Sportwetten Schweiz: zwei Veranstalter, klare Regeln – und was sie kosten

Updated Oktober 2026
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Zwei Wanderwege gabeln sich auf einer Wiese, dahinter steht eine Bergkette im Dunst

Die Zahl, die in dieser Geschichte alles erklärt, steht in keinem Werbebanner. Sie steht in einem Gesetz: Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt bei Swisslos unter, wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, bei der Loterie Romande. Alle anderen Anbieter, die man bei einer Suche findet, haben keine Schweizer Bewilligung – nicht wenige, sondern keine. Was das für den kostet, der einfach nur eine Wette platzieren möchte, ist der Gegenstand dieses Artikels: der Mindesteinsatz von CHF 1, die Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, die Marge, die in jeder Quote steckt, und der Rechtsweg, den es bei einem ausländischen Anbieter schlicht nicht gibt.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: Oktober 29, 2026; die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Aufsicht der Gespa und die veröffentlichten Spiel- und Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter geprüft.

Sportwetten Schweiz App, Browser und Verkaufsstelle: was der Weg zum Wettschein kostet

Wer heute eine Wette abschliessen will, hat drei Wege, und keiner davon ist gratis – nur zahlt man an unterschiedlichen Stellen. Der eine Weg führt über eine Verkaufsstelle, der zweite über den Browser, der dritte über eine App auf dem Telefon. Die Unterschiede liegen nicht in der Quote. Die Quote ist dieselbe, ob man auf einem A4-Wettschein ankreuzt oder auf einem Bildschirm tippt. Die Unterschiede liegen in dem, was davor und danach passiert: in der Registrierung, in der Verfügbarkeit des Kontos und in der Frage, wie viel Aufwand man für einen Einsatz von ein paar Franken betreiben muss.

Ein Eishockeyfeld im Freien auf einem zugefrorenen See, Schneewehen an den Banden, klare Winterluft
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Bei Swisslos lässt sich eine Sporttip-Wette online über das Angebot auf der Veranstalter-Website oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Die App ist dabei nicht nur ein anderer Zugang zu denselben Wetten, sondern auch ein Werkzeug für den Weg in den Laden: in der App zusammengestellte Wetten kann man per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen lassen. Das ist die interessante Kombination, und sie ist selten in Europa. Wer das Mobiltelefon als Notizzettel nutzt und dann an der Verkaufsstelle bezahlt, umgeht die Aufladung des Online-Guthabens vollständig. Für den, der mit kleinen Beträgen spielt, ist das kein Detail, sondern der entscheidende Kostenhebel: kein Mindestbetrag beim Aufladen, keine Wartezeit auf die Auszahlung, kein Online-Konto.

Die Registrierung ist die erste Hürde – und sie ist nicht verhandelbar

Wer online spielen will, kommt an einem registrierten Spielerkonto nicht vorbei. Bei Swisslos braucht es dafür mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Ein langer Holztisch mit leeren Stühlen in einem hellen Raum, die Fenster geben den Blick auf Dächer frei
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das ist Aufwand, und der ist real. Wer in Grenznähe wohnt, in Deutschland, Frankreich oder Österreich, und sich denkt, er könne mit einem Schweizer Telefonanschluss dann doch mitmachen, wird an dieser Prüfung scheitern. Das Vertragsgebiet ist keine Formalie, sondern der Filter, an dem die halbe Nachbarschaft hängen bleibt.

Wo es beim Auslandskonto teuer wird

Die ausländischen Anbieter, die bei einer Suche oben stehen, verlangen diesen Nachweis nicht – und genau darin liegt ihre eigentliche Verkaufsbotschaft. Man lädt Geld auf, spielt, und niemand kontrolliert den Wohnsitz. Was daran teuer ist, zeigt sich nicht beim Einzahlen, sondern beim Auszahlen und im Streitfall. Wo kein Schweizer Rechtsschutz besteht, gibt es auch keine Schweizer Aufsicht, die man anrufen könnte, wenn eine Auszahlung hängt.

Das ist der Kern der Kostenrechnung, die dieser Abschnitt vorbereitet: Der legale Weg kostet Zeit bei der Anmeldung und Disziplin bei den Limiten. Der illegale Weg kostet nichts im Moment der Anmeldung und möglicherweise alles im Moment der Auszahlung.

Sportwetten Schweiz bei WM, EM und den Ligen: wo die Athletin in der Wette sitzt

Die Auswahl an Sportarten ist in der Schweiz gesetzlich gebremst, und das überrascht fast jeden neu. Gewettet werden darf nur auf Sportveranstaltungen. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen gibt es keine Wetten. Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht: In den Katalogen ausländischer Anbieter findet man all das, und die Frage, ob man auf den Ausgang einer Wahl Geld setzen kann, ist für viele Einsteiger überraschend gut beantwortet – nämlich mit Nein.

Der zulässige Sporttip-Katalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer eigenen Liste, Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Diese Liste ist keine Empfehlung, sondern eine Grenze. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie ausdrücklich genannt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Rankingwetten sind zulässig, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet – niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Für den Spielenden heisst das: Die Auswahl ist kleiner als das, was die Werbung eines Offshore-Anbieters verspricht, aber die Auswahl ist auch nicht willkürlich zusammengeschustert. Fussball, Eishockey und Tennis tragen das Programm, dazu die Turniere. Wer auf die WM oder die EM setzen will, findet diese Wettbewerbe im regulären Wettprogramm, sofern sie in der Liste geführt werden. Ein exotischer Markt wie die Anzahl der Eckbälle fehlt dagegen aus Prinzip, nicht aus Nachlässigkeit.

Fussball, Eishockey, Tennis und das Kleingedruckte zur Spielzeit

Ein Fehler, den fast jeder beim ersten Mal macht: Man glaubt, die Wette gelte bis zum Schlusspfiff samt Verlängerung. Tut sie nicht. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – beim Fussball also 90 Minuten – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wer im Achtelfinal einer K.o.-Runde auf den Sieger setzt und den Sieg nach Verlängerung feiert, hat die Wette nicht gewonnen, sondern verloren. Das ist die teuerste Verwechslung im Sportwettengeschäft, und sie trifft bevorzugt die Gelegenheitswetter, die sich mit dem Reglement nie beschäftigt haben.

Livewetten: Die Wette gilt, auch wenn niemand zuschaut

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, sowohl vor dem Anpfiff als auch während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer auf ein Spiel setzt, das im Fernsehen nicht läuft, hat dieselbe Wette, nur weniger Nervenkitzel.

Interessanter ist, was mit Wetten passiert, die zu spät kommen. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. In der Praxis heisst das: Wer in dem Moment auf «Tor» klickt, in dem der Ball schon im Netz liegt, bekommt den Einsatz zurück und nichts darüber hinaus. Das ist eine faire Regel, aber keine, die man ausprobieren sollte.

Zwei Sonderfälle: Cash-Out und die Kombination, die keiner sein darf

Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt. Man muss es deshalb als das lesen, was es ist: eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, nicht ein Recht des Spielenden. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten. Es gibt ihn nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Die zweite Falle ist technisch und trifft Kombinationswetter. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Man verliert also nicht, aber man gewinnt eben auch nicht – und genau in diesem Moment war eine Quote vielleicht besonders attraktiv.

Sportwetten Schweiz Anbieter: die zehn Namen, ihre Bewilligung und ihr Preis

Hier wird es unangenehm für alle, die eine Rangliste mit einem strahlenden Sieger erwarten. In der Schweiz gibt es zwei Veranstalter mit Bewilligung, und daneben eine Reihe ausländischer Namen, die man kennt, weil sie Werbung machen. Die folgende Einordnung nennt für jeden, was er an Bewilligung mitbringt oder eben nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Zulassung laut eigenen oder berichteten Angaben
Swisslos Sporttip Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Ein interkantonales Gesetz lässt nur zwei Veranstalter zu
Loterie Romande Jouez Sport Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Ein interkantonales Gesetz lässt nur zwei Veranstalter zu
FortuneJack Nein – ohne Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung
IviBet Nein – ohne Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung
BC.Game Nein – ohne Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung
X3Bet Nein – ohne Schweizer Bewilligung Tobique, Kanada, laut Angaben Dritter; in der Schweiz ohne Geltung
Wettigo Nein – ohne Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung
Betwinner Nein – ohne Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung
Donbet Nein – ohne Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung
Rabona Nein – ohne Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung

Was diese Tabelle in eine Rangliste verwandelt, ist nicht die Zahl der Häkchen, sondern die Frage, was hinter einem Häkchen steht. Bei zwei Anbietern steht dort eine Aufsichtsbehörde, ein Register, ein Rechtsschutz und eine Steuerregel. Bei den acht anderen steht dort eine Domain, die auf einer Liste landen kann.

Was die Marge in jeder Quote ausmacht

Bevor die beiden legalen Veranstalter beschrieben werden, gehört die Rechnung auf den Tisch, die in jeder Wette steckt und die kein Anbieter freiwillig gross ausführt. In einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 – ausdrücklich ein Rechenbeispiel, kein Zitat eines tatsächlichen Kurses – ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 geteilt durch (1 geteilt durch 1.90 plus 1 geteilt durch 1.90). Das sind zwei Mal rund 0’526, zusammen rund 1.0526. Der Kehrwert liegt bei etwa 0.95, also einer Auszahlungsquote von rund 95 Prozent. Der Anteil, der beim Veranstalter bleibt, liegt damit bei etwa 5 Prozent – und weil ein Rechenbeispiel mit aufgerundeten Quoten nie exakt aufgeht, nennt man die Marge sauber als Band von etwa 4 bis 6 Prozent je nach Markt und Rundung, unter der Annahme, dass beide Ausgänge gleich behandelt werden.

Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf diesen Markt gesetzt wird, kommt im Durchschnitt etwas mehr als 95 Rappen als Auszahlung zurück. Das ist die einzige Zahl, die ein Spielender kennen muss, um zu verstehen, warum der Veranstalter am Ende der Saison nicht wegen Glück auf der Gewinnerseite steht. Die 5 Prozent sind kein Skandal, sie sind der Preis für das Produkt. Wer das nicht akzeptiert, sollte nicht wetten. Wer es akzeptiert, sollte es bei jedem Anbieterwechsel nachrechnen – und genau da liegt das Problem der grenzenlosen Auslandskataloge: Ihre Quoten sind oft verlockend hoch, und die Rechnung zeigt, warum.

Online Sportwetten Schweiz: Was erlaubt ist und wer es entscheidet

Das Schweizer Modell ist kein liberalisierter Markt, sondern ein Konzessionssystem für zwei. Wer das verstehen will, muss wissen, unter welchem Dach Sportwetten hier überhaupt stehen.

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1.1.2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt – eine Verwechslung, die in Diskussionen über Sportwetten regelmässig vorkommt.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das ist die Wurzel der ganzen Einordnung. Der Nettogewinn fliesst gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu (Art. 125 BGS).

Was die Gestaltung des Angebots betrifft, gilt zudem: Werbewerbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS).

Ein Konto, ein Wohnsitz, eine Identität

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Pro Spielenden gilt ein Konto mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS).

Der Ort, an dem diese Regeln am härtesten werden, ist eine Auszahlung auf ein fremdes Konto. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto lauten auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettengeschäft nicht. Eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Der praktische Nutzen dieser Regel ist grösser, als sie klingt. Wer sein Konto nicht teilt, kann auch nicht in einen Streit über ein geteiltes Konto geraten.

Guthaben, Auszahlungen und die zwei Gratisüberweisungen

Das Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Guthabenaufladung lässt sich zudem über PostFinance Pay abwickeln, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Beim Auszahlen wird es interessant, und hier zahlt sich Disziplin aus. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Wer das Kleingedruckte liest, ändert sein Auszahlungsverhalten: zwei Auszahlungen gebündelt statt zehn kleine. Zehn kleine Auszahlungen kosten ab der dritten jedes Mal 3 Prozent, und bei einem Guthaben von CHF 200 sind das CHF 6 – mehr als so manche Wette wert ist.

Bei Gewinnen gibt es eine automatische Grenze: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Legale Sportwetten Schweiz: die Steuer, der Freibetrag und der Unterschied zwischen den Rechtsordnungen

Die Steuerfrage ist die Stelle, an der viele Spielende falsch rechnen – teils zu ihrem Vorteil, teils zu ihrem Nachteil. Beide Richtungen gehören hierhin.

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab; sie ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Ein typischer Spielender gewinnt weit unterhalb dieser Grösse. Für ihn gibt es weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Das ist der entscheidende Satz dieses Kapitels und der Grund, warum die Steuerdebatte um Sportwetten in der Schweiz ruhiger geführt wird als in vielen Nachbarländern.

Warum das Ausland teuer werden kann, ohne dass es auffällt

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt wie ein Vorteil und ist eine Falle. Die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen – Thurgau ist das Beispiel – als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Wer also beim Offshore-Anbieter CHF 800 gewinnt, hat nach Schweizer Lesart steuerbares Einkommen, während derselbe Gewinn bei Swisslos unter dem Freibetrag läge und gar nichts kostet. Die Steuerfreiheit, mit der ausländische Seiten werben, gilt für den Anbieter, nicht für den Spielenden. Das ist einer der saubersten Belege dafür, dass der scheinbar günstigere Weg der teurere ist.

Was hier nicht steht, ist eine Steuer auf Einsätze. Eine solche gibt es in der Schweiz nicht. Und weil das Thema kantonal unterschiedlich ausfällt, gehört ein Satz dazu: Bei Fragen zur eigenen Situation führt der Weg zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung, nicht zu einem Ratgeber im Internet.

Wer eine Bewilligung hat und wer nicht – und was das juristisch heisst

Das Schweizer Recht ist in der Bewertung ungewöhnlich klar. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat – bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die Position des Bundesamts für Justiz, und sie ist wichtig: Sie bedeutet, dass ein Spielender nicht im Gefängnis landet, aber auch nicht geschützt ist.

Im Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Ein Anspruch auf faire Spielkontrolle oder Schutz besteht nicht. Wer auf einem ausländischen Portal spielt, spielt ohne Schweizer Rechtsschutz – nicht mit einem schlechteren, sondern mit keinem.

Gesperrt wird über die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – Domain-Hopping. IviBet und Wettigo sind ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr erreichbar gewesen, und einige Namen der zehn Anbieter stehen heute auf der Liste der Gespa, die eine Domain namentlich als gesperrt führt.

Der ehrliche Rahmen für dieses Kapitel lautet: Offshore heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das hiesige Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz und eine Steuerfolge nach kantonalem Recht laut der Praxis einzelner Kantone. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste an Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzanforderung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se «die sichere Wahl». Eine davon ist die, die vor Gericht Bestand hat.

Spielerschutz und Limiten: was Disziplin beim Anbieter kostet

Die Schweiz überlässt die Einsatzgrenzen nicht allein dem Veranstalter, aber sie setzt auch keine staatliche Obergrenze fest. Das Ergebnis ist ein System, in dem der Spielende selbst die Zahl nennt, ab der für ihn Schluss ist – und in dem der Anbieter diese Zahl verbindlich machen muss.

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist die praktisch relevanteste Zahl der ganzen Seite. Eine Erhöhung wirkt erst nach drei Tagen – eine Sperre gegen die eigene Impulsivität, die von aussen kommt und deshalb funktioniert. Wer nach einer schlechten Nacht auf «mehr» klickt, klickt gegen eine Wand. Das ist gewollt.

Rechtlich verlangt der Rahmen vom Veranstalter, dass er einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Die Spielsperre und das gemeinsame Register

Neben den Limiten steht die Sperre, und sie ist schärfer als ihr Ruf. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Diese Ausdehnung auf die Casinos ist die eigentliche Wirkung. Eine Sperre gilt nicht nur für die Wette, sondern für das gesamte bewilligte Spielangebot. Wer sich sperrt, sperrt sich gegen alles – und das ist der Punkt eines gemeinsamen Registers.

Die gesetzliche Grundlage: Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Wer im Besitz einer Sportwette an der Verkaufsstelle ist und dort nie nach dem Ausweis gefragt wird, sollte das nicht als Entwarnung lesen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: Bei den Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist nicht streng. Wenn ein 16-Jähriger problemlos zum Wettschein kommt, sagt das nichts über die Legitimität des Weges, sondern nur etwas über die Nachlässigkeit an der Kasse.

Sportwetten Bonus Schweiz: Gratisspielguthaben, Boosts und was sie wirklich abwerfen

Ein Werbeblock, der mit «100 % Bonus» hantiert, ist an dieser Stelle aus einem Grund unbrauchbar: In der Schweiz brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der ganze Markt an Genehmigungen. Es gibt keine unzähligen Willkommenspakete, keine Einzahlungsboni mit 20-fachem Umsatz und keinen «risikofreien» Ersteinsatz, der in Wahrheit eine Bedingung hat.

Was es gibt, sind die Aktionen, die in den eigenen Bedingungen stehen – und die sind erfreulich überschaubar.

Der Kombiboost und seine vier Voraussagen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Sprung von 5 auf 100 Prozent klingt spektakulär, bis man die Kette liest. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 bedeuten fünfzehn Mal eine Entscheidung. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn aufgehen, sinkt mit jeder weiteren Voraussage – und der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet, nicht auf den Einsatz. Man erhält also mehr von einem Gewinn, der immer unwahrscheinlicher wird. Der 100-Prozent-Bonus ist kein Geschenk, sondern eine Einladung, die Kombination länger zu machen, als man es sonst täte.

Bei der Berechnung lohnt ein zweiter Blick auf die Mechanik. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Kombination aus vier Voraussagen mit je 1.90 entspricht die Gesamtquote dem Produkt der einzelnen Quoten, also rund dem Zweieinhalbfachen.

Quotenboosts und der verfallende Vorteil

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert – und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Halbsatz ist der teure. Wer den Boost nutzt und dann während des Spiels aussteigt, verliert die Erhöhung, für die er den Boost überhaupt gewählt hat. Der Vorteil war an das Durchhalten gebunden, und das steht in den Bedingungen, nicht im Werbetext.

Warum das Gratisspielguthaben nicht auszahlbar ist

Ein Punkt, der bei fast jeder Aktion greift: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Wer CHF 20 Gratisguthaben erhält und es auf CHF 60 spielt, hat einen Guthabenstand, aber kein Geld. Der Gewinn daraus bleibt Spielguthaben, bis er über die normalen Auszahlungen abgewickelt wird – und auch dann nach den Regeln der Auszahlungsbedingungen.

Das ist kein Betrug, sondern die Standardkonstruktion eines Aktionsguthabens. Es ist trotzdem der Grund, warum ein Gratisguthaben in der Werbung wie ein Geldschein aussieht und in der Spielerkonto-Ansicht wie ein Gutschein funktioniert.

Die geprüften Veranstalter im Vergleich: zwei Bewilligungen, zwei Vertragsgebiete

Jetzt zu den beiden, die tatsächlich veranstalten dürfen. Wer eine Rangliste mit zehn gleichberechtigten Optionen erwartet, wird hier enttäuscht: Es gibt zwei, und sie schliessen sich gegenseitig aus, je nach Wohnkanton.

Swisslos Sporttip – der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Rechtlich steht dahinter eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa. Damit ist Swisslos einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer nicht dort wohnt, kann es nicht.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1. Der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Zwei Fristen runden das Bild ab. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Was Swisslos mit dem Geld macht, ist öffentlich nachvollziehbar. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio.

Das ist der Punkt, an dem die Kostenrechnung dieser Seite ihren Bogen schliesst. Die 5 Prozent Marge, die in jeder Quote stecken, verschwinden nicht. CHF 109 Mio. aus Sportwetten gingen 2025 an gemeinnützige Zwecke – das ist die Marge, nur zweckgebunden. Wer bei Swisslos wettet, bezahlt einen grossen Teil davon an Sportförderung und Kantonsfonds statt an einen Aktionär. Das macht die Quote nicht besser, aber es macht die 5 Prozent erklärbar. Und es ist der einzige Anbieter dieser Liste, bei dem sich der Preis der Wette wenigstens nachvollziehbar zurückverfolgen lässt. Der Mindesteinsatz von CHF 1 und der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Wette sind für Gelegenheitswetter bequem; wer Systemwetten spielt, hat bis CHF 10’000 Luft. Wer im Ausland wohnt, hat hier gar keinen Zugang – dieser Satz ist die eigentliche Einschränkung, nicht die Limite.

Loterie Romande Jouez Sport – derselbe Rahmen, sechs andere Kantone

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.

Rechtlich gilt derselbe Rahmen wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet möglich, hier also in den sechs genannten Kantonen.

Die Grössenordnung des Vertriebs ist beachtlich: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das sind Zahlen aus einer Organisation, die über den Laden läuft und nicht über ein Werbebudget im Netz. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, hat regelmässig eine Verkaufsstelle in Gehweite – und damit dieselbe Möglichkeit wie in der Deutschschweiz, eine in der App zusammengestellte Wette per QR-Code am Schalter zu bezahlen.

Die Angaben zur Steuerfrage, zur Altersgrenze und zum Grundgerüst der Spielerschutzregeln entsprechen dem in der Sektion «Online Sportwetten Schweiz: Was erlaubt ist und wer es entscheidet» beschriebenen Rahmen. Wer Genaueres über die Limiten und Bedingungen bei Jouez Sport wissen will, liest die Teilnahmebedingungen, die der Veranstalter für sein Produkt veröffentlicht.

Der Vergleich der beiden fällt kürzer aus, als es eine Zehnertabelle nahelegt: gleiche Aufsicht, gleiche Regeln, unterschiedliches Gebiet. Die Entscheidung zwischen Swisslos und Loterie Romande treffen nicht die Anbieter, sondern die Wohnadresse. Das ist die eigentliche Pointe dieses Vergleichs – es gibt hier keinen Anbieterwechsel, es gibt nur einen Wohnkanton. Beide Angebote sind an dieselben Fristen gebunden: 48 Stunden bei abgesagten Ereignissen, 26 Wochen für nicht geltend gemachte Gewinne, 72 Stunden für eine Limiten erhöhung. Wer westlich der Saane wohnt, hat gar keine Wahl zwischen den beiden. Damit ist die Frage, welcher besser ist, für einen konkreten Spielenden schon entschieden, bevor er das erste Wettprogramm öffnet.

FortuneJack – Katalog ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt: Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer sich für FortuneJack interessiert, sollte den Punkt, der ihn am meisten kostet, nicht übersehen: Es gibt keine Schweizer Instanz, an die man sich wenden kann, wenn eine Auszahlung stockt oder eine Wette strittig wird. Der Katalog ist breiter als der bewilligte – dazu gehören auch Märkte, die in der Schweiz gar nicht erlaubt sind. Die Breite ist der Kaufanreiz und zugleich der Hinweis darauf, unter welcher Aufsicht sie entstanden ist.

IviBet – Bewilligung nicht festgestellt

IviBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur die beiden konzessionierten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine Bewilligung ist nicht festgestellt; eine allfällige ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz.

Für den Leser dieses Vergleichs ist die fehlende Feststellung der Bewilligung der eigentliche Befund. Es gibt keine Aufsichtsbehörde, die man nennen könnte, und damit auch keine Adresse für eine Beschwerde. Wer dennoch dort spielt, sollte das als reines Ausfallrisiko verbuchen, das er selbst trägt.

BC.Game – Sitz und Aufsicht ausserhalb des Schweizer Rahmens

BC.Game ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande sind zur Veranstaltung berechtigt; eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Es fehlt jeder Anschluss an das Schweizer Sperrregister und jeglicher Rechtsschutz im Inland.

Bemerkenswert an dieser Gruppe ist weniger der einzelne Anbieter als das Muster. Diese Seiten sind auf eine Kundschaft ausserhalb ihres eigenen Rechtsraums ausgelegt; Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Der Anbieter selbst trifft dieses Verbot nicht, aber die Werbung für ihn. Der Spielende steht dazwischen.

X3Bet – eine Bewilligung mit kanadischem Absender

X3Bet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Zwar wird eine Bewilligung von dritten Quellen (Tobique, Kanada) berichtet, doch hat diese in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es fehlt der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsschutz.

Der Fall zeigt, wie wenig eine berichtete ausländische Bewilligung über den Rechtsschutz vor Ort aussagt. Tobique in Kanada ist für einen Streit über eine Wette in Bern ohne Belang. Was bleibt, ist eine Domain und die Frage, wie belastbar ihre Zusagen sind.

Wettigo – eine Domain mit kurzer Halbwertszeit

Wettigo ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Nur die beiden konzessionierten Veranstalter dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Das spezifische Kostenrisiko bei dieser Gruppe ist die Erreichbarkeit. Die Gespa ersetzt blockierte Domains nicht dauerhaft; nach einem Block tauchen neue Domains auf, und Anwender müssen dem Anbieter folgen. Dass IviBet und Wettigo zu einem Zeitpunkt nicht mehr erreichbar waren, illustriert genau diesen Mechanismus: Eine blockierte Domain bedeutet für den Spielenden, dass Guthaben und offene Wetten plötzlich hinter einer Adresse liegen, die sich verschoben hat.

Betwinner – grosser Name, kein Schweizer Status

Betwinner ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Rechtsfolge entspricht dem Muster: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), zudem besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz.

Der Name ist bekannt, und genau das ist die Gefahr. Bekanntheit wird leicht mit Zulassung verwechselt. In der Schweiz sagt die Bekanntheit eines Anbieters nichts über seine Bewilligung, und das Werbeverbot nach Art. 74 Abs. 3 BGS macht es für einen Schweizer Anbieter sogar strafbar, für einen nicht bewilligten Anbieter zu werben. Wer auf einer solchen Seite spielt, spielt auf einer Domain und nicht in einem Rechtsraum.

Donbet – der Katalog ohne Schiedsgericht

Donbet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.

Interessant ist an diesem wie an den anderen Namen die Frage nach dem Streitweg. In der Schweiz ist der Weg bei Swisslos beschrieben: eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben, und Gewinne verfallen nach 26 Wochen. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es keinen solchen Weg, den ein Schweizer Gericht ohne Weiteres durchsetzen würde.

Rabona – ohne Schweizer Bewilligung und ohne hiesige Steuerregel

Rabona ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz.

Ein Punkt, der bei den ausländischen Anbietern gern untergeht: Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der Praxis einzelner Kantone, etwa Thurgau, als vollständig steuerbares Einkommen behandelt. Wer glaubt, beim ausländischen Anbieter steuerfrei zu gewinnen, hat die Rechnung ohne die kantonale Steuerverwaltung gemacht. Der scheinbar günstigere Weg wird nachträglich teurer als der bewilligte.

Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz

Welche Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz erlaubt?

Erlaubt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Gewettet werden darf ausschliesslich auf Sportveranstaltungen, und zwar nur auf Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Liste der Gespa, Fassung vom 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Ausserhalb dieser Liste ist kein Angebot zulässig.

Welcher Veranstalter gilt für welchen Wohnkanton?

Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Massgebend ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im jeweiligen Gebiet.

Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten gesetzlich auf zwei begrenzt, und zwar im Rahmen der interkantonalen Vereinbarung und des Geldspielgesetzes. Die Gespa führt deshalb keine Liste weiterer konzessionierter Buchmacher; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Sie umfasste Ende 2025 671 Domains, die erste Fassung erschien am 3. September 2019. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt; Guthaben und Wetten liegen dann hinter einer Adresse, die sich verschoben hat.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Bei Sporttip sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zwingend. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage setzen. Eine gesetzliche Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.

Wie berechnet sich die Auszahlung und was ist die Marge?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet. Die Marge ist der Rest der Auszahlungsquote: Bei zwei Quoten von je 1.90 bleiben rund 5 Prozent beim Veranstalter, markt- und rundungsabhängig etwa 4 bis 6 Prozent.

Inhalt erstellt vom Team «seriosewetten»