Wetten ohne Einzahlung: die Bedingungen entscheiden, nicht der Betrag

Updated Oktober 2026
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Eine leere Geldbörse aus Leder liegt geöffnet auf einem Tisch, daneben ein Kugelschreiber und ein Smartphone mit dunklem Display.

Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Ein Guthaben, das nichts gekostet hat, ist der beste Köder im Wettmarkt. Genau deshalb steht in den Bedingungen, die niemand liest, was er wirklich wert ist. Die Loterie Romande verteilte in der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» je CHF 10 Spielguthaben an 7’000 Personen, gültig 30 Tage, ausdrücklich nicht auszahlbar. Der Betrag klingt nach einem Geschenk. Der Satz «nicht auszahlbar» macht daraus eine Leihgabe auf Zeit: Wer daraus einen Gewinn macht, hält am Ende Spielguthaben in der Hand, nicht Geld auf dem Konto.

Wer nach einem Anbieter sucht, bei dem er ohne eigene Einzahlung wetten kann, stösst in der Schweiz auf eine kurze Liste und eine lange Bedingung. Zwei Veranstalter dürfen hier überhaupt Sportwetten anbieten, jeder in seinem Gebiet, und beide dürfen Gratisguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht herausgeben. Alles andere, was unter «Wetten ohne Einzahlung» beworben wird, kommt von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung — und damit ohne Schweizer Rechtsschutz.

2026 ist das Jahr, in dem immer mehr solcher Angebote aus dem Ausland beworben werden und in dem sich an der Schweizer Rechtslage nichts geändert hat. Der Graben zwischen beworbenem Gratisbetrag und tatsächlich verfügbarem Geld ist der eigentliche Gegenstand dieser Seite.

Was ein Angebot ohne Einzahlung wirklich ist

Ein Bonus ohne eigene Einzahlung ist ein Guthaben, das der Anbieter dem Spielerkonto gutschreibt, bevor der Spielende etwas eingezahlt hat. Drei Dinge folgen daraus, und sie folgen sofort.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Turnhalle, durch hohe Fenster fällt Licht auf das Holzparkett.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Erstens hat der Anbieter kein Geld von diesem Kunden gesehen — er bezahlt also für die Chance, einen zu gewinnen. Zweitens ist das Guthaben kein Zahlungsmittel, sondern eine Forderung mit Bedingungen: Es gilt nur im Wettprogramm dieses Anbieters, nur innerhalb einer Frist, und es lässt sich nicht auszahlen. Drittens bleibt ein Fristablauf ohne Kulanz. Die CHF 10 aus der Westschweizer Aktion verfielen nach 30 Tagen, unabhängig davon, ob der Wettende in dieser Zeit überhaupt dazu gekommen war, sie einzusetzen.

Der dritte Punkt ist der, den Werbetexte systematisch verschweigen. Spielguthaben, das verfällt, hat keinen Gegenwert, den man aufheben könnte.

Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette: drei Namen, drei Dinge

Die Begriffe werden im Alltag austauschbar benutzt. Sie sind es nicht.

Gratisspielguthaben ist der Begriff, den das Geldspielgesetz verwendet, und er beschreibt eine Gutschrift, die auf dem Spielerkonto liegt und deren Auszahlbarkeit der Veranstalter in seinen Bedingungen regelt. Beim Veranstalter aus Basel ist dieser Punkt eindeutig geregelt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande lautet die Regel identisch, und sie gilt dort für das gesamte Gratisspielguthaben, nicht nur für einzelne Aktionen.

Die Gratiswette oder Freiwette, wie sie ausländische Anbieter bewerben, ist dagegen meist ein Wettgutschein: Der Einsatz wird gestellt, ohne dass er vom Konto abgebucht wird. Diese Konstruktion ist bei Schweizer Veranstaltern die Ausnahme, nicht die Regel. Und sie ist in einem Punkt heimtückischer als das Guthaben, weil der Einsatz bei einem Gewinn häufig nicht mitbezahlt wird: Eine Freiwette über CHF 10 zur Quote 2.00 bringt dann CHF 10 Nettogewinn, nicht CHF 20. Wer den Unterschied nicht kennt, rechnet seinen Gewinn doppelt.

Auf was sich ein Angebot bezieht, lässt sich immer an einer Stelle ablesen: in den Bedingungen, wo steht, ob und wie das Guthaben ausgezahlt wird. Nicht in der Werbung, nicht auf dem Banner.

Das Swisslos-Wallet: woher das Guthaben kommt, wenn keines geschenkt wird

Es gibt einen zweiten Weg zum Gratisguthaben, und er verlangt keine Einzahlung. Er funktioniert nicht beim Veranstalter, sondern im Regal.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag beträgt CHF 20. Swisslos bietet dafür PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Wer den Einzahlungsschein wählt, bezahlt an der Ladenkasse und lädt das Konto ohne Karten- oder Kontodaten. Bis CHF 10’000 sind in 30 Tagen möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Der Haken für kleine Budgets sitzt nicht beim Kauf, sondern beim Einsatz: Wer CHF 20 auflädt und damit eine Einzelwette platzieren will, muss die gesamten CHF 20 auf eine einzige Wette setzen. Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht angenommen.

Wie ein Gewinn zurückkommt, und wie viel davon übrig bleibt

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab.

Die Auszahlungswege sind gestaffelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber wird überwiesen, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist, und zwar innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, das auf den Namen des Teilnehmers lautet. Für Auszahlungen vom Guthaben gilt eine andere Regel: zweimal pro 365 Tage gratis, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN.

Gratisspielguthaben fällt aus allen diesen Wegen heraus. Es ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar.

Was ein Gratisguthaben im Durchschnitt einbringt

Jetzt wird gerechnet, und zwar an einem Beispiel, das ausdrücklich keines dieser Anbieter ist: ein Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %. Die Marge — der Anteil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält — beträgt damit rund 5 %.

Für ein Gratisguthaben von CHF 10, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, ergibt sich der durchschnittliche Wert aus dem Betrag multipliziert mit (1.90 − 1) geteilt durch 1.90 und dann multipliziert mit dem Quotenschlüssel des Marktes. Das Resultat liegt bei etwa CHF 4.30 bis CHF 4.50, je nachdem, wie stark die Quoten in dem Markt auseinanderliegen, den der Wettende tatsächlich bespielt.

Das ist der ganze Trick. Zehn Franken werden beworben, viereinhalb sind es wert. Der Rest liegt in der Marge und in der Regel, dass der Einsatz nicht mitkommt. Der Betrag ist ein statistischer Erwartungswert über viele Wetten und keine Zusage für eine einzelne: Ein Gewinn aus dem Gratisguthaben kann höher liegen, ein Verlust ist der Normalfall. Und gemessen wird der Wert nicht in Geld, sondern in einem Guthaben, das nach 30 Tagen verschwindet.

Die Schweizer Rechtslage für Gratisguthaben

Hier wird es trocken, und das muss es sein. Wer die folgenden Absätze überblättert, entscheidet über echtes Geld auf der Grundlage von Werbetexten.

Ein langer, leerer Flur in einem Verwaltungsgebäude mit Holztüren und Steinboden im kühlen Tageslicht.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK — die ist für Casinos zuständig und für Sportwetten die falsche Adresse.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Warum Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht braucht

Das ist die Regel, die den Schweizer Markt für Gratisangebote so dünn macht. Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.

Der Grund ist derselbe, aus dem eine Zigarettenwerbung nicht auf einem Schulhof hängt. Ein Geschenk senkt die Hemmschwelle für Menschen, die nicht spielen sollten. Die Aufsicht will vorher wissen, wer was an wen verteilt, in welcher Höhe und unter welchen Bedingungen. Die Höhe und die Bedingungen eines Bonus stammen deshalb immer aus den Bedingungen des Veranstalters selbst — es gibt keine ausländische Grosszügigkeit, die sich auf die Schweiz übertragen liesse.

Für den Leser heisst das etwas sehr Konkretes: Ein Banner mit «CHF 50 Gratisguthaben» auf einer Schweizer Sportseite kann von keinem bewilligten Veranstalter stammen.

Das Einzugsgebiet: ein Konto nur, wo man wohnt

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Diese Kantone bilden zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus — und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im jeweiligen Gebiet. Für die Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran. Wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Das ist keine Panne, sondern die Bauart des Systems: Jeder Veranstalter bedient sein Gebiet, und das Angebot ohne Einzahlung ist damit auch geografisch markiert.

Der abschliessende Katalog: worauf überhaupt gewettet werden darf

Der bewilligte Katalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Nur Sportereignisse. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist überhaupt nicht geregelt und damit reine Anbietersache.

Wer aus dem Ausland ein volleres Wettprogramm kennt, merkt hier den Unterschied sofort. Mehr Sportarten, mehr Märkte, mehr Exoten — das ist genau das, was die Schweizer Bewilligung nicht hergibt, und es ist der Grund, aus dem Spielende überhaupt bei ausländischen Anbietern landen.

Die Steuerfrage: die meisten Gewinne bleiben steuerfrei

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Kantonale Freibeträge weichen davon ab; hier gilt «je nach Kanton», und es wäre falsch, eine einzelne kantonale Zahl zu nennen.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.

Das ist allgemeine Information. Für den eigenen Fall ist die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Stelle.

Was aus dem Ausland kommt, wenn eine Zahlung scheitert

Ausländische Anbieter locken mit Angeboten, die es in der Schweiz nicht geben darf. Was danach kommt, kommt in dieser Reihenfolge.

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Und die Sperrliste greift, meist ohne dass der Wettende den Grund versteht. Die Gespa veröffentlicht die Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste stehend. Bezahlt wird trotzdem: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren. Wer heute auf einer gesperrten Domain war, findet morgen dieselbe Seite unter einer anderen und zahlt wie zuvor.

Wer ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb des Systems. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht über die Auszahlung.

Eigenes Geld statt Gratisguthaben: wo die Limiten sitzen

Ein Gratisguthaben ist keine Verlustlimite. Es ist ein Guthaben. Die Verwechslung ist teuer.

Verlustlimiten setzen die Spielenden selbst, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz verlangt für eine Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Dazu kommt die Option einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Einen gesetzlich festgelegten Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht — die Limiten stehen in den Bedingungen der Veranstalter, nicht im Gesetz.

Die Spielsperre läuft anders. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer in diesem Register steht, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und es ist eine Fachstelle beteiligt.

Der wirksamste Schutz beim Sporttip ist die Spielpausen-Funktion für kurze Zeiträume. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS); Swisslos deckt mit der Zugangssperre von einem bis 180 Tagen genau diesen Bereich ab, und zwar ohne Kulanz vor Ablauf.

Wer ein Gratisguthaben als Verlängerung seines Budgets behandelt, verliert eigenes Geld. Das ist kein moralischer Satz, sondern der Kern der Konstruktion: Das Guthaben fällt weg, der Einsatzwunsch bleibt, und die Verlustlimiten zählen nur, was aus dem eigenen Geld kommt.

Wo der Schutz in der Praxis durchbricht

Die Gespa hat im Jahr 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Verkaufsstellen als streng bewacht beschreibt, beschreibt etwas, das die Aufsicht selbst gemessen hat — und das Ergebnis ist das Gegenteil.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei der Online-Registrierung werden Ausweisdaten gegen Adress-Datenbanken geprüft — der Kanal ist dicht, die Ladenkasse nicht.

Das Einzugsgebiet und was daraus folgt

Der Schweizer Sportwettenmarkt hat zwei Türen, und beide sind mit einer Wohnsitzprüfung versehen. Das ist die unangenehmste Tatsache für jeden, der nach freier Anbieterwahl sucht.

Für Swisslos arbeiten 19 Kantone plus Tessin plus Liechtenstein, für die Loterie Romande sechs Westschweizer Kantone mit Alleinstellung. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer im Vertragsgebiet eines Veranstalters wohnt, hat genau einen Zugang zu bewilligten Sportwetten — nicht zehn zur Auswahl.

Was daraus folgt, ist für den Leser nicht die Theorie, sondern eine Reihenfolge. Er prüft zuerst seinen Wohnsitz, danach das Angebot. Wer in Basel wohnt und ein französischsprachiges Wettangebot sucht, findet es nicht. Wer in Lausanne wohnt und die deutsche Wettprogramm-Oberfläche will, ebenfalls nicht. Wer umzieht, darf sich bei Swisslos wegen der Ein-Konto-Regel nicht einfach ein zweites Mal registrieren.

Erst danach kommt der Bonus ins Spiel, und dann auch nur als Nebensache. Der Gratisbetrag entscheidet nicht, welcher Veranstalter der richtige ist. Bei zwei Anbietern mit unterschiedlichen Vertragsgebieten ist er ohnehin kein Vergleichskriterium: Man hat keine Wahl, sondern einen Wohnsitz.

Neukundenangebote und Boni: was die Zahlen hergeben

Bleibt die Frage, was von den beworbenen Neukundenangeboten tatsächlich beim Wettenden ankommt. Die Antwort hängt an drei Grössen — der Frist, der Auszahlbarkeit und der Marge des Marktes, in dem das Guthaben eingesetzt wird. Die Vertragsgebiete sind bereits erklärt; ein Ostschweizer erreicht die Loterie Romande nicht, ein Genfer die Swisslos-Plattform nicht. Also: jeder in seinem Kanal oder im Ausland.

Die Höhe ist die unwichtigste Grösse. Ein grosser Betrag mit harten Bedingungen ist teurer als ein kleiner mit klaren, und das ist keine Redensart, sondern Rechnung: Von einem Gratisguthaben kommt beim Wettenden im Durchschnitt nur der Teil an, der nach der Marge des Marktes übrig bleibt. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten sind das rund 95 % des theoretischen Werts, bei einem Markt mit drei Ausgängen entsprechend weniger.

Fristen und Bedingungen: was die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt

Ein Beispiel, das sich vollständig nachprüfen lässt. Die Aktion der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Sieben Aktionstage in rund zwölf Wochen, 7’000 Exemplare, eine Woche Zeit für die Eingabe, dreissig Tage für die Verwendung. Wer an einem der übrigen Tage im Stadion war, hatte nie eine Chance. Das ist der Punkt an befristeten Aktionen: Die Frist ist nicht die Bedingung, die den Wert drückt — der Zugang ist es.

Bemerkenswert daran ist etwas anderes. Bei der Loterie Romande wurden Netz und Werbung bemüht, um CHF 10 an 7’000 Menschen zu verteilen, in einem Kontingent, das schneller weg war als die Saison. Wer davon eine Grosszügigkeit erwartet, hat die Bedingung nicht gelesen.

Was in den Bedingungen steht und was nicht

Der Vergleich der Bedingungen führt zu einem Ergebnis, das auf den ersten Blick nach wenig aussieht.

Bei Swisslos steht die Auszahlbarkeit des Gratisspielguthabens in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande steht in der 24. Ausgabe des Règlement Général: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Beide Veranstalter sagen also dasselbe, und beide sagen es an derselben Stelle — in einem Dokument, das nicht im Werbematerial liegt.

Was daraus für den Vergleich folgt, ist wichtiger als jede Bonusstaffel: Bei bewilligten Anbietern ist das Gratisguthaben ein Zeitkonto, kein Geschenk. Wer wissen will, ob ein Angebot etwas wert ist, prüft nicht die Höhe, sondern die Frist, die Auszahlbarkeit und den Markt, in dem er das Guthaben einsetzt.

Wie sich das Angebot der Veranstalter von dem der ausländischen Anbieter unterscheidet, zeigt der Vergleich der zehn Plattformen, die diese Seite bewertet.

Die Bewilligungslage im Vergleich

Die entscheidende Spalte ist nicht der Bonusbetrag, sondern der Status der Bewilligung. Ohne sie ist alles Weitere uninteressant.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja, Grossspiel-Bewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Grossspiel-Bewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa
Duelbits Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Donbet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1xBet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Wettigo Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
N1 Bet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet Ohne Schweizer Bewilligung Bewilligung wie gemeldet: nicht erstellt; keine Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Am 25.10.2026, dem Tag dieser Prüfung, war die Bilanz zwei zu acht — zwei Schweizer Veranstalter mit Bewilligung, acht Plattformen ohne. In der zweiten Gruppe steht in der Spalte «Bewilligung wie gemeldet» durchgehend nichts, und das ist keine Lücke, sondern die Antwort. Eine Bewilligung, die niemand nennt, ist im Schweizer Recht ohnehin unwirksam. Was in der Tabelle deshalb fehlt, ist genau das, was der Leser in den Bedingungen der acht Anbieter selbst suchen müsste — und wonach er dort vergebens fragt.

Für den Leser bedeutet die Tabelle vor allem eines: Die acht Anbieter ohne Bewilligung stehen hier beschrieben, nicht empfohlen. Die Beschreibung ist die Grundlage für eine Entscheidung, die jeder selbst treffen muss — besser informiert als über ein Werbebanner.

Die zehn Plattformen im Vergleich

Zehn Plattformen, zwei Rechtsordnungen und ein Kriterium, das am Ende jede Bewertung durchzieht: Wo kommt das Geld her, und wo geht es hin. Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage — zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, dann acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die zwei Gruppen sind nicht vergleichbar im Sinne einer Wahl zwischen Gleichem, und sie werden hier auch nicht zusammengelegt.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem vollständigen Angebot und der strengsten Anbindung

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Zum Angebot gehört mehr als das Wettprogramm. Ein Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Bei beiden gilt: pro Wettendem einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen nicht vorzeitigen Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Solche Sätze gehören in die Lektüre vor der ersten Wette, nicht danach.

Drei kleinere Regeln, die selten zitiert werden und trotzdem Geld kosten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombiwette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationen erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die Frist von 26 Wochen ist die freundlichste Zahl im ganzen Schweizer Wettrecht. Kein ausländischer Anbieter, der seine Bedingungen schreibt, muss so etwas einbauen — Swisslos muss.

Das Urteil fällt hier über die Anbindung, nicht über das Programm. Wer im Vertragsgebiet wohnt und ein geringes Budget hat, bekommt ein vollständig reguliertes Produkt mit Einzahlung ab CHF 20, Mindesteinsatz CHF 1 und automatischer Gutschrift bis CHF 1’000 — nur eben ohne Gratisguthaben zum Abgreifen ausserhalb einer bewilligten Aktion. Wer ohne eigene Einzahlung spielen will, wird bei Swisslos nicht fündig, und keine Regelung der Welt ändert das.

Loterie Romande Jouez Sport: Gratisguthaben mit Auflagen, Verlosung inklusive

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Sie ist die einzige der beiden Veranstalterinnen, deren eigene Aktion auf dieser Seite mit Zahlen zu fassen ist: «JouezSport – Patinoires et Stades», 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage, 7’000 Stück à CHF 10 Spielguthaben, 7 Tage Zeit für die Eingabe des Codes, 30 Tage Gültigkeit, keine Auszahlung.

Der Rahmen um solche Aktionen ist ebenfalls geregelt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge werden auf die IBAN des Kontoinhabers überwiesen.

Man kann darüber streiten, ob eine Verlosung von 7’000 Gratisguthaben überhaupt ein Bonus ist oder eine Marketingausgabe mit Sportbezug. Die Bedingungen nennen es eine Aktion.

Interessanter als der Betrag ist hier die Form. Dass ein bewilligter Veranstalter überhaupt Gratisguthaben ausgibt, hängt an einer Zustimmung der Aufsicht, und die wurde im Jahr 2025 vierundzwanzig Mal erteilt. Wer als Westschweizer auf ein solches Angebot wartet, wartet auf eine Bewilligung — nicht auf eine Rabattaktion.

Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung, mit Ländergrenzen im Weg

Duelbits tritt mit Sitz im Ausland an und bietet Sportwetten an, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Nach Art. 4 BGS gilt eine Bewilligung nur in der Schweiz — eine ausländische entfaltet hier also keine Wirkung. Eine Bewilligung, wie sie Duelbits meldet, ist nicht erstellt; im Schweizer Recht ist eine solche ohnehin ohne Kraft.

Praktische Folgen: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain per DNS blockiert wird. Die Gespa nennt Domain-Hopping ausdrücklich — blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Eine Adresse, die gestern funktionierte, ist heute weg, und die Seite steht morgen unter einer anderen.

Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten blockieren. Technisch bleibt der Weg also offen, rechtlich bleibt der Wettende trotzdem draussen.

Zu den Angeboten für Neukunden sagt die Faktenlage nichts. Was hier steht, gilt für die Plattform und ihre Bewilligungslage, nicht für einen Bonusbetrag — und wer eine Zahl sucht, die diese Seite nicht hat, findet sie in den Bedingungen bei Duelbits selbst.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Registeranbindung

Auch bei Donbet fehlt die Schweizer Bewilligung. Damit gilt dieselbe Rechtsfolge wie bei jeder ausländischen Plattform: Art. 4 BGS, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf der Sperrliste landen.

Was das für den Alltag bedeutet, ist nicht abstrakt. Wer sich selbst sperren lässt, verlässt sich darauf, dass die Sperre überall greift. Eine Sperre in einem schweizerischen Register erreicht eine Plattform ohne Anbindung daran nicht. Das ist der Punkt, an dem der Spielerschutz aufhört, ein Versprechen zu sein, und zu einer Frage der technischen Verbindung wird.

Wer die Wahl hat, sollte den Teil seines Einsatzes, den er nicht verlieren will, nicht bei einem Anbieter platzieren, dessen Regeln er nicht kennt. Diese Seite nennt die Plattform und ihre Bewilligungslage. Was darüber hinausgeht, entscheidet der Wettende selbst, mit den Bedingungen in der Hand.

Unibet: ohne Schweizer Bewilligung, international unterwegs

Unibet ist international tätig und verfügt über keine Schweizer Bewilligung für Sportwetten. Die Folgen sind die bereits beschriebenen: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als Möglichkeit.

Ein Punkt, der bei einem bekannten Namen oft untergeht: Bekanntheit ist keine Bewilligung. Der Schweizer Wettmarkt kennt nur zwei Veranstalter für Sportwetten, und internationale Grösse ändert daran nichts. Eine ausländische Bewilligung, welchen Landes auch immer, ist in der Schweiz ohne Kraft.

Ein bekannter Name ist kein Bewilligungsnachweis. Wer den Status prüfen will, prüft ihn an der Frage, ob ein Schweizer Veranstalter mit Bewilligung nach BGS dahintersteht — nicht an der Grösse des Werbebudgets.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, breites Programm

Bei 1xBet liegt derselbe Befund vor: Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung. Die Schweiz erlaubt Sportwetten nur Swisslos und der Loterie Romande, und Art. 4 BGS begrenzt jede Bewilligung auf das eigene Land.

Wer sein Angebot mit einem Schweizer Veranstalter vergleicht, sieht einen Unterschied in der Breite: Praktisch alle Plattformen ohne Schweizer Bewilligung zeigen Sportarten und Märkte, die der Schweizer Katalog nicht enthält. Die Gespa-Liste kennt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Sektion für Esport. Der Unterschied ist also keine Qualitätsfrage, sondern eine Folge davon, was in der Schweiz überhaupt bewilligt wird.

Die Breite des Programms ist die Kehrseite der fehlenden Bewilligung. Was hier angeboten wird, ist genau das, was einem Schweizer Veranstalter nicht erlaubt wäre.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, mit Schweizer Namen und ausländischem Sitz

Wettigo passt in dasselbe Bild, und der Widerspruch zwischen Namen und Bewilligung ist hier am sichtbarsten: Der Anbieter tritt mit einem Schweizer Anklang auf, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen.

Für ein- und dieselbe Person kann die Domain innerhalb kurzer Zeit unerreichbar werden. Die Sperrliste wird von der Gespa geführt; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden nach Angaben der Aufsicht innert Stunden ersetzt. Wer sein Konto dort hat, hängt an einer Adresse, die jederzeit verschwinden kann.

Der Name ist die schwächste aller Prüfungen. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, sucht sie bei einem Schweizer Veranstalter — nicht bei einem Namen, der auf der Zunge liegt.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schutzanspruch

Bei N1 Bet ist der Befund derselbe wie bei den Plattformen dieser Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Der wichtigste Punkt ist einer, den kein Bonus in Ordnung bringt: Wer zwangssperrt ist, wird daran bei einem Anbieter ohne Anbindung nicht gehindert. Ein freiwilliger Selbstausschluss bleibt möglich, wenn der Anbieter ihn anbietet. Ein staatlich geführtes Sperrregister aber hilft nicht — es erreicht ihn nicht.

Bei einem Anbieter ausserhalb des Registers ist der Selbstausschluss nur so verlässlich wie das Konto, das man dort hat. Wer sein Verhalten schützen will, prüft vor der Registrierung, ob der Schutz überhaupt technisch ankommt.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung, als reiner Vergleichswert

MyStake steht in derselben Gruppe: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz, ohne Anbindung an das Sperrregister, mit der Möglichkeit der DNS-Sperre.

Wer die Schweiz als Wohnsitz nutzt, sollte den Teil der Entscheidung, der nicht von der Quote abhängt, vorher erledigen: Wer zahlt im Streitfall, wer prüft die Auszahlung, wo kann man sich beschweren. Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es für diese Fragen einen Rahmen — Aufsicht, Regeln, zuständige Stelle. Ohne Bewilligung bleiben sie unbeantwortet.

Gratisguthaben von einem Anbieter ohne Bewilligung ist geliehener Anreiz, nicht Geschenk. Man sollte ihn an der Höhe des Betrags messen, den man danach verlieren kann.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung, am Ende der Vergleichsliste

22Bet ist ohne Schweizer Bewilligung im Vergleich enthalten und steht in derselben Gruppe: ausländische Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als mögliche Folge.

Die Bewertung dieses Anbieters erfolgt ausschliesslich auf Basis seiner Bewilligungslage. Spezifische Bonusbeträge werden hier nicht aufgeführt, da diese variieren können.

Das Vergnügen mit einem Gratisguthaben bei 22Bet ist genau so viel wert wie die Bedingungen des Anbieters erlauben. Diese Seite nennt die Zahlen, die sie für die Plattform hat, und schweigt über die, die sie nicht hat.

Häufige Fragen

Kann man in der Schweiz bei bewilligten Veranstaltern ohne eigene Einzahlung wetten, und woher kommt das Guthaben dann?

Ja, im Rahmen einer von der Aufsicht bewilligten Aktion. Das Guthaben stammt dann vom Veranstalter, der dafür eine vorgängige Zustimmung der Gespa nach Art. 75 Abs. 2 BGS braucht. Ausserhalb solcher Aktionen gibt es keine Gratisguthaben. Wer ohne eigene Einzahlung spielt, spielt also in einem engen, zeitlich begrenzten Rahmen.

Wie hoch ist der Mindestbetrag, wenn man das Spielkonto bei Swisslos aufladen will?

CHF 20 über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein. Bis CHF 10’000 sind in 30 Tagen möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange der Wallet-Stand CHF 9’999 nicht übersteigt. Für kleine Budgets heisst das: mindestens CHF 20 in die Waagschale, bevor die erste Wette läuft.

Was war die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Es gab insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Aus welchem Grund verlangt das Geldspielgesetz für Gratisguthaben die Zustimmung der Gespa?

Freispiele und Gratisguthaben können Menschen ins Spiel ziehen, die sich sonst zurückhalten würden. Deshalb weist Art. 75 Abs. 2 BGS die Aufsicht an, jeder Verteilung vorgängig zuzustimmen. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine inhaltlich ähnliche Aktion eines ausländischen Anbieters fällt nicht darunter.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was bedeutet das für kleine Guthaben?

CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Wer ein Guthaben von CHF 10 aus einer Aktion einsetzt, kann damit zehn Einzelwetten oder eine Kombiwette mit einem Einsatz von CHF 10 platzieren — mehr ist nicht drin.

Welche Risiken bringt ein Angebot ohne Einzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und welche Rolle spielt die Sperrliste?

Es fehlen Schweizer Rechtsschutz, Anbindung an das Sperrregister und eine Aufsicht über die Auszahlung; die Domain kann über die Sperrliste der Gespa blockiert werden, die Ende 2025 671 Einträge zählte und deren Einträge über Domain-Hopping innert Stunden ersetzt werden. Ein staatlich geführter Selbstausschluss erreicht den Anbieter nicht. Strafbar macht sich der Wettende nicht.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»