Startguthaben bei Schweizer Sportwetten: ein Code, zehn Franken, dreissig Tage

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund

Wer in der Schweiz ein Startguthaben sucht, stösst auf eine Gutschrift, die aus einem Stadioncode entsteht, 30 Tage hält und nie auf dem Bankkonto landet. Mehr gibt der bewilligte Markt nicht her.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Datenstand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Aufsicht der Gespa.

Was «Gratisguthaben ohne Einzahlung» in der Schweiz heisst

Wer «Gratisguthaben» liest, sieht eine Summe vor sich, die auf dem Konto liegt und irgendwann auf dem Bankkonto auftaucht. Der erste Teil stimmt. Der zweite fast nie. In der Schweiz ist ein Gratisspielguthaben aus einer Aktion eine Gutschrift mit Ablaufdatum und ohne Auszahlungsweg, und die Regel, die es erzeugt, steht im Gesetz: Wer Spiele oder Gratisspielguthaben abgibt, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Eine Bewilligung zum Annehmen von Sportwetten ist keine Bewilligung zum Verschenken von Guthaben. Zwei Dinge, zwei Verfahren.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Im Nachbarland schreibt die Werbung die Höhe der Gratiswette in Fettschrift und die Bedingung in Fussnote drei. Hier ist es umgekehrt. Das Angebot ist klein, die Bedingungen stehen daneben. Wer nachrechnet, findet keine versteckte Falle, sondern ein Format, das kaum mehr als die eigene Neugier belohnt. Das ist kein Zufall und keine Zurückhaltung aus Nächstenliebe. Es ist die Kehrseite eines Systems, in dem nur zwei Veranstalter Sportwetten annehmen dürfen.

Was tatsächlich vorkommt, lässt sich an einem Fall festmachen. Die Loterie Romande führte «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen: Wer innerhalb von sieben Tagen einen Code, der in den Stadien der National League verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist das Muster. Nicht «bis zu CHF 100», sondern ein Zehner, ein Code, ein Monat.

Der Angestellte in Basel oder Burgdorf, der vom Sofa aus ein Startguthaben sucht, ohne vorher etwas einzuzahlen, findet also nichts, was sich wie eine Gratisfahrt anfühlt. Wer in der Westschweiz am richtigen Abend im richtigen Stadion war und den Code rechtzeitig im verifizierten Konto hatte, bekam CHF 10 aufs Spielerkonto. Das ist die Obergrenze dessen, was die bewilligte Konkurrenz ausgeschüttet hat. Jeder Betrag, den eine Werbung über dieser Schwelle nennt, stammt von einer Adresse ohne Schweizer Bewilligung. Dort gelten andere Regeln, und was das kostet, steht im Abschnitt «Rechtslage».

Schweizer Mundart heisst Guthaben, nicht Bonus

Die Sprache verrät, worum es geht. «Gratisspielguthaben» nennt das Gesetz die Sache, wenn es um die Zustimmungspflicht geht. «Gratiswette» oder «Freiwette» sagt der Markt, wenn er eine Wette meint, deren Einsatz das Haus stellt. Die beiden Wörter werden gern durcheinandergebracht, und der Unterschied ist für den Wettenden handfest. Ein Gratisspielguthaben ist eine Gutschrift auf dem Spielerkonto mit Laufzeit. Eine Gratiswette ist ein Wettschein, den man ausfüllt, ohne eigenes Geld zu riskieren. Bei Swisslos steht der Satz «Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar» schwarz auf weiss in den Teilnahmebedingungen. Kürzer lässt sich die ganze Kategorie nicht zusammenfassen.

Daraus folgt die erste Handlung beim Lesen eines Angebots: nicht die Zahl suchen, sondern das Verb. «Wir schenken dir» ist eine Sache. «Wir schreiben dir gut, befristet, nicht auszahlbar» ist die andere, und nur die zweite ist in der Schweiz zulässig formuliert.

Vom Guthaben bleibt, was der Wettschein übrig lässt

Was aus der Gutschrift wird, entscheidet nicht die Aktion, sondern der Wettschein. Wer CHF 10 auf ein Fussballspiel setzt, hat danach entweder einen Gewinn auf dem Wallet oder einen verbrauchten Anspruch. Setzt er den Gewinn auf ein zweites Spiel, kann daraus mehr werden. Auszahlbar wird es davon nicht automatisch, denn die Auszahlbarkeit hängt an der Herkunft des Betrags, nicht an seinem Weg über den Wettschein. Die ehrliche Frage lautet deshalb nicht «Wie viel schenken sie mir?», sondern «Was kostet der Weg vom Code zu einem Betrag, den ich abheben kann?». Die Antwort fällt bei beiden Bewilligten kurz aus, und genau das macht die folgende Rechnung nützlich.

Was ein Aktionsguthaben auf einem Zweiwegsatz wert ist

Nehmen wir die CHF 10 der Westschweizer Aktion und legen sie auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90. Das ist ein Beispielsatz, keine zitierte Quote irgendeines Buchs. Ein Ausgang gewinnt, einer verliert, das Guthaben selbst kommt nicht zurück, denn es ist Aktionsguthaben und kein Einsatz aus eigener Tasche.

Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also 95 %. Die Marge des Veranstalters sind die restlichen 5 %. Der Wert des Guthabens folgt aus dem Betrag, der Quote und dem Quotenschlüssel: CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95. Das ergibt rund CHF 4.50. In Worten: Wer ein solches Guthaben unter diesen Annahmen auf einen Zweiwegsatz mit Quote 1.90 setzt, gewinnt den Wettschein nicht jedes Mal, aber als Durchschnitt vieler solcher Wetten entspricht die Aktion einem Gegenwert von ungefähr CHF 4.40 bis CHF 4.60. Das ist eine statistische Schätzung unter einer Bedingung – es wird ausschliesslich das Guthaben gesetzt und nichts aus eigener Tasche daneben – und kein Versprechen für einen einzelnen Wettschein.

Die Zahl steckt den Rahmen ab. Gut vier Franken statt der nominalen zehn: Das ist die Grösse einer Aktion, die man mit dem Supermarkteinkauf verrechnen kann. Wer dafür ein Konto eröffnet, einen Ausweis hochlädt und eine Adressprüfung über sich ergehen lässt, sollte wissen, dass die Gutschrift nicht der Gegenstand des Deals ist. Der Zugang zu einem Markt, den es sonst nur bei zwei Veranstaltern gibt, ist es.

Derselbe Satz mit anderer Quote

Die Quote verschiebt das Ergebnis, der Quotenschlüssel bleibt der Hebel. Bei je 1.50 auf beiden Seiten sinkt der Quotenschlüssel auf 93.3 %, die Marge steigt auf 6.7 %, und der Wert einer Zehner-Gutschrift fällt auf rund CHF 3.20. Bei je 3.00 steigt der Quotenschlüssel auf 96.7 %, die Marge sinkt auf 3.3 %, und derselbe Zehner bringt über den Daumen etwa CHF 6.30. Die Aktion ändert sich nicht, nur der Markt.

Wer also erzählt, ein Startguthaben sei «bis zu» einem bestimmten Betrag wert, spricht von der Quote und nicht von der Aktion. Ein Buch, das 5 % nimmt, nimmt sie bei jedem Satz – mit Guthaben wie ohne. Und der Vergleich mit dem Ausland: Quote 1.95 statt 1.90 klingt nach einem Detail, ist auf einem Zweiwegsatz aber der Unterschied zwischen 97.5 % und 95 % Quotenschlüssel. Der frisst den Vorteil einer doppelten Gratisgutschrift schneller auf, als die Werbung zugeben mag. Die Gabe sieht der Wettende, die Marge bezahlt er.

Wo der Aktionscharakter an der Auszahlung endet

Ein Guthaben, das nie zu einem auszahlbaren Saldo wird, verhält sich wirtschaftlich wie ein Gutschein für ein Produkt des Veranstalters. Die richtige Frage lautet deshalb: Was lässt sich überhaupt abheben? Bei Swisslos zählt eigenes, gesetztes Geld zu diesem Kreis – aus Promotionsguthaben wird nichts Auszahlbares. Die Loterie Romande formuliert es in ihrem Regelwerk ebenso knapp: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Zwei Veranstalter, zwei Kantonsgruppen, derselbe Satz. Ein stärkeres Signal gibt es in dieser Kategorie nicht.

Rechtslage: zwei Bewilligungen, ein geschlossener Katalog

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das am 1.1.2021 in Kraft trat. Nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Diese Zuständigkeit ist keine Formalität. Sie erklärt, warum die Liste der Schweizer Sportwetten-Veranstalter so kurz ist, wie sie ist.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Warum es genau zwei sind

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Der erste ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten unter dem Namen Sporttip betreibt und sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) stützt. Der zweite ist die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) mit dem Produkt Jouez Sport. Eine weitere Liste bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keinen weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Aus der Zweizahl folgt die Gebietsgrenze. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und faktisch im Gebiet der Veranstalterin. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Grenze verläuft mitten durchs Land. Ein Deutschschweizer kann sich in Lausanne nicht anmelden, weil er dort nicht wohnt.

Das hat eine Folge, die man leicht übersieht: Die Auswahl ist nicht nur klein, sie deckt die Schweiz auch nicht gleich ab. Wer in Genf wohnt, hat genau einen bewilligten Anbieter für Sportwetten. Wer in Zürich wohnt, ebenfalls. «Einen wählen» heisst also, zwischen nichts und dem einen zu wählen. Deshalb schauen so viele Wettende zusätzlich bei ausländischen Adressen vorbei, obwohl dort kein Schweizer Rechtsschutz wartet.

Ein Ausweis ist die Eintrittskarte

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Deshalb gibt es kein anonym einlösbares Startguthaben: Der Code aus dem National-League-Stadion half nur im verifizierten Konto, und die Verifizierung ist der eigentliche Aufwand der Sache. Wer ein Konto wegen einer Zehner-Gutschrift eröffnet, zahlt dafür mit Personalien und Wartezeit.

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren besteht kein Zugang. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Altersgrenze steht zweimal in den Sporttip-Spielregeln, was für ihre Bedeutung spricht.

Was überhaupt gesetzt werden darf

Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste, keine offene: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Nur Sportveranstaltungen – keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Rankingwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Corner- und keine Kartenmärkte, einen Esports-Abschnitt gibt es darin nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, soweit die Veranstalterin eine entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Funktion des jeweiligen Veranstalters. Ein englisches Buch mit hundert Märkten pro Spiel sieht verlockender aus. Hier entscheidet eine Behördenliste, was angeboten werden darf, und das erklärt die schmale Auslage der beiden besser als jede Marketingseite.

Offshore heisst: keine Schweizer Rechtsfolgen, aber auch kein Schweizer Schutz

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das betrifft jede Adresse: Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home und BetPanda stehen alle ohne Schweizer Bewilligung da, und die Bewilligung, die einige von ihnen angeben, ist für Schweizer Verhältnisse unbeachtlich. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Fairplay-Kontrolle gibt es keine.

Eine Folge steht selten auf dem Radar: die Sperrliste der Gespa, eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Sie steht seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 671 Domains; blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer sich auf eine solche Domain verlässt, kann den Zugang genau dann verlieren, wenn ein noch nicht ausbezahlter Gewinn auf dem Konto liegt. Und noch etwas: Eine Zahlungssperre gegen unerlaubte Wetten gibt es in der Schweiz nicht. Banken und Kartenherausgeber blockieren solche Zahlungen nicht. Wer das behauptet, beschreibt ein anderes Land.

Verlustlimiten und Spielsperre: was vor der ersten Wette feststeht

Der Punkt, an dem ein Startguthaben am meisten anrichten kann, liegt vor der ersten Gutschrift. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein Guthaben in Höhe eines Zehners berührt diese Limiten nicht, und darin liegt die Gefahr. Die erste Wette fühlt sich gratis an, die zweite nicht mehr, und gesetzt sind die Limiten zu diesem Zeitpunkt längst. Wer die Registrierung ohnehin vorhat, stellt sie in der Registrierungsmaske – nicht danach, wenn der erste Wettschein verloren ist. Die Decke von CHF 9’999 ist das technische Maximum, nicht die vernünftige Wahl. Ein Konto mit dieser Limite und ohne eigene Zahl ist eine Disziplinübung, an der viele scheitern.

Bemerkenswert ist die Asymmetrie. Das Gesetz legt keine feste Einzahlungsdeckelung fest. Es verlangt vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Gesenkt wird sofort, erhöht von Gesetzes wegen frühestens nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.

Selbstsperre und Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer von der Sperre spricht, meint dieses Register. Es ist der Grund, warum ein Wechsel zu einer anderen Schweizer Adresse nichts bringt.

Nach Art. 80–82 BGS werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen ausgeschlossen, freiwillig kann sich jeder sperren. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), ein Fachgremium ist daran beteiligt (Art. 81 BGS), und ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Eine Zahl aus der Aufsicht gehört hierhin. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz an der Verkaufsstelle für streng hält, hat diese Zahl nicht gesehen.

Bei ausländischen Adressen greift nichts davon. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann bei Betclic weiterspielen. Die Sperre wirkt nur innerhalb eines Systems, und deshalb hat ein Wettender genau zwei Werkzeuge: die eigene Limite und die Sperre. Beide wirken nur, wo sie gesetzt werden.

Neukundenangebote: welche Bedingungen vor der Annahme zu prüfen sind

Am Gratisguthaben führt der Kombiboost bei Sporttip vorbei, wenn man wissen will, was dort tatsächlich angeboten wird. Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Voraussagen mit Mindestquote sind der eigentliche Preis. Vier Spiele mit je 1.50 findet fast jeder. Zehn brauchen Zeit, fünfzehn brauchen einen ganzen Samstag. Der Sprung von 40 % auf 100 % verlangt ein Wettvolumen, das ein Neukunde selten hat, und dann ist der Bonus keine Einstiegshilfe mehr, sondern eine Vergütung für Betrieb. Als Startguthaben taugt er eingeschränkt, und genau hier trennt sich die Bewilligung von der Praxis: Swisslos darf handeln, ein Startguthaben ist seine Sache nicht.

Daneben stehen Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Name des Boosts sagt nichts, seine Bedingungen sagen alles.

Verifizierung, Laufzeit, Gebiet

Ein nicht verifiziertes Konto löst kein Gratisspielguthaben ein. Die Prüfung läuft über den hochgeladenen Ausweis und einen Abgleich mit Adressdatenbanken. Für die Westschweizer Aktion heisst das konkret: Wohnsitz in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura, dazu ein Konto, das vor dem Ablauf der Sieben-Tage-Frist verifiziert ist. Wer die zehn Franken einsammeln wollte, musste sich also zuerst registrieren und dann beeilen.

Dazu die Laufzeit. Die 7’000 Stück waren 30 Tage gültig, die Aktion lief an sieben Tagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Wer später liest, findet dort nichts mehr. Das ist bei Gratisspielguthaben der Normalfall, weil die Zustimmung der Gespa pro Aktion und Zeitraum erteilt wird – im Jahr 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Konto eröffnet man deshalb nicht wegen einer Aktion, sondern für den Zugang.

Einzahlung, wenn das Konto ohnehin steht

Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt aufs Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Swisslos setzt einen Mindestbetrag von CHF 20 für den Kauf von Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Die CHF 20 sind die eigentliche Hürde. Wer CHF 10 geschenkt bekommt und dafür CHF 20 einzahlen muss, zahlt das Doppelte dessen ein, was die Aktion wert ist. Das ist keine Bösartigkeit, sondern die technische Mindestgrenze des Systems. Die erste Einzahlung gehört deshalb ins Spielbudget – nicht auf die Aktion hin dimensioniert.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Gegenüberstellung ordnet die zwei Schweizer Veranstalter und die acht ausländischen Adressen nach Bewilligungsstatus und danach, wer hinter ihnen steht. Die Reihenfolge folgt der Bedeutung für einen Wettenden in der Schweiz, nicht der Grösse des Werbebudgets.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin resp. angegebene Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Produkt Jouez Sport
Betclic ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
MyStake ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung keine Angabe; eine Bewilligung aus dem Ausland hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Was der Bewilligungsstatus unterscheidet

Die mittlere Spalte ist keine Rangliste der Seriosität. Ein Bewilligter ist an den geschlossenen Katalog der Gespa gebunden, an die Altersgrenze 18, an ein Konto pro Person und an die Pflicht, dass Limiten gesetzt werden. Ein ausländischer Anbieter kann dasselbe tun oder nicht – nur prüft es niemand in der Schweiz. Wer die Spalten liest, sieht eine Zuständigkeitsliste: Wer haftet, und in welcher Sprache, wenn etwas schiefgeht. Bei den ersten beiden ist es die Gespa. Bei den übrigen niemand.

Ein Randnotiz mit Gewicht: Der gewerbsmässige Betrieb ohne Bewilligung ist strafbar, und die Aufsicht setzt die DNS-Blockade tatsächlich ein. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 671 Domains, und die Gespa nennt Domain-Hopping als Normalfall; bet-at-home steht auf der Liste.

Was Steuern und Auszahlungswege verschieben

Aus Schweizer Sicht ist die Steuerfrage ein starkes Argument für die zwei Bewilligten. Gewinne aus erlaubten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Ab dem 1.1.2026 liegt der Bundes-Freibetrag bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Oberhalb behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt in der Praxis «je nach Kanton». Eine Steuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Wer von einer Wettsteuer auf den Einsatz spricht, erfindet eine Steuer.

Bei ausländischen Anbietern fehlt der Verrechnungssteuerabzug. Die kantonale Steuerpraxis kann den Gewinn dafür voll als Einkommen erfassen; Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Das kann einen Quotenvorteil je nach Wohnkanton auffressen. Wer daraus Konsequenzen ziehen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das hier ist allgemeine Information, keine Steuerberatung.

Auszahlungen laufen in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer drüben mit anonymen Auszahlungswegen wirbt, wirbt mit etwas, das in der Schweiz nicht existiert. Das ist kein moralisches Argument, sondern eine Frage des Geldes, das am Ende tatsächlich auf dem Konto liegt.

Swisslos Sporttip: der Deutschschweizer Platzhirsch mit dem engsten Korsett

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Sporttip heisst das Sportwettenprodukt. Diese Herkunft prägt die Auslage: Wetten sind hier Ergänzung zum Lotteriegeschäft, nicht Luxusprodukt, und das Angebot ist entsprechend nüchtern.

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Diese Decke gilt pro Wette, nicht als Tagesgrenze.

Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist praktisch, nicht kosmetisch. Ein Wettschein für einen Franken auf Quote 2.00 macht aus einem Startguthaben-Wetten ein kleinteiliges Vergnügen – aber genau so lässt sich testen, ob die Limiten greifen, ohne dass ein Abend teuer wird. Die Obergrenze dagegen wirkt nach oben: Wer einen Lauf hat und mehr setzen will, stösst an, und Swisslos darf die Grenze jederzeit anpassen.

Fällt ein Ereignis aus und wird nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platzierte Wetten zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Rechnen im Wettschein

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungsschritte klingen nach Bürokratie und sind es auch. Wer sich über zehn Rappen weniger ärgert, streitet mit einer Regel, nicht mit einer Praxis. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über Bet Builder kombinieren; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden.

Der Cash-Out ist die Funktion, die am wenigsten von ihrem Ruf einlöst. Verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden; ein Anspruch auf Cash-Out für alle Wetten besteht nicht. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht, und ein laufender Boost verfällt. Wer die Funktion als Netz versteht, sollte wissen: Der Haken, an dem es hängt, wird von Swisslos gesetzt. Das hier ist eine Option, kein Recht.

Spielzeit, Fristen, Auszahlung

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – im Fussball 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf Eishockey setzt und die Verlängerung für den Ausgang hält, liest besser im Wettprogramm nach.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Frist ist lang genug für ein regelmässiges Leben und zu kurz, um sie zu ignorieren. Ein Guthaben verschwindet nicht, ein nicht geltend gemachter Gewinn schon.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Beim Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Zwei gebührenfreie Auszahlungen im Jahr sind grosszügig – solange man nicht den Fehler macht, sich jede Woche einen kleinen Betrag auszahlen zu lassen. Ab der dritten Überweisung wird es ein Abonnement mit Preis.

Unser Urteil zu Sporttip

Mit CHF 1 Mindesteinsatz lassen sich Signale testen, ohne dass ein Zehner Startguthaben zum Vorwand für einen langen Abend wird. Das ist mehr wert als jede Aktion. Wenig reizvoll ist die Decke von CHF 1’000 pro Wette, die zweistufige Rundung und die Frist auf nicht geltend gemachte Gewinne. Wer die Aktionsgutschrift auf Quote 1.90 in einem Satz durchspielt, landet nach der Schätzung oben bei einem Gegenwert von gut vier Franken und einem Rest auf dem Wallet. Sporttip ist die erste Adresse im Vertragsgebiet und gleichzeitig die Wahl mit dem engsten Zaun.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit dem Stadioncode

Die Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, dazu 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, findet hier die einzige bewilligte Alternative zu Swisslos. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht hinein.

Das Verhältnis von Verkaufsstellen zu Einwohnern sagt etwas über die Westschweizer Struktur. Wetten laufen dort stärker über Kiosk und Bahnhof, während sich das Online-Konto langsamer durchsetzt. Wer die Plattform ausprobiert, merkt es an der Informationsdichte: Die Aktionen sind in den Stadien und an den Verkaufspunkten sichtbarer als im Netz. Der berühmteste Fall trägt den Namen «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Aktion lief zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen, die Codes wurden in den Stadien der National League verbreitet, und wer sie innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Der Code war die ganze Mechanik.

Wallet, Einzahlung, Auszahlung

Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze von CHF 1’000 findet sich bei beiden Bewilligten, und das ist kein Zufall: Sie trennt den Kleinbetrag, der im Spiel bleibt, vom grösseren Betrag, der aufs Konto geht.

Das Tandem aus Einzahlungs- und Wallet-Grenze ist der eigentliche regulatorische Griff. Wer sein Budget kontrollieren will, stösst hier auf eine Decke, die im Alltag kaum bindet und im Überschwang merklich wird. Für einen Spieler, der mit einem Startguthaben anfängt, spielt sie keine Rolle. Für einen, der sein Konto als Bankkonto missversteht, ist sie der Moment, in dem die Grenze sichtbar wird. Ein Wallet ist keine Bank; es ist eine Gutschrift auf einer Plattform, und was aus einer Promotion stammt, bleibt darin.

Unser Urteil zu Jouez Sport

Der Westschweizer Weg zum Startguthaben ist der eleganteste im Land und zugleich der schmalste: ein Code im Stadion, 7’000 Stück, dreissig Tage Gültigkeit, CHF 10. Wer dort mitmacht, bekommt einen Anreiz für einen Stadionbesuch, nicht mehr. Danach entscheidet die Auszahlungsseite über den Rest, und bei einem Einsatz von CHF 10 ist die Überweisungsgrenze von CHF 1’000 bedeutungslos, das Wallet entscheidet. Was bleibt, ist die Decke von CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und dieselbe für das Guthaben – grosszügig gegenüber Swisslos, langweilig für jeden, der schnelle Bewegungen sucht. Wer in Genf wohnt, wählt zwischen zwei ähnlichen Häusern. Wer in Bern wohnt, wählt gar nicht.

Betclic, Fezbet, WirWetten, 20Bet, Rainbet, MyStake, bet-at-home und BetPanda: gleicher Status, unterschiedliche Namen

Die acht Adressen teilen aus Schweizer Sicht einen Status. Jede steht ohne Schweizer Bewilligung da, keine ist mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, und die Bewilligung, die manche von ihnen angeben, ist für Schweizer Verhältnisse unbeachtlich (Art. 4 BGS). Das ist die Lage, und sie ist keine Bewertung. Wer dort spielt, sollte die Unterschiede zu den zwei Bewilligten kennen – nicht weil es verboten wäre, denn bestraft wird der Spielende nicht, sondern weil er wissen sollte, was er aufgibt: Schweizer Rechtsschutz, Fairplay-Kontrolle, Altersprüfung nach Gespa-Massstab und die Anbindung an das Sperrregister. Die Aufsicht kann Domains per DNS blockieren, die Liste umfasste Ende 2025 671 Einträge, und Domain-Hopping ist der Normalfall.

Für das Startguthaben heisst das: Was dort als «Gratisguthaben» erscheint, unterliegt keiner Schweizer Zustimmungspflicht, weil kein Schweizer Bezug existiert. Wer ein solches Angebot prüft, prüft ein ausländisches Produkt – Laufzeit, Einsatzregeln, Auszahlungsweg. Und wer umgekehrt das Schweizer Muster sucht, findet drüben nichts, was dem CHF 10 der Loterie Romande entspricht. Dass die Suche nach einem Gratisguthaben ohne Einzahlung so oft bei diesen Adressen endet, liegt nicht an den Quoten allein. Es liegt an der Aktionsdichte: Die bewilligten zwei geben wenig her, also wandert der Blick nach draussen.

Alle acht werden hier beschrieben und eingeordnet, nicht beworben. Wer dort ein Konto eröffnet und später feststellt, dass eine Auszahlung stockt, hat kein Schweizer Gerichtsforum, an das er sich wenden könnte. Das Risiko war vorher bekannt. Die Botschaft dieser Liste ist nicht, dass irgendwo eine Behörde wacht – sie ist das Gegenteil.

Verantwortungsvoll spielen ohne Sperrregister

Ein Schweizer Sperrregister greift bei keiner dieser Adressen. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann bei BetPanda weiterspielen. Das ist die wichtigste praktische Folge der ganzen Diskussion um Gratisguthaben: Schutz ist an ein System gebunden, nicht an eine Person. Wer sich schützen will, sperrt sich bei jedem Anbieter einzeln. Manche ausländischen Betreiber verlangen eine Selbstlimitierung. Nur prüft es keine Schweizer Instanz. Beim Bewilligten gilt die 72-Stunden-Wartezeit für eine Erhöhung; drüben gilt, was in den Bedingungen steht, und diese Bedingungen liest man besser vorher als nachher.

Was der Weg vom Code zum Guthaben kostet

Wer das Angebot testen will, durchläuft eine feste Reihenfolge. Am Anfang steht die Wahl des Veranstalters: Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande für die Westschweiz. Wer ausserhalb des jeweiligen Gebiets wohnt, findet dort keinen Online-Zugang. Es folgt die Registrierung mit Ausweis, Wohnsitznachweis und Altersprüfung; das Konto ist personengebunden, eine zweite Registrierung unmöglich. Danach kommen Kontoaktivierung und Einzahlung – bei Swisslos mindestens CHF 20 via PostFinance Pay oder Einzahlungsschein, bei der Loterie Romande im Rahmen der Einzahlungsgrenzen. Erst dann lässt sich ein Aktionscode einlösen, und nur, solange die Aktion läuft und das Konto verifiziert ist. Die erste Wette mit dem Guthaben schliesst den Ablauf ab.

Der Weg endet nicht mit der Gutschrift, sondern mit dem Wettschein. Wer CHF 10 Spielguthaben auf eine Einzelwette setzt und gewinnt, bekommt den Gewinn aufs Wallet, bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch. Wer verliert, hat den Anspruch verbraucht. Die sparsame Variante: Limiten in der Registrierungsmaske setzen, die erste Einzahlung ins Budget legen und die Aktion als das behandeln, was sie ist – ein Anlass, das Konto zu öffnen, nicht das Ziel.

Was das für den einzelnen Wettenden bedeutet

Zwei Szenarien, zwei Antworten. Wer 200 Franken im Monat für Wetten übrig hat, kann in der Deutschschweiz bei Sporttip mit CHF 1 Mindesteinsatz arbeiten, die Verlustlimiten auf einen Betrag stellen, der ihn nicht schmerzt, und den Kombiboost ignorieren, weil fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote 1.50 kein Einstieg, sondern eine Arbeitswoche sind. Für ihn zählt, dass Auszahlungen bis CHF 1’000 automatisch und die ersten zwei Überweisungen im Jahr kostenlos sind. Wer 30 Franken im Monat übrig hat, sollte den Kombiboost erst recht vergessen und die Aktionsgutschrift – wenn eine läuft – als einen Wettschein behandeln, nicht als zehn. Wer ein Konto ohne Schweizer Bewilligung erwägt, sollte den Verlust des Rechtsschutzes gegen den Preisvorteil rechnen und die kantonale Steuerpraxis dazunehmen. Bei kleinen Beträgen schlägt die Rechtssicherheit die Quote.

Häufige Fragen zum Startguthaben bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa und nur punktuell. Die Loterie Romande gab im Rahmen einer Aktion CHF 10 Spielguthaben an verifizierte Konten aus, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Solche Aktionen sind Ausnahmen, sie laufen über kurze Zeiträume, und die Aufsicht muss vorher zustimmen.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?

Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Swisslos schreibt in den Teilnahmebedingungen, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist, und die Loterie Romande formuliert es in ihrem Regelwerk ebenso. Abheben lässt sich nur ein Saldo aus eigenen Einsätzen und daraus gewonnenen Beträgen; das Aktionsguthaben selbst bleibt im Spiel.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft; ohne diese Prüfung gibt es keinen Zugang.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern.

Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?

Weil das Geldspielgesetz in Art. 75 Abs. 2 BGS für Gratisspiele oder Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung vorsieht. Die Bewilligung zum Annehmen von Sportwetten ist davon getrennt. Deshalb sind Gratisspielguthaben in der Schweiz selten und an konkrete, befristete Aktionen gebunden, die die Aufsicht einzeln genehmigt.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»