Online wetten mit Startguthaben 2026 – die zwei bewilligten Veranstalter, ihre Bedingungen und was davon übrig bleibt

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only

Ladevorgang...

Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join
Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben auf der Website der Gespa und gegen die Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer ein Startguthaben sucht, sucht in der Schweiz etwas, das es in der Form kaum gibt. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen für jedes Gratisspiel und jedes Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und beide halten sich entsprechend zurück. Die grösste Aktion, die in den vergangenen Monaten überhaupt dokumentiert ist, brachte CHF 10 Spielguthaben – an sieben Tagen, in sieben Stadien der National League, drei Wochen Westschweizer Winter.

Das ist der Rahmen, in dem dieser Text arbeitet. Kein Code, kein Countdown, keine Liste mit Guthaben, die angeblich niemanden etwas kosten. Stattdessen: was ein Startguthaben tatsächlich ist, unter welchen Bedingungen es auf dem Konto landet, was es beim ersten Einsatz wert ist und wie die zehn Plattformen abschneiden, die Schweizer Spielende in diesem Markt tatsächlich antreffen.

Was ein Startguthaben im Schweizer Markt überhaupt sein kann

Wer aus dem Ausland auf Schweizer Buchmacher blickt, erwartet die übliche Mechanik: anmelden, Mindestbetrag einzahlen, einen Umsatz in mehrfacher Höhe des Bonus durchspielen, Bonus freischalten. In der Schweiz beginnen die meisten Vergleiche damit, dass der Bonus nicht existiert, um den sich der ganze übrige Kontinent streitet.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Ein Gratisspielguthaben ist hier eine Leistung, die ein Veranstalter zusätzlich zu seinem Grundangebot ausgibt und die nur mit Zustimmung der Aufsicht ausgegeben werden darf. Es ist kein Rabatt auf eine Einzahlung und keine Prämie für Treue. Es ist eine befristete Gutschrift auf dem Spielerkonto, deren Betrag, Gültigkeitsdauer und Verwendungszweck in den Teilnahmebedingungen einer einzelnen Aktion stehen – nicht in einem allgemeinen Bonusprogramm.

Promotionsguthaben ist ein Guthaben zweiter Klasse

Was den Unterschied zu einem Kontoguthaben aus eigener Einzahlung ausmacht, steht in den Auszahlungsregeln. Bei Swisslos zahlt das Unternehmen Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen: Es ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Grenze im eigenen Reglement – Gratisspielguthaben wird nicht ausbezahlt. Auszahlbar ist nur, was daraus erzielt wurde.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Daraus folgt die Regel, die jede Rechnung auf dieser Seite bestimmt: Der Nennbetrag einer Promotion ist nicht der Gegenwert einer Promotion. CHF 10 versprechen zehn Franken Einsatzmöglichkeit, nicht zehn Franken Bargeld. Zwischen beidem liegt der Weg über eine Quote.

Was vom Nennbetrag übrig bleibt

Nehmen wir die zehn Franken der Westschweizer Aktion und einen zweiseitigen Markt mit Quoten von je 1.90 – ein Beispiel, kein zitierter Preis. Wer den ganzen Betrag auf eine Seite setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 19 gutgeschrieben; der Einsatz selbst stammt aus dem Förderguthaben, sodass am Ende CHF 9 auf dem Wallet liegen. Zehn Franken Einsatz und einen Gewinn später bleibt also weniger als die Hälfte des versprochenen Betrags übrig – und ob es überhaupt so weit kommt, entscheidet ein Ereignis, das vorher niemand kennt.

Der Erwartungswert einer solchen Wette hängt an zwei Grössen: an der Auszahlungsquote des Marktes und an der Quote selbst. Ein zweiseitiger Markt mit zwei Quoten von 1.90 zahlt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) zurück, also rund 95 % der Einsätze, und die Marge von rund 5 % bleibt beim Veranstalter. Rechnen wir das in die Promotion ein, ergibt sich: vom Guthaben wird im Schnitt etwa die Hälfte des Nominalbetrags tatsächlich nutzbar, das Gewonnene eingerechnet fast nichts, und was der Spielende beim Durchspielen an Marge abgibt, frisst einen Teil davon ohnehin. In einem Band gesprochen: Die Aktion ist bei einer Quote um 1.90 grob die Hälfte ihres Nominalwerts wert, bei einer langen Quote gegen 2.50 etwas mehr, bei einer kurzen Quote deutlich weniger – und das nur, wenn der Markt zwei Seiten hat und die Marge bei den genannten 5 % liegt. Eine Auszahlungsquote, die tiefer sitzt, zieht den Wert weiter hinunter.

Was das für den Leser heisst, ist unspektakulär und genau deshalb nützlich: Ein Startguthaben von CHF 10 ist ein Kaffee, kein Startkapital. Wer darauf wartet, dass es ihm den Markt erklärt, wartet lange.

Was der Gegenwert stattdessen ist

Der eigentliche Wert dieser Aktionen liegt nicht in der Zahl, sondern im Kontakt mit dem eigenen Spielerschutz. Wer zum ersten Mal bei Swisslos einsteigt, muss vor der ersten Teilnahme Limiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer sich also an einem verregneten Sonntag mit einer kleinen Aktion anmeldet, hat sich gleichzeitig das Instrument gebaut, das ihn später bremsen wird. Das ist der Nebeneffekt, für den man Gratisguthaben verteidigen kann – nicht für den Bonus selbst.

Beim Vergleich im Abschnitt «Unsere Auswahl: zehn Plattformen im Vergleich» zählt entsprechend nicht die Höhe eines Gratisbetrags, sondern ob die Bewilligung, die Umsatz- und Einhaltungserfordernisse einer Aktion, die Limiten und die Auszahlungsregeln offen und nachvollziehbar sind. Wer nur zwei Zahlen übereinanderlegt – Bonus oben, Mindesteinsatz unten – vergleicht Werbetexte, keine Angebote.

Welche Regeln für Gratisguthaben und Gratisspiele gelten

Die Rechtslage erklärt, warum dieser Markt so klein ist. Sportwetten über das Internet sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und werden von der Gespa beaufsichtigt – der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, nicht von der ESBK, die nur die Casinos im Blick hat. Wer Wetten veranstalten will, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel; eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains, die Schweizer Internetanbieter über DNS blockieren – seit dem 3. September 2019, mit 671 Domains am Ende des Jahres 2025.

24 Zustimmungen für Gratisspiele

Der Mechanismus hinter der Knappheit steht in Artikel 75 Absatz 2 BGS: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Das sind Zählungen für ein ganzes Jahr, für ein ganzes Land, für beide Veranstalter zusammen – und sie erklären die Sprödigkeit des Angebots besser als jeder Marketingabsatz.

Eine solche Zustimmung deckt eine Aktion ab, nicht ein Programm. Wer sich einmal registriert hat, ist mit dem Neukundenangebot durch; es gibt kein Rotationssystem, in dem nach drei Monaten die nächste Gutschrift wartet. Die Aktionen kommen in Fenstern, und sie kommen regional.

Das Vertragsgebiet entscheidet, wer überhaupt mitmachen darf

Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Für die Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist keine Formalie: Die Aufteilung ist der Grund, weshalb ein Startguthaben in der Deutschschweiz und eines in der Romandie zwei verschiedene Dinge sind, die nie im gleichen Vergleich auftauchen.

Die Westschweizer Aktion im Detail

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Man muss diese Zahlen nebeneinanderlegen, um zu sehen, was sie bedeuten. 7’000 Stück Guthaben à CHF 10 ergeben ein Volumen von CHF 70’000 über einen ganzen Winter, verteilt auf sieben Tage und sieben Stadien. Am Ende bleiben, rechnet man das Beispiel oben ein, pro Kopf etwa fünf Franken nutzbarer Gegenwert, wenn die Quote stimmt. Ein Stadionbesuch kostet mehr. Die Aktion war eine Geste, kein Anreiz – und genau so muss man sie lesen.

Und was ist mit den ausländischen Plattformen

Die Plattformen, die im zweiten Teil der Bewertung stehen, haben keine Schweizer Bewilligung. Das ist kein Detail am Rand, sondern die wichtigste Angabe auf ihrem Kärtchen. Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairnesskontrolle.

Konkret fehlen drei Dinge. Erstens die Verbindung zum Schweizer Sperrregister: Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein – eine ausländische Plattform kennt dieses Register nicht. Zweitens der Rechtsschutz: Es gibt keine Schweizer Stelle, bei der man sich beschweren könnte, und kein schweizerisches Verfahren, das eine Auszahlung durchsetzt. Drittens die Steuerlage: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Dazu kommen die Zugangssperren. Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Wechsel, der in der Aufsicht unter dem Stichwort Domain-Hopping läuft.

Die ehrliche Formulierung lautet: Ausland heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und eine kantonale Steuerpraxis, die Gewinne vollständig erfassen kann. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist einfach die sichere.

Worauf man bei ausländischen Angeboten zuerst schaut

Wer trotzdem eine solche Plattform prüft, sollte mit zwei Fragen beginnen, die sich aus der Bewilligungslücke ergeben. Erstens: Wer haftet für eine Auszahlung, wenn sie ausbleibt? Zweitens: Taucht dieses Angebot auf der Sperrliste auf, und wie oft hat es seine Domain gewechselt? Beides lässt sich in wenigen Minuten klären, und beides sagt mehr über die Verlässlichkeit als die Höhe eines Startguthabens.

Spielerschutz als Massstab, nicht als Fussnote

Ein weiterer Punkt, an dem sich Angebote unterscheiden, ist der Umgang mit Grenzen. In der Schweiz ist die Limite grundsätzlich Sache des Spielenden, nicht des Staates: Die Veranstalter müssen einen oder mehrere Höchstwerte für den täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Einsatz oder Verlust verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern kommen Einzahlungsgrenzen als Hausregel hinzu. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Wer diese Zahlen mit einem Startguthaben von CHF 10 vergleicht, sieht das Verhältnis sofort. Die Grenzen liegen drei Grössenordnungen über dem, was Aktionen verteilen – sie sind für den Alltag gebaut, nicht für die Aktion. Ein Guthaben von zehn Franken ändert deshalb an der Finanzplanung eines Haushalts ungefähr so viel wie ein Kinogutschein.

Sperren, Pausen und wer davon betroffen ist

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in besagtem schweizweitem Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Diese Instrumente greifen unabhängig von jeder Aktion. Wer ein Gratisguthaben einlöst und dabei an seine Verlustlimite stösst, merkt spätestens dann, dass die Gutschrift und die Limite zwei verschiedene Systeme sind – und dass das zweite das wichtigere ist.

Warum Kontrollen am Verkaufspunkt nicht der Massstab sind

Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt. An Verkaufstellen wurde einer minderjährigen Person in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie eine Erwartung zerstört, die viele Leser mitbringen: dass die Schutzmechanismen im bewilligten Kanal lückenlos funktionieren. Tun sie nicht. Der Verkaufspunkt ist nicht die Website, und eine Kasse ist kein Identitätsprüfungspunkt mit Ausweisscanner.

Online sieht die Sache anders aus. Dort läuft die Registrierung über Ausweis und Adressabgleich, es gilt ein Konto pro Person, und die Limiten werden vor der ersten Teilnahme gesetzt. Das ist der Grund, weshalb die zwei bewilligten Veranstalter trotzdem die bessere Wahl sind – nicht weil sie perfekt wären, sondern weil ihre Fehler dokumentiert und ihre Regeln durchsetzbar sind.

Wer den Schutz des Schweizer Systems will, bekommt ihn nicht als Ganzes, sondern in Bausteinen: verifizierte Identität, Sperrregister, Limiten, letztlich ein Konto, dessen Guthaben nur auf ein Konto im eigenen Namen ausgezahlt wird. Auszahlungen laufen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind verboten.

Was das für den ersten Einsatz bedeutet

Für den praktischen Ablauf heisst das: erst registrieren und verifizieren, dann die Limiten setzen, dann die Aktion suchen – nicht umgekehrt. Wer mit der Aktion beginnt, stösst nach der Eingabe der Zahlen auf die Verifizierung und wartet. Wer mit der Verifizierung beginnt, findet danach schneller, ob es in seinem Vertragsgebiet überhaupt gerade eine Gutschrift gibt.

Was Startguthaben und Boni bei den zwei Veranstaltern wirklich hergeben

Der Bestand an Neukundenangeboten ist bei den zwei Schweizer Veranstaltern klein, und das gilt für beide. Die Details stehen jeweils in den Teilnahmebedingungen einer einzelnen Aktion, nicht in einem dauerhaften Bonusprogramm. Was es darüber hinaus gibt, sind Mechaniken, die den Gewinn eines Einsatzes erhöhen – und die man genau lesen muss, weil sie einem Sportler wie ein Bonus vorkommen, aber keiner sind.

Der Kombiboost und seine Stufen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Rechnen wir das durch, weil die Prozentzahlen mehr versprechen, als sie halten. Vier Voraussagen mit Quoten von je 1.50 ergeben eine Gesamtquote von rund 5.06. Auf einen Einsatz von CHF 10 sind das rund CHF 50.60 zurück und rund CHF 40.60 Nettogewinn. Der Boost von 5 % darauf macht etwa CHF 2 zusätzlich. Steigt man auf sieben Voraussagen mit denselben Quoten, wächst die Gesamtquote auf rund 17.09, und der Nettogewinn von CHF 160.90 erhält 20 % obendrauf, also rund CHF 32. Der Prozentsatz steigt mit der Zahl der Voraussagen, aber die Wahrscheinlichkeit, siebenmal hintereinander richtig zu liegen, fällt schneller als der Bonus wächst.

Das ist der Punkt, an dem die Werbeformulierung kippt. Ein «Bonus von 100 %» klingt nach doppeltem Geld; tatsächlich verlangt er fünfzehn Voraussagen mit Quoten von je mindestens 1.50, also eine Gesamtquote in fünfstelliger Höhe, und eine Gewinnwahrscheinlichkeit, die man besser nicht ausrechnet, wenn man gut schlafen will. Der Boost ist eine Erhöhung des Nettogewinns im Erfolgsfall, kein Guthaben. Wer ihn mit einem Startguthaben verwechselt, hat die beiden Mechaniken nicht auseinandergehalten.

Dasselbe gilt für die kleineren Varianten: Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung begrenzt. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Und: Ein Cash-Out bringt weniger als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn zurück – wer den Boost retten will, darf die Wette nicht vorzeitig schliessen.

Die Gutschrift, die keiner auszahlen kann

Die Westschweizer Aktion ist das beste Beispiel dafür, wie ein Startguthaben im Schweizer Markt gebaut ist: CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an einen Code gebunden, den man im Stadion bekommt, und auf 7’000 Stück begrenzt. Der Betrag ist klein. Der Wert liegt darin, dass der Nutzer die Plattform einmal benutzt und dabei die Mechanik kennenlernt: Wie setze ich eine Einzelwette, wie funktioniert eine Kombiwette, wo steht meine Limite, was passiert bei einer Auszahlung.

Für wen sich das lohnt, lässt sich präzise beantworten: für jemanden, der das Produkt Sportwetten noch nie benutzt hat und ohne finanzielles Risiko einmal eine Wette platzieren will. Für alle anderen ist es ein Nichts. Wer schon weiss, wie eine Kombiwette funktioniert, gewinnt durch die Aktion keine Information, nur Papierkram.

Was Neukunden jenseits der Aktionen bekommen

Einen regelmässigen Willkommensbonus wie bei internationalen Anbietern gibt es in diesem Markt nicht. Wer bei Swisslos ein Konto eröffnet, bekommt die Funktionen der Plattform: Quoten auf ein festes Programm, Cash-Out, Livewetten, Systemwetten, den Kombiboost. Wer bei der Loterie Romande einsteigt, bekommt Jouez Sport mit seinem eigenen Programm.

Dass das Angebot schmal ist, hat einen Preis und einen Nutzen. Der Preis: Es gibt nichts, was einen Neuling mit einem Betrag lockt, und die Schwelle zum Einstieg ist der eigene Einsatz. Der Nutzen: Es gibt auch nichts, was ihn zu einer Einzahlung drängt, die er sonst nicht getätigt hätte. Ein Markt ohne Anreizprogramm ist langweilig und in genau dieser Langeweile ein besserer Ort für Menschen, die zum ersten Mal wetten.

Unsere Auswahl: zehn Plattformen im Vergleich

Die folgenden zehn Plattformen sind nach denselben Kriterien bewertet: Bewilligungsstatus in der Schweiz, Transparenz der Bedingungen, Limiten, Auszahlungsregeln und der Umgang mit Spielerschutz. Die Reihenfolge setzt die zwei bewilligten Veranstalter an den Anfang, weil sie als einzige in der Schweiz Wetten anbieten dürfen; danach folgen acht ausländische Plattformen, die Schweizer Spielende antreffen, jede ohne Schweizer Bewilligung.

Plattform Bewilligungsstatus (Schweiz) Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Bewilligung Swisslos (Sporttip)
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung Loterie Romande (Jouez Sport)
Coolzino keine nicht etabliert
MrXbet keine nicht etabliert
Sportuna keine nicht etabliert
20Bet keine nicht etabliert
Rollbit keine nicht etabliert
Wettigo keine nicht etabliert
BetLabel keine nicht etabliert
Funbet keine nicht etabliert

Die Tabelle zeigt, woran sich die Gruppen scheiden. Bei den ersten zwei Zeilen steht eine Bewilligung, ein Veranstalter mit Sitz in der Schweiz und eine Aufsicht mit Namen. Ab der dritten Zeile steht bei allen acht dasselbe: keine Schweizer Bewilligung. Wer den markierten Unterschied nicht sieht, liest die Tabelle falsch herum.

In allen zehn Fällen gilt für das Gratisthema die gleiche Einschränkung: Wo in den Nachweisen nichts über Gratisguthaben, Boni oder Willkommensangebote steht, ist über diese Plattform zu diesem Punkt auch nichts gesagt – nicht, dass sie etwas anbietet, und nicht, dass sie es nicht tut. Die Bewertung stützt sich dort auf das, was belegt ist.

1. Swisslos Sporttip: das Produkt mit dem dichtesten Regelwerk der Schweiz

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt.

Der praktische Teil beginnt bei den Limiten, weil sie vor der ersten Teilnahme gesetzt werden müssen. Für 1, 7 und 30 Tage sind Werte zu wählen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Senken wirkt sofort, erhöhen erst nach 72 Stunden. Dazu lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Beim Einsatz gilt: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Mindesteinsatz von einem Franken ist für ein Gratisguthaben von zehn Franken keine Hürde; die Höchstgrenze ist es auch nicht. Beides ist freundlich.

Die Auszahlungsseite ist der Punkt, an dem Sporttip handfeste Vorteile hat. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer auszahlen will, kann Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto transferieren; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Nicht auszahlbar ist Gratisspielguthaben aus Promotionen.

Ein Detail, das im Alltag öfter stört als jeder Bonus: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer eine Wette lange laufen lässt und dann nicht nachschaut, verliert sie am Ende nicht wegen des Ergebnisses, sondern wegen der Uhr. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Bei den Wettarten deckt Sporttip das Übliche ab. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Auch die Basismechanik ist geregelt: Die reguläre Spielzeit umfasst die Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, aufgerundet auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Als Zahlungsart für das Aufladen ist PostFinance Pay verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Fazit. Wer nach einem Startguthaben sucht, findet hier keines, sondern das vollständigste Regelwerk im Schweizer Markt: Limiten vor dem ersten Einsatz, ein Auszahlungsweg bis auf den Franken dokumentiert, ein Cash-Out ohne Garantie. Der eigentliche Vorteil liegt nicht in der Gutschrift, sondern in der Verfallfrist – 26 Wochen klingen lang, sind für eine platzierte Langzeitwette aber knapp, und nur hier ist dieser Punkt überhaupt nachlesbar.

2. Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion, die es wirklich gab

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Art wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Ein Onlinekonto ist nur für Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen möglich.

Die Westschweizer Aktion ist das konkreteste Gratisangebot, das dieser Markt in jüngerer Zeit hervorgebracht hat: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an sieben Aktionstagen, CHF 10 Spielguthaben für alle, die innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. 7’000 Stück waren verfügbar, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Was daran auffällt, ist die Verteilung: Der Zugang hing an einem physischen Ort und einem Zeitfenster, nicht an einer Website. Wer nicht im Stadion war, hatte Pech. Das ist ein Modell, das Reichweite gegen Streuung tauscht, und in der Westschweiz funktioniert es.

Bei den Einzahlungen gelten eigene Grenzen: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Fazit. Der einzige Veranstalter, bei dem ein Gratisguthaben in der jüngeren Vergangenheit tatsächlich zu bekommen war – zu Bedingungen, die den Kreis der Berechtigten auf Stadiongänger beschränkten und den Gegenwert bei rund fünf Franken einpendelten. Die 30-Tage-Gültigkeit ist der eigentliche Engpass: Wer im Dezember einen Code ergattert und die Wette erst im Januar platziert, hat Pech gehabt.

3. Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Fazit. Als Schweizer Wettkonto fällt die Plattform aus dem Rahmen, in dem diese Seite argumentiert: Es gibt keine Schweizer Stelle, die eine Auszahlung durchsetzt, und keine Schweizer Sperre, die einen Spielenden schützt. Wer die Seite trotzdem öffnet, sollte zuerst prüfen, ob sie aktuell auf der Sperrliste steht.

4. MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung und darf in der Schweiz nicht operieren.

Fazit. Die Plattform lebt in einem Rechtsraum, in dem der Spielende keinen Schweizer Ansprechpartner hat. Bei Streitigkeiten über ein Guthaben bleibt nur die Beschwerde beim ausländischen Anbieter selbst – was bei einem Promotionsguthaben, das ohnehin nicht auszahlbar wäre, besonders wenig wert ist.

5. Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung und darf in der Schweiz nicht operieren.

Fazit. Der Name verspricht Sport, die Bewilligungslücke betrifft aber jeden Franken, der dort liegt. Wer ein Startguthaben sucht und auf dieser Plattform landet, sollte die Differenz zwischen dem beworbenen Betrag und dem, was davon eine Schweizer Auszahlung erreicht, selbst einkalkulieren.

6. 20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung.

Fazit. Hier gibt es weder eine Schweizer Aufsicht noch ein Sperrregister, an dem sich ein selbst gesetztes Limit festmachen liesse. Der Spielerschutz ist damit vollständig Sache des Kontoinhabers – und betrifft unmittelbar die Frage, wie lange ein einmal eingerichtetes Konto bestehen bleibt.

7. Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung.

Fazit. Bewilligungsstatus und Sperrlisten-Praxis sind hier die einzigen belastbaren Angaben; alles Weitere zum Kontoinhaber verlagert sich auf eine Stelle, die in der Schweiz nicht erreichbar ist.

8. Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung.

Fazit. Ein deutschsprachiger Auftritt ist noch keine Schweizer Bewilligung. Der Unterschied liegt genau in dem, was fehlt: Aufsicht, Register, Rechtsschutz.

9. BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Fazit. Bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung entscheidet nicht das Angebot, sondern die Domain-Historie: Eine Domain, die mehrfach gewechselt hat, ist schon deshalb unzuverlässig, weil die Erreichbarkeit des Kontos vom Wechsel abhängt.

10. Funbet: ohne Schweizer Bewilligung

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Fazit. Wo die Schweizer Bewilligung fehlt, fehlt auch der Massstab, an dem ein Startguthaben zu messen wäre. Übrig bleibt die Kontrolle, die jeder selbst führen muss: Sperrliste prüfen, Bedingungen lesen, Auszahlungsweg im Voraus klären.

Woran man ein Startguthaben misst, bevor man es annimmt

Ein Angebot zu beurteilen heisst, vier Fragen zu beantworten. Erstens: Ist der Anbieter in der Schweiz bewilligt? Nur zwei Veranstalter erfüllen das, und nur in ihrem jeweiligen Vertragsgebiet. Zweitens: Handelt es sich überhaupt um eine Gutschrift, oder um eine Erhöhung des Nettogewinns wie beim Kombiboost? Drittens: Wie lange gilt die Gutschrift, und was verfällt danach? Viertens: Wo landet der Auszahlungsbetrag?

Wer diese vier Fragen in dieser Reihenfolge durchgeht, sortiert den grössten Teil des Markts aus, ohne eine einzige Quote zu vergleichen. Das ist nicht die Reihenfolge, die Werbeseiten empfehlen – dort steht der Betrag zuerst, und die Bewilligung ist eine Fussnote. Die Reihenfolge hier kommt aus der Sache: Ein Angebot, das in der Schweiz keine Bewilligung hat, kann die anderen drei Fragen gar nicht sauber beantworten.

Bedingungen lesen, die nicht in der Anzeige stehen

Was in Einzahlungs- und Aktionsbedingungen steht, entscheidet über den Wert. Bei Swisslos sind es die Verfallsregel für nicht abgeholte Gewinne, die vollständige Auszahlung ohne Teilbetrag beim Cash-Out und die Sonderregel für abhängige Ereignisse. Bei der Loterie Romande sind es die 30-Tage-Gültigkeit des Guthabens und die Beschränkung auf Personen im Bereich. Bei den ausländischen Plattformen ist es die Frage, welche Regeln überhaupt gelten – denn eine Schweizer Aufsicht gibt es dort nicht.

Dass ein Gratisguthaben nicht auszahlbar ist, wiederholt sich hier nicht als Klage, sondern als Merksatz: Der Betrag auf dem Konto und der Betrag auf dem Bankkonto sind zwei verschiedene Dinge, und der Weg dazwischen führt immer über eine Wette.

Häufige Fragen zu Startguthaben bei Online-Wetten in der Schweiz

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Ein dauerhaftes Willkommensangebot gibt es bei keinem der beiden. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Aktionen erscheinen deshalb befristet und regional, nicht als stehendes Programm für neue Konten.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz es in Artikel 75 Absatz 2 so verlangt. Die Gespa ist die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern und beaufsichtigt Sportwetten als Grossspiel; die ESBK ist dafür nicht zuständig, weil sie nur Casinos prüft. Die Zustimmungspflicht ist der Grund für die kleine Zahl der Aktionen.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief sie an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Bei beiden bewilligten Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar – das steht in den Bedingungen von Swisslos und im Reglement der Loterie Romande. Auszahlbar ist nur, was daraus erzielt wurde, und bei Swisslos ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung?

Es fehlen Sperrregister, Rechtsschutz und eine Schweizer Stelle, die eine Auszahlung durchsetzt; die Domains können zudem über DNS blockiert werden. Solche Plattformen sind für Schweizer Spielende kein sicherer Hafen – aber die bewilligten zwei sind es auch nicht per se. Beide Seiten haben Kosten.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»