. Da in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten dürfen, bedeutet das: Der Anbieter ist hier nicht zum Geschäft zugelassen, und eine mitteilbare Bewilligung ist nicht auffindbar – eine Angabe ohne Wirkung in der Schweiz, weil eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt und eine ausländische hier keine Kraft entfaltet.

Was folgt daraus für einen Neukunden, der eine Freiwette sucht? Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg gegen ihn. Wer hier eine Spielsperre erklärt, erklärt sie an einer Stelle, die nicht mit den Schweizer Stellen spricht. Domains solcher Anbieter können über die Sperrliste der Gespa auf die Blockliste geraten und von Schweizer Telekommunikationsanbietern über das Domain Name System blockiert werden.

Dass eine Adoption dieser Marke für einen Schweizer trotzdem in Frage kommt, liegt am anderen Ende: Ein Anbieter ohne Bewilligung ist an den geschlossenen Sportkatalog nicht gebunden, und wer eine Sportart oder einen Markt sucht, die in der Schweiz nicht auf der Liste stehen, findet sie dort. Diese Freiheit wird mit dem Verlust des Rechtswegs bezahlt, und die Rechnung ist für jeden anders. Wer den vollen Schweizer Schutz will, ist hier falsch; wer das Angebot über alles stellt, sollte wissen, was er aufgibt.

Pribet im Ausland-Vergleich: keine Aufsicht in der Schweiz

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa beaufsichtigt den Anbieter nicht, und eine Lizenz, die er vorweisen kann, hätte in der Schweiz keine Geltung – die Bewilligung gilt nur hier, und hier gibt es keine. Von einem Schweizer Konto aus geprüft heisst das: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und eine Domain, die auf die Sperrliste kommen kann.

Die praktische Konsequenz ist unspektakulär und deshalb leicht zu übersehen. Ein Neukunde vergleicht Startguthaben, Quoten und Sportarten und findet hier womöglich mehr Auswahl als bei den beiden Schweizer Veranstaltern. Der Unterschied zeigt sich nicht beim ersten Klick, sondern in dem Moment, in dem etwas schiefgeht: bei einer strittigen Wette, bei einer verzögerten Auszahlung oder bei einer Kontosperre. Ab diesem Moment fehlt die Adresse, an die man sich wenden könnte.

Wer bei einem solchen Anbieter trotzdem ein Konto führt, sollte die eigenen Grenzen selbst setzen. Im Schweizer System tut das der Veranstalter mit dem Spieler zusammen; hier ist es allein die Sache des Spielers. Wer sich darauf verlässt, wird von der eigenen Disziplin abhängig, und die ist an einem langen Abend keine verlässliche Instanz.

Rabona im Ausland-Vergleich: der Preis der freien Auswahl

Rabona trägt keine Schweizer Bewilligung und untersteht damit nicht der hiesigen Aufsicht. Eine mitteilbare Lizenz ist nicht auffindbar; wäre sie vorhanden, hätte sie in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und entsprechend blockiert werden.

Für einen Neukunden ist das ein Angebot mit einer offenen Rechnung. Was er bekommt, ist eine grössere Auswahl an Sportarten, Wettarten und Kombinationsmöglichkeiten als im bewilligten Schweizer Katalog – was dort nicht auf der Liste steht, darf hier trotzdem angeboten werden. Was er dafür hergibt, ist die Verbindung zum Schweizer Schutzsystem: keine Sperre, die überall gilt, keine Stelle, die seine Beschwerde prüft, und keine kantonale Steuerpraxis, die zu seinen Gunsten spricht.

Immerhin: Die kantonalen Steuerregeln gelten für ihn trotzdem. Für Gewinne bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis – etwa im Kanton Thurgau – behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Die Freiheit des Anbieters endet also an der Kantonsgrenze, und der Spieler trägt die Differenz.

WirWetten im Ausland-Vergleich: kein Register, keine Sperre

WirWetten führt keine Schweizer Bewilligung. Das bedeutet, dass der Anbieter in der Schweiz nicht zum Geschäft zugelassen ist, nicht von der Gespa beaufsichtigt wird und eine allfällige ausländische Bewilligung hier keine Kraft hat. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa kommen und über das Domain Name System blockiert werden.

Eine Marke mit einem deutschen Namen und einem Schweizer Publikum ist für den hiesigen Spieler besonders leicht zu verwechseln. Der Name klingt nach einem Anbieter in der Nachbarschaft, und die Sprache ist die eigene. Was fehlt, ist die Bewilligung, und sie ist der einzige Punkt, der zählt. Ein deutscher Anbieter mit deutscher Erlaubnis operiert in einem anderen Rechtsrahmen, und dieser Rahmen endet an der Grenze.

Wer hier ein Konto unterhält, sollte die Verlustgrenzen selbst führen, weil keine Stelle sie für ihn führt. Und er sollte die Auszahlungsbedingungen selbst lesen, weil keine Schweizer Vorschrift vorschreibt, dass das Geld auf ein Konto des Kontoinhabers geht. Ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet, ist in der Schweiz gesetzlich verlangt und bei einem Anbieter ohne Bewilligung eine Hausregel, die sich ändern kann.

BetOnRed im Ausland-Vergleich: Werbung ohne Bewilligung

BetOnRed trägt keine Schweizer Bewilligung und unterliegt damit nicht der Schweizer Aufsicht. Eine mitteilbare Lizenz ist nicht auffindbar, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann blockiert werden.

Bei einem Anbieter dieser Art lohnt der Blick auf die Werbung, die er betreibt. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist nach dem Geldspielgesetz verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Diese Busse trifft den Werbenden und nicht den Spielenden, aber sie zeigt, was die Schweiz von der Bewerbung dieser Angebote hält. Wer auf eine solche Anzeige klickt, klickt auf etwas, für dessen Verbreitung hier ein Bussgeld droht.

Der Spielende selbst wird nach der Rechtsprechung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und einen Schutz oder eine Fairplay-Kontrolle gibt es nicht. Wer das Angebot attraktiver findet als die zwei bewilligten Veranstalter, sollte den Vorteil gegen dieses Risiko aufrechnen.

Fezbet im Ausland-Vergleich: Guthaben ohne Schweizer Grundlage

Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist damit in der Schweiz nicht tätig im Sinne des Gesetzes, wird hier nicht beaufsichtigt, und seine Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Kraft, und eine mitteilbare Lizenz ist nicht auffindbar.

Der Boden einer Sporthalle aus poliertem Parkett mit einem einzelnen Handball in der Mitte, Licht fällt durch hohe Fenster.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Neukundenangebot bei einem solchen Anbieter steht unter anderen Bedingungen als ein bewilligtes. Nicht nur, weil die Schweizer Vorschrift zu Gratisguthaben hier überhaupt nicht greift. Sondern weil auch die Regeln fehlen, die ein bewilligter Veranstalter einhalten muss: die Auszahlung auf ein Konto des Kontoinhabers, das Verbot eines Kredits an Spielende und die Pflicht, den Spieler vor der ersten Wette zur Limite zu veranlassen. Wo diese Regeln fehlen, entscheidet der Anbieter allein darüber, wann und wie er auszahlt.

Ein Neukunde, der die Auswahl der bewilligten Anbieter zu klein findet, findet hier ein grösseres Schaufenster. Er sollte dabei bedenken, dass die Grösse des Schaufensters nicht die Grösse des Schutzes ist. Beides wächst nicht zusammen, es verschiebt sich.

22Bet im Ausland-Vergleich: kein Rechtsweg, dafür Auswahl

22Bet führt keine Schweizer Bewilligung und untersteht der Gespa nicht. Eine mitteilbare Lizenz ist nicht auffindbar; selbst eine vorhandene hätte in der Schweiz keine Wirkung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Was hier lockt, ist die Breite. Bei einer Plattform dieses Zuschnitts findet ein Neukunde ein Sportprogramm, das grösser ist als der geschlossene Schweizer Katalog und mehr Wettarten enthält, als die Gespa-Liste zulässt. Das ist ein Vorteil und bleibt es, auch wenn es keiner der beiden bewilligten Veranstalter anbietet.

Was nicht mitgeliefert wird, ist der Weg, den ein Spieler im Streitfall gehen kann. Wer in der Schweiz gegen einen bewilligten Veranstalter vorgeht, findet eine Aufsichtsbehörde und ein Gericht. Wer gegen einen Anbieter ohne Bewilligung vorgeht, findet zunächst einmal niemanden. Bei strittigen Auszahlungen ist das der teuerste Teil des Angebots, und er steht nicht in der Werbung.

X3Bet im Ausland-Vergleich: Lizenz in Kanada, Folgen in der Schweiz

X3Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Als Lizenz wird von Drittanbietern Tobique in Kanada genannt, und diese Angabe hat in der Schweiz keine Wirkung – die Schweizer Bewilligung gilt nur hier, eine kanadische hier nicht. Der Anbieter wird von der Gespa nicht beaufsichtigt, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Eine kanadische Lizenz ist überprüfbar, und das ist ein Unterschied zu den Anbietern, bei denen gar nichts auffindbar ist. Für einen Schweizer Spieler ändert sie dennoch nichts, denn Aufsicht ist kein Weltdokument, sondern eine Zuständigkeit. Die kanadische Stelle hat keine Handhabe über ein Konto, das von Zürich aus geführt wird, und die Schweizer Stelle hat keine über den Anbieter.

Wer in der Schweiz einen Streit um eine Wette oder eine Auszahlung austragen will, findet hier keine Adresse. Wer sich darauf verlässt, dass eine Lizenz irgendwo auf der Welt ein Problem löst, verwechselt ein Papier mit einem Ansprechpartner. Der Spieler mag hier ein umfangreicheres Angebot finden als im bewilligten Markt; er findet dort nur nicht den Schweizer Rechtsweg.

Steuern auf Gewinne: je nach Kanton, und meist unter dem Freibetrag

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt die Schwelle seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und deshalb ist die richtige Antwort hier «je nach Kanton» und keine einzelne Zahl.

Für den typischen Wettenden heisst das: Keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Die Schwelle liegt so hoch, dass sie im Alltag praktisch nie erreicht wird, und die Erwartung, der Fiskus nehme einen Teil, ist in den meisten Fällen unbegründet. Wer eine Million gewinnt, hat ein anderes Gespräch zu führen.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, und der Gewinn wird über die Steuererklärung zurückgeholt. Die Steuer ist also eine Vorleistung und keine definitive Belastung.

Es gibt in der Schweiz keine Wettsteuer auf Einsätze. Wer eine solche Belastung befürchtet, kann sie streichen. Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus: Für Gewinne fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als Einkommen erfassen – im Kanton Thurgau etwa unabhängig von der Höhe. Diese Frage gehört in die Hand einer Steuerberatung oder der kantonalen Steuerverwaltung, und zwar bevor und nicht nach dem Gewinn.

Wie ein Neukunde das Freiwettenangebot prüft

Vier Fragen trennen ein Guthaben, das etwas wert ist, von einem, das nur gut aussieht. Wer sie der Reihe nach durchgeht, braucht dafür weniger Zeit als für die Anmeldung.

Zuerst die Bewilligung: Welcher Veranstalter steht hinter dem Konto, und ist er einer der beiden, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen? Dann die Auszahlbarkeit: Was passiert mit dem Guthaben, wenn es gewinnt – kommt Geld auf das Konto oder nur Spielguthaben ins Wallet? Danach die Frist: Wie lange ist das Guthaben gültig, und in welchem Zeitraum muss es eingesetzt werden? Zuletzt die Bedingung: Gilt die Aktion nur für neue Konten, nur an bestimmten Tagen oder nur für bestimmte Personen?

Diese Reihenfolge hat einen Grund. Wer mit der letzten Frage beginnt, verhandelt über Randbedingungen und hat die entscheidende noch nicht gestellt. Wer mit der ersten beginnt, hat das Ergebnis meist schon.

Wo das Kleingedruckte dünn ist – bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung –, hilft der eigene Blick mehr als jede Zusammenfassung. Wer die Bedingungen selbst liest, findet die Auszahlbarkeit, die Frist und die Ausschlussgründe. Wer sie nicht liest, erfährt sie später in der unangenehmsten Form: nach einem Gewinn.

Und wer beim Lesen nichts findet, kann das als Antwort nehmen. Eine Bedingung, die nicht auffindbar ist, bindet niemanden. Sie bindet den Anbieter nicht und den Spieler nicht. Wer auf ihr aufbaut, baut auf nichts.

Häufige Fragen zu Freiwetten für Neukunden

Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden, und wer vergibt sie?

Ja, aber nur bei den zwei Veranstaltern, die hier Sportwetten anbieten dürfen: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Aktionen mit Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, deshalb fallen sie klein aus. Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Welche Aktion lief zuletzt, und wann wurde das Guthaben gutgeschrieben?

Die Loterie Romande führte «JouezSport – Patinoires et Stades» durch, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?

Mindestens 18 Jahre, und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss im Vertragsgebiet liegen. Bei Swisslos umfasst das die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, bei der Loterie Romande die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus.

Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?

Nicht zwingend. Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» genügte der Code im verifizierten Konto, ohne Einzahlung; Voraussetzung war die Teilnahme in den National-League-Stadien. Andere Aktionen können anders aufgebaut sein. Das Guthaben selbst ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar, unabhängig davon, wie es vergeben wurde.

Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Neukundenboni?

Gratisspielguthaben und Freispiele braucht die Aufsicht vorab bewilligt. Werbung für nicht bewilligte Angebote ist dagegen eine Straftat. Die Zustimmungspflicht bremst die Zahl der Aktionen und macht sie planbar, aber sie macht sie nicht grosszügig – die Bedingungen kommen von jedem Veranstalter selbst.

Worin unterscheiden sich Aktionen ausländischer Seiten bei Schutz und Rechtsweg?

Solche Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, unterstehen der Gespa nicht und sind nicht an das Sperrregister angeschlossen. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Domains können über die Sperrliste blockiert werden. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»