«Online Squash Wetten Schweiz 2026» – warum zwei Anbieter die ganze Auswahl sind
Ladevorgang...
Wer aus der Schweiz auf ein Squash-Match setzen will, landet schnell bei der Frage, die die ganze Branche ungern laut stellt: Wie viele Anbieter stehen mir eigentlich zur Verfügung? Die ehrliche Antwort passt in einen Satz. Es sind zwei, und beide gehören der öffentlichen Hand nahe. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die hierzulande Sportwetten durchführen dürfen. Alles andere, was eine Schweizer IP-Adresse auf dem Bildschirm ausspuckt, arbeitet ohne Bewilligung und damit ohne den Schutz, den dieses Land für seine Spielenden aufgebaut hat.
Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten-Angaben der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Für Squash heisst das: Der Sport selbst ist ein Nischenprodukt, das in der Schweiz nur dann auf dem Wettschein landet, wenn der Veranstalter es in sein Programm aufnimmt. Ob er das tut, entscheidet nicht der Enthusiasmus eines Fans, sondern eine Liste. Und weil diese Liste geschlossen ist, ist der Weg zu einer Squash-Wette hier ein anderer als bei einem Fussballspiel: enger, kontrollierter, teurer in der Auswahl, aber billiger im Risiko. Wer das versteht, hört auf, nach der perfekten Squash-Quote zu suchen, und fängt an, den Rahmen zu prüfen, in dem überhaupt eine Quote entstehen darf.
Was die Schweizer Rechtslage für Squash-Wetten bedeutet
Die rechtliche Ausgangslage ist bei Squash dieselbe wie bei jedem anderen Sport, den ein Schweizer Veranstalter anbietet. Sportwetten gelten als Grossspiel und fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Wichtig für die Orientierung: Die ESBK ist hier nicht die Adresse. Sie beaufsichtigt Kasinos, nicht Sportwetten.

Eine Bewilligung braucht in der Schweiz immer zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel. Das steht in den Artikeln 21 bis 25 BGS, und Artikel 4 BGS setzt die entscheidende Klammer darum – eine Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Genau hier scheitert jede ausländische Lizenz. Ob Curaçao, Malta oder Deutschland: Auf Schweizer Boden hat sie keine Wirkung. Sie beschreibt eine Erlaubnis in einem anderen Rechtsraum und sagt über die Verhältnisse hier nichts aus.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, keine dritte Adresse
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein dritter bewilligter Anbieter existiert nicht, und deshalb gibt es auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, die man durchsuchen könnte. Die Gespa veröffentlicht in diesem Feld nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer online ein Konto eröffnen will, muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben, verlangt Artikel 47 Absatz 3 VGS, und in der Praxis zusätzlich im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Bei Swisslos ist dieses Gebiet gross. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist das Swisslos-Vertragsgebiet. Bei der Loterie Romande ist es die Westschweiz: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei Organisationen, die zusammen die ganze Landesfläche abdecken und sich trotzdem nie überschneiden.
Für den Betrachter heisst das: Der Zugang zu einer Squash-Wette hängt zuerst an der Postleitzahl, nicht am Sport. Wer in Genf wohnt, registriert sich bei der Loterie Romande; wer in Zürich wohnt, bei Swisslos. Und wer im Ausland lebt, hat gar keinen Zugang zu einem bewilligten Schweizer Angebot.
Was gewettet werden darf und was nicht
Der Umfang des Angebots ist keine Frage des Geschmacks, sondern eine geschlossene Liste. Die Gespa führt in ihrer Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten – Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 BGS und Artikel 29 VGS – auf, was veranstaltet werden darf. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenswetten sind nur erlaubt, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Rubrik.
Grundsätzlich sind nur Sportwetten erlaubt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fallen weg. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind nach Artikel 25 Absatz 2 BGS gesperrt. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter dafür eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS zählt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte auf. Beim Cash-out gibt es keine Regelung, er ist ausschliesslich ein Merkmal des einzelnen Veranstalters.
Für Squash als Wettsport ergibt das eine klare Kostenlogik. Wer Squash sucht, sucht in einem Katalog, der vor allem die Breitensportarten führt. Ist Squash drin, gibt es ihn in einem Zuschnitt, den die Liste vorgibt, nicht in einem Zuschnitt, den ein ausländisches Portal aus seinem Datenanbieter herausschneidet. Die Auswahl ist kleiner, und das ist keine Panne. Es ist der Preis der Kontrolle.
Wer mit Minderjährigen wettet, verliert die Kontrolle
Ein Befund der Gespa aus Testkäufen des Jahres 2025 sollte jedem, der sich über zu viele Regeln ärgert, die Laune verderben: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast die Hälfte. Wer also annimmt, an einem Schalter oder Kiosk mit einem freundlichen Gesicht habe man die Alterskontrolle im Griff, irrt sich systematisch. Die Bewilligung mag sauber sein. Die Praxis an der Front ist es nicht immer.
Spielerschutz: die Limiten kosten sofort, nicht erst beim Verlust
Hier wird der Kostenbegriff konkret. Spielerschutz ist in der Schweiz keine freiwillige Selbstverständlichkeit, die man später einschaltet, sondern eine Hürde, die vor der ersten Wette steht. Und sie kostet etwas, das viele Spielende nicht gern hergeben: die freie Wahl, morgen mehr zu setzen als heute.

Registrierung: Ausweis, Wohnsitz, eine Identität
Vor der Online-Registrierung bei Swisslos muss eine Person mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist Papierkram, und es dauert. Der Gegenwert ist ein Konto, das nur einmal existiert, an eine geprüfte Person gebunden, mit einem Auszahlungsweg, der nur auf diesen Namen laufen darf.
Bei Sporttip sind Wetten Personen ab 18 Jahren zugänglich; Wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer selbst an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Ausschluss trifft also nicht nur die, die zu jung sind, sondern auch die, die einen Wissensvorsprung hätten.
Verlustlimiten: was, wann, wie schnell
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, und wer unter 21 Jahre alt ist, bekommt eine Limite von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind die interessanteste Zahl in diesem Absatz, weil sie die verletzlichste Person am wirksamsten schützt. Ein Spielsynthymoment, der sich am Dienstagabend in eine höhere Limite übersetzen will, wartet bis Freitag. Wer sich nach einer schlechten Nacht einen höheren Rahmen gönnen möchte, ist am Freitag ein anderer Mensch und kann sich die Entscheidung ansehen. Wer das als Gängelung empfindet, sollte die andere Seite derselben Regel lesen: Die Senkung greift ohne Wartezeit, und niemand hat je beklagt, dass ihm Geld zu schnell entzogen wurde.
Der Gesetzgeber gibt den Rahmen vor, aber nicht die Zahl. Nach Artikel 87 VGS muss der Veranstalter eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Das BGS sagt: Senken wirkt sofort, Erhöhen nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festes gesetzliches Einzahlungsmaximum gibt es in der Schweiz nicht – die Limite ist immer die eigene, und genau das ist die Zumutung wie die Stärke des Modells.
Die Sperre, die über die Grenze gilt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass eine Aufhebung vor Ablauf der Frist möglich wäre. Wer nach einer Nacht nicht nur pausieren, sondern abschliessen will, bekommt die unbefristete Spielsperre. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Kasinos, einschliesslich Online-Kasinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Die Artikel 80 bis 82 BGS regeln die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre.
Aufgehoben wird eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten, Artikel 84 VGS, und eine Fachstelle ist daran beteiligt, Artikel 81 BGS. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, Artikel 89 VGS. Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne, Artikel 45 BGS. Und weil das Register geteilt ist, reicht die Wirkung weiter als das Spiel, das man gerade im Kopf hatte. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperrt, ist für eine Weile aus der gesamten regulierten Landschaft draussen, nicht nur aus dem Squash-Wettschein.
Vergleich der Veranstalter: Angebot, Quoten, Limiten, Auszahlung
Die vier Dinge, auf die es bei einem Vergleich ankommt, sind immer dieselben: Was wird angeboten, wie hoch ist das Quotenniveau, welche Limiten gelten, und was kommt wann zurück. Bei den Schweizer Veranstaltern ist der erste Punkt der bewegliche, weil er das Angebot des Veranstalters nicht nur zeigt, sondern auch begrenzt. Ein festes «Top 10» an Squash-Buchmachern gibt es hierzulande nicht, weil es keine zehn Bewilligungen gibt. Wer die Situation versteht, ordnet nicht zehn Anbieter nach Werbeversprechen, sondern sortiert die Landschaft in die zwei bewilligten Veranstalter und die ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die eine Schweizer Leserschaft ohnehin trifft.
Die Spalte, die das leistet, ist die Bewilligungsspalte. Sie lässt sich nicht aus einer Homepage ablesen. Swisslos und die Loterie Romande ham jeweils eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Bei den ausländischen Plattformen steht in jeder Zeile derselbe Satz, nur mit anderem Namen davor: ohne Schweizer Bewilligung, keine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz nach Artikel 4 BGS, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Wer die Zeile bis zum Ende liest, versteht, dass das keine Formalie ist, sondern der Kern der Entscheidung.
Der Vergleich in Zahlen
| Plattform | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. Bewilligungslage | Wirkung des Registers | Rechtsweg in der Schweiz |
|---|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | ja | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, Beaufsichtigung durch die Gespa | Spielsperre im schweizweiten Register eingetragen | ja |
| Loterie Romande Jouez Sport | ja | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, Beaufsichtigung durch die Gespa | Spielsperre im schweizweiten Register eingetragen | ja |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
| myBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Feststellung, in der Schweiz ohne Wirkung nach Artikel 4 BGS | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden | keiner |
Was eine solche Übersicht leistet, ist die Entledigung einer Illusion. Bei den acht ausländischen Namen steht in der Bewilligungsspalte nicht «geprüft» und nicht «fraglich», sondern eine Absage. Das ist die Information, die eine Quotentabelle nie liefert. Eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Die Bewilligungslage der Plattformen selbst lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht feststellen. Und die Verbindung, die Swisslos zu einem schweizweiten Sperrregister hat, fehlt bei allen acht.
Was die Marge aus einem Squash-Markt macht
Was eine Quote kostet, lässt sich an einem alten Grundbeispiel sichtbar machen, ohne dass dafür ein einziger echter Squash-Preis nötig wäre. Nehmen wir einen Zweiwegemarkt, bei dem beide Seiten zu 1.90 stehen – ein illustratives Beispiel, kein zitierter Preis. Der Quotenschlüssel dieses Marktes ist 1 ÷ (1 ÷ 1.90 + 1 ÷ 1.90), und das ergibt rund 95 %. Die Marge, also der Anteil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält, liegt damit bei rund 5 %. Über beide möglichen Ausgänge gesehen gehen also etwa 5 von 100 gesetzten Franken an den Veranstalter, bevor überhaupt ein Ausgang feststeht.
Die Zahl ist eine Bandbreite und keine Konstante, weil sie an zwei Annahmen hängt. Erstens daran, wie die Quoten tatsächlich stehen: bereits bei 1.85 auf beiden Seiten wächst der Schlüssel auf rund 92.5 %, die Marge auf rund 7.5 %. Zweitens daran, dass zwei Tore, also zwei Quoten, überhaupt beide zu haben sind. Bei einem Nischensport wie Squash ist die zweite Annahme die unsichere, und das ist der eigentliche Punkt. Der Quotenschlüssel eines Marktes sagt nur, was der Veranstalter über einen ganzen Markt hinweg einbehält. Er sagt nichts darüber, ob ein Markt, den man sucht, überhaupt im Programm steht. Ein fehlender Markt kostet mehr als jede Marge, weil er nicht teurer, sondern unerreichbar ist.
Die Marge ist damit der unsichtbare Mitspieler jeder Wette. Sie steckt im Preis, nicht auf der Rechnung. Wer 100 Franken auf einen 1.90-Markt mit rund 95 % Quotenschlüssel setzt, spielt nicht gegen eine faire Wahrscheinlichkeit, sondern gegen eine, die um diese Marge verschoben ist. Der langfristige Erwartungswert einer Wette ist negativ, solange das Quotenniveau eines Marktes unter 100 % liegt. Das ist keine Anklage gegen den Veranstalter, sondern die Beschreibung dessen, was er für Betrieb, Bewilligung und Gewinnabschöpfung braucht.
Wo das Geld hingeht und was das über den Preis sagt
Bei aller Kritik an Quoten lohnt ein Blick auf die Verwendung des Geldes. Swisslos verteilte für das Jahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem zugunsten von Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Nach Artikel 125 BGS fliessen die Nettoerlöse gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Das erklärt, warum das Quotenniveau eines Schweizer Veranstalters nicht mit dem einer Plattform mithalten muss, die keine Abgabe an kantonale Fonds kennt. Der Erlös ist hier Teil des Zwecks, nicht der Gewinn eines privaten Eigners. Wer die Quotendifferenz als Betrug an sich selbst liest, verwechselt ein Steuersystem mit einem Preis. Wer sie gar nicht sieht, zahlt sie trotzdem.
Grundlagen: Squash als Wettsport und was dazu bekannt ist
Squash ist ein Zwei-Personen-Duell mit klaren, aber selten ausgewerteten Daten. Der Reiz liegt in der Vorhersagbarkeit der Struktur: kein Unentschieden, zwei Namen, ein Spiel. Der Preis für diese Klarheit ist der Datenmangel. Squash-Turniere werden im Verhältnis zum Weltangebot an Sportwetten selten mit tiefen Märkten geführt, und in der Schweiz entscheidet die Gespa-Liste, welche Sportarten überhaupt veranstaltet werden dürfen. Aus dieser Doppelbindung folgt der ehrliche Umgang mit dem Thema.
Der Ball braucht andere Würfel als der Rasen
Was einen Squash-Markt möglich macht, unterscheidet sich grundlegend von dem, was einen Fussballmarkt trägt. Fussball trägt sich über Publikum, Fernsehbilder, Live-Datenfeeds und ein globales Netz von Meinungen. Squash trägt sich über Weltranglisten, Turnierergebnisse und eine kleine Community. Wettquoten entstehen nicht aus einer objektiven Wahrheit, sondern aus dem Zusammenspiel von Bewertung und Nachfrage. Wo das Handelsvolumen dünn ist, kann eine Quote sich stärker bewegen, und die Marge eines Marktes kann breiter ausfallen als bei einem Hauptspiel.
Wer trotzdem auf Squash setzen will, sollte die Grenze offen benennen. Zwei Spieler, ein Match, ein Markt. Alles, was darüber hinausgeht – Handicaps, Sätze, Gesamtpunkte –, ist schon eine Interpretation, die der Veranstalter vornimmt, indem er sie anbietet oder es lässt.
Ein Wettschein für Squash: der Weg durch die Formulare
Der Ablauf ist bei Swisslos der eines regulären Konto-Wettenden. Wer mitspielen will, ist mindestens 18, wohnt im Vertragsgebiet, hat ein Konto mit geprüfter Identität und hat vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Erst danach steht der Wettschein zur Verfügung. Dieser Ablauf ist kein Nebenummer des Systems. Er ist der Preis des Zugangs. Wer die Verhältnisse mit einem ausländischen Portal vergleicht, das gar keine Limiten kennt, vergleicht einen Wettschein mit einem Wettschein, der an eine Firma ohne Schweizer Rechtsweg gebunden ist.
Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg über die Verkaufsstelle hat dabei einen Haken, den die Person am Schalter nicht sehen kann: die Alterskontrolle funktioniert dort laut Gespa-Testkäufen nur in etwas mehr als der Hälfte der Fälle. Wer den QR-Code selbst hält, kontrolliert die Bedingungen selbst.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette
Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Limite ist damit keine Zusage an den Spielenden, sondern eine Befugnis des Veranstalters. Wer seine Strategie auf einen bestimmten Einsatz baut, sollte das als einseitige Klausel lesen, nicht als Vertragsparameter.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, beide zu Ungunsten des Spielenden. Es handelt sich um Rappenbeträge, aber die Richtung der beiden Rundungen ist bei jeder Auszahlung dieselbe. Für eine Wette auf einen Ausgang heisst das konkret: Wer CHF 100 auf eine Quote von 1.90 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 190 zurück, wovon CHF 90 der Nettogewinn sind. Das ist die einzige Rechnung in diesem Feld, die ohne Annahmen auskommt.
Was die reguläre Spielzeit ist, definieren die Regeln ebenfalls nachvollziehbar: die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, etwa 90 Minuten beim Fussball. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Squash betrifft diese Regel vor allem die Frage, welche Sätze ein Handicap umfasst. Wer die Detailregel nicht liest, hat sie trotzdem akzeptiert.
Cash-out, Live und die Grenzen des Vorzeitigen
Cash-out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten. Die Funktion ist bequem und teuer zugleich. Wer sie nutzt, tauscht einen Teil des möglichen Gewinns gegen Sicherheit – und zahlt den Aufschlag an den Veranstalter, weil der Preis das gesamte Risiko enthält, das er gerade abwälzt.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer sich über eine Quote 1.00 ärgert, sollte sie als Beweis für das Timing-Problem lesen: Das System erkennt Zuspätkommer und gleicht sie aus. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht.
Boosts und Kombis: Verzierung mit Bedingungen
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-out verfällt der Boost.
Das Wort «Boost» klingt nach einem Geschenk. Es ist eine Bedingung, die sich als Zahl verkleidet. Der Kombiboost verlangt vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und belohnt das Ergebnis mit 5 % – fünf zusätzliche Franken auf hundert Franken Nettogewinn. Fünf weitere Voraussagen sind nötig, um die 20 % zu erreichen, und mit jeder Voraussage steigt die Wahrscheinlichkeit, dass eine davon die Kombination killt. Wer die Verzierung reizvoller findet als die Wette selbst, ist genau die Zielgruppe, für die sie gebaut wurde.
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Squash heisst das: Wer Satz- und Matchwetten desselben Duells kombiniert, braucht die dafür vorgesehene Funktion. Die Regel schützt den Veranstalter vor einem Fehler, den der Spielende nicht gemacht hat.
Die zwei bewilligten Veranstalter unter der Lupe
Diese beiden Anbieter sind kein Vergleichsfeld unter zehn, sondern das ganze Feld. Wer hier etwas bewertet, bewertet einen Zustand, nicht eine Marketingentscheidung.
Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet, die meisten Kontrollen, die längste Rückgabe
Hinter Sporttip steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, bekannt als IKV 2020. Das Vertragsgebiet umfasst die 20 deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Bewilligungsseitig liegt eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, vor, die Gespa führt die Aufsicht.
Was den Alltag am stärksten prägt, ist die Auszahlungsseite. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.
Diese Staffelung ist der Punkt, an dem ich am stärksten ins Grübeln komme. Zweimal kostenlos, dann 3 % – wer sein Guthaben regelmässig abzieht, zahlt für eine Gewohnheit, die dem Spielerschutz dient. Die 3 % sind ein Anreiz, Geld liegen zu lassen, und jeder Anreiz, Geld auf einem Spielkonto liegen zu lassen, arbeitet gegen den Zweck, für den das Konto eingerichtet wurde. Wer auszahlen will, sollte zweimal im Jahr auszahlen und nicht zwölfmal. Das ist die günstigste Nutzung dieser Regel, und sie ist keine Empfehlung zum Wetten, sondern eine Rechnung über Gebühren.
Auf der Einzahlungsseite stehen zwei Wege: Swisslos bietet PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, und das Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zweimal taucht diese Grenze auf, als Einzahlungsvolumen und als Guthabendeckel. Zusammen mit der Limite von CHF 9’999 für Verluste und der Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ergibt das ein Konto mit einem festen Rahmen und keiner offenen Seite.
Was der Rahmen nicht abdeckt: Was Sporttip an Squash-Märkten führt, entscheidet das Wettprogramm des Veranstalters, und über das Angebot des jeweiligen Tages informiert man sich dort. Viele Squash-Turniere laufen im Ausland und in Zeitzonen, die nicht zu einer Schweizer Abendplanung passen.
Fazit: Die 72-Stunden-Sperre für Limitienerhöhungen und die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung sind zwei Seiten derselben Medaille – Zugang bremsen, Abgang bepreisen. Wer in der Schweiz bewilligt wetten will, kommt an Swisslos kaum vorbei, aber niemand sollte ein Guthaben hier lagern, weil das Auszahlen Geld kostet.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz als eigenes Kosmos
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto steht nur Personen zur Verfügung, die im eigenen Gebiet Wohnsitz haben.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind der eigentlich spannende Wert. In einem Land, in dem Online-Wetten selbstverständlich sind, hält die Loterie Romande ein physisches Netz, das dichter ist als jede digitale Präsenz. Für Squash, das im Internet kaum Prämien einbringt, ist dieser Kanal die eigentliche Vertriebsstärke. Ein Turnier, das online nicht beworben wird, kann an einem Schalter in Lausanne trotzdem auf dem Wettschein landen, weil das Personal es findet und weil das Programm es führt.
Über Limiten, Auszahlungswege und Zahlungsarten der Loterie Romande ist hier nichts belegt, was über die Gebiets- und Bewilligungsangaben hinausgeht. Wer dort ein Konto eröffnet, sollte die eigenen Teilnahmebedingungen des Veranstalters lesen, bevor er die ersten 100 Franken setzt. Was sich sagen lässt: Wer in Genf oder Freiburg wohnt, hat zu Swisslos ohnehin keinen Zugang. Die Wahl ist hier keine Wahl.
Fazit: Die Loterie Romande ist das Spiegelbild von Swisslos im Westen – zwei Veranstalter, zwei Landeshälften, keine Konkurrenz. Ihre Stärke ist der Filialbestand, nicht die Quotenpolitik, und wer in der Westschweiz wohnt, entscheidet nicht zwischen zwei Anbietern, sondern über den einzigen, den das Gesetz kennt.
Ausländische Plattformen: was ohne Schweizer Bewilligung auf dem Spiel steht
Die folgenden acht Namen tauchen in jeder Suchanfrage auf und lassen sich nicht ignorieren, auch wenn sie hier nichts anbieten dürfen. Sie werden nach denselben Kriterien beschrieben wie die bewilligten Veranstalter, und jede Zeile trägt dieselbe Kennzeichnung: ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren, Artikel 130 BGS. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fair-Play-Kontrolle, auf die man sich berufen könnte.
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren, gestützt auf die Artikel 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, und am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Gespa nennt für dieses Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die Liste ist ein bewegliches Ziel und keine stabile Auskunft darüber, was erreichbar ist. Wer heute eine Seite aufruft, weiss damit nur, dass sie heute nicht blockiert ist.
Zur Steuerlage gehört ein Satz, den man in Werbetexten nie findet. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich. Der eidgenössische Schwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Schwellenwert weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Ein typischer Wettender liegt weit unter der Schwelle und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständiges Einkommen. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.
22Bet
22Bet trägt in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Bewilligung, die das Portal für sich in Anspruch nimmt, hat nach Artikel 4 BGS keine Wirkung auf Schweizer Gebiet; die Bewilligungslage lässt sich aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht feststellen. Das Portal ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.
Fazit: Wer hier setzt, zahlt mit dem Verzicht auf genau das Instrument, das in der Schweiz den Unterschied macht – die Sperre, die auch dann gilt, wenn man selbst nicht mehr will.
Coolzino
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung bleibt ohne Geltung nach Artikel 4 BGS; die Bewilligungslage ist aus den öffentlich zugänglichen Angaben nicht feststellbar. Es besteht keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; eine Domain-Blockierung über die Sperrliste ist möglich.
Fazit: Ohne Anbindung an das Register fehlt nicht nur Papier, sondern der Mechanismus, der einen Rückfall auffängt – und der kostet einen mehr als die Marge.
1xBet
1xBet arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Eine berichtete ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft; die Bewilligungslage lässt sich nicht feststellen. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; eine Blockierung über die Sperrliste der Gespa ist jederzeit möglich.
Fazit: Kein Schweizer Rechtsweg heisst im Streitfall: kein Gegenüber, bei dem man sich beschweren könnte – und keine Einsprachefrist, die geschützt wäre.
myBet
myBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist aus öffentlich zugänglichen Angaben nicht feststellbar, und eine solche Bewilligung hätte in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Wirkung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als Blockierungsweg.
Fazit: Eine Plattform, die in kein Schweizer Register greift, kann auch die selbst gesetzte Limite nicht durchsetzen – die Verantwortung bleibt zu hundert Prozent beim Spielenden.
Pribet
Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Was das Portal an Bewilligung angibt, ist nicht festzustellen und hätte in der Schweiz keine Wirkung nach Artikel 4 BGS. Keine Registeranbindung, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierung per Sperrliste möglich.
Fazit: Wo die Aufsicht fehlt, entscheidet der Anbieter allein über Auszahlung, Storno und Streit – ein Kostenrisiko, das sich in keiner Quote abbildet.
Funbet
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist nicht feststellbar, eine ausländische Bewilligung bleibt in der Schweiz wirkungslos. Das Portal ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann per Sperrliste blockiert werden.
Fazit: Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat einen Anspruch ohne Forum – und im schlimmsten Fall wird der Gewinn in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen.
Boomerang Bet
Boomerang Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung mit Wirkung in der Schweiz liegt nicht vor; was das Portal angibt, ist nicht feststellbar. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockierung über die Sperrliste möglich.
Fazit: Der Name ist ironisch. Wer ohne Schweizer Bewilligung setzt, kann nicht darauf bauen, dass Gewinne zurückkommen – und der Einsatz schon gar nicht.
Roobet
Roobet arbeitet in der Schweiz ohne Bewilligung. Die Bewilligungslage ist aus öffentlich zugänglichen Angaben nicht feststellbar und hätte hier keine Wirkung nach Artikel 4 BGS. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste blockierbar.
Fazit: Die fehlende Einbindung in die Schweizer Regulierung ist kein Detail am Rand, sondern der ganze Preis dieses Angebots – und es ist ein Preis, den man erst im Streitfall sieht.
Squash-Wetten und die Steuer: was am Ende bleibt
Die Schweizer Steuerlogik belohnt das bewilligte Spiel und lässt das ausländische offen. Gewinne aus bewilligten Grossspielen bleiben bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; der eidgenössische Wert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Kantonal weichen die Schwellen ab, «je nach Kanton» ist hier die einzige korrekte Formulierung. Da ein Squash-Gewinn diesen Betrag praktisch nie erreicht, ist die praktische Antwort für beinahe jeden: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht.
Wer bei einem ausländischen Anbieter gewinnt, verliert dagegen seine Steuerbefreiung. Die kantonale Praxis kann solche Gewinne vollständig als Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Für eine Auskunft, die den eigenen Fall betrifft, führt der Weg zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung. Anlegen kann man sich an einer Faustregel: je mehr ein Angebot mit Steuerfreiheit wirbt, desto genauer sollte man prüfen, ob das Versprechen überhaupt im bewilligten Rahmen steht.
Wo die Grenzen der Aussage liegen
Es gibt Dinge, die sich über Squash-Wetten in der Schweiz nicht sagen lassen, und sie sauber zu benennen, ist Teil der Sache. Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Squash-Märkte ein Schweizer Veranstalter an einem durchschnittlichen Tag führt; das Angebot ist tagesaktuell und steht im Wettprogramm. Es gibt keine öffentlich belegte Zahl zu durchschnittlichen Squash-Quoten für einen bestimmten Markt. Es gibt keine Angaben zu Zahlungsarten und Limiten der Loterie Romande, die über die Bewilligungslage hinausgehen.
Was das für den Lesenden bedeutet: Wer ein Squash-Match setzen will, prüft drei Dinge selbst – ob der Veranstalter das Turnier anbietet, welche Bedingungen an den Markt geknüpft sind, und welche eigenen Limiten gesetzt sind. Dabei hilft es, den Wettschein als Vertrag zu lesen. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos gelten seit dem 13. Januar 2025, die Sporttip-Spielregeln in der Fassung 4.2 und die Gespa-Liste in der Fassung vom 10. September 2026. Bedingungen, die sich ändern, ändern das, was der Wettschein wert ist, mit.
Tipps für Squash: was eine Einschätzung leisten kann
Ein Wetttipp bleibt eine Einschätzung, keine Gewissheit. Für Squash gilt das stärker als für die grossen Sportarten, weil die Datenmenge klein und die Weltrangliste das einzige breite Vergleichsmass ist. Zwei Spieler auf einem Platz, ein Ball, kein Unentschieden – die Struktur sieht einfach aus, die Vorhersage ist es nicht.
Was eine brauchbare Einschätzung ausmacht, lässt sich umreissen, ohne ein Ergebnis zu verraten. Sie beginnt bei der Form der beiden Spieler und deren Verlauf über mehrere Turniere. Sie bezieht die Platzbedingungen ein, weil ein Squashcourt unterschiedlich schnell sein kann. Sie berücksichtigt die Belastung, weil ein Spieler, der gerade ein Fünfsatz-Match hinter sich hat, in einem dichten Tableau müde ins nächste geht. Und sie endet mit einer Quotenschwelle: Ab welcher Quote lohnt sich die Einschätzung überhaupt, nachdem die Marge eingerechnet ist? Diese Schwelle ist die eigentliche Arbeit. Wer sie nicht setzt, kann mit einem richtigen Tipp trotzdem falsch gewettet haben.
Und ein Satz für die Verhältnismässigkeit: Bei aller Sorgfalt bleibt die Marge im Preis. Eine Einschätzung, die sich lohnt, muss die Verschiebung um den Quotenschlüssel schlagen, bevor sie überhaupt zählt. Das ist der Grund, weshalb seriöses Wetten nicht aus sicheren Tipps besteht, sondern aus Einsätzen, die man sich leisten kann, im Rahmen einer Limite, die man vorher gesetzt hat.
Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz
Darf man in der Schweiz auf Squash wettet werden, und bei welchem Veranstalter?
Ja, Sportwetten sind erlaubt, aber nur bei den beiden kantonal anerkannten Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Plattformen haben keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Bewilligung ist nach Artikel 4 BGS hier ohne Wirkung. Ein Squash-Markt hängt zusätzlich davon ab, ob der Veranstalter das Turnier im Wettprogramm führt.
Steht Squash auf der Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Diese Liste führt Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten auf, die veranstaltet werden dürfen; gültige Fassung vom 10. September 2026. Ob Squash darin steht, hängt von der Fassung ab und wird nicht als feste Zusage geführt. Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe sind nur erlaubt, wenn sie ausdrücklich gelistet sind; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Ein Blick in die jeweils aktuelle Liste ist deshalb sinnvoll.
Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was bedeutet die Marge?
Die Quote spiegelt die Bewertung eines Marktes durch den Veranstalter wider. Beim Zweiwegemarkt zu 1.90 und 1.90 ergibt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) einen Quotenschlüssel von rund 95 %. Die Differenz zur 100 ist die Marge, hier rund 5 %. Zwei Quoten von je 1.85 ergeben bereits rund 92.5 % und damit rund 7.5 % Marge.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten. Aus CHF 100 auf 1.90 werden bei Treffer CHF 190, davon CHF 90 Nettogewinn. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Ein ausgeführtes Cash-out kann tiefer liegen als der mögliche Gewinn.
Warum gilt auch bei Squash kein Wetttipp als sicher?
Weil niemand den Ausgang eines Matches kennt und jede Einschätzung eine Wahrscheinlichkeit ist, keine Gewissheit. Dazu kommt die Marge im Quotenschlüssel: Selbst ein richtiger Tipp kann sich nicht lohnen, wenn die Quote vorher zu tief war. Bei einem Nischensport fehlen zudem tiefe Märkte und breite Daten. Wer eine Einschätzung prüft, prüft Form, Bedingungen und die Quotenschwelle.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Selbstsperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Kasinos sowie in Liechtenstein; aufgehoben wird sie frühestens nach drei Monaten.
Sportarten – seriosewetten
Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»
